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Einbürgerung (Gelesen: 7.324 mal)
Rachid_24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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19.07.2006 um 12:56:46
 
Hallo meine Damen und Herren,
ich bin ein marokkaner 24 Jahre alt,lebe hier in Deutschland seit 5 Jahren , bin mit einer deutschen Frau verheitet und zwar seit 2 Jahren.
Ich möchte wissen wann ich anspruch auf Einbürgerung habe und wann ich das beantrage und wie lange dauert die bearbeitungszeit?
Werde ich meine marokkanische stattsangehörigkeit verlieren und kann ich den behalten.
Vielen Danke
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hallooschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.07.2006 um 13:01:12
 
hallo rachid,

auch ich bin aus marokko.
ich bin bereits eingebürgert und kann dir sagen du verlierst
die marokkanische staatsbürgerschaft nicht, du hast dann
einfach zwei Smiley
lg
hallooschen
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Rachid_24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2006 um 13:12:46
 
Wann kann ich die einbürgerung beantragen und wie lange dauert die bearbeitung.
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 19.07.2006 um 13:18:10
 
Rachid_24 schrieb am 19.07.2006 um 12:56:46:
Ich möchte wissen wann ich anspruch auf Einbürgerung habe ...

Einen Anspruch hast du nach 8 Jahren Aufenthalt, bzw. nach 7 Jahren bei Besuch eines Integrationskurses (§ 10 StAG).
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Für Ehepartner von Deutschen gibt es aber eine besondere Vorschrift, nämlich § 9 StAG, das ist aber kein Anspruch, und einige Hürden liegen hier recht hoch:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Zitat:
und wie lange dauert die bearbeitungszeit?

Das ist hier schon oft gesagt worden:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#30

Zitat:
Werde ich meine marokkanische stattsangehörigkeit verlieren und kann ich den behalten.

Marokko fällt unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG, da ein Verlust der marokkanischen StA faktisch unmöglich ist. Die Einbürgerung erfolgt daher unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
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Rachid_24
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Antwort #4 - 19.07.2006 um 15:48:36
 
Vielen Dank für die Antworten.
ich habe einen letzte frage und zwar.ist es jetzt zu früh die einbürgerung zu beantragen ,wir sind seit 2 jahren verheirate und wie gesagt lebe ich seit 5 jahren hier.
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felicitas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.07.2006 um 17:11:27
 
Wenn dir die Jahre vor der Ehe als Aufenthalt angerechnet werden und ihr genügend eigenes Einkommen  (mind. soviel wie der aktuelle Sozialhilfe/HartzIV-Satz)  habt, dann ja.
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Blaise
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Antwort #6 - 20.07.2006 um 12:02:47
 
Hallo Rachid,

welchen Aufenthaltstitel hattest Du den vor Deiner Ehe?

Blaise
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Rachid_24
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Antwort #7 - 20.07.2006 um 13:01:02
 
Hallo Blaise
Ich habe Aufenthalsgenemigung  vor der Heirat.
Kann ich dann nächsten monat zu ausländerbehörde gehen und meine einbürgerung beantragen.
machen die schwierigkeiten.
werden fragen warum ich das haben will
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Blaise
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Antwort #8 - 20.07.2006 um 16:04:44
 
Hallo Rachid,

keine Sorge. Die Behörde wird dir keine Schwierigkeiten machen und auch nicht fragen, warum Du eingebürgert werden willst.

Du kannst die Einbürgerung nach § 9 StAG (Regeleinbürgerung für die Ehegatten Deutscher) beantragen.

Die zuständige Behörde wird Dir genau sagen, was Du zu dem Antrag vorlegen musst. Am besten mal anrufen oder ein Mail schicken und einfach fragen ... Du kannst natürlich auch die faq lesen, wie Ralf Dir schon geraten hat.

Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise
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Rachid_24
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Antwort #9 - 20.07.2006 um 16:55:32
 
Hallo blaise,
danke für deine Hilfe.
muss ich die Einbürgerung beim Landsratamt machen oder ausländerbehörde.
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Blaise
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Antwort #10 - 20.07.2006 um 17:11:22
 
Hallo Rachid,

wer zuständige Behörde ist, richtet sich nach Landesrecht. Ohne nähere Angaben kann ich da nix zu sagen.

Blaise
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Antwort #11 - 20.07.2006 um 17:12:43
 
Hallo blaise
was meinst du mit nähere Angaben ?
ich wohne in münchen.
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ronny
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Antwort #12 - 20.07.2006 um 18:29:38
 
Rachid_24 schrieb am 20.07.2006 um 17:12:43:
ich wohne in münchen.



Dann sollte das KVR der zuständige Ansprechpartner sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 20.07.2006 um 18:30:51
 
In München muss du bei KVR beantragen
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/staatsangeh/37636/index.html
ich bin auch in München eingebürgert , es geht relativ schnell nach 7 Woche habe ich schon EBZ.
Wenn du in Landkreis wohnst muss du bei Landratsamt München beantragen.
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Rachid_24
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Antwort #14 - 26.07.2006 um 12:05:32
 
Hallo,
heute rief mich eine Sachbearbeiterin von der Ausländerbehörde,sie schickt mir Unterlagen,die ich später ausfühlen muss und ihr persönlich bringen muss.
meine Frage was sind die für unterlagen?was wird besprochen?
die frau hat mir am telefon gesagt dass ich überhaupt nicht unterschreibe erst wenn ich bei ihr bin.
Vielen dank für euere hilfe und für ihre tolle leistungen.
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