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Asylbewerberin +häusliche Gewalt (Gelesen: 2.309 mal)
thebaily
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylbewerberin +häusliche Gewalt
09.08.2006 um 15:53:23
 
Wertes Forum,
bin ich richtig in dieser Rubrik? Hoffe ich doch - ansonsten - sorry.
Eine Frau (noch im Verfahren) hat (mit toller Hilfe der ABH) den Ort vorübergehend verlassen und ist im Frauenhaus.
Lang kann sie dort natürlich nicht bleiben - mir bleibt nur die Idee der Umverteilung, und zwar wenns geht möglichst weit weg in anderes Bundesland.
Gibt es da spezielle Unterkünfte für solche fälle? Die ein bißchen engmaschiger betreut werden, als gewöhnlich und wo sich die Frau einigermaßen sicher fühlen kann?
Wie muss das Asylverfahren jetzt losgelöst von dem des Mannes laufen? Da gibt es so viel zu bedenken, habe Sorge etwas zu "versäumen".
Besten Dank an Euch!
baily
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Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 07:15:06
 
Nach spätestens 6 Monaten Frauenhaus wurde in einem Fall, den ich aus der Großstadt Frankfurt kenne, die Frau in ein "betreutes Wohnen" eingegliedert.
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thebaily
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 14.08.2006 um 12:41:01
 
Hallo Hans1961,
war das denn auch eine Asylbewerberin in dem Fall?
Musste eine Umverteilung beantragt werden und wer übernahm die Kosten?
Vielen Dank für Deine Info.
B.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 14.08.2006 um 14:38:34
 
thebaily schrieb am 09.08.2006 um 15:53:23:
Wie muss das Asylverfahren jetzt losgelöst von dem des Mannes laufen?



Hallo,

falls ein Rechtsanwalt mit im Spiel ist sollte dieser dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreiben, dass nach Trennung nunmehr ein eigenständiges Asylverfahren betrieben werden soll. Müsste eigentlich so funktionieren und könnt ihr natürlich auch selber machen.

Ich meine Anschriftenänderungen sind dort ebenfalls bekanntzugeben, was zur Zeit natürlich etwas schwierig ist. So sollte zumindest eine Zustellanschrift genannt werden.

Die Umverteilung sollte dann eingeleitet werden, wobei du du vorher natürlich wissen musst, wohin die Reise gehen soll.

Grüße

Zkai
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thebaily
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 15:17:36
 
Besten Dank Zkai für die Infos!
Die Umverteilung ist inzwischen beantragt...
Gruß
thebaily
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