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Schulpflicht Kind / Konsequenzen? (Gelesen: 1.527 mal)
hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.08.2006 um 17:43:29
 
Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgende theoretische Frage:

Mein Mann ist Kenianer. Angenommen, wir hätten ein gemeinsames Kind, das gleichzeitig die deutsche und die kenian. Staatsangehörigh. hat (das Forenmitglied PFIRSICHRING schrieb mir einmal hier, das sei wohl möglich).

Sollten wir in Kenia leben, ginge das Kind dort zur primary school. Die anschließende secondary school in Kenia ist kein Pflichtakt und kostet entsprechend.

Sollte schlicht aus Geldmangel dieser weiterführende Schulbesuch unmöglich sein und das Kind später nach Deutschland zurück kehren - DROHEN MIR WELCHE KONSEQUENZEN (falls überhaupt), denn das deutsch / kenian. Kind wäre ja zum Zeitpunkt der unterlassenen Schulausbildung zumindest nach dt. Recht schulpflichtig gewesen.

Ich hoffe, meine nur rein theoretische Frage ist verständlich ausgedrückt hä? Vielen Dank für "Aufklärung".
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 18:02:19
 
Schulpflicht gilt fuer Kinder die in Deutschland leben Zwinkernd

Allerdings solltest du dir auch Gedanken machen ueber den spaeteren Werdegang der Kinder, keine richtige schulische Ausbildung nachweisen zu koennen limitiert einen doch sehr bei der Berufswahl.

Gruss,

maki
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.08.2006 um 18:13:28
 
maki schrieb am 01.08.2006 um 18:02:19:
Schulpflicht gilt fuer Kinder die in Deutschland leben Zwinkernd

Allerdings solltest du dir auch Gedanken machen ueber den spaeteren Werdegang der Kinder, keine richtige schulische Ausbildung nachweisen zu koennen limitiert einen doch sehr bei der Berufswahl.

Gruss,

maki


Zum 2. Absatz, ja natürlich. Wie gesagt, die Frage ist rein hypothetisch. Verstehe ich dich richtig, dass Schulpflicht für DEUTSCHE Kinder gilt, die in D-land leben? Was ist mit Kindern zweier Staatsangehörigkeiten?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.08.2006 um 18:23:41
 
hampelines schrieb am 01.08.2006 um 18:13:28:
Verstehe ich dich richtig, dass Schulpflicht für DEUTSCHE Kinder gilt, die in D-land leben? Was ist mit Kindern zweier Staatsangehörigkeiten?


Schulpflicht gilt für alle Kinder, die regulär in Deutschland leben. Für ausländische Kinder ohne AE wird es bzw. der Schulbesuch unterschiedlich gehandhabt.

Gruß, ULF
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.08.2006 um 18:28:30
 
ulf schrieb am 01.08.2006 um 18:23:41:
Schulpflicht gilt für alle Kinder, die regulär in Deutschland leben. Für ausländische Kinder ohne AE wird es bzw. der Schulbesuch unterschiedlich gehandhabt.
Gruß, ULF


Jetzt bin ich doch verwirrt. Du schreibst, Kinder OHNE AE. Es wäre aber ein Kind mit deutscher UND kenian. Staatsangeh., demzufolge also auch deutsch...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.08.2006 um 18:31:56
 
hampelines schrieb am 01.08.2006 um 18:28:30:
Jetzt bin ich doch verwirrt. Du schreibst, Kinder OHNE AE. Es wäre aber ein Kind mit deutscher UND kenian. Staatsangeh., demzufolge also auch deutsch...


Schulpflichtig.

Bei Asylverfahren/Duldung sieht es teils anders aus.

Gruß, ULF
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.08.2006 um 18:33:29
 
Vielen Dank.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 12:32:56
 
ulf schrieb am 01.08.2006 um 18:31:56:
Schulpflichtig.

Bei Asylverfahren/Duldung sieht es teils anders aus.

Gruß, ULF


in NRW sind mittlerweile alle kinder schulpflichtig
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