Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufhebung der Einreisesperre (Gelesen: 2.361 mal)
Elti
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Bei GOTT ist kein Ding
unmöglich!


Beiträge: 67

31848, Germany
31848
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung der Einreisesperre
06.07.2006 um 21:43:44
 
Hallo, ihr Lieben!
Das Thema Einreisesperre taucht bei euch öfter auf, doch ist ja jede Frage sehr speziell. Hier meine Frage dazu:
Im Sept05 wurde mein Freund abgeschoben, er hatte seine freiw.Ausreise"verpasst", weil  die Aufforderung an unseren Anwalt ging+ der den Brief zu spät an uns weiterleitete. Es folgte Haft+ Abschiebung. Alle Gerichtsverfahren halfen nichts.
Im Oktober informierte ich mich bei der ABH, was zu tun sei, um ihn zurückzubekommen.(Heiratsaufgebot war bereits im MAi  bestellt, dauerte ihnen aber zu lange).
Man sagte mir, dass er  nur einen Antrag auf Befristung wg.Eheschließung stellen muss, und die Abschiebekosten zahlen müßte-das ginge aber auch in Raten, wenn er zurück ist. Eine "extra- lange- Sperre" würden sie nicht geben, da sie nun sehen, dass es keine Scheinehe ist. Vorsichtshalber flog ich im Jan06  zu ihm nach Nigeria und wir heirateten.
Bei meiner Nachfrage bei der ABH im April wurde mir gesagt, dass sie die Einreisebefr. nicht aufgehoben haben(davon waren wir aber die ganze Zeit ausgegangen) und dies auch erst NACH der Schuldenbegleichung tun würden!! Der dazu aufgeforderte"Freund meines Mannes"(der meinen Mann eingeladen+ins Asylverfahren geleitet hatte) , weigert sich zu zahlen. Also soll ich jetzt zahlen oder es passiert gar nichts weiter. Natürlich kann die ABH mir nicht garantieren, dass mein Mann dann sein Visum bekommt, das liegt ja an der Botschaft!
Meine Fragen: 1. Muß der Betrag wirklich vorher bezahlt werden , gibt es Gesetzesregelungen, wenn ja, wo?
2.Lohnt es sich mit der ZAB(die das Geld kassiert) zu "verhandeln" über Ratenzahlung?
3.Welche Behörde muß nun eher handeln, die ABH oder die deu. Botschaft ? Wartet die Botschaft mit dem Bericht für die ABH bis  die Sperre aufgehoben ist? Oder gibt sie ihr "JA" nach den Untersuchungen des Vertrauensanwaltes und  erst dann ist die ABH  dran zu handeln(also die Sperre aufzuheben)?

Was ist das Beste für mich  zu tun, um die Einreise zu beschleunigen?            Kann man sich überhaupt auf Zusagen und mündl. Versprechen der ABH verlassen? Ich hatte wirklich vor, mit offenen Karten zu spielen und kann mir einen Anwalt auch nicht mehr leisten! Aber ich fühle mich stets  mehr veräppelt!
HILFE bitte!! Elti
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Einreisesperre
Antwort #1 - 06.07.2006 um 22:02:24
 
Hi,
ich würde in Verhandlungen treten. In den Vorläufigen An-
wendungshinweisen zum AufenthG steht, dass die Befristung
der Wirkung der Abschiebung bei deutsch-verheirateten Aus-
ländern nicht allein deswegen versagt werden darf. weil die
Kosten noch nicht beglichen sind.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Elti
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Bei GOTT ist kein Ding
unmöglich!


Beiträge: 67

31848, Germany
31848
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Einreisesperre
Antwort #2 - 13.07.2006 um 13:58:11
 
Hallo Mick, danke für deine Antwort.
Ich habe jetzt mit der ZAB verhandelt. Das Gerichtsverf.gegen den" Freund", der sich verbürgt hatte läuft Ende Juli, ich kann aber vorher auf ein Verwahrkonto die Abschiebekosten zahlen+würde es bei Zahlung von ihm zurückbekommen. Jetzt habe ich nochmals mit der ABH Mitarbeiterin Rücksprache gehalten, ob sie denn dann sicher die  Einreisesperre aufheben. Antwort:Das kann ich Ihnen so jetzt noch nicht sagen, theoretisch schon, aber genau weiß ich das nicht. Auf meine Frage, was denn da sein könnte, also welche Vorgaben wir eventuell noch erfüllen müßten, gab es nur Gemeckere über meine viele Fragerei+ mein Mißtrauen.
Wäre es ein Grund, die Einreise weiterhin zu verzögern, weil mein Mann im Asylverfahren einen falschen Namen benutzt hatte und dafür eine Aufforderung zu Zahlung von ca. 400Euro bekommen sollte( er war aber schon unbekannt abgeschoben- also ohne Adresse) ,diese aber nie bekam???
Gibt es sonstige Gründe der Verweigerung, die mir die Mitarbeiterin vorenthalten haben könnte??
Kannst du zu Frage 3 meines ersten Artikels noch etwas sagen??
Alle Unterlagen meines Mannes in Nigeria sind legal und o.k., aber wenn die deu.Botschft sich irgendetwas aus den Fingern saugt( was vorkommen soll), und mein Mann kein Visum bekommt, ist mein Geld sicher futsch, oder???
Es ist zum Heulen, dass man nicht offen und ehrlich miteinander umgehen kann....
Gruß Elti
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Einreisesperre
Antwort #3 - 13.07.2006 um 14:33:10
 
Elti schrieb am 13.07.2006 um 13:58:11:
Wäre es ein Grund, die Einreise weiterhin zu verzögern, weil mein Mann im Asylverfahren einen falschen Namen benutzt hatte

Es ist zum Heulen, dass man nicht offen und ehrlich miteinander umgehen kann....
Gruß Elti



Spricht wohl für sich.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Sophie
Expertin
****
Offline


Wer weiß?


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Einreisesperre
Antwort #4 - 13.07.2006 um 15:07:14
 
Siehst du, die Ausländerbehörde wurde ja auch belogen, oder nicht? Nicht das ich das gut heisse was die da machen, aber es ist doch so, das die logischerweise misstrauisch sind...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Elti
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Bei GOTT ist kein Ding
unmöglich!


Beiträge: 67

31848, Germany
31848
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufhebung der Einreisesperre
Antwort #5 - 13.07.2006 um 16:20:39
 
Ja, da hast du sicher Recht. Aber als ich meinen Mann kennenlernte, haben wir immer nach Anweisung unseres Rechtsanwaltes, bzw. der ABH gehandelt. Da gab es keine bewußten Lügen mehr!! Auch weißt du sicherlich, wie viele(die meisten) Afrikaner von "Freunden" und sogar Geschwistern ins Asyl geleitet werden, ohne dass dem Einreisenden die Tragweite bewußt ist. Ich könnte ein Buch darüber schreiben und vielleicht oute ich mich im NIGERI-FORUM bei TINA irgendwann darüber, die hatte nämlich so einen Vorschlag. Hast du davon gehört???
Ich dachte außerdem, dass ich im Landkreis gute Referenzen(Leumund) habe, aber das interressiert keinen. Ich habe gebittet und gebettelt(vor+nach der Abschiebung),Versprechen gemacht und war bereit Verpflichtungen einzugehen, aber  sie wurden abgelehnt.Und alle Informationen, die mir gegeben wurden, wie ich mich nun verhalten soll, waren ECHT  halbherzig, unzureichend und heute plötzlich nicht mehr relevant. Seltsam! Elti
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema