Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo,
ein Freund hat sich mit einem großen Problem an mich gewandt. Ich kann ihm leider nicht helfen.
Ich erzähle Ihnen mal das Problem.
Er hat vor 15 Monaten eine Afrikanerin geheiratet. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten, ab Mai 2005. Sept. 2005 wurde Sie schwanger und das gemeinsame Kind wurde im Juni 2006 geboren. Zwischen beiden sind unüberbrückare Differenzen entstanden, auch kulturelle. Er meint, seine Frau will sich nicht integrieren lassen (Sprachkurs, Integrationskurs hat Sie besucht, Prüfung leider nicht bestanden), aber in anderen Lebensbereichen, in die deutsche Kultur.
Mein Freund erzählte mir, das dass alltägliche Miteinander, gemeinsame Interessen und Absprachen, Zuwendung, Liebe, Hilfestellung im alltäglichen Bereich, Alltagsbewältigung usw. nicht mehr vorhanden ist.
Zudem hat mein Freund von seiner Frau erfahren, das Sie vor Ihrer Einreise, bei Ihrem Passverfahren in Ihrem Mutterland ein unrichtiges Geburtsdatum angegeben hat. Sie ist nicht 29 Jahre, sondern erst 23 Jahre alt. Damit der Altersunterschied nicht so groß sei.
Er erzählte mir, ich erlebte es auch bei meinen Besuchen, das Sie sich sehr dominant und egoistisch verhält. Die Fenster dürfen nie geöffnet werden, Sie lädt Leute aus Ihrer Heimat für mehrere Tage in die gemeinsame Wohnung ein, die dort auch nächtigen usw.er wird nicht miteinbezogen (Absprachen), er arbeitet und ist 12 Stunden ausser Haus und Sie macht keinen Finger im Haushalt krumm. Er kommt nach Hause und wirft noch den Haushalt. Des öfterern gab es Streitereien. Aber keine Gewalt oder Handgreiflichkeiten. Nach mehreren Versuchen zusammen zu bleiben, auch wegen des Babys wegen, hat er sich nun entschlossen sich scheiden zu lassen.
Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht, die ich meinem Freund leider nicht beantworten kann.
1.) Wie soll das Scheidungsverfahren laufen. Welche Möglichkeiten hat er dies durch zuführen?
2.) Er arbeitet und möchte das Sorgerecht für sein Kind (in Deutschland geboren) erreichen. Was kann er tun?
3.) Kann eine Behörde die richtige Identität bzw. die Daten z.B. für das Geburtsjahr in Erfahrung bringen? Ist das überprüfbar?
4.) Müssen beide ein Jahr von Tisch und Bett getrennt sein, damit Sie sich scheiden lassen können?
5.) Gibt es noch andere Fragen, an die ich nicht gedacht habe?
Vielen Dank für Ihre Antworten. Wenn Sie Fragen haben, so stellen Sie sie ruhig.
Mit freundlichen Grüßen Wildblume
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