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Heirat Türkei (Wohnung+Mietprobleme) (Gelesen: 3.128 mal)
SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.07.2006 um 07:22:20
 
Hallo.

Wie schon manche von euch wissen habe ich in der Türkei geheiratet und will meine Frau herbringen lassen.

Als Wohnung habe ich dem Ausländeramt die Wohnung von meiner Mutter angezeigt. Wir wohnen zu 5. in der Wohnung und mit meiner Frau wären wir 6 Personen. Die Wohnung ist 88 qm groß. Meine Frage ist ob die Wohnung von der Größe her ausreicht oder ob das Ausländeramt evtl. Probleme machen könnte. Die Frau am Telefon hat zwar gesagt es würde reichen aber ich will halt sicher sein.

Ich verdiene netto 1.190 euro. Wie hoch darf denn meine Warmmiete sein? Die Frau vom Ausländeramt hat mir 400-450 euro gesagt, aber das kommt mir irgendwie zu wenig vor!

Wäre wirklich super wenn ihr mir helfen würdet, da meine Frau schon am 31.7.2006 zur deutschen Botschaft gehen wird.

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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.07.2006 um 07:24:20
 
Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass meine Mutter AlG-Empfängerin ist. Könnte das noch evtl. Probleme bereiten?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.07.2006 um 12:44:17
 
wenn du deutscher staatsangehöriger bist, brauchst du dir darum doch gar keine sorgen machen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.07.2006 um 14:13:41
 
ChicaLoca schrieb am 17.07.2006 um 12:44:17:
wenn du deutscher staatsangehöriger bist, brauchst du dir darum doch gar keine sorgen machen
??

Sein Profil sagt "Ich bin selbst Ausländer".

Abu
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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.07.2006 um 14:58:26
 
ich habe die türkische Staatsangehörigkeit...
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 17.07.2006 um 15:14:01
 
Abu schrieb am 17.07.2006 um 14:13:41:
??

Sein Profil sagt "Ich bin selbst Ausländer".

Abu

oops, hab ich nicht drauf geachtet

@skyw@lker
könnte knapp werden mit deinem verdienst
denn du musst ja sicher einen mietanteil an deine mutter bezahlen (zumindest wird dieser mitberechnet werden)
aber frag da bitte deine ABH

ps: von PN's an mich in solchen sachen bitte ich abstand zu nehmen, denn dafür ist das forum ja nunmal da
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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.07.2006 um 15:36:04
 
Danke CicaLoca

Meiner Mutter bezahle ich 200€ an Miete. Das hat die ABH schriftlich vorliegen. Und bei der Verpflichtungserklärung hat die Frau vom ABH -Einkommen glaubhaft gemacht- angekreuzt. Tun die denn überhaupt nachforschen ob Verwandte von mir arbeitslos sind???

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 18.07.2006 um 06:54:09
 
SkyW@lker schrieb am 17.07.2006 um 15:36:04:
Tun die denn überhaupt nachforschen ob Verwandte von mir arbeitslos sind???

wozu sollte das gut sein?
es geht in erster linie um dein einkommen
wenn dein einkommen als ausreichend anerkannt wird und du einen unbefristeten arbeitsvertrag hast, sehe ich dazu keine veranlassung

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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 18.07.2006 um 10:10:34
 
das Problem ist ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag! Beim öffentlichen Dienst gibt es keine unbefristete Arbeitsverträge mehr! Mein Vertrag läuft Jan/07 aus wird aber weiterverlängert werden! Das Ausländeramt wollte von mir keinen Arbeitsvertag oder Arbeitsbescheinigung sondern "nur" Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Forschen die jetzt nach ob mein Vertrag befristet oder unbefristet ist oder belassen die es bei den Gehaltsabrechnungen?

Nochmal zur AlG Gescichte. Wenn die nicht nachforschen ob z.B. meine Mutter AlG bezieht dann dürfte doch gegen ein Visum nichts im Weg stehen!

Eine letzte Frage noch! Ich habe eine Wohnung für 465 euro (warm gefunden). Reicht mein Einkommen von 1.190 euro aus für die Wohnung?

Und vielen nochmals  Smiley

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ChicaLoca
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Antwort #9 - 18.07.2006 um 12:37:10
 
SkyW@lker schrieb am 18.07.2006 um 10:10:34:
Forschen die jetzt nach ob mein Vertrag befristet oder unbefristet ist ?

da braucht man nix nachforschen
steht auf der gehaltsabrechnung i.d.r. drauf

alle anderen fragen kann ich nicht beantworten, habe keine glaskugel
sorry, aber diese fragen solltest du wirklich mit der zuständigen ABH klären
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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.07.2006 um 07:21:17
 
Habe bei meiner ABH nachgefragt und ich kann die Wohnung mit 465 euro mieten. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht nichts von einer Befristung!

Vielen dank für die Infos ChicaLoca Smiley
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