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Scheidung und Sorgerecht (Gelesen: 2.608 mal)
Wildblume
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung und Sorgerecht
15.07.2006 um 14:28:28
 
Hallo,

ein Freund hat sich mit einem großen Problem an mich gewandt.
Ich kann ihm leider nicht helfen.

Ich erzähle Ihnen mal das Problem.

Er hat vor 15 Monaten eine Afrikanerin geheiratet.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten, ab Mai 2005.
Sept. 2005 wurde Sie schwanger und das gemeinsame Kind wurde im Juni 2006 geboren.
Zwischen beiden sind unüberbrückare Differenzen entstanden, auch kulturelle.
Er meint, seine Frau will sich nicht integrieren lassen (Sprachkurs, Integrationskurs hat Sie besucht, Prüfung leider nicht bestanden), aber in anderen Lebensbereichen, in die deutsche Kultur.

Mein Freund erzählte mir, das dass alltägliche Miteinander, gemeinsame Interessen und Absprachen, Zuwendung, Liebe, Hilfestellung im alltäglichen Bereich, Alltagsbewältigung usw. nicht mehr vorhanden ist.

Zudem hat mein Freund von seiner Frau erfahren, das Sie vor Ihrer Einreise, bei Ihrem Passverfahren in Ihrem Mutterland ein unrichtiges Geburtsdatum angegeben hat.
Sie ist nicht 29 Jahre, sondern erst 23 Jahre alt.
Damit der Altersunterschied nicht so groß sei.

Er erzählte mir, ich erlebte es auch bei meinen Besuchen, das Sie sich sehr dominant und egoistisch verhält. Die Fenster dürfen nie geöffnet werden, Sie lädt Leute aus Ihrer Heimat für mehrere Tage in die gemeinsame Wohnung ein, die dort auch nächtigen usw.er wird nicht miteinbezogen (Absprachen), er arbeitet und ist 12 Stunden ausser Haus und Sie macht keinen Finger im Haushalt krumm.
Er kommt nach Hause und wirft noch den Haushalt.
Des öfterern gab es Streitereien. Aber keine Gewalt oder Handgreiflichkeiten.
 
Nach mehreren Versuchen zusammen zu bleiben, auch wegen des Babys wegen,
hat er sich nun entschlossen sich scheiden zu lassen.

Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht, die ich meinem Freund leider nicht  beantworten kann.

1.) Wie soll das Scheidungsverfahren laufen. Welche Möglichkeiten hat er dies durch zuführen?

2.) Er arbeitet und möchte das Sorgerecht für sein Kind (in Deutschland geboren)
erreichen. Was kann er tun?

3.) Kann eine Behörde die richtige Identität bzw. die Daten z.B. für das Geburtsjahr in Erfahrung bringen? Ist das überprüfbar?

4.) Müssen beide ein Jahr von Tisch und Bett getrennt sein, damit Sie sich scheiden lassen können?

5.) Gibt es noch andere Fragen, an die ich nicht gedacht habe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Wenn Sie Fragen haben, so stellen Sie sie ruhig.

Mit freundlichen Grüßen
Wildblume


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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.07.2006 um 14:52:53
 
Wildblume schrieb am 15.07.2006 um 14:28:28:
Er hat vor 15 Monaten eine Afrikanerin geheiratet.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten, ab Mai 2005.
Sept. 2005 wurde Sie schwanger und das gemeinsame Kind wurde im Juni 2006 geboren.

 
Nach mehreren Versuchen zusammen zu bleiben, auch wegen des Babys wegen,
hat er sich nun entschlossen sich scheiden zu lassen.

Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht, die ich meinem Freund leider nicht  beantworten kann.

1.) Wie soll das Scheidungsverfahren laufen. Welche Möglichkeiten hat er dies durch zuführen?

2.) Er arbeitet und möchte das Sorgerecht für sein Kind (in Deutschland geboren)
erreichen. Was kann er tun?


Er ist Deutscher? Das Kind ist dann auch deutsch, und die Mutter kann bei ihm bleiben, es sei denn, ihr würde das Sorgerecht komplett abgesprochen. Ist aber gerade bei dem Alter des Kindes eher nicht damit zu rechnen.

Also werden sie sich trennen, man wird vor Gericht um Sorge- und Umgangsrecht streiten, und er sorgt für Unterhalt von Mutter und Kind.

Die Scheidung möge er nach einem Jahr einreichen, die Mutter möge ihre AE von eheliche Lebensgemeinschaft auf Kindessorge umschreiben lasen.

Gruß, ULF
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Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.07.2006 um 15:24:19
 
Ja, Ulf, der Ehegatte ist Deutscher.

Was wäre, wenn sie sich jetzt trennen, eigene Wohnung???

§ 28 Abs. 2  Familiennachzug zu Deutschen
§ 31 Abs. 1 und 2(2) Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
§ 51 Abs. 1(2,3,4) Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen



Ist die Abgabe von falschen Angaben im Visaverfahren nicht Betrug?
Vielmehr, kann da nicht der Verdacht einer Scheinehe o.ä. aufkommen?

§ 55 Abs. 2 (1) Ermessensausweisung

Bitte verbessern, wenn ich etwas falsch interpretiere oder nicht sachlich richtig verstehe.

Danke
Wildblume



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Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.07.2006 um 16:17:29
 

BGB § 1314 Aufhebungsgründe

was begeutet arglistige Täuschung?
z.B. wenn sich jemand älter macht und dazu falsche Angaben in Dokumenten macht um ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen?

Gruß
Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.07.2006 um 16:49:55
 
hallo wildblume,es wird mit sicherheit keine scheinehe durch ein falsches geburtsdatum.das kind ist sein kind und sie ist die mutter.damit hat sie ein aufenthaltsrecht, unabhängig vom geburtsdatum,dass ändert nichts an der tatsache des deutschen kindes.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.07.2006 um 12:09:19
 
Wildblume schrieb am 15.07.2006 um 15:24:19:
Ehegatte ist Deutscher.

Was wäre, wenn sie sich jetzt trennen, eigene Wohnung???

§ 28 Abs. 2  Familiennachzug zu Deutschen
§ 31 Abs. 1 und 2(2) Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
§ 51 Abs. 1(2,3,4) Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen



Ist die Abgabe von falschen Angaben im Visaverfahren nicht Betrug?
Vielmehr, kann da nicht der Verdacht einer Scheinehe o.ä. aufkommen?


Ob man der Dame da am Zeug flicken wird - kann sein. Eine Ausweisung wird man angesichts ihres deutschen Babys daraus aber kaum konstruieren.

Umstellung der Aufenthaltserlaubnis von § 28 Abs. 1 Ziff. 1 auf Ziff. 3.

Eigene Wohnung kann sein, Trennung von Tisch und Bett in der Ehewohnung kann aber auch reichen. Bei getrennten Wohnungen wäre zu klären, wer auszieht.

Gruß, ULF
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Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.07.2006 um 12:24:25
 
Jetzt hat er von euch ein klares Bild über seine momentane Situation bekommen.
Dafür bedanke ich mich im Namen meines Freundes sehr herzlich.

Viele Grüße
Wildblume
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 16.07.2006 um 12:28:57
 
Wildblume schrieb am 15.07.2006 um 15:24:19:
Ist die Abgabe von falschen Angaben im Visaverfahren nicht Betrug?
Vielmehr, kann da nicht der Verdacht einer Scheinehe o.ä. aufkommen?


Hallo Wildblume,

nicht persönlich nehmen, aber kann es sein, dass Du Dich da grad etwas verrennst?
Selbst wenn das Geburtsdatum falsch ist, müsste man das erstmal beweisen können. Und wenn der Beweis möglich ist, was dann? Das Visa zur FZF wäre so oder so gewährt worden... Oder willst Du auf eine Ehe-Annullierung hinaus? Bis Du (bzw. Dein Freund) die gerichtlich durch hast bist Du auch "normal" geschieden...

Gruß,
New_Life
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Wildblume
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Antwort #8 - 17.07.2006 um 12:01:16
 
Hallo @New_Life,

wie ich bereits mitteilte,
weiß mein Freund wie er zu der Sache zu stehen hat.

Mit freundlichen Grüßen,
wildblume
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