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Mein Kind soll in Deutschland zur Welt kommen, abe (Gelesen: 1.431 mal)
Toppy
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03.08.2006 um 07:11:31
 
Hallo an alle,

Ich bin Deutscher (verheiratet mit einer Deutschen, 2 Kinder) und war viele Jahre beruflich in Westafrika tätig. Wie sollte es auch anders kommen, ich lernte hierbei meine heutige Freundin kennen. Als ich mir nach reichlicher Bedenkzeit meiner Sache sicher war, machte ich Nägel mit Köpfe und erzählte es meiner Frau. Heute leben wir getrennt, sind aber noch nicht geschieden. Die Scheidung haben wir für das erste Quartal 2007 geplant. Es sei am Rande erwähnt, dass wir wie eh und je die besten Kumpels sind und auch hervorragend unsere beiden Kinder einbezogen haben. Es gibt in dieser Hinsicht keinerlei Probleme und eine Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen mit nur einem Anwalt ist geplant.

Nach meiner Zeit in Afrika ging ich 2005 beruflich nach China wo ich noch bis 12/2006 bleibe. 5 Monate nach meiner Einreise hier, reiste meine Freundin ebefalls ein (mit Visum) und wir leben nun wie ein Paar zusammen.
Im Oktober 2005 war sie mit mir gemeinsam  2 Wochen aus Afrika nach Deutschland im Urlaub. Über die Visaerteilung war ich allerdings selber sehr erstaunt. Nach ihrer Rückkehr hat sich sich wie verlangt auch brav beim Deutschen Konsulat zurückgemeldet, was im Pass vermerkt ist.
Nun waren wir im July gemeinsam wieder in Deutschland (Visum wurde vom dtsch.Konsulat hier in China ausgestellt). Ich reiste allerdings nach 2 Wochen zurück und sie blieb 2 Wochen länger bei einer Freundin in Frankreich. Vor 3 Tagen ist sie nun zurück hier nach China und hat somit ein zweites mal ihre Ehrlichkeit bewiesen.
Tja bei unserem Besuch in Deutschland waren wir beim Frauenarzt, welcher eine Schwangerschaft feststellte.  Smiley Inzwischen befindet Sie sich in der 17 Woche.
Mein Problem: Wir wollen und werden heiraten, allerdings erst nach der Geburt, denn ich bin ja derzeit noch nicht geschieden. Ich bin zweifelsohne der Vater und möchte, dass dass Kind in Deutschland geboren wird.  Die Kosten für Arztbesuche, Geburt, etc. muss ich ohnehin selber tragen.  Eine Wohnung für uns werde ich auch in Kürze gefunden haben (Ich bin derzeit ja noch bei meiner Frau gemeldet).
Ich denke, sie würde recht unproblematisch ein erneutes Besuchsvisa für max. 3 Monate erhalten können. Wir waren bis dato immer ehrlich und der Erfolg hat gezeigt, dass dass auch gut so war, denn wer sich mit dem Thema auskennt, der weiß wie schwierig es ist für eine junge ledige Afrikanerin ein Visum zu erhalten; nahezu Chancenlos. Besteht die Möglichkeit auf Erteilung eines 6 monats visum?? Begründung: Einfach die Warheit und nichts anderes oder verbaue ich mir bei Ablehnung die Chance zumindest das 3 monatige zu erhalten, da man ja dann denn tatsächlichen Grund für den Antrag kennt?
Oder sehe ich das Thema als viel zu kompliziert?
Ich möchte nur nicht, dass sie in ihrer Heimat entbinden muss, denn die Zustände dort kenne ich zu genüge.
Wie gehe ich nun vor?? was tun??
Sorry für diese lange Einleitung, aber ich denke, dadurch können sich die Experten hier am besten ihr Bild machen.

Herzlichen Dank an alle wissenden im vorraus.

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Antwort #1 - 03.08.2006 um 11:51:41
 
Wenn ich richtig gerechnet habe, wird das Baby Ende Dez. geboren werden? Du schreibst aber, da du selber bis Ende 2006 in China sein wirst. Wen sollte Deine Freundin hier in D. dann besuchen, und -noch wichtiger- : wer sollte die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben und sich damit theoretisch die Kosten für die Entbidung aufhalsen? Davon ab ist der zustimmungsfreie Besuchsaufenthalt auf drei Monate begrenzt, alles darüber hinaus geht nur im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis und setzt die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde voraus. Der Aufenthaltszweck `Entbindung´ ist im AufenthG nicht als Grund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorgesehen, es dürfte deshalb mit der Zustimmung recht schwierig werden. Eine notwendige medizinische Behandlung könnte unter gewissen Voraussetzungen ein Grund sein, aber auch das dürfte nicht so einfach werden und mit erheblichem Papierkram verbunden sein. Du solltest Dich am besten  bei der zuständigen Deutschen Botschaft entsprechend beraten lassen.
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Toppy
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Antwort #2 - 03.08.2006 um 12:14:12
 
also: etwas falsch gerechnet. der Termin ist 24.01.
Besuchen könnte sie meine Schwester, Mutter, oder, oder. Das wäre ja auch garnicht das Problem. Die Vepflichtungserklärung kann ich in Shanghai auf dem Konsulat abgeben. Ohnehin bin ich aber nächsten Monat wegen unserer Wohnung für eine Woche in D (Somit kann sie ja auch unsere Wohnung besuchen). Könnte das dann dort erledigen.
Mit dem Krankenhaus ist auch geklärt. Die akzeptieren eine Vorabzahlung von 1.500,- zuzügl. einer Kostenübernahmeerklärung.
Also, alles das ist kein Thema. Aber wie sieht es rechtlich aus, wenn ich die Vaterschaftserklärung vorab gebe. Ich meine, welche Gründe gibt es denn hier nicht ein Visa für die Niederkunft in Deutschland zu erteilen?

-toppy-
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Ulf
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Antwort #3 - 03.08.2006 um 12:20:31
 
Toppy schrieb am 03.08.2006 um 07:11:31:
Ich bin Deutscher [...]

Tja bei unserem Besuch in Deutschland waren wir beim Frauenarzt, welcher eine Schwangerschaft feststellte.  Smiley Inzwischen befindet Sie sich in der 17 Woche.
Mein Problem: Wir wollen und werden heiraten, allerdings erst nach der Geburt, denn ich bin ja derzeit noch nicht geschieden. Ich bin zweifelsohne der Vater und möchte, dass dass Kind in Deutschland geboren wird.  Die Kosten für Arztbesuche, Geburt, etc. muss ich ohnehin selber tragen.
Wie gehe ich nun vor?? was tun??


Umgehend eine gültige vorgeburtliche deutsche Vaterschaftsanerkennung veranlassen.

Gruß, ULF
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Toppy
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Antwort #4 - 03.08.2006 um 13:35:39
 
[quote author=Ulf link=1154581892/0#3 date=1154600431]

Umgehend eine gültige vorgeburtliche deutsche Vaterschaftsanerkennung veranlassen.

Ja, das will ich auch gerne tun. Ich glaube zumindest, dass wir dass hier auf dem Konsulat erledigen können.
Bleibt aber die Frage: Wie bringt uns das weiter? Gibt es dadurch einen Anspruch auf visaerteilung? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.08.2006 um 14:09:46
 
Toppy schrieb am 03.08.2006 um 13:35:39:
Ja, das will ich auch gerne tun. Ich glaube zumindest, dass wir dass hier auf dem Konsulat erledigen können.
Bleibt aber die Frage: Wie bringt uns das weiter? Gibt es dadurch einen Anspruch auf visaerteilung? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


Konsulat: Wäre zu klären. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Beurkundungen.htm...

Die Anerkennung bringt einen nachgeburtlichen Anspruch, vor der Geburt wäre es ggf. denkbar, ein Visum zur medizinischen Behandlung auszustellen.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 04.08.2006 um 09:00:16
 
Zitat:
Ja, das will ich auch gerne tun. Ich glaube zumindest, dass wir dass hier auf dem Konsulat erledigen können.
Bleibt aber die Frage: Wie bringt uns das weiter? Gibt es dadurch einen Anspruch auf visaerteilung? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen


Einen Anspruch gibt es nicht. Die einzige Möglichkeit wäre tatsächlich das Visum zur med. Behandlung. Dabei handelt es sich aber um eine Ermessensentscheidung. Ihr werdet Atteste, Nachweise über die Sicherung der Kosten etc. vorlegen müssen. Welche Papiere Ihr genau braucht, kann Euch am besten die Botschaft sagen, weil es dabe immer auf den Einzelfall ankommt.
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