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Etwas Beratung bezüglich Heirat (Gelesen: 3.571 mal)
Anlieger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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31.07.2006 um 20:56:55
 
Liebe Forumsteilnehmer,

möglicherweise hat schon jemand Erfahrung speziell mit Chile gemacht. Ich möchte meine chilenische Partnerin heiraten und habe folgende Fragen:

1) Was ist einfacher: Ehe in Chile schließen und in Deutschland eintragen lassen oder umgekehrt?

2) Darf der ausländische Ehepartner ohne weiteres einreisen, bevor die Ehe in Deutschland eingetragen wurde?

3) Wenn nicht, wie lange dauert die Erteilung der Einreisegenehmigung? Geht es schneller als die Schenge-Visa, die bis zu 3 Monate dauern können?

4) Wenn ich nur 2 Wochen Zeit habe mich in Chile aufzuhalten (wegen Arbeit) und das auch noch um Silvster: wie mache ich es am geschicktesten das meine Partnerin problemlos mit nach Deutschland kommen kann?

Danke für die Hilfe!

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Anlieger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.08.2006 um 11:14:57
 
es muss doch irgendwen geben der da hinweise hat!!!

tschuess
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.08.2006 um 11:40:23
 
Hallo, ich kenne mich zwar nicht mir Chile aus aber im Allgemeinen ist es reibungsloser, wenn man im Ausland heiratet, denn wenn man dann die deutschen Behörden konfrontiert, ist man bereits verheiratet und hat damit eine Angelegenheit schon mal erledigt. Dann muss der Ehepartner zur deutschen Botschaft gehen und ein Visum im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen.
Bis der Ehepartner dann nach Deutschland kommen kann, kommt auf das Ursprungsland an sowie auf die Ausländerbehörde (ABH) - die ABH in manchen Städten haben eine längere Bearbeitungszeit als andere aufgrund der vielen Anträge. Ich habe schon von 2 Monaten gehört aber auch von 8 und mehr.
Ich warte jetzt fast 4 Monate auf meine Frau. Ob 2 Wochen reichen, um dort zu heiraten, muss man sicxh erkundígen, das kann knapp werden.
Alles Gute und viel Glück,

zzzmick
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.08.2006 um 11:43:06
 
Achso, nochwas...mir wurde auch bei der Botschaft gesagt, dass ein Besuchs- oder Touristenvisum währen der laufenden Bearbeitung der Familienzusammenführung (FZF) absolut ausgeschlossen ist. Also leicht wird es einem nicht gemacht, besonders hart, wenn man vor Sehnsucht irre wird  Smiley
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.08.2006 um 17:20:03
 
Zwei Hinweise:

1. Chilenen können visumsfrei nach D einreisen

2. Siehe § 39 Nr. 3 AufenthV
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält ..., sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.08.2006 um 23:04:47
 
Hallo,

meien Frau und ich haben §39 Aufenthaltsverordnung schon mal erleben dürfen.

Ursprünglich war meine Frau mit einem Visum zur FZF eingereist. Dies hat  mit allem Pipapo über 3 Monate gedauert.

Dann war sie endlich hier, musste aber aus familiären Gründen (Vater brauchte Unterstützung) für mehr als 6 Monate nach Hause. Irgendwie hatte ich vergessen, dass sie den Aufenthaltstitel dann verliert (wie soll man sowas als Leihe erahanen)  Eigenlich wollte sie ja nach spätestens 4 Monaten zurück sein, dann haben wir aber noch eine Hochzeitsfeier bei ihr zu Hause organisiert und ich bin mit Famile hingereist. Bis das alles vorbei war gingen 8 Monate ins Land.

Naja, dann waren wir zurück, gingen zur ABH um zu beichten und wurden wie Verbrecher behandelt. "sie halten sich illegal in Deutschlan auf"
(war natürlich nicht der Fall, da keine Visumspflicht)
Dann durfen wir handschriftlich erklären, dass meine Frau sich über 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. Erinnerte mich an meine Krigsdienstverweigerung bei einem alt gedienten NVA Offizier, die musste ich ähnlich erklären.

Hätte die Sachbearbeitering noch etwas Lust und Laune gehabt hätte sie noch eine Scheinehe unterstellen können "wie soll's denn jetzt weiter gehn?"
Naja, konnten wir wohl gut erklären und man hat uns die Gnade erwiesen.
"Dank des neuen Zuwanderungsrechts kann ich es von hier aus heilen"

Da fiel mir ein Stein vom Herzen, zu diesem Zeitpunkt war meine Frau bereits schwanger. Ich will gar nicht drann denken wenn wir nochmal eine FZF beantragen hätten müssen, diesmal vielleicht mit Verdacht auf Scheinehe.

Lange Rede, kurzer Sinn, es handelt sich wohl um eine KANN Bestimmung, d.h. muss es nicht klappen. Wenn der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat hilft wahrscheinlich auch Artikel 6 GG nicht weiter. Es gibt ja genügend abstruse Fälle im Forum.

Recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
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Anlieger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.08.2006 um 23:25:25
 

danke für die tipps,

das klingt ja grausam. kann man das FZF-visum beantragen bevor man heiratet? wohl nicht! so ein scheiss.
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ai70773
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.08.2006 um 00:17:30
 
Wenn Du in Deutschland heiraten willst dann braucht Ihr ein spezielles Visum zum heiraten.

Schneller gehts meiner Meinung nach im Ausland. Wenn Chile Mitglied der Haager Konvention ist würde ich das so machen. Dann ist die Beglaubigung der Dokumente (in beiden Richtungen) einfach. Übersetzungen und Beglaubigungen können aber schon etwas ins Geld gehen.

Du musst alle für die Heirat erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen. Gehe davon aus, dass Dir die deutesche Botschaft vor Ort nicht bei jedem Punkt weiterhelfen wird.

Wenn Du dann die Heiratsurkunde hast muss diese ebenfalls vor Ort beglaubigt werden (ist für den Visumsantrag das wichtigste Dokument)
Schwierig ist es ggf. auch die für das Visum erforderlichen Dokumente vor Ort zu besorgen. Z.B. war bei uns eine Art polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Zusätzlich durften alle direkten Verwandten einen Vordruck der deutschen Botschaft unterschreiben, dass sie nicht auf die Idee kommen würden auch nach Deutschland kommen zu wollen. Dies hat wirklich zu Heiterkeit im Familienkreis geführt.

Einziger Showstopper der lt. Forum auftreten kann ist der Verdacht auf Scheinehe. Da kann ich nicht weiter helfen.

Für all die Mühe gibt es das Visum zum Familienzusammenführung dann schon nach einigen Monaten. Dies ist einerseits durch das Arbeitstempo der Botschaft vor Ort und Deiner zuständigen ABH bestimmt. In dieser Zeit wurde bei meiner Frau der Pass von der deutschen Botschaft eingezogen - also keine Weltreise für die Flitterwochen planen. Mit diesem Visum muss Deine Frau einreisen. Dann müsst Ihr während der Gültigkeitsdauer zusammen zur ABH und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ich bin damals auch aus allen Wolken gefallen wie bürokratisch und langsam alles ist und musste mich vor meiner angeheirateten Familie schämen. Aber wenigstens gibt es in Deutschland einen in der Verfassung verbrieften Anspruch (Schutz der Ehe und Familie).

Wenn ich später ins Heimatland meier Frau ziehe (ist so geplant), muss ich mich einem Einwanderungs Scoring unterwerfen.

Viel Erfolg
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Antwort #8 - 08.08.2006 um 09:11:25
 
ai70773 schrieb am 07.08.2006 um 23:04:47:
Ursprünglich war meine Frau mit einem Visum zur FZF eingereist. Dies hat  mit allem Pipapo über 3 Monate gedauert.

Dann war sie endlich hier, musste aber aus familiären Gründen (Vater brauchte Unterstützung) für mehr als 6 Monate nach Hause. Irgendwie hatte ich vergessen, dass sie den Aufenthaltstitel dann verliert (wie soll man sowas als Leihe erahanen)  Eigenlich wollte sie ja nach spätestens 4 Monaten zurück sein, dann haben wir aber noch eine Hochzeitsfeier bei ihr zu Hause organisiert und ich bin mit Famile hingereist. Bis das alles vorbei war gingen 8 Monate ins Land.

Naja, dann waren wir zurück, gingen zur ABH um zu beichten und wurden wie Verbrecher behandelt. "sie halten sich illegal in Deutschlan auf"
(war natürlich nicht der Fall, da keine Visumspflicht)
Dann durfen wir handschriftlich erklären, dass meine Frau sich über 6 Monate im Ausland aufgehalten hat.
Hier scheint mir doch ein spezieller, mit dem Ausgangsposting nicht vergleichbarer Fall vorzuliegen.

Zitat:
Lange Rede, kurzer Sinn, es handelt sich wohl um eine KANN Bestimmung, d.h. muss es nicht klappen.
Nein, die Regelung ist für die ABH verbindlich.

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Antwort #9 - 09.08.2006 um 14:38:05
 
Danke für die Zahlreichen Tipps & liebe Grüße
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Antwort #10 - 09.08.2006 um 14:49:59
 

Hallo nochmal!

Weiss jemand ob es möglich ist das der Ehepartner ohne den Visumsantrag zu stellen als Tourist einreist und dann vor Ort die behördlichen Angelegenheiten klärt? Das er/sie nicht Einreisen darf während das Visum bearbeitet wird ist klar, das ist bei allen Visa so, da wird ja einfach der Pass mit dem Antrag entgegengenommen.

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Antwort #11 - 09.08.2006 um 16:14:29
 
Anlieger schrieb am 09.08.2006 um 14:49:59:
Weiss jemand ob es möglich ist das der Ehepartner ohne den Visumsantrag zu stellen als Tourist einreist und dann vor Ort die behördlichen Angelegenheiten klärt?

Genau darauf wollte ich ja hinweisen:
Abu schrieb am 07.08.2006 um 17:20:03:
Zwei Hinweise:

1. Chilenen können visumsfrei nach D einreisen

2. Siehe § 39 Nr. 3 AufenthV

"§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält ..., sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
..."


Zitat:
Das er/sie nicht Einreisen darf während das Visum bearbeitet wird ist klar, das ist bei allen Visa so, da wird ja einfach der Pass mit dem Antrag entgegengenommen.
Normalerweise muß man den Pass mit dem Antrag vorlegen, kann ihn dann aber - zumindest bei Visa mit längerer Bearbeitungszeit - wieder bis zur Visumserteilung mitnehmen.

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Antwort #12 - 09.08.2006 um 22:53:27
 
super, danke!
man schläft gleich besser!
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