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Besuchsvisum (Gelesen: 2.498 mal)
SAHRA_2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.07.2006 um 17:17:38
 
Halloo
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Wir bzw ein Freund von uns hat Verpflichtungserklärung abgegeben für den kleinen Sohn 8 Jahre alt zur Besuch aus der Türkei in die BRD. Er sollte uns für 6 Wochen die Ferien über besuchen, da er sein Vater seit über 2 Jahren nicht gesehen hat. Leider wurde der Visum abgelehnt. Der kleine Junge ist total am Ende. Was können wir jetzt tun um doch noch einen Visum zu bekommen ???

LG SAHRA weinend
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SAHRA_2006
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.07.2006 um 17:19:48
 
SAHRA_2006 schrieb am 19.07.2006 um 17:17:38:
Halloo
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Wir bzw ein Freund von uns hat Verpflichtungserklärung abgegeben für den kleinen Sohn 8 Jahre von meinem Mann zur Besuch aus der Türkei in die BRD. Er sollte uns für 6 Wochen die Ferien über besuchen, da er sein Vater seit über 2 Jahren nicht gesehen hat. Leider wurde der Visum abgelehnt. Der kleine Junge ist total am Ende. Was können wir jetzt tun um doch noch einen Visum zu bekommen ???

LG SAHRA weinend

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2006 um 18:54:57
 
Generell sollte bei der Botschaft bzw. dem Konsulat eine sog. Remonstration, d. h. ein Widerspruch eingelegt werden.
guck Der Visumantrag der von mir eingeladenen Person ist ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden. Wie kann ich weiter vorgehen?

Aber so ganz habe ich noch nicht verstanden, wer der Vater ist, wer die VE abgegeben hat und in welcher Beziehung Du zu dem Jungen stehst.

Abu
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SAHRA_2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.07.2006 um 21:48:14
 
Hallo Also der die Verpflichtungserklärung abgeben hat ist ein freund meines Mannes, der Sohn von meinem Mann sollte zur besuch kommen.Er ist mein Stiefsohn

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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 20.07.2006 um 01:03:54
 
Hallo,

Da würde ich mal tippen, daß die Botschaft vermutet, daß der Kleine per Sorgerechtserklärung in D bleiben soll.
Es ist ja auch nicht unüblich, daß der Vater die Kinder nach islamischer Tradition beansprucht und die Botschaft befürchtet eben dies.

Der Grund für die Verweigerung des Visums wäre also Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Die Mutter sollte darlegen, daß der Kleine in so geordneten Verhältnissen lebt, daß er auf jeden Fall wieder in die Türkei zurückkehren soll.
Dazu müsste Dein Mann glaubhaft machen, daß er auch hinter dieser Planung steht.

Wie man die Botschaft davon überzeugen soll weiß ich auch nicht. Daß ein Dritter die VE abgeben musste lässt schonmal nicht auf rosige Verhältnisse bei Euch schliessen. Das wäre ein erster Ansatz.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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reta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.08.2006 um 18:06:42
 
Hallo Sahra,

uns geht es ebenso, der Sohn (11 Jahre) meines Mannes sollte auch kommen. Doch in unseren Fall habe ich die Verpflichtungserklärung gemacht (Stiefmutter), weil mein Mann seine Arbeit erst kürzlich bekommen hat, aber ich eine sichere Arbeit habe.
Trotzdem, auch bei uns ist es abgelehnt worden.
Ich habe jetzt wiederrufen, mal sehen ob wir überhaupt eine Antwort bekommen, und dann was sie schreiben, und ob es überhaupt noch rechzeitig kommt.
Ich habe Urlaub von 5.8.06 bis 2.9.06, nur in diesen Zeitraum kann ich mich um ihn kümmern, mein Mann hat kein Urlaub.
Also wenn eine positive Antwort kommt, aber zu spät, nützt es uns auch nichts.

Ich hoffe er kann doch noch kommen, bei euch und bei uns!

Viele Grüße
Reta
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