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Ehegattennachzug (Gelesen: 1.775 mal)
vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.08.2006 um 16:42:54
 
Hallo,
ich habe eine Frage,und zwar :
wenn ein Ausländer in der Heimat heiratet, dies aber in De nicht anmeldet( , weil der Ehegatte in der Heimat geblieben ist), und dann ( nach Auskunft beim Standesamt) überall ledig angibt, muss er bei zukunftigem Ehegattennachzug Schwiergigkeiten befürchten?
Ich weiss nicht ob diese Frage in dieses Forum gehört , wenn nicht sorry.
Grüsse
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.08.2006 um 16:59:02
 
Wenn man angibt ledig zu sein, kann man logischerweise kein Familienzusammenführungsvisum für den Ehepartner beantragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 17:29:24
 
Danke,
das weiss ich. Die Ehe soll aber erst jetzt angemeldet sein , da der Ehehgatte erst nach drei Jahren nachkommen kann. Es geht darum , ob bei der Eheanmeldunng die Ämter (z.B. Arge) dadurch keine Schwierigkeiten machen? Man muss dann angeben seit wann die Ehe besteht.
Grüsse
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.08.2006 um 17:33:36
 
vitamalz schrieb am 02.08.2006 um 17:29:24:
Die Ehe soll aber erst jetzt angemeldet sein , da der Ehehgatte erst nach drei Jahren nachkommen kann. Es geht darum , ob bei der Eheanmeldunng die Ämter (z.B. Arge) dadurch keine Schwierigkeiten machen?


Sollten ungerechtfertigte Vermögensvorteile oder mittelbare Falschbeurkundung im Raum stehen, dann darf man mit Ärger rechnen.

Gruß, ULF
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.08.2006 um 17:37:29
 
Danke ,
aber beide arbeitslos( u.a. deswegen solch später Nachzug) , ohne Vermögen.Vorteile dadrin , das der deutsche Staat nicht doppelt belastet wurde.
Grüsse
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.08.2006 um 17:39:02
 
Noch was , was heisst mitellbare Falschbeurkundung?
Grüsse
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 02.08.2006 um 18:06:23
 
vitamalz schrieb am 02.08.2006 um 17:39:02:
Noch was , was heisst mitellbare Falschbeurkundung?
Grüsse


Hoi,
guckst Du dort: http://dejure.org/gesetze/StGB/271.html.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 18:14:17
 
Vielen Dank,
Grüsse Euch herzlich
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.08.2006 um 18:20:14
 
Habe eben nachgelesen. Man gibt also verheiratet an obwohl die Ehe in D nicht angemeldet ist und der Ehegatte lebt im Ausland? Warum dann die Auskunft beim Standesamt ,dass wenn die Ehe hier nicht eingertragen worden ist gilt man dann als ledig?
Gibt es vielleicht einen vernunftigen Ausweg aus solcher Lage?
Viele Grüsse
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pohuerth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.08.2006 um 19:27:06
 
einen aenderungsantrag!
nimm das als stichwort!
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.08.2006 um 11:19:05
 
Hallo,
danke für den Hinweis, nur da muss man eben auch eintragen seit wann die Ehe besteht und das ist das Problem.Die Lage ist schwierig.
Grüsse
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