Hallo Ulf,
ulf schrieb am 12.07.2006 um 10:36:41:Sollten Deine beiden vormaligen Gattinnen hier qua Ehegattennachzug Wohnsitz genommen und qua eigenst. Aufenthaltsrecht im Lande geblieben sein, wäre ggf. nachzuvollziehen, daß es die Behörde diesmal genau wissen will.
Okay, wir kennen hier die näheren Details nicht. Aber wenn das das einzige Indiz für Scheinehe wäre fände ich das schon etwas "hart" und die Bearbeitungsdauer trotzdem zu lange. Klar, wenn die beiden Ehen nur jeweils 2,x Jahre bestanden, womöglich der Ehemann auch schon seit vielen Jahren H4 bezieht würde ich das als Sachbearbeiter auch nicht lustig finden
An DiBrod's Stelle würde ich wahrscheinlich den Brief an die
ABH schreiben, höflich meine Punkte darlegen und um eine baldmöglichste Entscheidung bitten. Vielleicht kann die Ehefrau ja auch ein Briefchen schreiben. Wirkt auch sicher in der Akte ganz anders.
Aber mir kam eine Frage in den Sinn:
Angenommen ich habe als dt.Ehemann in der Stadt A meine erste Ehe mit einer Ausländerin geführt und ziehe nach der Scheidung in die Stadt B. Dann weiß doch die
ABH in der Stadt B nur, dass ich geschieden bin, aber (i.d.R.) nicht, dass es eine ausländerrechtlich relevante Ehe war? Vorausgesetzt natürlich, dass meine ex in A bleibt
Gruß,
New_Life