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Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt (Gelesen: 1.757 mal)
ronech
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
10.08.2006 um 14:15:37
 
Ich bin ein Mann aus Togo. Ich habe ca 4 Jahre mit einer Deutsche zusammen gelebt als eheähnliche Gemeinschaft. Wir habe zwei gemeinsame KInder. Das gemeinsame Sorgerecht habe ich seid ca. drei Jahren. Nun hat sich die Mutter meiner Kinder von mir vor einem halben Jahr getrennt. Bin dann ca 600 km weiter weg gezogen. Ich konnte bissher meine Kinder noch nicht besuchen, ich habe keine Zeit, weil ich arbeiten muss. Unterhalt zahle ich auch nicht, weil ich nicht so viel verdiene. Ich habe seid der Sorgerechterteilung einen befristeten Aufenthalt bekommen, der immer verlängert wird. Kann dieser auch jetzt verlängert werden, obwohl ich nicht bei den Kindern Lebe und nicht zahle? Ausserdem, kann das Sorgerecht weggenommen werden, wenn ich die Kinder nicht besuche?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 14:42:38
 
ronech schrieb am 10.08.2006 um 14:15:37:
Kann dieser auch jetzt verlängert werden, obwohl ich nicht bei den Kindern Lebe und nicht zahle?
Voraussetzung für die Verlängerung der AE ist die Ausübung der Personensorge. Hierzu ist in der Regel eine familiäre Lebensgemeinschaft notwendig, in Ausnahmefällen reicht auch eine sog. "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft". Da Du Dich ja anscheinend um Deine Kinder null kümmerst, sehe ich da eher schwarz.
Zitat:
Ausserdem, kann das Sorgerecht weggenommen werden, wenn ich die Kinder nicht besuche?
Nur auf Antrag der Mutter und durch Gerichtsbeschluß

Abu
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ronech
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.08.2006 um 14:45:48
 
Und wenn ich sie manchmal besuche, so alle zwei Monate, gibt es dann die Möglichkeit? Ausserdem ruf ich eimal in der Woche an, reicht das nicht?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 10.08.2006 um 15:03:41
 
Ich sag's mal ganz direkt:
Eine Personensorge, die sich daran orientiert, was man mindestens tun muß, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist für mich keine Personensorge.

Darüber hinaus kann Dir Deine Frage letztendlich nur der für Dich zuständige ABH-Mitarbeiter beantworten...

Abu
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 10.08.2006 um 15:07:43
 
Und ich sage es noch direkter: Deine Kinder gehen Dir am A... vorbei, und
Du erinnerst Dich nur an diese wenn du gerade Deine AE
verlaengern muss Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Von solchen "Vaetern" kann man als Kind nur trauemen weinend weinend weinend
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.08.2006 um 15:51:32
 
Echt krass!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 10.08.2006 um 16:09:59
 
Hoi,

ich habe den Eindruck, dass hier alles gesagt wurde
und mach mal lieber zu, bevor es Streit gibt.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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