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wie kann ich meine Frau nach Deutschland abholen (Gelesen: 2.127 mal)
leidenschaft
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag wie kann ich meine Frau nach Deutschland abholen
11.07.2006 um 17:49:55
 
Hallo,
ich bin Stipendiat in Deutschland für 4 jahre(noch 3 jahre) , und ich habe neulich meine Eheschließung abgeschloßen.
ich möcht  jetzt meine Frau von meiner Heimat abholen ,aber die Ausländerbehörde hat abgelehnt, angeblich geht das auf Par 30.Nr 4
dass ich nach meinem Aufenthalt in Deutschand geheiratet habe.

was soll ich jetzt machen, um mit meiner Frau für die Zeit meiner Studie  (noch 3 jahre) in Ruhe zusammenleben.
übrigens ist es  immer mit meinen Freunden ohne Probleme geklappt.

ich bitte um hilfe

mit Freunlichen Grüßen weinend weinend weinend weinend weinend
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 19:32:52
 
Hallo,

wenn die Eheschließung nach der Erteilung der AE erfolgt sein sollte, besteht in der Tat kein Anspruch auf den Nachzug der Ehefrau.

Welche Gründe wurden denn schriftlich für die Ablehnugsentscheidung genannt ?

Die Ermessensentscheidung muß Dir begründet werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2006 um 09:19:35
 
könnte es sein, dass die u.a. abgelehnt haben, weil der Lebensunterhalt für deine Frau nicht sichergestellt ist?
immerhin hast du, wie du schreibst, ein Stipendium und dadurch ist ja nur dein Lebensunterhalt gesichert, aber nicht der einer anderen Person - logischerweise
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.07.2006 um 10:30:52
 
ChicaLoca schrieb am 12.07.2006 um 09:19:35:
könnte es sein, dass die u.a. abgelehnt haben, weil der Lebensunterhalt für deine Frau nicht sichergestellt ist?
immerhin hast du, wie du schreibst, ein Stipendium und dadurch ist ja nur dein Lebensunterhalt gesichert, aber nicht der einer anderen Person - logischerweise


Jein - bei bestimmten Stipendien gibt es Verheiratetenzuschläge, andere Stipendien für Forscher beispielsweise sind so großzügig bemessen, daß es auch noch für einen Ehegatten reicht. Ist es denn ein studentisches Stipiendium oder eines für ein Forschungsvorhaben?

Schließe mich Ronny an, der Begründungstext des Ablehnungsbescheids ist nicht unwichtig. Oder gab es etwa nur eine mündliche Absage?

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.07.2006 um 11:31:03
 
ulf schrieb am 12.07.2006 um 10:30:52:
Schließe mich Ronny an, der Begründungstext des Ablehnungsbescheids ist nicht unwichtig. Oder gab es etwa nur eine mündliche Absage?

ABH hat bestimmt nur die zustimmung zum visum verweigert und die ablehnung kam dann von der botschaft - falls ich mich nicht täusche  Zwinkernd
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