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Kurioser Fall (Gelesen: 2.729 mal)
bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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03.08.2006 um 21:56:51
 
Mir ist ein kurioser Fall zu Ohren gekommen. Ich wollte diesen Fall zunaechst nicht ins Forum stellen, da er eine illegale Komponente hat.

Wenn einer der Moderatoren der Meinung ist, dieser Fall gehoert nicht ins Forum, dann bitte sofort loeschen.

Zum Sachverhalt:

Deutscher Mann hat sich in eine Vietnamesin verliebt und lebt mit dieser seit 5 Jahren  in Taiwan zusammen.

So weit so gut.

Allerdings, die Vietnamesin ist vor einigen Jahren unter falschen Namen in Taiwan eingereist und hat dort einen Taiwanesen geheiratet, um dort bleiben zu koennen. Das war von Anfang an arrangiert und die Frau hat dafuer Geld bezahlt: Klare Scheinehe.

Das Paar moechte jetzt gerne nach Deutschland.

Die Frau hat die Moeglichkeit, alle echten Dokumente (Geburtsurkunde, Pass etc), in ihrer Heimat zu bekommen.

Was sollte man diesem Paar jetzt raten, wenn es vorhat nach Deutschland zu ziehen?

Hinzu kommt, dass die Frau im 3. Monat schwanger ist. Der Vater des Kindes ist der deutsche Mann.

Sie sind bereit alle Karten auf den Tisch zu legen. Haben sie eine Chance, noch einmal legal zu heiraten und dann mit FZV nach Deutschland zu reisen?

Die Heirat waere in Vietnam moeglich und dann wuerden auch alle Papiere stimmen.

Waere diese Heirat, nach deutschem Recht zulaessig?

Die Zeit draengt nicht allzu sehr, da sie sich wohl entschlossen haben, zunaechst einmal das Kind in Vietnam zur Welt zu bringen.
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Mick
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Antwort #1 - 03.08.2006 um 23:26:29
 
Hi,

was ist denn aus der ersten Ehe in Taiwan geworden?
Besteht diese noch? Sollte dieses der Fall sein, wage ich
zu bezweifeln, dass sie ohne Problem eine anerkennungs-
fähige Ehe eingehen kann. Darüber hinaus dürfte das
Kind dem Noch-Ehemann "zugeordnet"  werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 04.08.2006 um 09:18:49
 
Hi Mick,

die Ehe unter falschen Namen in Taiwan besteht wohl noch auf dem Papier. Es gibt aber praktisch kein Kontakt zu dem Mann. Aber es ist wohl auf jeden Fall besser, wenn sie sich zunaecht in Taiwan scheiden laesst, bevor sie zurueck nach Vietnam fliegt.
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Alex1976w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 04.08.2006 um 10:51:44
 
Sie junge Frau sollte als erstes Ihre Angelegenheiten in Taiwan klären.

Die richtigen Personalien bei den taiwanesichen (Ausländer)Behörden angeben und auch das mit der Scheinehe klären (klarstellen, dass es eine Scheinehe war).
Evtl. gibt es die möglichkeit, die Ehe zu anulieren (weis nicht, ob das in Taiwan geht, kenn mich mit Taiwanesischen Recht nicht aus).
Wenn die Ehe anuliert wurde gilt die Vietnamesin als ledig. Ledig zu heiraten ist immer einfacher, als wenn einer der beiden Verlobten geschieden ist, insbesondere, wenn einer der beiden Verlobten Ausländer ist. (Dies wär sowohl bei einer Eheschließung in Vietnam als auch in Deutschland der Fall).

Wenn´s mit dem anulierne nicht klappt, dann auf jedenfall Scheidung; denn auch eine Scheinehe ist eine Ehe und wenn jemand schon verheiratet ist, kann er nicht nochmal heiraten (jedenafall nicht in Deutschland möglicherweise auch nicht in Vietnam).

Es kann passieren, dass Taiwan auf grund der falschen Angaben und der Scheinehe  die Vietnamesin rauschmeist (Ausweisung o. Abschiebung oder wie auch immer die Taiwanesen diesen Vorgang nennen)
Dann sollte sich die Vietnamesin nicht stäuben, und freiwillig nach Vietnam zurückkehren.

Alles andere (Eheschließung, Familiennachzugsverfahren u.s.w.) sollte dann aus Vietnam laufen.



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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.08.2006 um 13:09:58
 
Alex1976w schrieb am 04.08.2006 um 10:51:44:
Es kann passieren, dass Taiwan auf grund der falschen Angaben und der Scheinehe  die Vietnamesin rauschmeist (Ausweisung o. Abschiebung oder wie auch immer die Taiwanesen diesen Vorgang nennen)
Dann sollte sich die Vietnamesin nicht stäuben, und freiwillig nach Vietnam zurückkehren.



Mag auch sein, daß sie vorher noch bestraft wird, wenn sie bei Aufdeckung des Sachverhalts noch in Taiwan weilt.

Gruß, ULF
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bamthwok
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Antwort #5 - 04.08.2006 um 18:34:24
 
Na ja, die Situation ist doch die: meiner Ansicht nach koennte das Paar (technisch gesehen) legal in Vietnam heiraten. Von der anderen Identitaet wird ja niemals jemand erfahren. Die "falsche" Person in Taiwan existiert ja nicht mehr, wenn sie zurueck nach Vietnam reist.

Das ist die illegale Komponente, die ich im Eingangspost meinte.

Auch haette sich die Dame, wenn sie sich einfach aus Taiwan aus dem Staub macht ja nicht nach deutschem Recht strafbar gemacht.

Oder sehe ich das falsch?
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Mick
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Antwort #6 - 04.08.2006 um 19:03:50
 
bamthwok schrieb am 04.08.2006 um 18:34:24:
Na ja, die Situation ist doch die: meiner Ansicht nach koennte das Paar (technisch gesehen) legal in Vietnam heiraten. Von der anderen Identitaet wird ja niemals jemand erfahren. Die "falsche" Person in Taiwan existiert ja nicht mehr, wenn sie zurueck nach Vietnam reist.

Das ist die illegale Komponente, die ich im Eingangspost meinte.

Hi,
klar, dass diese gemeint war. Sollte hier auch nicht
weiter diskutiert werden, der Rat geht dahin, diese
Geschichte quasi rückgängig zu machen.

Zitat:
Auch haette sich die Dame, wenn sie sich einfach aus Taiwan aus dem Staub macht ja nicht nach deutschem Recht strafbar gemacht.

Was wäre denn, wenn sie eine Doppel-Ehe einginge?
Auch wenns keiner merkt, hierfür kein Support.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #7 - 04.08.2006 um 19:49:56
 
Hi Mick,

ich moechte definitiv keinen Support fuer illegale Machenschaften.

Rein technisch stellt sich mir trotzdem die Frage, ob es sich um eine Doppelehe handelt, wenn sich die ein und selbe Frau mit dem richtigen Namen verheiratet, wenn sie zugleich unter falschen Namen verheiratet ist.

Versteh mich richtig, wie kann sich der Mann hier richtig verhalten, wenn er doch die Vergangenheit der Frau akzeptiert? Das ist die Frage. Richtig dramatisch wird der Fall ja dann auch noch durch das Kind.

Er kann ja nicht einfach sagen: sorry du hast etwas falsch gemacht, du bist illegal, deswegen mache ich mich jetzt aus dem Staub?

Ich suche nach der "politisch korrekten" Loesung!
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.08.2006 um 20:22:16
 
bamthwok schrieb am 04.08.2006 um 19:49:56:
Rein technisch stellt sich mir trotzdem die Frage, ob es sich um eine Doppelehe handelt, wenn sich die ein und selbe Frau mit dem richtigen Namen verheiratet, wenn sie zugleich unter falschen Namen verheiratet ist.

Eindeutig JA.

Meiner Freundin (die mit dem Ex aus Ghana) wurde bei der Behörde gesagt, als sie dort mitgeteilt hat, dass sie erfahren hat, dass ihr Mann sie unter einem falschen Namen geheiratet hat und ob die Ehe denn gültig sei:
Sie heiraten nicht den Namen, Sie heiraten den Menschen!

Die Frau ist definitiv und rechtsgültig verheiratet. Denn sie als Person hat geheiratet. Tatsache wäre dann eben nur bei der Heirat die Falschbeurkundung (falscher Name), doch die Ehe ist rechtsgültig.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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bamthwok
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Antwort #9 - 04.08.2006 um 20:40:15
 
@ Janna: Vielen Dank fuer Deine Einschaetzung.

Auch wenn es ein wenig "off topic" ist, moechte ich gerne eine abstrakte Frage in den Raum werfen.

Zitat:
Die Frau ist definitiv und rechtsgültig verheiratet. Denn sie als Person hat geheiratet


Wenn das der Fall ist, dann erledigte  sich doch ganz allgemein auch die Ueberpruefung von Dokumenten zwecks FZF?? Weil die Paare haben ja auch, ganz unabhaengig, was die Ueberpruegung der Dokumente anbelangt, immer auch als "Personen" geheiratet??
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