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Hillfe!!! kann man die EHE anullieren??? (Gelesen: 2.223 mal)
ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.08.2006 um 15:55:37
 
Die Situation ist folgende: Ich habe meinen Mann in Kasachstan im Dez. 2005 geheiratet. Es hat auch ziemlich schnell mit der Fam.zusammenführung geklappt. War alles unbeschreiblich schön.....bis er nach Deutschland kam, und innerhalb von 4 Wochen sein wahres Gesicht gezeigt hat. Es war keine Liebe....der Grund war er wollte ein schönes Leben haben ich war ihm egal....
Nach 4 Wochen habe ich ihn wieder zurück geschickt....

Was soll ich nun tun??????????? Bin total verzweifelt!!!! Kann man die Ehe hier in Deutschland irgendwie auflösen...wegen Vorteuschung oder so?????
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 16:01:00
 
ding1983 schrieb am 10.08.2006 um 15:55:37:
Die Situation ist folgende: Ich habe meinen Mann in Kasachstan im Dez. 2005 geheiratet.



Dort musst du es auch klären, bzw. sich dort scheiden lassen da die nicht nach deutschen recht geschlossen ist.
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ronny
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Antwort #2 - 10.08.2006 um 16:57:02
 
hardliner schrieb am 10.08.2006 um 16:01:00:
Dort musst du es auch klären, bzw. sich dort scheiden lassen da die nicht nach deutschen recht geschlossen ist.



Nö,

die Ehe kann auch nach deutschem Recht aufgelöst werdn, da einer der Ehegatten noch hier seinen gA hat und die Ehe (wenn auch nur kurz) hier gelebt wurde.

Aber eine Annullierung ist nicht drin, Anfechtung wegen Täuschung zwar möglich, aber schwer nachweisbar Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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tapir
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Antwort #3 - 10.08.2006 um 17:06:32
 
Zitat:
Dort musst du es auch klären, bzw. sich dort scheiden lassen da die nicht nach deutschen recht geschlossen ist.


Ich lese hier seit einiger Zeit wieder mit und freue mich über die vielen guten Beiträge. Es ärgert mich aber, wenn Leute im Brustton der Überzeugung Sachen schreiben, die das Gegenteil von richtig sind.

ding1983: Für Eheaufhebung und Ehescheidung ist nach § 606 I ZPO das Amtsgericht - Familiengericht - an Eurem gemeinsamen Wohnsitz zuständig, also ein deutsches Gericht.

Die Scheidung richtet sich nach deutschem Recht, Artt. 17 I, 14 I Nr. 2 EGBGB.  Bitte lies dazu § 1314 BGB.

Ob kasachisches Recht die Ehescheidung vor einem kasachischen Gericht und/oder nach kasachischem Recht zulässt, weiss ich nicht, interessiert aber ding1983 offensichtlich nicht.
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tapir
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Antwort #4 - 10.08.2006 um 17:08:40
 
@ronny: Überschneidung, meine Verägerung bezog sich natürlich nicht auf Deinen zwischenzeitlichen post, der die Rechtslage richtig wiedergibt.
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ronny
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Antwort #5 - 10.08.2006 um 17:20:42
 
tapir schrieb am 10.08.2006 um 17:08:40:
@ronny: Überschneidung, meine Verägerung bezog sich natürlich nicht auf Deinen zwischenzeitlichen post, der die Rechtslage richtig wiedergibt.


Hi Tapir,


Keine Sorge hatte ich auch nicht auf mich bezogen Zwinkernd

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Mick
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Antwort #6 - 10.08.2006 um 17:21:02
 
tapir schrieb am 10.08.2006 um 17:08:40:
@ronny: Überschneidung, meine Verägerung bezog sich natürlich nicht auf Deinen zwischenzeitlichen post, der die Rechtslage richtig wiedergibt.


Hast Du doch mit dem Zitat klar gemacht...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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