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"Ausnahmevisum" für verheiratet... (Gelesen: 1.494 mal)
Magalie24
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.08.2006 um 00:16:08
 
Hallo,

mein Mann und ich sind seit einem Jahr verheiratet. Er ist Türke, ich bin Deutsche. Jetzt wurde das das Visum für FZF mit Verdacht auf Scheinehe abgelehnt.   weinendWir haben jetzt einen Anwalt genommen, und Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht. Der Anwalt meinte, dass wir es wahrscheinlich schon schaffen könnten, aber es könnte bis zu 9 MONATEN dauern. Das Problem ist jetzt, dass mein Mann zum Armeedienst muss. Es ist noch bis 31. Oktober verlängert. Danach darf er nicht mehr aus der Türkei ausreisen. Jetzt hab ich mal eine Frage: Ich hab mal irgendwo gehört dass es ein sogenanntes "Ausnahmevisum" gibt. Stimmt das??? Es bedeutet dass man wenn man verheiratet ist, am Flughafen nicht wieder zurückgeschickt werden darf. Auch wenn es nicht das endgültige Visum ist, ich möchte auf gar keinen Fall dass er 15 monate zur Armee muss. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Danke
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 08:11:09
 
von so einem visum habe ich noch nix gehört
wer sollte das denn ausstellen?
die deutsche botschaft, die gerade das visum zur FZF abgelehnt hat ?  hä?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 10.08.2006 um 09:27:12
 
Hoi,
Ausnahmevisa gibt es an der Grenze, aber sicher
nicht in solchen Fällen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Magalie24
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.08.2006 um 01:08:11
 
Hallo,

danke für eure Antworten. In welchen Fällen würde es so ein Visum denn geben?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 12.08.2006 um 10:40:26
 
Selbst wenn er ein solches Visum bekäme, würde es ihm kaum etwas nützen, weil ihn die Türkei bei anstehenden Wehrdienst wohl kaum ausreisen ließe.
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