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Hochzeit - und dann? (Gelesen: 1.830 mal)
0010101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.06.2006 um 21:46:16
 
Hi, ich hab den Titel extra so ungenau gewaehlt. Ich habe naemlich keine
Ahnung was auf uns zukommt.

Ich habe vor einiger Zeit ein wundervolles Maedchen kennengelernt. Sie ist
Chinesin, hat in D studiert und lebt jetzt wieder in China. Zur Zeit ist sie
aber mit einem Schengen Visum in D.

Da selbst fuer mich der Entschluss zur Ehe mit ihr ueberraschend kam, hatte
ich keine Moeglichkeit zur Vorbereitung oder mich zu informieren, was uns
erwartet - also behoerdenmaessig.

Wir werden - so Gott will - in zwei Wochen in Daenemark heiraten. Die Papiere
werden hoffentlich rechtzeitig komplett sein.

In vier Wochen laeuft das Visum meiner Verlobten ab. Sie moechte aber nach
der Hochzeit noch einmal nach China, um verschiedene Dinge zu erledigen.

Muessen wir jetzt Angst haben, dass sie nicht nach China darf oder eher dass
sie nicht wieder nach Deutschland darf?

Wenn wir verheiratet sind, was genau muessen wir dann in Deutschland
erledigen? Die Ehe muss anerkannt werden ... oder sowas. Das ist klar.
Aber wie laeuft es dann mit ihrem Visum?

Es hoert sich vielleicht an, als waere ich ein kompletter Ochse. Es ist aber so,
dass ich mich vorher nie - nicht einmal ansatzweise - mit dieser ganzen
Thematik befasst habe ... und ich haette mir auch nicht traeumen lassen, dass
ich davon einmal betroffen sein werde.

Ich habe schon etwas hier im Forum gelesen, konnte aber keine Antwort auf
meine Fragen finden. Allerdings bin ich ueberzeugt, dass hier genuegend Experten
sind, die mich an ihrem Wissen teilhaben lassen werden  Smiley

Bevor ich es vergesse: mit so ziemlich allen hier benutzten Abkuerzungen kann
ich nichts anfangen. Also waere eine Erklaerung oder ein Link zu einer Erklaerung
super.

Viele Gruesse
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.06.2006 um 23:39:27
 
0010101 schrieb am 27.06.2006 um 21:46:16:
Wenn wir verheiratet sind, was genau muessen wir dann in Deutschland
erledigen? Die Ehe muss anerkannt werden ... oder sowas. Das ist klar.
Aber wie laeuft es dann mit ihrem Visum?

Wenn Ihr verheiratet solltet Ihr mit der Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde (ABH) gehen und dort eine Aufenthaltserlaubnis (AE) beantragen. Wenn die erteilt ist, kann sie nach China reisen und darf später mit der AE wieder nach D einreisen. Allerdings dürfen zwischen Ausreise und Einreise nicht mehr als 6 Monate liegen.

Natürlich kann sie auch direkt nach der Heirat wieder nach China reisen. Dann benötigt sie allerdings zur Wiedereinreise nach ein Visum zum Ehegattennachzug; dessen Erteilugn kann mehrere Monate dauern.  

Zitat:
Bevor ich es vergesse: mit so ziemlich allen hier benutzten Abkuerzungen kann
ich nichts anfangen. Also waere eine Erklaerung oder ein Link zu einer Erklaerung
super.
guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#39

Abu
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edge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 28.06.2006 um 08:10:06
 
Was hat sie für ein Visum ? Wieviele Einreise in Deutschland darf sie machen?

Sollte man evtl. beachten, wenn man nach Dänemark einreist um später wieder nach Deutschland zu kommen.

Warum wird nicht hier in Deutschland oder in China geheiratet ? Wäre in jedem Falle besser. Geht es nur um Beschleunigung der Eheschließung oder fehlen noch Papiere ?

Bei manchen Ausländerbehörden erweckt die Eheschließung in Dänemark eher keine besonders guten "Gefühle".

Wart ihr vielleicht schon mal bei der Ausländerbehörde und habt das mit denen besprochen? Würde vieles vereinfachen. Eventuell gäbe es ja auch nach erfolgter Eheschließung ein vereinfachtes Visumsverfahren für Euch.
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.06.2006 um 09:09:13
 
edge schrieb am 28.06.2006 um 08:10:06:
Was hat sie für ein Visum ? Wieviele Einreise in Deutschland darf sie machen?

Sollte man evtl. beachten, wenn man nach Dänemark einreist um später wieder nach Deutschland zu kommen.

Er schrieb, daß sie ein Schengen-Visum besitzt. Da sich die Anzahl der Einreisen auf den Schengenraum beziehen und auch DK hierzu gehört, ist ein Visum zur einmaligen Einreise ausreichend.


Zitat:
Eventuell gäbe es ja auch nach erfolgter Eheschließung ein vereinfachtes Visumsverfahren für Euch.

Wie bereits geschrieben, ist eigentlich kein Visumsverfahren mehr notwendig. Das ergibt sich aus § 39 Nr. 3 AufenthV.

Abu
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0010101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 22:31:58
 
Vielen Dank Abu und graptemy fuer Eure Antworten.

Es ist also nicht so komliziert, wie ich erst dachte. Das macht mir Mut. Smiley

Ich hoffe Ihr drueckt uns die Daumen.

Viele Gruesse
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