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Heirat hier mit Türkin aus der Türkei? Habe deutsc (Gelesen: 10.801 mal)
Voltran
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02.08.2006 um 16:01:09
 
Hallo Leute,

neues Problem...:

also, seit dem 16.06.2006 bin ich rechtskräftig geschieden und wollte nun sobald es geht in der Türkei heiraten. Dazu müsste vorher in der Türkei das Urteil hier aus Deutschland gerichtlich anerkannt werden, denn sonst wird mein Personenstatus in der Türkei 'verheiratet' bleiben und ich kann nicht heiraten (obwohl ich ja definitiv geschieden bin).

Meine Ex-Frau möchte keine Vollmacht, möchte davon nichts wissen. Somit sind mir alle Hände gebunden. Bis das vollzogen ist können Jahre vergehen.

Nun meine Frage: kann Sie nicht her kommen, wir hier heiraten, und sie dann hier bleiben? Bzw was müsste ich tun, damit wir hier heiraten können?

Ich sterbe vor Verzweiflung... Griesgrämig
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Antwort #1 - 02.08.2006 um 16:18:09
 
Hallo,

das sieht sehr schlecht aus. Du solltest auf jeden Fall die Scheidung in der Türkei rechtmäßig anerkennen lassen.

Wenn ich dein Profil richtig gesehen haben sollte, bist du selber Ausländer oder?

Deine zukünftige wird kaum ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung erhalten, somit fällt der Gedanke ja weg, dass ihr hier heiraten könntet.

Nimm dir in der Türkei ein Anwalt (wenn du die Kosten trägst, dann dauert es auch nicht lange), und lasse die Scheidung registrieren, ist ja auch für dich gut.

Zwinkernd
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 16:18:40
 
man kann ein visum zum zwecke eheschliessung bei der scheutschen botschaft in der tuerkei beantragen!

naehere informationen kriegst du bei der zustaendigen auslaenderbehoerde "Merkblatt ueber Eheschliessung"

also das visum wird bei botschaft beantragt aber bei der auslaenderbehoerde bearbeitet es muss fuer lebensunterhalt gesorg sein bis zur ehe schliessung danach besteht ein anspruch auf sozialleistungen
ausreichende wohnraum usw. sind auch vorausgesetzt!

also ab zu der auslaenderbehoerde, jenach dem kannst du vielleicht auch das merkblatt aus dem netz runterladen wenn deine auslaenderbehoerde ueber eine internetseite vertreten wird!
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Antwort #3 - 02.08.2006 um 16:19:57
 
es ist nicht ausgeschlossen dass man ein visum zur eheschliessung bekommen kann auch wenn man selbst auslaender ist!
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Antwort #4 - 02.08.2006 um 16:23:49
 
Hallo,

ich noch mal, das mit dem Visum für Eheschliessung stimmt schon, nichtdestotrotz werden die Daten überprüft und wenn man hier geschieden ist, aber in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird die Botschaft wohl kaum ein Visum ausstellen, weil die Sachlage ja nicht geklärt ist.

Zwinkernd
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Antwort #5 - 02.08.2006 um 16:27:43
 
guel schrieb am 02.08.2006 um 16:18:09:
Hallo,

das sieht sehr schlecht aus. Du solltest auf jeden Fall die Scheidung in der Türkei rechtmäßig anerkennen lassen.

Wenn ich dein Profil richtig gesehen haben sollte, bist du selber Ausländer oder?

Deine zukünftige wird kaum ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung erhalten, somit fällt der Gedanke ja weg, dass ihr hier heiraten könntet.

Nimm dir in der Türkei ein Anwalt (wenn du die Kosten trägst, dann dauert es auch nicht lange), und lasse die Scheidung registrieren, ist ja auch für dich gut.

Zwinkernd


Hi Guel,

vielen vielen Dank an Dich und Pohuerth für die schnelle Antwort.

Ich bin seit ca 6 Tagen deutscher Staatsbürger. Fällt trotzdem jeder Gedanke wegen Visum zwecks Eheschliessung weg? Ich habe gehört, dass ich ihr irgendwelche Sachen von hier schicken müsste ( zB internationales Ehefähigkeitszeugnis?). Was genau müsste ich tun, damit Sie aus der Türkei herkommen kann zwecks heirat? Wir warten seit 14 Monaten, es geht einfach nicht mehr. Rechtmäßig anerkennen lassen werde ich das Urteil ja trotzdem parallel dazu, da ich natürlich auch dran interessiert bin, dass mein Personenstandsregister (so überflüssig er in meinen auch ist) doch korrigiert wird. Ich möchte davon nicht mehr abhängig sein.
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Voltran
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Antwort #6 - 02.08.2006 um 16:29:12
 
guel schrieb am 02.08.2006 um 16:23:49:
Hallo,

ich noch mal, das mit dem Visum für Eheschliessung stimmt schon, nichtdestotrotz werden die Daten überprüft und wenn man hier geschieden ist, aber in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird die Botschaft wohl kaum ein Visum ausstellen, weil die Sachlage ja nicht geklärt ist.

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Hmm, welche Botschaft kontrolliert denn was? Ich rall das nicht, ich bin doch geschieden... Griesgrämig
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 16:32:55
 
Hallo,

ich denke dass du da wenig Glück mit haben wirst, Ihr braucht (auch wenn deine Akte bei den Türken geschlossen ist) Nufus-Kagit-Örnegi, das wird von den Türken Konsulat oder Botschaft verlangt. Dort steht zwar das deine Akte geschlossen ist, aber du verheiratet bist.

Das EFZ holst du dir hier beim Standesamt.
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Antwort #8 - 02.08.2006 um 16:33:04
 
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!
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Antwort #9 - 02.08.2006 um 16:40:04
 
Und die Heirat soll doch auch bei den Türken anerkannt werden oder? Ich meine die Zukünftige wird doch auch ein Pass usw. brauchen? Das wird Sie dann eventuell nicht erhalten weil Ihr Mann rechtmäßig noch mit einer anderen verheiratet ist.
Also wird die Frau in Ihren Unterlagen bei den Türken nicht registiert?

Die Türkei ist kein Staat der MehrEhen unterstützt  Smiley (kleiner Scherz)

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Voltran
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Antwort #10 - 02.08.2006 um 16:40:25
 

guel schrieb am 02.08.2006 um 16:32:55:
Hallo,

ich denke dass du da wenig Glück mit haben wirst, Ihr braucht (auch wenn deine Akte bei den Türken geschlossen ist) Nufus-Kagit-Örnegi, das wird von den Türken Konsulat oder Botschaft verlangt. Dort steht zwar das deine Akte geschlossen ist, aber du verheiratet bist.

Das EFZ holst du dir hier beim Standesamt.


pohuerth schrieb am 02.08.2006 um 16:33:04:
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!


Ja was den nun?

Also, wenn meine Freundin in der Türkei ein Visum bzgl Heirat beantragt, bekommt Sie das nicht, weil ich in der Türkei noch verheiratet gelte, obwohl ich in D aber geschieden bin? So habe ich Guel verstanden. Schwachsinnig ist das, aber es würde mich nicht wundern...

Das wäre, finde ich, schon kriminell, das meine ich sehr ernst.

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Antwort #11 - 02.08.2006 um 16:42:22
 
NATIONALE VISA ZUR EHESCHLIESSUNG
Nationales Visum für Antragsteller, die beabsichtigen, in Deutschland eine Ehe mit einer in Deutschland lebenden Person einzugehen und anschließend ehelichen Wohnsitz in Deutschland zu nehmen.

1. Erforderliche Unterlagen und Nachweise:

- Reisepaß, der vom Inhaber eigenhändig unterschrieben wurde und dessen Gültigkeit die des Visums um mindestens drei Monate überschreitet, und zwei Fotokopien der Lichtbildseite.

- zwei vollständig in deutsch oder englisch ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular (s.u.) mit zwei aktuellen Paßfotos (nicht älter als drei Monate).

- vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Erklärung (sogenannte Advisory Form s.u.)

- Fotokopie der taiwanischen Identitätskarte oder Ausländer-Identitätskarte (ARC).

- zwei Fotokopien der Ledigkeitsbescheinigung. Soweit diese Urkunde nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurde, sind zusätzlich zwei Ablichtungen einer beglaubigten Übersetzung in deutsch oder englisch erforderlich.

- eine schriftliche Erklärung des oder der in Deutschland lebenden Verlobten, mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ehe eingehen zu wollen. Die Erklärung ist zweifach vorzulegen.

- zwei Fotokopien des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich zwei Ablichtungen der Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.

2. Antragstellung:

- Öffnungszeiten der Visastelle: montags bis donnerstags, 14.00 bis 15.30 Uhr.
- Der Antrag muß den für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt daher im Regelfall zwei bis drei Monate.

3. Gebühr:

EURO 30,- zahlbar bei Antragstellung in Neuen Taiwan-Dollar. Ab 06.08.2004 werden bei Ablehnung oder Rücknahme eines Visumantrags die bereits bezahlten Gebuehren nicht zurückerstattet.

4. Weitere Hinweise:

- Alle erforderlichen Antragsvordrucke sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.
- Weitere Unterlagen und Nachweise können in Einzelfällen erforderlich sein.
- Visa-Hotline: (02) 25 18 40 88

quelle: das auswaertigeamt
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Antwort #12 - 02.08.2006 um 16:47:20
 
Also meines wissens nach, muss deine Frau mit deinen und mit Ihren Unterlagen zu Deutschenbotschaft gehen. Deine Frau brauch ein Bescheinigung (Nufus-KÖ), da du aber Deutsch bist, muss Sie auch den Türken deine Unterlagen vorlegen, damit die sehen dort ist nichts und die beiden können heiraten. Also nicht nur der Deutschen Botschaft werden die Unterlagen vorgelegt. Aber dass ist das was ich weiß, es kann natürlich sein dass ich mich irre und dass es nicht überrall so gemacht wird.

Ich lasse mich aber gerne aufklären Laut lachend

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Antwort #13 - 02.08.2006 um 16:51:17
 
quelle: deutsche botschaft ankara
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Antwort #14 - 02.08.2006 um 16:58:57
 
wenn ich das richtig gelesen habe verlangt auch die Deutsche Botschaft Nufus-Kagit-Örnegi, beider Partner, auch wenn der Ehepartner deutsch ist, türkischer Abstammung.

oder habe ich es falsch verstanden? ist halt nicht mein Tag heute weinend
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Antwort #15 - 02.08.2006 um 17:04:21
 
Zitat:
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!


Hallo,

da Voltran in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird seine Zukünftige kein EFZ erhalten, denn dazu muß die deutsche Scheidung erst dort anerkannt werden Zwinkernd

Das türkische EFZ ist aber zur Eheschließung in Deutschland notwendig Zwinkernd

Grüße
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Antwort #16 - 02.08.2006 um 17:11:13
 
Danke ronny.

Ich dachte schon dass ich im falschen Film sitze, weil wenn das ohne EFZ gehen würde, dann hätten einige Deutsch-Türken schon mehrmals geheiratet.

Smiley Smiley Smiley
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Antwort #17 - 02.08.2006 um 20:41:25
 
guel, hast du richtig verstanden - auch von deutscher Seite aus wird verlangt dass er die Scheidung anerkennen lässt. Das Verfahren soll jedoch neuerdings vereinfacht worden sein - ein guter Anwalt in der Türkei würde sich da sicher lohnen.
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Antwort #18 - 02.08.2006 um 20:54:44
 
pohuerth schrieb am 02.08.2006 um 16:42:22:
NATIONALE VISA ZUR EHESCHLIESSUNG
Nationales Visum für Antragsteller, die beabsichtigen, in Deutschland eine Ehe mit einer in Deutschland lebenden Person einzugehen und anschließend ehelichen Wohnsitz in Deutschland zu nehmen.

1. Erforderliche Unterlagen und Nachweise:

- Reisepaß, der vom Inhaber eigenhändig unterschrieben wurde und dessen Gültigkeit die des Visums um mindestens drei Monate überschreitet, und zwei Fotokopien der Lichtbildseite.

- zwei vollständig in deutsch oder englisch ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular (s.u.) mit zwei aktuellen Paßfotos (nicht älter als drei Monate).

- vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Erklärung (sogenannte Advisory Form s.u.)

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oder Ausländer-Identitätskarte (ARC).

- zwei Fotokopien der Ledigkeitsbescheinigung. Soweit diese Urkunde nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurde, sind zusätzlich zwei Ablichtungen einer beglaubigten Übersetzung in deutsch oder englisch erforderlich.

- eine schriftliche Erklärung des oder der in Deutschland lebenden Verlobten, mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ehe eingehen zu wollen. Die Erklärung ist zweifach vorzulegen.

- zwei Fotokopien des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich zwei Ablichtungen der Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.

2. Antragstellung:

- Öffnungszeiten der Visastelle: montags bis donnerstags, 14.00 bis 15.30 Uhr.
- Der Antrag muß den für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt daher im Regelfall zwei bis drei Monate.

3. Gebühr:

EURO 30,- zahlbar bei Antragstellung in
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4. Weitere Hinweise:

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@ Pohuert
Kannst Du uns vielleicht mal erklären, was das alles mit der Republik China (Taiwa) zu tun hat ?
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Antwort #19 - 02.08.2006 um 20:58:18
 
Entschuldigung, sollte natürlich Taiwan heißen.

@ Pohuert

Der Fragesteller ist eingebürgerter Türke, also Deutscher und er möchte eine Türkin heiraten. Nix mit China.
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Antwort #20 - 02.08.2006 um 21:44:06
 
Zitat:
wenn ich das richtig gelesen habe verlangt auch die Deutsche Botschaft Nufus-Kagit-Örnegi, beider Partner, auch wenn der Ehepartner deutsch ist, türkischer Abstammung. 

Wenn ich es richtig verstehe, verlangt die Bundesrepublik von eigenen Staatsbürger, dass er ein in der Bundesrepublik rechtskräftig gewordenes Urteil in einem fremden Staat anerkennen läßt, bevor er hier wieder heiraten darf.

Also ich hätte gerne die handfeste rechtlichen Grundlagen dafür gesehen.
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Antwort #21 - 02.08.2006 um 22:03:35
 
Voltran schrieb am 02.08.2006 um 16:01:09:
Hallo Leute,

neues Problem...:
......
Meine Ex-Frau möchte keine Vollmacht, möchte davon nichts wissen. Somit sind mir alle Hände gebunden. Bis das vollzogen ist können Jahre vergehen.
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Hallo Voltran,

auch wenn deine Ex-Frau dir die Vollmacht verweigert, sind dir die Hände nicht gebunden.

Das deutsche Scheidungsurteil, kann auch ohne sie in der Türkei im Amstgericht anerkannt werden.
Wenn du Ihre aktuelle Anschrift hast wird ihr eine Einladung zum Gerichtstermin geschickt, Hast du die Adresse nicht, oder die Briefe sind unzustellbar, geht das Amtsgericht einen anderen Weg, in einem tr. Zeitung wird eine Einladung als eine Anzeige inseriert. Wenn sie zum Gerichtstermin erscheint, ist sie Herzlich Willkommen, wenn nicht hat sie eben Pech gehabt und das Gerichtverfahren geht ohne Sie weiter.

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Antwort #22 - 03.08.2006 um 09:02:00
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2006 um 20:54:44:
@ Pohuert
Kannst Du uns vielleicht mal erklären, was das alles mit der Republik China (Taiwa) zu tun hat ?


sorry   hab mich vertan aber nachhinein  habe ich das merkblatt fuer  tuerkische staatsangehoerige per pfd format geschickt
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Antwort #23 - 03.08.2006 um 09:05:08
 
Zitat:
Wenn ich es richtig verstehe, verlangt die Bundesrepublik von eigenen Staatsbürger, dass er ein in der Bundesrepublik rechtskräftig gewordenes Urteil in einem fremden Staat anerkennen läßt, bevor er hier wieder heiraten darf.


Nein,

verstehst Du nicht richtig, weil die Anerkennung nur deswegen notwendig wird, damit sie ein Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei erhält.

Dem steht aber entgegen dass er die Scheidung dort (nach türkischem Recht) anerkennen lassen muß.

Sie kann ihn in Deutschland aber nur dann heiraten wenn ein rdnungsgemäßes EFZ vorliegt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #24 - 03.08.2006 um 20:16:22
 
Zitat:
da Voltran in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird seine Zukünftige kein EFZ erhalten, denn dazu muß die deutsche Scheidung erst dort anerkannt werden

Das türkische EFZ ist aber zur Eheschließung in Deutschland notwendig


Zitat:
die Anerkennung nur deswegen notwendig wird, damit sie ein Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei erhält.


Also verstehe ich richtig, dass man in der Türkei kein EFZ bekommen kann, ohne die Personalien der zukunftigen Partners zu nehmen? Und diese Personalien werden dann in dem türkischen EFZ ausgewiesen, so dass wenn man eine andere Personheiraten will, eine neue EFZ braucht?

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Antwort #25 - 03.08.2006 um 20:20:25
 
Richtig,

ein EFZ ist immer nur für die Eheschließung zwischen zwei ganz bestimmten Personen ausgestellt, beide sind darin eingtragen;)

Siehe bitte mal oben bei den FAQ, da ist eine Ausarbeitung zum Thema Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #26 - 03.08.2006 um 23:58:36
 
nicht bei jeder nationalität!
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Antwort #27 - 04.08.2006 um 07:09:57
 
pohuerth schrieb am 03.08.2006 um 23:58:36:
nicht bei jeder nationalität!



Ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllt immer diese Kriterien, ansonsten sprechen wir hier nicht von einem Ehefähigkeitszeugnis, sondern allenfalls einer Ledigkeitsbescheinigung.

Will sagen ein Wisch, der nicht die Kriterien erfüllt ist kein EFZ und der Betroffene bedarf der Befreiung durch das OLG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat hier mit Türkin aus der Türkei? Habe de
Antwort #28 - 15.10.2006 um 14:22:19
 

Info 4 Info4Alien:

Ich bin seit dem 16.06.2006 in Deutschland rechtskräftig geschieden.
Ich bin in der Türkei nicht geschieden.
Ich habe seit ca 2-3 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe mir hier ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und in die Türkei gefaxt.
Resultat: Ich werde wahrscheinlich noch in November 2006 heiraten.
Keine Probleme, entgegen einiger Behauptungen hier, ich könne nicht heiraten wegen NüfusKayitÖrnegi etc...

Wer in der Türkei noch als verheiratet gilt (Nüfus bzw Kütük), aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat und in D rechtskräftig geschieden, kann und darf in der Türkei heiraten.

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