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Fiktionsbescheinigung ständig verlängert (Gelesen: 10.997 mal)
DiBrod69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.07.2006 um 10:53:21
 
Hallo zusammen,

ich (D) habe im Dezember 05 geheiratet (echt aus Liebe und nicht zum Schein) und meine Frau (RU) schön brav angemeldet und die Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Da ich persönlich mit den Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde nicht klarkomme und auch noch so frech war in Dänemark zu heiraten, hat er lediglich eine Fiktionsbescheinigung erstellt und angeblich Ermittlungen bezüglich Scheinehe angefordert.
Seit dem müssen wir alle drei Monate zu ihm und er erteilt jeweils nur eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung von 3 Monaten und keine Aufenthaltsgenehmigung. Mein Versuch mich bei seiner Teamleiterin zu beschweren war sinnlos, da die zwei sich wohl sehr gut verstehen.

Muss ich diesen Zustand ewig hinnehmen?
Meine Krankenkasse fragt jedesmal nach der Aufenthaltsgenehmigung. Meine Frau will endlich zum Deutschkurs. Und wenn ich mich nicht Irre bekommt Sie erst bei Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeitserlaubnis. Das heisst Sie darf immer noch keine Steuern und Beiträge erwirtschaften.

Ich weiss nicht was wir dadurch noch für Nachteile haben, aber ich würde gern wissen wie lang der Sachbearbeiter dieses Spiel treiben kann und was ich dagegen tun kann.

Gruss Dirk
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 11:46:24
 
DiBrod69 schrieb am 11.07.2006 um 10:53:21:
Da ich persönlich mit den Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde nicht klarkomme und auch noch so frech war in Dänemark zu heiraten, hat er lediglich eine Fiktionsbescheinigung erstellt und angeblich Ermittlungen bezüglich Scheinehe angefordert.
Seit dem müssen wir alle drei Monate zu ihm und er erteilt jeweils nur eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung von 3 Monaten und keine Aufenthaltsgenehmigung. Mein Versuch mich bei seiner Teamleiterin zu beschweren war sinnlos, da die zwei sich wohl sehr gut verstehen.

Muss ich diesen Zustand ewig hinnehmen?
Meine Krankenkasse fragt jedesmal nach der Aufenthaltsgenehmigung. Meine Frau will endlich zum Deutschkurs. Und wenn ich mich nicht Irre bekommt Sie erst bei Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeitserlaubnis. Das heisst Sie darf immer noch keine Steuern und Beiträge erwirtschaften.


Eigentlich müßt Ihr das nicht auf Dauer hinnehmen. Bei Scheinehe könnte man Euch auch eine reguläre AE widerrufen, das sollte also nicht der Grund sein.

Schreiben an Behördenleiter, Durchschlag an Aufsichtsbehörde sowie Ausländerbeirat und, soweit kommunale Ausländerbehörde, an den Oberbürgermeister oder Landrat.

Die Behörde behindert die kulturelle und wirtschaftliche Integration Deiner Ehefrau.

P.S. Hattest Du Dich mit dem Sachbearbeiter in die Haare gekriegt und dann in DK geheiratet?

Gruß, ULF

P.P.S. Rege Verschiebung nach "Ehe und Familie" durch Modertionsteam an.
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.07.2006 um 12:47:00
 
ich würde umgehend eine Untätigkeitsklage einreichen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.07.2006 um 13:18:13
 
Guenter schrieb am 11.07.2006 um 12:47:00:
ich würde umgehend eine Untätigkeitsklage einreichen



Hi,

wieso das denn ? Die ABH ist doch tätig ! Nur nicht so, wie es gewollt ist.

Vermutlich werden die Ermittlungen noch andauern und deshalb Fiktionsbescheinigungen ausgestellt.

@Ulf
Der Widerruf (Du meintest sicher Rücknahme § 48 VwVfG) setzt voraus, dass bei Erteilung keine gegenteiligen Tatsachen bekannt sind und vermutet werden. Hier liegt der Fall offensichtlich anders und eine Erteilung würde schließlich rechtswidrig erfolgen. Das darf die ABH eben nicht und nicht zuletzt deshalb gibt es die Möglichkeit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.07.2006 um 13:25:59
 
Zitat:
@Ulf
Der Widerruf (Du meintest sicher Rücknahme § 48 VwVfG) setzt voraus, dass bei Erteilung keine gegenteiligen Tatsachen bekannt sind und vermutet werden. Hier liegt der Fall offensichtlich anders und eine Erteilung würde schließlich rechtswidrig erfolgen. Das darf die ABH eben nicht und nicht zuletzt deshalb gibt es die Möglichkeit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.




Hmm, wie steht es denn mit einjähriger Befristung einer AE? Die Behörde kann bei Verlängerung dann immer noch prüfen, ob sich ein anfänglicher auf was auch immer gestützter Anfangsverdacht erhärtet hat.

Ist jetzt immerhin schon über ein halbes Jahr hin. Würde Antrag auf Akteneinsicht stellen, vielleicht wird dann klarer, was die Behörde in der Zeit so getan hat. Sie wird ja mit der AE nicht bis zur Geburt des ersten Kindes zuwarten wollen und dürfen...

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.07.2006 um 14:19:03
 
ulf schrieb am 11.07.2006 um 13:25:59:
Hmm, wie steht es denn mit einjähriger Befristung einer AE? Die Behörde kann bei Verlängerung dann immer noch prüfen, ob sich ein anfänglicher auf was auch immer gestützter Anfangsverdacht erhärtet hat.



Das wäre ebenfalls eine rechtswidrige Erteilung.

DC
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.07.2006 um 14:49:27
 
Zitat:
@Ulf
Der Widerruf (Du meintest sicher Rücknahme § 48 VwVfG) setzt voraus, dass bei Erteilung keine gegenteiligen Tatsachen bekannt sind und vermutet werden. Hier liegt der Fall offensichtlich anders und eine Erteilung würde schließlich rechtswidrig erfolgen. Das darf die ABH eben nicht und nicht zuletzt deshalb gibt es die Möglichkeit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.

Wenn gegenteilige Tatsachen bekannt wären, könnte die ABH den Antrag ja ablehnen. Da sie dies aber nicht tut, liegen offensichtlich - auch nach 6-monatigen "Ermittlungen" - keine Tatsachen vor. Insofern könnte und - m. E. sollte - die ABH eine AE erteilen.

Daher würde ich auch empfehlen, mal ein bißchen "Druck aufzubauen", z. b. so wie von Ulf vorgeschlagen. Natürlich nicht direkt mit einer Untätigkeitsklage...

Abu
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DiBrod69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.07.2006 um 16:54:38
 
ulf schrieb am 11.07.2006 um 11:46:24:
Eigentlich müßt Ihr das nicht auf Dauer hinnehmen. Bei Scheinehe könnte man Euch auch eine reguläre AE widerrufen, das sollte also nicht der Grund sein.

Schreiben an Behördenleiter, Durchschlag an Aufsichtsbehörde sowie Ausländerbeirat und, soweit kommunale Ausländerbehörde, an den Oberbürgermeister oder Landrat.

Die Behörde behindert die kulturelle und wirtschaftliche Integration Deiner Ehefrau.

P.S. Hattest Du Dich mit dem Sachbearbeiter in die Haare gekriegt und dann in DK geheiratet?

Gruß, ULF

P.P.S. Rege Verschiebung nach "Ehe und Familie" durch Modertionsteam an.


Nein wir hatten schon in Dänemark geheiratet bevor ich zu dem Sachbearbeiter ging. Es spricht eigentlich nichts gegen uns. Ich habe geregeltes Einkommen ein anständiges Quartier und tadellosen Leumund. Allerdings ist es meine Dritte Ehe und meine Frau ist 12 Jahre jünger als ich.  Ich bin mir ziemlich sicher das er mir einfach nur soviele Probleme machen will wie er kann. Auf ein offenes Gespräch lässt er sich nicht ein und versteckt sich hinter seiner Teamleiterin. Ein armer Charakter der mir jedoch das leben schwer macht.

Gibt es nicht eine Grenze für die ewigen Verlängerungen (heute war die dritte)???

Mick: Änderung:
Habe das Zitat hier eingebaut.
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« Zuletzt geändert: 11.07.2006 um 18:32:40 von Mick »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.07.2006 um 10:36:41
 
DiBrod69 schrieb am 11.07.2006 um 16:54:38:
Es spricht eigentlich nichts gegen uns. Ich habe geregeltes Einkommen ein anständiges Quartier und tadellosen Leumund. Allerdings ist es meine Dritte Ehe und meine Frau ist 12 Jahre jünger als ich.  Ich bin mir ziemlich sicher das er mir einfach nur soviele Probleme machen will wie er kann. Auf ein offenes Gespräch lässt er sich nicht ein und versteckt sich hinter seiner Teamleiterin. Ein armer Charakter der mir jedoch das leben schwer macht.


Hmhm. Sollten Deine beiden vormaligen Gattinnen hier qua Ehegattennachzug Wohnsitz genommen und qua eigenst. Aufenthaltsrecht im Lande geblieben sein, wäre ggf. nachzuvollziehen, daß es die Behörde diesmal genau wissen will. Es heißt nicht, daß Deine aktuelle Ehe nicht ernst gemeint sei. Dennoch - aus der Ausländerakte sollte hervorgehen, was außer der Nichtbescheidung des Antrags auf AE und der Ausstellung der Fiktionsbescheinigungen noch veranlaßt wurde.

Wurdet Ihr zum Kennenlernen, zu Euren Gewohnheiten und zur Verwandtschaft befragt?

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 12.07.2006 um 11:33:50
 
Zitat:
Allerdings ist es meine Dritte Ehe

bist du für deine ex-frau unterhaltsverpflichtet ?
falls ja, reicht der unterhalt für ihren lebensunterhalt aus oder ist sie noch auf öffentlichen mittel angewiesen ?
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DiBrod69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.07.2006 um 12:26:50
 
Nein ich wurde gar nicht befragt, deswegen bin ich ja so enttäuscht von dem Mann, ich hatte ihm ein offenes Gespräch angeboten um seine Bedenken vieleicht direkt ausräumen zu können. Aber er war dazu nicht bereit.

Meinen Ex-frauen muss ich keinen Unterhalt zahlen.

Ich habe nach meiner 2. Scheidung sehr schnell geheiratet, das stört ihn wahrscheinlich. Das die Scheidung ewig gedauert hat und wir schon lange darauf gewahrtet hatten versteht er nicht. Ich konnte es ihm aber auch nicht erklären.

Ich finde auch das er uns wenigstens hätte anhören sollen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.07.2006 um 12:33:05
 
DiBrod69 schrieb am 12.07.2006 um 12:26:50:
Nein ich wurde gar nicht befragt, deswegen bin ich ja so enttäuscht von dem Mann, ich hatte ihm ein offenes Gespräch angeboten um seine Bedenken vieleicht direkt ausräumen zu können. Aber er war dazu nicht bereit.

Ich finde auch das er uns wenigstens hätte anhören sollen.


Du kannst es ihm jederzeit schriftlich geben, was Du ihm hättest vortragen wollen. Die Scheinehenermittlungsbefragung ersetzt das natürlich nicht; voelleicht sind die Spezialisten bei Deiner Behörde aber auch über Monate im voraus ausgebucht...

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 13.07.2006 um 08:08:29
 
Hallo Ulf,

ulf schrieb am 12.07.2006 um 10:36:41:
Sollten Deine beiden vormaligen Gattinnen hier qua Ehegattennachzug Wohnsitz genommen und qua eigenst. Aufenthaltsrecht im Lande geblieben sein, wäre ggf. nachzuvollziehen, daß es die Behörde diesmal genau wissen will.

Okay, wir kennen hier die näheren Details nicht. Aber wenn das das einzige Indiz für Scheinehe wäre fände ich das schon etwas "hart" und die Bearbeitungsdauer trotzdem zu lange. Klar, wenn die beiden Ehen nur jeweils 2,x Jahre bestanden, womöglich der Ehemann auch schon seit vielen Jahren H4 bezieht würde ich das als Sachbearbeiter auch nicht lustig finden  Zwinkernd

An DiBrod's Stelle würde ich wahrscheinlich den Brief an die ABH schreiben, höflich meine Punkte darlegen und um eine baldmöglichste Entscheidung bitten. Vielleicht kann die Ehefrau ja auch ein Briefchen schreiben. Wirkt auch sicher in der Akte ganz anders.

Aber mir kam eine Frage in den Sinn:
Angenommen ich habe als dt.Ehemann in der Stadt A meine erste Ehe mit einer Ausländerin geführt und ziehe nach der Scheidung in die Stadt B. Dann weiß doch die ABH in der Stadt B nur, dass ich geschieden bin, aber (i.d.R.) nicht, dass es eine ausländerrechtlich relevante Ehe war? Vorausgesetzt natürlich, dass meine ex in A bleibt  Laut lachend

Gruß,
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DiBrod69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.07.2006 um 13:38:44
 
Wir beziehen keine Sozialleistungen und ich habe auch nie welche bezogen, keine meine Exfrauen haben in igendeiner Weise von der Ehe profitiert.
Meine erste Frau war Deutsche und meine zweite Frau ist nach der Scheidung in die UA zurück.
Wie schon gesagt es gibt keinen Grund die AE zu verweigern.

Für einen höflichen Brief bin ich schon zu .... ( ein anständiges Wort für angepisst fällt mir an dieser Stelle nicht ein).

Und da ich auch ein lebenslänglicher Staatsdiener ( allerdings in einer anderen Behörde ) bin, frage ich mich wie dieser Sachbearbeiter zu verfahren hat, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitserlaubnis für meine Frau oder irgendetwas Arbeitsintensives beantrage.

Im übrigen denke ich, das ich Akteneinsicht und ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter verlangen werde, denn das dürfte so glaube ich am ergiebigsten sein.

Gruss Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #14 - 13.07.2006 um 14:35:53
 
DiBrod69 schrieb am 13.07.2006 um 13:38:44:
..Und da ich auch ein lebenslänglicher Staatsdiener ( allerdings in einer anderen Behörde ) bin, ...

na dann weißt du doch, wie behörden "ticken" können
mach doch einen termin beim abteilungsleiter und frag mal, was da los ist
so von "kollege zu kollege"
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.07.2006 um 16:16:51
 
Es gibt wohl keine "offiziellen" Richtlinien in welchem Umfang eine Scheinehen-Abklärung zu erfolgen hat, oder? Vielleicht ein Urteil, das man analog anwenden könnte?
Irgendwann muss doch einfach ein Strich unter die Sache gemacht werden können nach dem Motto: Es ist halt keine Scheinehe zu beweisen. Nach mehreren Monaten "Stillstand" halte ich diesen Zeitpunkt schon längst für überschritten.
Sonst könnte man ja noch bis Sanktnimmerleinstag prüfen - für den Fall dass doch noch ein Indiz auftaucht...

Oder kann eine Behörde so weit gehen?

Grüße

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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 13.07.2006 um 16:21:52
 
Bei dem hier geschilderten Fall frage ich mich, wo auch nur der Anfangsverdacht hergekommen sein soll.
Und wenn die Behörde meint, sie sei immer noch am prüfen, sollte man sie das im Rahmen einer Untätigkeitsklage doch mal beweisen lassen....
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