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zusätzliche Bürgschaft vom Bruder akseptabel? (Gelesen: 1.784 mal)
sam2005
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03.08.2006 um 14:55:29
 
Guten Tag,

Mein Vater übernihmt die Bürgschaft für meine Frau und im Fall der Fälle würde mein Bruder auch noch helfen wollen, wenn die Bürgschaft des Vaters nicht ausreichen sollte, er lebt im Haushalt des Vaters, wie ich auch. WÜrde die ABH dies akseptieren.


Gruß
moe
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Antwort #1 - 03.08.2006 um 15:36:52
 
Hallo,

normalerweise akzeptiert dies eine ABH falls das Einkommen eines einzelnen nicht ausreichen sollten. Dann werden zwei Verpflichtungserklärungen angefertigt. Diese meintest du ja wohl mit Bürgen oder?? Zwinkernd
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sam2005
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Antwort #2 - 03.08.2006 um 20:06:40
 
Hallo,

Nö, das meinte ich nicht Laut lachend Zwinkernd, danke für deine Antwort.
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Grista
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Antwort #3 - 04.08.2006 um 08:02:24
 
Also bei uns ist es so, das wir keine Bürgschaften ohne Verpflichtungserklärung akzeptieren!!!!!
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sam2005
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Antwort #4 - 05.08.2006 um 23:32:19
 
Ja, das ist Verständlich. Wie sollte ich es am besten angehen?Eine formlose Verpflichtungserklärung, vom Vater und Bruder, die sie eigenhändig unterschreiben?Oder wird da nur vor Ort unterschrieben?

Ich danke dir.

gruß
moe
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Mick
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Antwort #5 - 05.08.2006 um 23:38:35
 
sam2005 schrieb am 05.08.2006 um 23:32:19:
Eine formlose Verpflichtungserklärung, vom Vater und Bruder, die sie eigenhändig unterschreiben?Oder wird da nur vor Ort unterschrieben?

Hoi,
nein, formlos geht nicht. Ist ein offizieller Vordruck, der
persönlich bei der Ausländerbehörde unterschrieben werden
muss. Einkommensnachweise müssen mitgebracht werdern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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