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Heirat hier mit Türkin aus der Türkei? Habe deutsc (Gelesen: 10.793 mal)
ronny
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Antwort #15 - 02.08.2006 um 17:04:21
 
Zitat:
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!


Hallo,

da Voltran in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird seine Zukünftige kein EFZ erhalten, denn dazu muß die deutsche Scheidung erst dort anerkannt werden Zwinkernd

Das türkische EFZ ist aber zur Eheschließung in Deutschland notwendig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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guel
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Antwort #16 - 02.08.2006 um 17:11:13
 
Danke ronny.

Ich dachte schon dass ich im falschen Film sitze, weil wenn das ohne EFZ gehen würde, dann hätten einige Deutsch-Türken schon mehrmals geheiratet.

Smiley Smiley Smiley
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Reni
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Antwort #17 - 02.08.2006 um 20:41:25
 
guel, hast du richtig verstanden - auch von deutscher Seite aus wird verlangt dass er die Scheidung anerkennen lässt. Das Verfahren soll jedoch neuerdings vereinfacht worden sein - ein guter Anwalt in der Türkei würde sich da sicher lohnen.
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Saxonicus
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Antwort #18 - 02.08.2006 um 20:54:44
 
pohuerth schrieb am 02.08.2006 um 16:42:22:
NATIONALE VISA ZUR EHESCHLIESSUNG
Nationales Visum für Antragsteller, die beabsichtigen, in Deutschland eine Ehe mit einer in Deutschland lebenden Person einzugehen und anschließend ehelichen Wohnsitz in Deutschland zu nehmen.

1. Erforderliche Unterlagen und Nachweise:

- Reisepaß, der vom Inhaber eigenhändig unterschrieben wurde und dessen Gültigkeit die des Visums um mindestens drei Monate überschreitet, und zwei Fotokopien der Lichtbildseite.

- zwei vollständig in deutsch oder englisch ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular (s.u.) mit zwei aktuellen Paßfotos (nicht älter als drei Monate).

- vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Erklärung (sogenannte Advisory Form s.u.)

-
Fotokopie der taiwanischen Identitätskarte
oder Ausländer-Identitätskarte (ARC).

- zwei Fotokopien der Ledigkeitsbescheinigung. Soweit diese Urkunde nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurde, sind zusätzlich zwei Ablichtungen einer beglaubigten Übersetzung in deutsch oder englisch erforderlich.

- eine schriftliche Erklärung des oder der in Deutschland lebenden Verlobten, mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ehe eingehen zu wollen. Die Erklärung ist zweifach vorzulegen.

- zwei Fotokopien des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich zwei Ablichtungen der Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.

2. Antragstellung:

- Öffnungszeiten der Visastelle: montags bis donnerstags, 14.00 bis 15.30 Uhr.
- Der Antrag muß den für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt daher im Regelfall zwei bis drei Monate.

3. Gebühr:

EURO 30,- zahlbar bei Antragstellung in
Neuen Taiwan-Dollar.
Ab 06.08.2004 werden bei Ablehnung oder Rücknahme eines Visumantrags die bereits bezahlten Gebuehren nicht zurückerstattet.

4. Weitere Hinweise:

- Alle erforderlichen Antragsvordrucke sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.
- Weitere Unterlagen und Nachweise können in Einzelfällen erforderlich sein.
- Visa-Hotline: (02) 25 18 40 88

quelle: das auswaertigeamt


@ Pohuert
Kannst Du uns vielleicht mal erklären, was das alles mit der Republik China (Taiwa) zu tun hat ?
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Saxonicus
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Antwort #19 - 02.08.2006 um 20:58:18
 
Entschuldigung, sollte natürlich Taiwan heißen.

@ Pohuert

Der Fragesteller ist eingebürgerter Türke, also Deutscher und er möchte eine Türkin heiraten. Nix mit China.
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Arkha
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Antwort #20 - 02.08.2006 um 21:44:06
 
Zitat:
wenn ich das richtig gelesen habe verlangt auch die Deutsche Botschaft Nufus-Kagit-Örnegi, beider Partner, auch wenn der Ehepartner deutsch ist, türkischer Abstammung. 

Wenn ich es richtig verstehe, verlangt die Bundesrepublik von eigenen Staatsbürger, dass er ein in der Bundesrepublik rechtskräftig gewordenes Urteil in einem fremden Staat anerkennen läßt, bevor er hier wieder heiraten darf.

Also ich hätte gerne die handfeste rechtlichen Grundlagen dafür gesehen.
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Caya
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Antwort #21 - 02.08.2006 um 22:03:35
 
Voltran schrieb am 02.08.2006 um 16:01:09:
Hallo Leute,

neues Problem...:
......
Meine Ex-Frau möchte keine Vollmacht, möchte davon nichts wissen. Somit sind mir alle Hände gebunden. Bis das vollzogen ist können Jahre vergehen.
... Griesgrämig


Hallo Voltran,

auch wenn deine Ex-Frau dir die Vollmacht verweigert, sind dir die Hände nicht gebunden.

Das deutsche Scheidungsurteil, kann auch ohne sie in der Türkei im Amstgericht anerkannt werden.
Wenn du Ihre aktuelle Anschrift hast wird ihr eine Einladung zum Gerichtstermin geschickt, Hast du die Adresse nicht, oder die Briefe sind unzustellbar, geht das Amtsgericht einen anderen Weg, in einem tr. Zeitung wird eine Einladung als eine Anzeige inseriert. Wenn sie zum Gerichtstermin erscheint, ist sie Herzlich Willkommen, wenn nicht hat sie eben Pech gehabt und das Gerichtverfahren geht ohne Sie weiter.

LG
Caya
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pohuerth
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Antwort #22 - 03.08.2006 um 09:02:00
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2006 um 20:54:44:
@ Pohuert
Kannst Du uns vielleicht mal erklären, was das alles mit der Republik China (Taiwa) zu tun hat ?


sorry   hab mich vertan aber nachhinein  habe ich das merkblatt fuer  tuerkische staatsangehoerige per pfd format geschickt
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ronny
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Antwort #23 - 03.08.2006 um 09:05:08
 
Zitat:
Wenn ich es richtig verstehe, verlangt die Bundesrepublik von eigenen Staatsbürger, dass er ein in der Bundesrepublik rechtskräftig gewordenes Urteil in einem fremden Staat anerkennen läßt, bevor er hier wieder heiraten darf.


Nein,

verstehst Du nicht richtig, weil die Anerkennung nur deswegen notwendig wird, damit sie ein Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei erhält.

Dem steht aber entgegen dass er die Scheidung dort (nach türkischem Recht) anerkennen lassen muß.

Sie kann ihn in Deutschland aber nur dann heiraten wenn ein rdnungsgemäßes EFZ vorliegt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #24 - 03.08.2006 um 20:16:22
 
Zitat:
da Voltran in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird seine Zukünftige kein EFZ erhalten, denn dazu muß die deutsche Scheidung erst dort anerkannt werden

Das türkische EFZ ist aber zur Eheschließung in Deutschland notwendig


Zitat:
die Anerkennung nur deswegen notwendig wird, damit sie ein Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei erhält.


Also verstehe ich richtig, dass man in der Türkei kein EFZ bekommen kann, ohne die Personalien der zukunftigen Partners zu nehmen? Und diese Personalien werden dann in dem türkischen EFZ ausgewiesen, so dass wenn man eine andere Personheiraten will, eine neue EFZ braucht?

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Antwort #25 - 03.08.2006 um 20:20:25
 
Richtig,

ein EFZ ist immer nur für die Eheschließung zwischen zwei ganz bestimmten Personen ausgestellt, beide sind darin eingtragen;)

Siehe bitte mal oben bei den FAQ, da ist eine Ausarbeitung zum Thema Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #26 - 03.08.2006 um 23:58:36
 
nicht bei jeder nationalität!
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Antwort #27 - 04.08.2006 um 07:09:57
 
pohuerth schrieb am 03.08.2006 um 23:58:36:
nicht bei jeder nationalität!



Ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllt immer diese Kriterien, ansonsten sprechen wir hier nicht von einem Ehefähigkeitszeugnis, sondern allenfalls einer Ledigkeitsbescheinigung.

Will sagen ein Wisch, der nicht die Kriterien erfüllt ist kein EFZ und der Betroffene bedarf der Befreiung durch das OLG Zwinkernd

Grüße
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Antwort #28 - 15.10.2006 um 14:22:19
 

Info 4 Info4Alien:

Ich bin seit dem 16.06.2006 in Deutschland rechtskräftig geschieden.
Ich bin in der Türkei nicht geschieden.
Ich habe seit ca 2-3 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe mir hier ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und in die Türkei gefaxt.
Resultat: Ich werde wahrscheinlich noch in November 2006 heiraten.
Keine Probleme, entgegen einiger Behauptungen hier, ich könne nicht heiraten wegen NüfusKayitÖrnegi etc...

Wer in der Türkei noch als verheiratet gilt (Nüfus bzw Kütük), aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat und in D rechtskräftig geschieden, kann und darf in der Türkei heiraten.

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