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Familienzusammenführung / Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.973 mal)
GoeBay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.07.2006 um 23:44:21
 
Hallo erstmal an Alle Smiley
Also:
Ich habe vor drei Wochen in der Türkei geheiratet (bin selber Türke).
Vor einer Woche einen Antrag auf ein Visum zur Familienzuammenführung gestellt.
Das Visum (3Monate) ist heute eingetroffen. Das ging schonmal sehr glatt und schnell.
Meine Frau kommt kommende Woche dann nach Deutschland.
meine Frage ist nun:
Was Kann/muß ich jetzt tun, damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, bzw. das Visum verlängert wird?

Vielen dank schonmal im Vorraus
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #1 - 14.07.2006 um 01:32:13
 
GoeBay schrieb am 13.07.2006 um 23:44:21:
Hallo erstmal an Alle Smiley
Also:
Ich habe vor drei Wochen in der Türkei geheiratet (bin selber Türke).
Vor einer Woche einen Antrag auf ein Visum zur Familienzuammenführung gestellt.
Das Visum (3Monate) ist heute eingetroffen. Das ging schonmal sehr glatt und schnell.
Meine Frau kommt kommende Woche dann nach Deutschland.

Vielen dank schonmal im Vorraus


Nichts gegen dich, aber da frage ich mich, warum müssen unsere Bürger ``D`` x .. Monate auf ein solches Visum warten in ähnlichen Fällen( Papierkram, Befragung usw. )..................................
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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GoeBay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.07.2006 um 07:30:40
 
Weiß auch nicht?
Ich habe bevor wir den Antrag beim Konsulat in Istanbul abgegeben haben alleustimmung beko ntigen Dokumente hier beim Ausländeram abgegeben.
Leider konnte ich ja keine Vorabzustimmung bekommen.
Nichts gegen Dich, aber wenn man sich vernünftig darum kümmert, klappts auch, bzw. kann es klappen.
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Ogowe17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.07.2006 um 07:50:54
 
Na, auch wenn ich es genauso sehe,
dass machne eine halbe Ewigkeit auf das Visum warten,
freu mich für euch natürlich und gratulier Dir!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.07.2006 um 10:08:25
 
GoeBay schrieb am 13.07.2006 um 23:44:21:
Was Kann/muß ich jetzt tun, damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, bzw. das Visum verlängert wird?

1. Anmelden
2. Mit Frau, deren Pass und Meldebescheinigung zur ABH und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Alle anderen Unterlagen müßten da ja schon vorliegen.

tatzi5 schrieb am 14.07.2006 um 01:32:13:
Nichts gegen dich, aber da frage ich mich, warum müssen unsere Bürger ``D`` x .. Monate auf ein solches Visum warten in ähnlichen Fällen( Papierkram, Befragung usw. )..................................

Zum Beispiel, weil sie eine Vietnamesin heiraten und Vietnam - im Gegensatz zur Türkei - zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehören.
Aber Du hattest Doch gar kein FzF-Visum beantragt, oder?

Abu
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Babs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.07.2006 um 04:35:07
 
Dies ist mein erster Eintrag und ich hoffe, das ist der richtige Thread:

Ich habe heute im Newsticker auf N24 gelesen, dass lt. Spiegelmagazin das Innenministerium eine Änderung durchsetzen will, wonach es nicht mehr möglich sein soll, dass Deutsche, die Sozialleistungen (ALG, Hartz IV )  in Anspruch nehmen , ausländische Ehepartner nach Deutschland holen. 
Ist diese Änderung jemandem bekannt ? Das würde dann wohl darauf hinauslaufen, dass zukünftig das Einkommen bei einer Eheschliessung mit einem Ausländer geprüft wird und ein Mindesteinkommen vorausgesetzt wird ? 
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GoeBay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.07.2006 um 10:23:02
 
Hallo,

Doch wir haben ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt und bekommen. Allerdings halt nur 3 Monate.
Jetzt muß ich gucken, daß es zu einer Aufenthaltsgenhemigung umgewandelt wird...

EInkommensnachweise und Mietnachweis hatte ich vor dem Antrag ca. ein Monat vor der Hochzeit schon alles hier beim Ausländeramt abgegeben.

Viele Grüße
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Lemon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 16.07.2006 um 10:58:13
 
Jeder der FZF benatrgat bekommt ein AE für 3 Monate...und in diesen 3 Monaten musst du zur ABH und die längere AE beantragen...
Meist dann 2 Jahre...kenne aber auch jemanden der se gleich für 3 bekommen hat...
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GoeBay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.07.2006 um 11:03:38
 
Danke für die Info.
Muß ich Sie denn vorher anmelden beim Einwohnermeldeamt, oder mache ich das auch bei der Ausländerbehörde?
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 16.07.2006 um 11:47:50
 
Hi,

Erst zum Anmelden zum Einwohnermeldeamt, dann zur ABH.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #10 - 16.07.2006 um 11:56:58
 
nixwissen schrieb am 16.07.2006 um 11:47:50:
Hi,

Erst zum Anmelden zum Einwohnermeldeamt, dann zur ABH.

Gruß,
Norbert

Richtig. Original der Anmeldebescheinigung mitnehmen.

Bei vielen ABH (z.B. Berlin) ist eine Terminvereinbarung nötig. Deshalb bei der ABH so bald wie möglich anrufen und nachfragen.

Für die AE werden auch Passbilder benötigt (ich glaube zwei Stück).

Gruß,
Zeppelin
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GoeBay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.07.2006 um 12:03:41
 
Danke für die Infos!
Wenns nicht zuviel wird Smiley erlaube ich mir noch ne Frage:
Wie bekommt Sie eine Arbeitserlaubnis?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 16.07.2006 um 13:02:26
 
Die Arbeitserlaubnis ist im Aufenthaltstitel inkludiert.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #13 - 16.07.2006 um 23:52:47
 
Babs schrieb am 16.07.2006 um 04:35:07:
Dies ist mein erster Eintrag und ich hoffe, das ist der richtige Thread:

Ich habe heute im Newsticker auf N24 gelesen, dass lt. Spiegelmagazin das Innenministerium eine Änderung durchsetzen will, wonach es nicht mehr möglich sein soll, dass Deutsche, die Sozialleistungen (ALG, Hartz IV )  in Anspruch nehmen , ausländische Ehepartner nach Deutschland holen.  
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Für solche Diskussionen gibt es ein eigenes Forum "Gsetzesänderungen".

Abu
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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 17.07.2006 um 12:12:46
 
Herzlichen Glückwunsch! Hoffe dass es bei mir auch so einfach geht!

Ich kenne auch einen deren Frau Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre gekriegt hat!
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