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Keine Einreise wegen Scheinehe. (Gelesen: 8.208 mal)
Thomas1333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Einreise wegen Scheinehe.
20.07.2006 um 09:07:55
 
Hallo ich bin Thomas und habe dieses Jahr in Sri Lanka geheiratet. Meine Frau lernte ich Februar 2005 in meien Urlaub kennen. Da ich nicht sofort heiraten wollte, waren wir uns dann einig das wir Februar 2006 heiraten wollen. In der zwischenzeit hielten wir überwiegend Telefonischen kontakt. (bis auf wenige Postkarten).
Nach einer befragung am 3. Mai, die ziemlich in die Hose ging weil meine Frau sehr aufgeregt war und es in ihrem Land nicht üblich ist vor fremden Personen über Private und Familiere dinge zu sprechen, kam nun am Samstag der Brief der Botschaft das der Visumsantrag meiner Frau aufgrund einer Scheinehe abgelehnt wurde.
Im moment verstehe ich die Welt nicht mehr!! Ich habe seit 13 jahren einen festen Beruf, eine Wohnung die Groß genug für uns beide ist und meine Frau hatt nicht die absicht die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. (Da wir uns in Sri Lanka ein Häuschen kaufen möchten).
Aber das alles scheint die ALB nicht zu interissieren.
Hatt jemand schon erfahrung gemacht ????
Bin für jede Hilfe dankbar.

MFG
Thomas
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.07.2006 um 09:30:43
 
Thomas1333 schrieb am 20.07.2006 um 09:07:55:
.......meine Frau hatt nicht die absicht die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. (Da wir uns in Sri Lanka ein Häuschen kaufen möchten).
Aber das alles scheint die ALB nicht zu interissieren.
Hatt jemand schon erfahrung gemacht ????
Bin für jede Hilfe dankbar.

MFG
Thomas



Aus diesem Grund wurde das Familienzusammenführungsvisum sicher nicht abgelehnt und zur Erlangung der D-Staatsangehörigkeit ist auch etwas mehr erforderlich als eine Eheschließung.
Habe Dir eine PN geschickt.
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Abu
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Antwort #2 - 20.07.2006 um 10:31:26
 
Hi Thomas,

Du solltest jetzt erst einmal "remonstrieren", um die Ablehnunsgründe zu erfahren.
guck http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung....

Abu
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schnucki
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Antwort #3 - 20.07.2006 um 10:37:16
 
Das ist der nächste Weg.
Remonstrien,um die Ablehnungsgründe zu erfahren.

Danach Widerspruch einlegen.

Ich mache das gleiche durch.
Wir klagen nun vor Berlin.

Ich drück euch die Daumen.......
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Abu
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Antwort #4 - 20.07.2006 um 10:51:38
 
schnucki schrieb am 20.07.2006 um 10:37:16:
Das ist der nächste Weg.
Remonstrien,um die Ablehnungsgründe zu erfahren.

Danach Widerspruch einlegen.

Eine Remonstration ist bereits ein Widerspruch.  Danach gibt es nur noch die Klage.

Abu
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schnucki
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Antwort #5 - 20.07.2006 um 21:07:57
 
Sorry....Abu hat natürlich Recht.
Das ist das Wetter.....macht einen ganz fertig..... Traurig
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Thomas1333
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Antwort #6 - 10.09.2006 um 07:44:24
 
Hallo, bei mir tut sich wieder was.
Meine Frau und ich haben über meine Anwältin Widerspruch eingelegt. Alles mit ausführlichen bweisen und Eidesstattlichen Versicherungen meiner Eltern und des Trauzeugen.
Auf anfrage erhielt ich von der Botschaft in Colombo eine Mail, ich zitiere:

"Ihrem Widerspruch war eine Vielzahl von Unterlagen beigefügt, die in der Beurteilung des Visumsvorgangs u.U. eine andere Bewertung zulassen.
Die Botschaft hat daraufhin die Ausländerbehörde angeschrieben und, unter Beifügung der von Ihrer Frau eingereichten Unterlagen, um eine erneute Überprüfung und ggfls. Zustimmung zur Visumserteilung gebeten."

ich hoffe das ist ein gutes Zeichen !!???
Vieleicht hatt jemand schon mal erfahrung mit so einem ähnlichen fall.
Ab 7. Oktober sehe ich jetzt meine Frau wenigstens mal für 2 Wochen.

Grüße Thomas


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nixwissen
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Antwort #7 - 10.09.2006 um 09:34:36
 
Hi,

Ich habe zwar keine Erfahrung mit so einem konkreten Fall, wohl aber mit Aussagen von staatlichen Stellen bei solche Dingen.

"Wir prüfen das nochmal, bitte sehen sie von Nachfragen ab." hätte ich schon positiv bewertet aber so wie die es schreiben heisst es ja eher:" Oha, sorry, das ist natürlich was anderes! Wir bitten die ABH dann mal um Zustimmung."

Üblicherweise lehnt sich eine Botschaft nicht so weit zum Fenster raus, die müssen sich schon einigermassen sicher sein um sowas zu schreiben.
Ich würde mal davon ausgehen, daß es jetzt glatt geht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 10.09.2006 um 11:16:59
 
Das liest doch schon mal gut.
Ich drücke euch beiden die Daumen,das es klappt Smiley
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MaikeMet
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Antwort #9 - 10.09.2006 um 22:20:27
 
@ Schnucki

Hallo ich mache auch gerade das gleiche durch wie du...
wie lange ist es bei euch her das ihr vor berlin geklagt habt??
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Antwort #10 - 11.09.2006 um 08:59:10
 
Wir haben letztes Jahr im november Klage in Berlin eingereicht und hatten jetzt im August die zweite Befragung.
Warten immer noch auf Antwort.

Wenn du Fragen hast,dann bitte per PN,weil es diesen thread nicht direkt betrifft. Zwinkernd
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Thomas1333
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Antwort #11 - 29.09.2006 um 17:38:14
 
Hallo,

war heute bei der ABH und sollte mein Flugticket für den 7. Oktober vorlegen, dabei wurde mir gesagt das von seiten der ABH alles in Ortnung ist. Jetzt wird die Botschaft in Colombo die Urkunden noch prüfen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), und dann sollte es klappen. Hoff ich mal.

Gruß
Thomas
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Antwort #12 - 30.09.2006 um 18:16:54
 
Hi,


Dein Flugticket vom 7. Oktober? Was hat das denn jetzt damit zu tun?

Gruß,
Norbert
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Thomas1333
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Antwort #13 - 01.10.2006 um 18:51:10
 
Denke mal die Vorlage des Flugtickets dient auch zur wiederlegung des Vorwurf´s "Scheinehe". Mir wurde auch auf der ABH gesagt das meine Frau in deutschland einen Deutschkurs belegen müsse, da dies jetzt plicht sei. War mir allerdings schon bekannt. Wäre schön wenn meine Frau und ich am 22. Oktober gemeinsam nach Deutschland fliegen könnten. Wird aber knapp.

Gruß

Thomas
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