spacegirl25 schrieb am 10.08.2006 um 15:36:04:ich bin eine Deutsche und mit einem Kameruner verheiratet. Wir haben in Afrika geheiratet am 11.06.2006 die Ehe wurde aber noch nicht in Dtl. legalisiert.
Hans1961 schrieb am 11.08.2006 um 14:08:07:Warum wurde die Ehe in Dtl. noch nicht legalisiert ? Habt Ihr schon Schritte dahingehend unternommen, Dokumente eingereicht etc. ?
Grüße
Hans
Urkunden aus Kamerun können nicht legalisiert werden. Außerdem kann man aus einer fehlenden Legalisierung der Urkunde auch nicht schließen, daß die Ehe nicht gültig ist.
Zitat:Jetzt stellt sich heraus das er anderweitig Kontakt zu Frauen pflegt. Wie komme ich aus dieser Ehe wieder heraus, würde annulieren gehen oder muss ich mich scheiden lassen?
Fremdgehen ist kein Grund für eine Eheannulierung, es wird wohl kein Weg um eine Scheidung führen.
Zitat:Welches Recht gilt jetzt, er hat keine Aufenthaltsgenehmigung sondern nur Visa, wollten uns vorerst regelmässig besuchen und dandach wollte ich nach Afrika gehen...P.S er ist Geschäftsmann welche Vorteile hätte diese Ehe für ihm in Dtl.
Meinst Du für die Scheidung? Sofern die in D stattfinden soll, ist diese Frage gar ncith so einfach zu beantworten, denn im maßgeblichen BGBEG heißt es:
Zitat:Artikel 17
Scheidung
(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. ...
Zitat:Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
Lertztendlich muß das das Gericht entscheiden; ich würde aber mal davon ausgehen, daß das Gericht eine starke Präferenz hat, deutsches und kein kamerunishces Recht anzuwenden.
Abu
P.S. an die Mods:
Vielleicht sollte man das ins Personenstandsforum verschieben.
Abu