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Mann freiwillg. ausgereist- FZF bei Schwangerscha (Gelesen: 2.832 mal)
Minescu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.07.2006 um 23:48:54
 
Hallo erstmal,

bei mir liegt folgende Situation vor: Mein Mann wurde wegen BTM zu 3 Jahren Haft verurteilt. 6 Mon. U-Haft - und 2 1/2  Jahre im offenen Vollzug. Wir haben im Dez. 2004 geheiratet. Im Dez. 2005 ist mein Mann freiwillig nach Rumänien ausgereist. ( ohne genauen Zeitraum - Pass abgelaufen- Duldung lag vor).

Die zuständige ALB hat mündlich mitgeteilt, dass mein Mann frühestens nach 1 Jahr die Anträge stellen kann. Nun hat sich die gesamte Situation wie folgt geändert: Ich bin schwanger- und der Rechtsanwalt hat sich mit der ALB in Verbindung gesetzt, um die Eireise aufgrund der neuen Situation zu verkürzen.

Die ALB hat den gesamten Fall an die ALB abgegeben in der er auch im offenen Vollzug war. Und nun gar nicht darüber erfreut sind, ihn wieder einreisen zu lassen. Als mein Mann ausgereist ist- mußte er an der österreichischen Grenze eine Grenzübertrittsbescheinigung abgeben. Diese ist komischer weise nie hier angekommen- nie nach gefragt worden und nun meint die ALB es könne ja sein, dass sich mein Mann noch in Deutschland aufhalte.- obwohl sie die Rufnummer meines Manns aus dem Ausland hat und mit ihm gesprochen hat.

Ich weiß nicht mehr weiter... mein Mann weiß nicht wie er seinen Lebensunterhalt dort bestreiten soll- der Rechtsanwalt sagt nur" man kann zwar gerichtlich einen Beschluß über den genauen Zeitraum festlegen lassen- aber das könne auch nach hinten losgehen- mit der antwort- ok dann 5 Jahre Sperre und ende!!" und von der ALB kommt gar nichts!

Mir rennt so langsam die Zeit davon- noch 6 Wochen bis zur Geburt -kann ich denn gar nichts mehr machen und muß die Situation so hinnehmen?? Ich bin hier sozusagen alleine auf mich gestellt- familiär gesehen habe ich hier nimanden und mein Mann ist seid 15 Jahren in Deutschland gewesen- und kann sich mit dem Land Rumänien nicht wirklich identifizieren. Die Mutter wohnt zwar in Rumänien aber von der Seite kann er nichts erwarten- der Vater lebt hier in Deutschland und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

Es wäre so schön , wenn er wenigstens zur Geburt hier sein könnte....Was kann ich denn noch machen- bin am Ende meiner Nerven und weiß nicht mehr weiter...

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!!


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Sanifa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.07.2006 um 11:28:27
 
hallo,

hat dein mann kein einreisedokument bzw. einreisebestätigung am tag seiner ankunft in rumänien bekommen?

er müsste doch jetzt auch in rumänien gemeldet sein? dann könntet ihr die meldebescheinigung von rumänien (übersetzt von vereidigten dolmetscher) beim amt abgeben. darauf ist doch ersichtlich, dass er sich die ganze zeit in rumänien aufgehalten hat.

hatten wir auch so gemacht und es wurde akzeptiert...

liebe grüße
sanifa
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 17.07.2006 um 12:42:56
 
das mit dem nachweis, dass er sich in rumänien befindet ist doch eigentlich einfach
er geht in bukarest zur deutschen botschaft und stellt einen antrag auf ein visum zur FZF - damit verbunden dann direkt den antrag auf befristung der einreisesperre
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Minescu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.07.2006 um 22:45:08
 
Hallo

so einfach ist es leider auch wieder nicht. Als mein Mann im Dezember nach Rumänien gereist ist, war er erstmal bei seiner Mutter untergekommen. Jedoch hat er sich erst im Mai offiziell in Rumänien angemeldet. D. h. die Behörde würde davon ausgehen, dass mein Mann erst im Mai nach Rumänien gekommen ist.

Er hat sich zwar im Dezember einen neuen Pass in Rumänien machen lassen, aber die ALB wollte dieses Dokument nicht haben. Sie beharren auf die Grenzübertrittsbescheinigung.

Zum Konsulat nach Bukarest kann er auch nicht gehen, da mein Mann nicht weiß was für einen "Status" hat. Als er ausgereist ist, wurde nie ein Wort über eine Frist oder so gesprochen. Auch nicht gerichtlich. Und wenn er dahin gehen würde, würde sich die Botschaft mit der ALB in Verbindung setzen.

Der Anwalt kann halt, wie gesagt, gerichtlich eine Entscheidung herbei führen aber die kann dann auch nach hinten losgehen und man sagt dann ok 5 Jahre Sperre- ende!

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nixwissen
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Antwort #4 - 18.07.2006 um 00:49:14
 
Hi,

Sorry aber 3 Jahre Bau und BTM, das muß schon was heftiges gewesen sein.
Ich würde nicht damit rechnen, daß Dein Mann so bald wieder nach D kommen kann.
Ehrlich gesagt ist das auch Ok für mich, er scheint ja massiv und/oder wiederholt gedealt zu haben. Anders kommt so eine Haftstrafe ja nicht zustande.

Aber um etwas sachlich zu bleiben: Hat er keine Quittung für die Ausreisebescheinigung bekommen? Was ist mit Stempel im Pass?
Irgendwie muß die Ausreise doch zu belegen sein.

Wo wäre denn das Problem, wenn er zur Botschaft geht und die sich mit der ABH in Verbindung setzt?
Seine Vergangenheit könnt Ihr eh' nicht verbergen wenn er nach D will.

Wie würde denn Dein Mann seinen Lebensunterhalt in D bestreiten?
Oh mann, ich muß mich echt zusammenreissen um nicht OT zu schreiben...

Gruß,
Norbert

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Mick
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Antwort #5 - 18.07.2006 um 01:05:05
 
Minescu schrieb am 17.07.2006 um 22:45:08:
Er hat sich zwar im Dezember einen neuen Pass in Rumänien machen lassen, aber die ALB wollte dieses Dokument nicht haben. Sie beharren auf die Grenzübertrittsbescheinigung.


Hi,
kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Passausstellung nach-
gewiesen wird und eine Vorsprache bei der Botschaft erfolgt,
hätte ich keine Zweifel an der Ausreise. Dürfte auch beim Groß-
teil der ABH's der Fall sein. Und schließlich sollte jeder wissen,
dass bei Ausreisen über Österreich Grenzübertrittsbescheinigungen
nur selten zurück kommen.
Der Anwalt muss nicht eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen,
es gilt erstmal, eine Entscheidung der ABH herbeizuführen. Ist doch
wohl noch nicht geschehen, oder?

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ChicaLoca
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Antwort #6 - 18.07.2006 um 12:44:26
 
Mick schrieb am 18.07.2006 um 01:05:05:
Hi,
kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Passausstellung nach-
gewiesen wird und eine Vorsprache bei der Botschaft erfolgt,
hätte ich keine Zweifel an der Ausreise. Dürfte auch beim Groß-
teil der ABH's der Fall sein. Und schließlich sollte jeder wissen,
dass bei Ausreisen über Österreich Grenzübertrittsbescheinigungen
nur selten zurück kommen.

sehe ich ganz genauso
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Minescu
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Antwort #7 - 18.07.2006 um 13:21:37
 
Hi,

unser Rechtsanwalt versucht nun eine Entscheidung von der ALB herbeizuführen.
Aber die lassen sich sehr viel ´Zeit.  Er versucht nun etwas Druck zu machen. Schließlich weiß die ALB das schon seid Februar.

Im Grunde genommen habt Ihr ja recht. Ich hoffe nur, dass sich seitens der ALB nun was ergibt. Das warten macht mir sehr zu schaffen.

Aber Danke für Eure Ratschläge.


@ Norbert- ich will nicht gut heißen was mein Mann gemacht hat, aber er hat dafür seine Stafe bekommen und die auch komplett abgesessen und daraus gelernt!! Ich möchte nur, dass er die Möglichkeit bekommt sein Kind zu sehen. Und als er ausgereist ist, hatte er keinen Pass mehr, sondern nur noch eine Duldung. Wenn er zurück kommt, dann kann er eine Umschulung machen. Das war schon vorher geklärt, jedoch stimmte die JVA seinerzeit dem nicht zu.


MInescu
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Minescu
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Antwort #8 - 01.08.2006 um 13:13:35
 
Hallo nochmal....

ich habe heute selbst mit der Ausländerbehörde gesprochen und das Gespräch ist nicht gerade zufriedenstellend ausgegangen. Man hat mir gesagt, dass aufgrund der einschlägigen Vorstrafen, ich damit rechnen kann, dass mein Mann ggfs. nach 8 jahren wieder nach Deutschland kommen kann. Vielleicht auch etwas früher. Das macht mir jetzt sehr viel Mut. Selbst wenn man Einspruch einlegt bzw. vor dem Verwaltungsgericht klagt, kann das alles ewigkeiten dauern.

Er meinte auch, dass ich meinen Mann ja besuchen könne. Aber wie soll ich das machen mit Hartz V??  Fakt ist, dass mein Mann so schnell nicht nach Deutschland kommen darf, um sein Kind zu sehen. Ausnahmen würde es in diesem Fall auch nicht geben.  Was mache ich denn jetzt nur?? weinend weinend
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Janna
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Antwort #9 - 02.08.2006 um 10:16:44
 
Minescu schrieb am 01.08.2006 um 13:13:35:
Was mache ich denn jetzt nur?? weinend weinend

Erst einmal mit dem Kind nach Rumänien zu Deinem Mann ziehen ?

Sorry, ich weiß, das ist sicherlich nicht die Antwort, die Du Dir erhoffst.
Doch genau dieses Argument wird die Ausländerbehörde Dir geben.

Du bist beruflich nicht an Deutschland gebunden.
Was spricht also dagegen, auszureisen und bis zur Beendigung der Einreisesperre mit Deinem Mann im Ausland zu leben?
Gibt es evtl. ein anderes Land als Rumänien, in das Dein Mann einreisen könnte und wo er eine Arbeitsstelle annehmen könnte?

Okay, das wird sicherlich kein Zuckerschlecken, aber dann seid Ihr wenigstens zusammen und Dein Mann kann sein Kind sehen und bei seiner Erziehung mitwirken.

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #10 - 02.08.2006 um 10:20:26
 
Janna schrieb am 02.08.2006 um 10:16:44:
Erst einmal mit dem Kind nach Rumänien zu Deinem Mann ziehen ?
Janna



Jetzt wird man Dich steinigen, Janna.
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Antwort #11 - 02.08.2006 um 12:43:12
 
frag doch die ausländerbehörde mal, was passiert, wenn rumänien in nächster zeit der EU beitritt
da dürfte es doch dann eine möglichkeit geben, die einreisesperre zu verkürzen  Zwinkernd
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Minescu
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Antwort #12 - 02.08.2006 um 16:32:07
 
Hallo zusammen...

nach Rumänien zu ziehen habe ich in Erwägung gezogen jedoch hat mein Mann dort keinen Job und ich hätte auch keinen. Hier habe ich eine Festanstellung. Bekomme ja nur Übergangsweise Hartz V. Zudem sind die Lebensverhältnisse sehr schlecht in Rumänien. Die Ärtzliche Versorgung ist ebenfalls sehr schlecht und das möchte ich dem Kind auch nicht zumuten. Mein Mann möchte das auch nicht.

Wenn Rumänien der EU beitritt so die ALB könnte mein Mann ja nach Holland ziehen bzw nach Österreich dass, man sich so vielleicht sehen kann. Wäre ja näher als Rumänien... Aber es würde sich nichts an der Einreissperre ändern.

Die ALB meinte, dass 5 - 8 Jahre ja nicht festgelegt wären, ich könnte dann dagegegen Einspruch einlegen und ggfs. vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aber auch das kann ewigkeiten dauern bevor mein Mann das Kind sehen kann.
"Deutschland wäre sozusagen die nächsten Jahre für meinen Mann Tabu"!!!

Das schlimme ist nur, dass er in Rumänien niemanden hat und sich total fremd in dem Land fühlt. Dann noch ohne Job und ohne Geld . Er weiß ja jetzt schon nicht wie er den nächsten Monat überstehen soll. Ich kann ihm da leider nicht viel helfen

Lieben Gruß





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Saxonicus
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Antwort #13 - 02.08.2006 um 17:05:12
 
Minescu schrieb am 02.08.2006 um 16:32:07:
Wenn Rumänien der EU beitritt so die ALB könnte mein Mann ja nach Holland ziehen bzw nach Österreich dass, man sich so vielleicht sehen kann. Wäre ja näher als Rumänien... Aber es würde sich nichts an der Einreissperre ändern.


Selbst wenn Rumänien demnächst der EU beitritt, heißt das noch lange nicht, daß dann sofort völlige Freizügigkeit für Rumänen gewährt wird.
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
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Antwort #14 - 03.08.2006 um 13:21:39
 
Minescu schrieb am 02.08.2006 um 16:32:07:
Zudem sind die Lebensverhältnisse sehr schlecht in Rumänien. Die Ärtzliche Versorgung ist ebenfalls sehr schlecht und das möchte ich dem Kind auch nicht zumuten. Mein Mann möchte das auch nicht.

Dennoch schaffen es über 21 Millionen Rumänen tag täglich über die Runden zu kommen und sogar zu genesen, wenn sie mal krank werden
Zitat:
Säuglingssterblichkeit (2004): 27,24 Todesfälle/1000 lebend Geborene
Lebenserwartung: Männer 68 Jahre, Frauen 75 Jahre.

- davon 3632680 unter 14 Jahre.
Und immerhin lagen Anfang des Jahrhunderts die Ausgaben im Gesundheitswesen so hoch wie die militärischen
Zitat:
Zwischen 1992 und 2000 lag der Anteil der Staatsausgaben für
das Gesundheitswesen bei 7%
das Bildungswesen bei 9%
das Militär bei 7%

Es ist sicher nicht einfach, neu anzufangen, eine neue Sprache und etwas andere Lebensgepflogenheiten zu erlernen, sich anzupassen und zu integrieren - egal wohin man wandert. Aber es ist möglich - was dein Mann z.B. im umgekehrten Fall gezeigt hat. Laß dich nicht so leicht einschüchtern.

Alles Gute  Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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