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Verheirateter Freund - schwangerschaft - Was tun? (Gelesen: 1.354 mal)
Anna_Blume
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheirateter Freund - schwangerschaft - Was tun?
27.08.2006 um 15:33:07
 
Damit sich der Einstieg von mir in dieses Forum so richtig lohnt, habe ich gleich mal einen ganzen Packen an großen und kleinen Fragen und Sorgen mitgebracht, bei deren Klärung und Beseitigung ihr mir sicher mit euren offensichtlich zahlreichen Erfahrungen behilflich sein könnt.  Smiley
Und so geht’s gleich mal rein ins kalte Wasser:

Vor ein paar Monaten habe ich einen Mann aus einem westafrikanischen Land erst kennen und kurze Zeit später lieben gelernt. Hals über Kopf irgendwie, aber für die Skeptiker unter euch – nicht ohne den Kopf zu benutzen und voller offener, intensiver Gespräche.
Bei dieser rasanten und erfüllenden Annäherung kam es nun dazu, dass sich überraschend ein kleiner Mitbewohner eingenistet hat. Eigentlich ganz schön und erfreulich für uns Beide diese Schwangerschaft (3. Monat), wenn da nicht die quälenden Fragen wären.
Mein lieber Freund ist nämlich seit über einem Jahr mit einer deutschen Frau in einer anderen Stadt verheiratet, wenn auch diese eheliche Gemeinschaft seit einigen Monaten (Logisch!) aufgrund diverser partnerschaftlicher Probleme, die leider nicht mehr gelöst werden konnten, nicht mehr gelebt wird. Die zuständige ABH ist bis dato von der Trennung nicht in Kenntnis gesetzt worden. Die Frau hat auch geäußert, dass sie an einer Meldung erst einmal kein Interesse hat, da sie seine geschäftlichen Aktivitäten hier in Deutschland vorläufig nicht behindern will und er dazu seine Aufenthaltserlaubnis benötigt, die bis Juli 2008 ausgestellt worden ist.
Nun zieht diese Frau in eine andere Stadt um und beide werden sich also in getrennten Städten anmelden müssen. Mein Freund wird sich in meiner Wohnung anmelden, wo er sich ja auch tatsächlich aufhält.

-> Hat diese Anmeldung ausländerrechtlich irgendwelche Spontankonsequenzen zur Folge?

-> Und wäre es sinnvoll, die ABH vor Ort SOFORT über die bereits erfolgte Beendigung der gelebten ehelichen Gemeinschaft und die bestehende Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen?
Da dies ja schon eine verspätete Meldung darstellen würde, bleibt die Frage nach den Konsequenzen hierfür!

-> Wie viel Zeit bleibt bei Einreichung der Scheidung bzw. bei Bekannt werden der Trennung in etwa, bis eine Ausreiseaufforderung an meinen Freund gestellt werden wird?

-> Nun ist mir bekannt, dass man auch schon VOR Geburt des Kindes die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen kann – aber hat hier jemand auch eine Idee davon, wie viele Wochen vorher dies in etwa erfolgen kann?

-> Und wenn eine AE aufgrund der Vaterschaft und der späteren gemeinsamen Sorge erteilt wird – wie lange gilt diese? Ergibt sich daraus dann später auch etwas längerfristiges?

Und eine dringende Bitte an euch:
Ich frage hier wirklich nach der besten Vorgehensweise, damit wir ein möglichst ruhiges Familienleben in Zukunft vor uns haben. Eine moralische Beurteilung unserer Situation sollte möglichst nicht Gegenstand dieser Diskussion hier werden. Vielen Dank!
Cool

Falls ihr noch weitere Informationen braucht, so meldet euch einfach ganz schnell, genauso wie ich mich ganz schnell melden werde, sobald mir noch mehr Fragen hierzu einfallen.
(Und ich bin mir sicher, da war noch was...)


Vielen Dank sagt schon jetzt für euren Einsatz
Anna_Blume
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.08.2006 um 13:31:39
 
Anna_Blume schrieb am 27.08.2006 um 15:33:07:
Und wenn eine AE aufgrund der Vaterschaft und der späteren gemeinsamen Sorge erteilt wird – wie lange gilt diese? Ergibt sich daraus dann später auch etwas längerfristiges?


Befristet und bei Fortbestand der gemeinsamen Sorge mehrfach verlängerbar bis längstenz zur Volljährigkeit des gemeinsamen Kindes. Bei zwischenzeitlicher Erfüllung der Voraussetzungen auch Niederlassungserlaubnis und spätere Einbürgerung möglich.

Gruß, ULF
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.08.2006 um 13:42:22
 
Anna_Blume schrieb am 27.08.2006 um 15:33:07:
-> Nun ist mir bekannt, dass man auch schon VOR Geburt des Kindes die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen kann – aber hat hier jemand auch eine Idee davon, wie viele Wochen vorher dies in etwa erfolgen kann?

Theoretisch ab der Empfängnis. Eine AE für den Vater gibt es aber erst nach der Geburt.

Abu
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 28.08.2006 um 17:47:05
 
Anna_Blume schrieb am 27.08.2006 um 15:33:07:
-> Hat diese Anmeldung ausländerrechtlich irgendwelche Spontankonsequenzen zur Folge?


Hoi,
wenn er die AE erstmals wegen der Ehe hat, wird die
Ausländerbehörde darüber nachdenken, diese zu ent-
ziehen (siehe in der FAQ, unter Ehe/Familie/Trennung).
Dennoch: mit offenen Karten spielen. Bei Anerkennung
der Vaterschaft dürfte es durchaus im Bereich des
Wahrscheinlichen liegen, dass er in D. bleiben kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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