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Familienzusammenführung (Gelesen: 9.046 mal)
tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 28.07.2006 um 19:10:28
 
Es ist zwar bei sogenannten neg. Staaten möglich, sich IN diesen Staaten ggf. falsche Papiere zu ``besorgen`` , aber warum müssen alle ehrlichen Bürger darunter leiden und teils bis zu weit über einem Jahr warten, bis der Ehepartner kommen kann.

Genau so wenig wie WIR in Deutschland die übertriebene Bürokratie beseitigen können, kann man in den betr. Ländern die Korruption kurzfristig beseitigen.

Möglichkeit:

- max. Bearbeitungszeit sollte für Hochzeit - Visa und Visa für FZF = 3 Monate betragen ( ist den betr. Botschaften und unseren ``überlasteten`` Beamten wohl zuzumuten )

- eidesstattliche Versicherung der betr. Personen, das ALLE Papiere und Angaben der Tatsachen entsprechen, unterschreiben lassen

- sollte sich bei einer weiteren Bearbeitung und Überprüfung der Papiere schwere Falschangaben herausstellen, wird die Ehe für nichtig erklärt und der betr. Partner ausgewiesen und unabhängig davon weitere zu verhängende Strafen vollzogen.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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Arkha
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Antwort #16 - 28.07.2006 um 20:06:40
 
@tatzi5, Du hast ins Schwarze getroffen - erzähl es aber DC und Herrn Beckstein.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Saxonicus
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Antwort #17 - 28.07.2006 um 20:19:30
 
Arkha schrieb am 28.07.2006 um 20:06:40:
@tatzi5, Du hast ins Schwarze getroffen - erzähl es aber DC und Herrn Beckstein.



Wer oder was ist DC ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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zzzmick
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Antwort #18 - 28.07.2006 um 21:30:46
 
Nein Arkha, wir hatten derzeit (vor Monaten)  überlegt OB wir in D heiraten wollen und alle Dokument zusammengesucht. Wir haben aber im April in Usbekistan geheiratet, das war auch gut so, denn ihre Mutter lebte noch (inzwischen leider verstorben) und konnte noch ihr Küken in meine Hände geben und ihren Frieden finden.
Dann einen Antrag auf ein Visum im Rahmen der FZF gestellt. ("Kein Problem, dauert mindestens 6 bis 8 Wochen aber rechnen se ma lieber mit 3 Monaten")
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zzzmick
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Antwort #19 - 28.07.2006 um 21:32:32
 
Tatzi, WIRKLICH ins schwarze getroffen!
So sollte es sein. und nicht anders PUNKT
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Abu
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Antwort #20 - 29.07.2006 um 00:14:58
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2006 um 13:05:57:
Du solltest die Schuld nicht bei den deutschen Behörden suchen, sondern der Schwarze Peter liegt eindeutig bei den Ländern, die über ein derartig schlampiges, unzuverlässiges Urkundenwesen verfügen.

Zitat:
Nicht D ist Schuld an den Verzögerungen sondern vielmehr die, die den Mißbrauch betreiben, und davon gibt es sehr viele !


Da hat sich ja ein richtiges "Dreamteam" gefunden  grin

Aber mit dem unsicheren Urkundenwesen kann man das hier ja wohl nicht entschuldigen:
zzzmick schrieb am 28.07.2006 um 11:15:10:
Die ABH sagte mir, wenn sie das bekommen, kann es sich dann nochmal um eine Bearbeitungszeit von ein paar Monaten handeln, vielleicht sogar ein halbes Jahr. Sie sind überlastet.

Das darf einfach nicht sein...

Abu
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weltbuerger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 29.07.2006 um 16:05:36
 
Arkha schrieb am 28.07.2006 um 15:43:55:
Es ist in Prinzip egal, wer die Schuld an der Verzögerung hat. Die Bundesrepublik hat sich in der Verfassung vepflichtet die Ehe und Familie zu schützen. Also statt zu sagen, es liegt nicht an uns solen die Behörden nach den Möglichkeiten suchen, wie man in so eine Situation helfen kann.


Ja, das ist genau meine Meinung. Das ganze Verfahren ist eines Rechtsstaates unwürdig. Einerseits gibt es da die hehren Ansprüche des Grundgesetzes - Verbot der Benachteiligung aufgrund von Herkunft und besonderer Schutz für Ehe und Familie - und dann steht es völlig in der Willkür der Behörden, sich beliebig Zeit mit der Ausführung zu lassen. Ich kann ja verstehen, daß der Staat ein Interesse daran hat, etwas gegen Visabetrug zu unternehmen, aber das auf der Basis einer Generalverdächtigung und menschenunwürdiger Behandlung aller binationalen Ehepartner durchzuführen, ist eine unglaubliche Sauerei.

Diese Bürokraten stehlen uns unsere gemeinsame Lebenszeit und trampeln das Grundgesetz in den Dreck. Mir kann niemand mehr was von Rechtsnormen in Deutschland erzählen - Die stehen alle unter Vorbehalt behördlicher Genehmigung, und die Unschuldsvermutung ist schon lange abgeschafft. Man muß ihnen beweisen, daß es sich nicht um eine Scheinehe handelt, sonst können Sie immer im Zweifel ihre Genehmigungen verweigern.

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zzzmick
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Antwort #22 - 29.07.2006 um 18:23:39
 
Hallo Alle!
Ich möchte eigentlich nochmal zu meiner eigentlichen Frage zurück kommen, es gibt ja viele Spezialisten hier, wobei ich das übrigens bewundernswert finde Smiley
denn ich könnte mir nicht vorstellen nach oder ausserhalb der Arbeit mich noch mit der Arbeit auseinanderzusetzen - eher im Gegenteil.
Ich bin ja nun mit Sicherheit nicht der erste, der eine Frau im Ausland geheiratet hat und nun sich bemüht, mit ihr zusammenzusein...ist das denn nun der normale Vorgang in meinem Fall: Beantragung des Visums im Rahmen der Familienzusammenführung in der Botschaft durch meine Frau, Abgabe der geforderten Dokument und Gebühren, Befragung der Frau in der Botschaft.
Absendung der Akte über Bundesverwaltungsamt an die ABH - Nach ca. 3 Monaten Rücksendung der Akte an die Botschaft und Einleitung der Prüfung von Dokumenten.(Aktueller Stand)
Mir erklärter zukünftiger Verlauf: Nach erfolgter Prüfung der Dokumente in Usbekistan nach ca. 1 Monat Rücksendung der Akte von Botschaft an ABH.
Dann weitere Bearbeitung des Falles in der ABH, wobei mit unbekannter Bearbeitungszeit zu rechnen ist...und dann? Was kann oder sollte man erwarten?
Und warum ist die Prüfung der Dokumente nicht gleich eingeleitet worden, wenn bekannt ist, das dies erforderlich ist?

Bedanke mich im Vorraus für jegliche Hilfe oder Kommentare.
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Arkha
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Antwort #23 - 31.07.2006 um 21:51:17
 
Zitat:
Ich .... und dann?

Es ist ein "normale" Vorgang, wobei die Bearbeitungs Zeiten zwar fast die Rahmen des Zulässigen erreicht haben, sind gesetzlich aber noch in Ordnung. Die ABH liegt mit 3-monatiger Bearbeitungs Zeit ist so langsam, wie nocht erlaubt.

Zitat:
Was kann oder sollte man erwarten?
Du könntest noch zur einer Anhörung in ABH vorgeladen werden. Falls ABH dann die FZF zustimmt und es über den Verwaltungsamt der Botschaft mitteilt, liegt der schwarze Peter bei der Botschaft, die jetzt Dokumentenprüfung abwartet und dann über die FZF-Visum entscheidet.

Sowohl ABH als auch die Botschaft können ihre Zustimmung verweigern, z.B. aufgrund eines Verdachts auf eine Scheinehe, dann gibt es noch Remonstration und Verwaltungsgericht Berlin, aber wir sollen jetzt noch keine schwarze Bilder malen.
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zzzmick
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Antwort #24 - 31.07.2006 um 22:03:08
 
Danke für die Info, es kann also sein, dass die ABH ihre Zustimmung der Botschaft sendet, während die noch auf die Dokumentenprüfung warten?
Das ist alles für mich sehr verwirrend.
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zzzmick
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Antwort #25 - 01.08.2006 um 14:29:30
 
Hallo nochmal Smiley
Also meine Frau war heute wieder bei der Botschaft und ihr wurde gesagt, dass "alle ihre Papiere fertig seien" - sie hat es so verstanden, dass die Überprüfung der Dokumente abgeschlossen sei.
Weiterhin gab man ihr eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses und trug ihr auf, diese Kopie an mich zu schicken und ich soll damit hier in Deutschland zum Standesamt gehen. Hat jemand eine Ahnung wozu? Wir sind bereits fast 4 Monate verheiratet und beim Standesamt hier hat man mir gesagt, dass ich nichts weiter tun müsste, was das deutsche Standesamt betrifft, es sei denn wegen Namensführung etc. aber das sei uns überlassen und wir können das zu einem späteren Zeitpunkt tun...Leider kann ich heute die Botschaft nicht mehr erreichen aber ich wüsste zu gern, was ich mit der Passkopie beim Standesamt soll. Tja, so viele Fragen...hoffe mir kann jemand helfen, sage schon mal Danke im Vorraus.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 02.08.2006 um 17:22:08
 
zzzmick schrieb am 01.08.2006 um 14:29:30:
Also meine Frau war heute wieder bei der Botschaft [...]

Weiterhin gab man ihr eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses und trug ihr auf, diese Kopie an mich zu schicken und ich soll damit hier in Deutschland zum Standesamt gehen. Hat jemand eine Ahnung wozu?


Mich wundert, daß das nicht auf dem Dienstweg verschickt wird. Portokasse schon erschöpft?

Gruß, ULF
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wolve69
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Antwort #27 - 02.08.2006 um 18:13:08
 
ulf schrieb am 02.08.2006 um 17:22:08:
Mich wundert, daß das nicht auf dem Dienstweg verschickt wird. Portokasse schon erschöpft?

Gruß, ULF



Mich wundert viel mehr was das mit dem Standesamt jetzt soll, so was habe ich überhaupt noch nie gehört.  Was soll das deutsche Standesamt denn mit einer beglaubigten Kopie ihres Reisepasses anfangen solange sie noch nicht mal ein Visum hat und immer noch in Usbekistan sitzt?

Die Erklärung der Botschaft zu diesem Vorgang würde mich brennend interessieren...

Wolfgang
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zzzmick
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Antwort #28 - 09.08.2006 um 17:29:18
 
Aha, meine Frau war ja einmal (Anfang des Jahres) in Deutschland und musste jetzt bei der Dokumentenprüfung unter anderem eine Liste vorlegen von ALLEN Aufenthaltsorten seit der Geburt...wenn ich es recht verstanden habe, soll ich deshalb mit der Passkopie zum Standesamt, um dort bestätigen zu lassen, daß sie (wir) dort nicht geheiratet haben als sie hier war. Kann sich die Botschaft oder ABH diese Information nicht selbst einholen? Und warum hätten wir in Usbekistan heiraten sollen, wenn wir es hier schon getan haben. (Was sicher auch nicht möglich wäre). Also ich bin ziemlich verwirrt über all Dieses.
Hat jemand eine Idee?

Gruss, zzzmick
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