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Heirat hier mit Türkin aus der Türkei? Habe deutsc (Gelesen: 10.792 mal)
Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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02.08.2006 um 16:01:09
 
Hallo Leute,

neues Problem...:

also, seit dem 16.06.2006 bin ich rechtskräftig geschieden und wollte nun sobald es geht in der Türkei heiraten. Dazu müsste vorher in der Türkei das Urteil hier aus Deutschland gerichtlich anerkannt werden, denn sonst wird mein Personenstatus in der Türkei 'verheiratet' bleiben und ich kann nicht heiraten (obwohl ich ja definitiv geschieden bin).

Meine Ex-Frau möchte keine Vollmacht, möchte davon nichts wissen. Somit sind mir alle Hände gebunden. Bis das vollzogen ist können Jahre vergehen.

Nun meine Frage: kann Sie nicht her kommen, wir hier heiraten, und sie dann hier bleiben? Bzw was müsste ich tun, damit wir hier heiraten können?

Ich sterbe vor Verzweiflung... Griesgrämig
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guel
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Antwort #1 - 02.08.2006 um 16:18:09
 
Hallo,

das sieht sehr schlecht aus. Du solltest auf jeden Fall die Scheidung in der Türkei rechtmäßig anerkennen lassen.

Wenn ich dein Profil richtig gesehen haben sollte, bist du selber Ausländer oder?

Deine zukünftige wird kaum ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung erhalten, somit fällt der Gedanke ja weg, dass ihr hier heiraten könntet.

Nimm dir in der Türkei ein Anwalt (wenn du die Kosten trägst, dann dauert es auch nicht lange), und lasse die Scheidung registrieren, ist ja auch für dich gut.

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pohuerth
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 16:18:40
 
man kann ein visum zum zwecke eheschliessung bei der scheutschen botschaft in der tuerkei beantragen!

naehere informationen kriegst du bei der zustaendigen auslaenderbehoerde "Merkblatt ueber Eheschliessung"

also das visum wird bei botschaft beantragt aber bei der auslaenderbehoerde bearbeitet es muss fuer lebensunterhalt gesorg sein bis zur ehe schliessung danach besteht ein anspruch auf sozialleistungen
ausreichende wohnraum usw. sind auch vorausgesetzt!

also ab zu der auslaenderbehoerde, jenach dem kannst du vielleicht auch das merkblatt aus dem netz runterladen wenn deine auslaenderbehoerde ueber eine internetseite vertreten wird!
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pohuerth
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Antwort #3 - 02.08.2006 um 16:19:57
 
es ist nicht ausgeschlossen dass man ein visum zur eheschliessung bekommen kann auch wenn man selbst auslaender ist!
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guel
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Antwort #4 - 02.08.2006 um 16:23:49
 
Hallo,

ich noch mal, das mit dem Visum für Eheschliessung stimmt schon, nichtdestotrotz werden die Daten überprüft und wenn man hier geschieden ist, aber in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird die Botschaft wohl kaum ein Visum ausstellen, weil die Sachlage ja nicht geklärt ist.

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Voltran
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Antwort #5 - 02.08.2006 um 16:27:43
 
guel schrieb am 02.08.2006 um 16:18:09:
Hallo,

das sieht sehr schlecht aus. Du solltest auf jeden Fall die Scheidung in der Türkei rechtmäßig anerkennen lassen.

Wenn ich dein Profil richtig gesehen haben sollte, bist du selber Ausländer oder?

Deine zukünftige wird kaum ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung erhalten, somit fällt der Gedanke ja weg, dass ihr hier heiraten könntet.

Nimm dir in der Türkei ein Anwalt (wenn du die Kosten trägst, dann dauert es auch nicht lange), und lasse die Scheidung registrieren, ist ja auch für dich gut.

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Hi Guel,

vielen vielen Dank an Dich und Pohuerth für die schnelle Antwort.

Ich bin seit ca 6 Tagen deutscher Staatsbürger. Fällt trotzdem jeder Gedanke wegen Visum zwecks Eheschliessung weg? Ich habe gehört, dass ich ihr irgendwelche Sachen von hier schicken müsste ( zB internationales Ehefähigkeitszeugnis?). Was genau müsste ich tun, damit Sie aus der Türkei herkommen kann zwecks heirat? Wir warten seit 14 Monaten, es geht einfach nicht mehr. Rechtmäßig anerkennen lassen werde ich das Urteil ja trotzdem parallel dazu, da ich natürlich auch dran interessiert bin, dass mein Personenstandsregister (so überflüssig er in meinen auch ist) doch korrigiert wird. Ich möchte davon nicht mehr abhängig sein.
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Voltran
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Antwort #6 - 02.08.2006 um 16:29:12
 
guel schrieb am 02.08.2006 um 16:23:49:
Hallo,

ich noch mal, das mit dem Visum für Eheschliessung stimmt schon, nichtdestotrotz werden die Daten überprüft und wenn man hier geschieden ist, aber in der Türkei noch als verheiratet gilt, wird die Botschaft wohl kaum ein Visum ausstellen, weil die Sachlage ja nicht geklärt ist.

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Hmm, welche Botschaft kontrolliert denn was? Ich rall das nicht, ich bin doch geschieden... Griesgrämig
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 16:32:55
 
Hallo,

ich denke dass du da wenig Glück mit haben wirst, Ihr braucht (auch wenn deine Akte bei den Türken geschlossen ist) Nufus-Kagit-Örnegi, das wird von den Türken Konsulat oder Botschaft verlangt. Dort steht zwar das deine Akte geschlossen ist, aber du verheiratet bist.

Das EFZ holst du dir hier beim Standesamt.
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Antwort #8 - 02.08.2006 um 16:33:04
 
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!
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Antwort #9 - 02.08.2006 um 16:40:04
 
Und die Heirat soll doch auch bei den Türken anerkannt werden oder? Ich meine die Zukünftige wird doch auch ein Pass usw. brauchen? Das wird Sie dann eventuell nicht erhalten weil Ihr Mann rechtmäßig noch mit einer anderen verheiratet ist.
Also wird die Frau in Ihren Unterlagen bei den Türken nicht registiert?

Die Türkei ist kein Staat der MehrEhen unterstützt  Smiley (kleiner Scherz)

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Antwort #10 - 02.08.2006 um 16:40:25
 

guel schrieb am 02.08.2006 um 16:32:55:
Hallo,

ich denke dass du da wenig Glück mit haben wirst, Ihr braucht (auch wenn deine Akte bei den Türken geschlossen ist) Nufus-Kagit-Örnegi, das wird von den Türken Konsulat oder Botschaft verlangt. Dort steht zwar das deine Akte geschlossen ist, aber du verheiratet bist.

Das EFZ holst du dir hier beim Standesamt.


pohuerth schrieb am 02.08.2006 um 16:33:04:
ich gehe davon aus dass die deutsche botschaft und die auslaenderbehoerde nach deutschen recht entscheiden von daher sollte es keine probleme geben dass du in der tuerkei noch als verheiratet gilts!


Ja was den nun?

Also, wenn meine Freundin in der Türkei ein Visum bzgl Heirat beantragt, bekommt Sie das nicht, weil ich in der Türkei noch verheiratet gelte, obwohl ich in D aber geschieden bin? So habe ich Guel verstanden. Schwachsinnig ist das, aber es würde mich nicht wundern...

Das wäre, finde ich, schon kriminell, das meine ich sehr ernst.

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pohuerth
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Antwort #11 - 02.08.2006 um 16:42:22
 
NATIONALE VISA ZUR EHESCHLIESSUNG
Nationales Visum für Antragsteller, die beabsichtigen, in Deutschland eine Ehe mit einer in Deutschland lebenden Person einzugehen und anschließend ehelichen Wohnsitz in Deutschland zu nehmen.

1. Erforderliche Unterlagen und Nachweise:

- Reisepaß, der vom Inhaber eigenhändig unterschrieben wurde und dessen Gültigkeit die des Visums um mindestens drei Monate überschreitet, und zwei Fotokopien der Lichtbildseite.

- zwei vollständig in deutsch oder englisch ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular (s.u.) mit zwei aktuellen Paßfotos (nicht älter als drei Monate).

- vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Erklärung (sogenannte Advisory Form s.u.)

- Fotokopie der taiwanischen Identitätskarte oder Ausländer-Identitätskarte (ARC).

- zwei Fotokopien der Ledigkeitsbescheinigung. Soweit diese Urkunde nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurde, sind zusätzlich zwei Ablichtungen einer beglaubigten Übersetzung in deutsch oder englisch erforderlich.

- eine schriftliche Erklärung des oder der in Deutschland lebenden Verlobten, mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ehe eingehen zu wollen. Die Erklärung ist zweifach vorzulegen.

- zwei Fotokopien des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person, zu der der Familiennachzug begehrt wird. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich zwei Ablichtungen der Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.

2. Antragstellung:

- Öffnungszeiten der Visastelle: montags bis donnerstags, 14.00 bis 15.30 Uhr.
- Der Antrag muß den für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt daher im Regelfall zwei bis drei Monate.

3. Gebühr:

EURO 30,- zahlbar bei Antragstellung in Neuen Taiwan-Dollar. Ab 06.08.2004 werden bei Ablehnung oder Rücknahme eines Visumantrags die bereits bezahlten Gebuehren nicht zurückerstattet.

4. Weitere Hinweise:

- Alle erforderlichen Antragsvordrucke sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.
- Weitere Unterlagen und Nachweise können in Einzelfällen erforderlich sein.
- Visa-Hotline: (02) 25 18 40 88

quelle: das auswaertigeamt
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Antwort #12 - 02.08.2006 um 16:47:20
 
Also meines wissens nach, muss deine Frau mit deinen und mit Ihren Unterlagen zu Deutschenbotschaft gehen. Deine Frau brauch ein Bescheinigung (Nufus-KÖ), da du aber Deutsch bist, muss Sie auch den Türken deine Unterlagen vorlegen, damit die sehen dort ist nichts und die beiden können heiraten. Also nicht nur der Deutschen Botschaft werden die Unterlagen vorgelegt. Aber dass ist das was ich weiß, es kann natürlich sein dass ich mich irre und dass es nicht überrall so gemacht wird.

Ich lasse mich aber gerne aufklären Laut lachend

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pohuerth
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Antwort #13 - 02.08.2006 um 16:51:17
 
quelle: deutsche botschaft ankara
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Antwort #14 - 02.08.2006 um 16:58:57
 
wenn ich das richtig gelesen habe verlangt auch die Deutsche Botschaft Nufus-Kagit-Örnegi, beider Partner, auch wenn der Ehepartner deutsch ist, türkischer Abstammung.

oder habe ich es falsch verstanden? ist halt nicht mein Tag heute weinend
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