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Vorsprache bei ABH zwecks FZF (Gelesen: 6.471 mal)
alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.09.2006 um 14:24:29
 
Hallo beti,

es kommt drauf an ob du Deutsche oder Ausländerin bist.

Bei deutschen ist Einkommen bzw. Wohnung egal. (Obwohl ich weiss nicht so genau, wie das ist wenn Ihr dann erstmal bei den Eltern wohnen müsst)
Bist du Ausländerin musst du eine Wohnung und Einkommen vorweisen.

Hoffe dir damit helfen zu können. Ansonsten schreib mir einfach PN.

Gruß
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorsprache bei ABH zwecks FZF
Antwort #16 - 16.09.2006 um 15:13:40
 
hallo an alle


eine fragen wenn man ein vorsprechen bei der ABH hat zwecks FZF können die sagen oder das visum ablehen weil man sich übers internet kennen gelernt hat?

Wäre mal interesant zu wissen.

liebe grüsse Smiley
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 16.09.2006 um 16:16:01
 
hm, ich weiß nicht so genau, ich habe manche fälle miterlebt von ABHs, wo man fotos nachweisen sollte, auf denen man zusammmen fotografiert wurde, ich hoffe das es keine regelung für sowas gibt.
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Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 16.09.2006 um 17:18:14
 
Bluecat23 schrieb am 16.09.2006 um 15:13:40:
eine fragen wenn man ein vorsprechen bei der ABH hat zwecks FZF können die sagen oder das visum ablehen weil man sich übers internet kennen gelernt hat?

Nein, es hat sich sogar bei den Mitarbeitern bei der ABH herum gesprochen, dass es sowas wie Internet und Chat gibt.
Wir haben uns auch online kennen gelernt und da nie einen Hehl draus gemacht. Wozu auch? Sich eine Geschichte zu konstruieren geht so oder so irgendwann nach hinten los.

Grüsse,
Sheila
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 17.09.2006 um 23:50:07
 
Bluecat23 schrieb am 16.09.2006 um 15:13:40:
hallo an alle


eine fragen wenn man ein vorsprechen bei der ABH hat zwecks FZF können die sagen oder das visum ablehen weil man sich übers internet kennen gelernt hat?

Wäre mal interesant zu wissen.

liebe grüsse Smiley


Und was hat das mit diesem Thread zu tun??

Abu
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 19.09.2006 um 15:24:51
 
hhhhhhhhhh hab alle worte gesagt FZF ABH also passt schon rein

wäre toll wenn ich antwort bekommen würde .

liebe grüsse
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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wurSt
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cenk<3charlotte


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 19.09.2006 um 20:20:27
 
Bluecat23 schrieb am 16.09.2006 um 15:13:40:
hallo an alle


eine fragen wenn man ein vorsprechen bei der ABH hat zwecks FZF können die sagen oder das visum ablehen weil man sich übers internet kennen gelernt hat?

Wäre mal interesant zu wissen.

liebe grüsse Smiley



Heutzutage lernen sich nicht gerade wenig Paare übers Internet kennen. Mein Mann und ich, wir haben uns auch im Internet kennengelernt, sind mittlerweile verheiratet und er lebt bei mir in Deutschland. D.h. das Visum wird nicht ablehnt, wenn man erklärt, dass man sich im Internet kennengelernt hat. Zwinkernd
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wurSt  
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