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Abgelehntes Visum (Gelesen: 3.761 mal)
ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.07.2006 um 18:29:17
 
Hallo ihr Lieben,

hätte da mal eine Frage, mein Freund hat ein Besuchervisum abgelehnt bekommen.Wie auch immer. Ich weíß aber dass die Ausländerbehörde zugestimmt hat und dies auch nach Cairo zur Deutschen Botschaft weitergeleitet hat. Diese haben die ganze Zeit behauptet sie haben noch keine Antwortüße aus Deutschland (obwohl die Papiere 2 Wochen davor weggeschickt wurden). Wer bestimmt den eigentlich die Visumserteilung? Weil Deutschland hat ja zugestimmt. Ob die Papiere einfach nicht bearbeitet wurden und dann aufgrund weil wir immer nachgefragt haben einfach abgelehnt wurden? Kann man da noch was Ändern?
Danke für Eure schnellen Antworten, cih will morgen nämlich nochmal anrufen  Zwinkernd

Liebe Gr
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.07.2006 um 19:24:38
 
Sowohl ABH als auch Botschaft müssen die Visumerteilung zustimmen. Ist eine der beiden dagegen, gibt es kein Visum.

So ist nun einmal die Bestimmung. Ich glaube nicht, dass 'man' (wer sollte das denn sein?) diese so schnell ändern wird.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 22.07.2006 um 19:44:16
 
Normalerweise werden Besuchsvisa von der Visumsstelle der Botschaft oder dem Konsulat ohne Rückfrage bei der ABH erteilt oder abgelehnt - finde ich hier gerade etwas erstaunlich.
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 22.07.2006 um 19:59:26
 
Die Entscheidung zur Erteilung eines Visas liegt allein in der Entscheidungsbefugnis der zustaenigen Botschaft bzw. Konsulats.
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ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.07.2006 um 20:14:19
 
Ich euch erklären, die Einladung wurde abgeschickt, er ist mit allen nötigen Papieren zum Interview gegangen (also eigentlich nur alles abgeben) dann haben sie gesagt dass alle nötigen Papiere vorhanden sind. 2 Tage später hat die Ausländerbehörde angerufen und sich nach der Einladung erkundigt und ob die noch steht und dann haben wir gewartet. Uns wurde gesagt die Bearbeitungsdauer beträgt ca 2 Wochen.
Nach 3 Wochen in der Botschaft angerufen und die meinten dass sie noch keine Antwort aus D hätten. Dann bei der Ausländerbeh.angerufen und die sagte uns sie hätte 2 Tage nach ihrem Anruf bei uns ihre Zustimmung zur Botschaft geschickt. Und die haben dann nach 4 WOchen (und oftmals der Aussage sie haben noch keine Antwort aus D) das Besuchervisum abgelehnt. Ohne Gründe.
Deshalb denke ich die haben die Papiere verlegt oder so.
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 22.07.2006 um 21:07:16
 
Egal was die ABH in Deutschland sagt, die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung eines Visas liegt einzig und allein bei der Botschaft.

Das einzige was Dein Freund machen kann, ist zu remonstrieren, d.h. Einspruch gegen die Ablehnung der Visumserteilung einlegen. Dann muss die Botschaft zumindestens den Grund der Visumsverweigerung mitteilen.
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ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.07.2006 um 21:22:36
 
Also wird es wahrscheinlich dann nichts nützen wenn ich bei der Botschaft anrufe oder?
Und wie macht man diesen Einspruch? Per Fax an die Botschaft?Und wie stehen die Chancen dass die ihre Meinung nochmal ändern? Ich verstehe nicht warum die Botschaft dann überhaupt eine Anfrage nach D schickt wenn sie sowieso nein sagen...
Sry für die Fragen aber ich weiß mir nicht wirklich zu helfen...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 22.07.2006 um 21:34:05
 
ahsihabibi schrieb am 22.07.2006 um 21:22:36:
Also wird es wahrscheinlich dann nichts nützen wenn ich bei der Botschaft anrufe oder?
Und wie macht man diesen Einspruch?


Die Remonstration kann nur der Visaantragsteller selbst machen, es sei denn er bevollmächtigt Dich als Einladenden dazu.
Mir ist allerdings nicht ganz klar inwieweit die ABH, abgesehen von der Verpflichtungserklärung, überhaupt mit der Visagewährung bzw. -ablehnung befasst ist. Nach meinen Erfahrungen ist die Visagewährung oder -versagung allein Sache des Konsulats.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.07.2006 um 22:06:27
 
ok danke für eure Antworten. Wir werden sehen...Ich versuche mal anzurufen, mehr als schief gehen kann es ja nicht.
Und wenn sie nein sagen müssen wir eben bis Oktober warten, dann gehe ich in Urlaub hin....Nur echt schade ich wollte eben hier testen ob wír auch im Alltag gut klar kommen und wollte ihn einfach gut kennenlernen. Denn im Urlaub ist ´meißtens alles schön. Leider "verführen" die Behörden einem mit einer Ablehnung Dinge zu tun, die verfrüht sind (zB heiraten). Klar die haben auch ihre Gründe vorsichtig zu sein, aber die Ehrlichen sind eben die Leidtragenden....
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