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Schwierigkeiten bei der Familienzusammführung (Gelesen: 2.381 mal)
Ayche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwierigkeiten bei der Familienzusammführung
19.06.2006 um 23:30:29
 
Hey Ihr!!!!!

Ich bin seit 18 Monate mit mein Mann verheiratet und so lange leben wir auch schon getrennt!!!Seit Dezember läuft der Antrag auf Familienzusammführung,weil er davor noch zur Armee musste und sein Einreisesperre erst da aufgehoben wurde!!!!!
Nun haben wir das Problem das der Verdacht auf Scheinehe vorliegt!!Wir waren bei der Getrenntbefragung und da habe ich die telefonische Zusage das er von den Ihrer Seite aus einreisen darf!!!!!!!!Nun habe ich ein Brief bekommen, das ich noch mal zur einer Befragung hin muss  Griesgrämig !!!Da habe ich dann angerufen und die erzählen mir das die deutsche Botschaft Probleme macht!!!!!!!Nun habe ich Angst das er nie einreisen darf!!!! weinend

Was können wir tun um es zu verhindern????
Oder können wir überhaupt noch was machen und haben ein Chance hier zusammen zu leben?????

Ich weiß echt nicht mehr weiter,jedesmal wenn wir ein Stück weiter sind,kommt immer irgenetwas und wir fallen zum anfang zurück!! weinend

Vieleicht könnt ihr mir ja Ratschläge geben!!Ich wäre euch dann sehr dankbar,denn ich liebe mein Mann und möcht ihn bei mir haben!!!!!!!

Viele Liebe Grüße
Ayche :heul: :heul: :heul: :heul: :heul: :heul: :heul:
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Ayche 197295373  
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Mick
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 07:32:48
 
Ayche schrieb am 19.06.2006 um 23:30:29:
Nun habe ich ein Brief bekommen, das ich noch mal zur einer Befragung hin muss


Zitat:
Was können wir tun um es zu verhindern????


Den Termin wahrnehmen. Dann dürfte sich alles weitere
ergeben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Shonya2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 13:32:12
 
Hallo Ayche,

Da kann ich Mick nur zustimmen. Geht hin und macht einfach die Befragung und alles weitere ergibt sich dann. Wahrscheinlich wird der Verdacht auf Scheinehe sich verwerfen, da ihr alle Fragen beantworten könnt.
Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall und da ging es nach dieser Befragung relativ schnell (also im Gegensatz zu 18 Monaten schnell). Es hat 4 Wochen gedauert und er hatte sein Visum.

Ich drück euch die Daumen
Liebe Grüße Shonya
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Ayche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.06.2006 um 21:38:14
 
Hey!!

Ich war heute bei der Befragung und es sieht nach den ihren Angaben nicht gut aus Griesgrämig ,da mein Mann einige Fragen nicht so geantwortet hat wíe ich bei der ersten Befragung!!!!Wenn er mein Vorname verkehrt ausgesprochen hat,heißt es schon das mein Mann nichts von mir weiß????Aber die meisten Ausländer (die ich Kenne) vergessen das "r" in meinem Name!!!Und wir haben zu wenige Gemeinsamkeiten,laut der Botschaft!!!Und wegen so kleine Fehlern ist der Verdacht aufgekommen "Scheinehe"???Oder ist es weil er am 13.12. abgeschoben wurde und wir am 17.12. geheiratet haben????Ich verstehe das nicht, er hat alles gemacht so wie die es wollten,er bezahlt sogar seine Strafe in Raten ab ohne irgendwelche Problem!!!!Wir telefonieren jeden Tag und ich war auch schon öfters da und haben Fotos gemacht,die zeigen das wir es ernst meinen!!!!!

Wie lange dauert jetzt die Auswertung und wann so ungefähr würde mein Mann Bescheid bekommen????

Und wenn er die Ablehnung bekommt,kann ich den Anwalt hier in Deutschland für ihn nehmen oder muss er sich in der Türkei einen nehmen????

Ich bedanke mich schon in vorraus!!!!

Ciao Ayche
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 21.06.2006 um 23:00:39
 
Ayche schrieb am 21.06.2006 um 21:38:14:
Wie lange dauert jetzt die Auswertung und wann so ungefähr würde mein Mann Bescheid bekommen????

Hoi,
die Auswertung scheint ja schon gelaufen, wie
es klingt. Es wird wohl eher noch über die Ent-
scheidung nachgedacht. Das sollte nicht mehr
lange dauern.

Zitat:
Und wenn er die Ablehnung bekommt,kann ich den Anwalt hier in Deutschland für ihn nehmen oder muss er sich in der Türkei einen nehmen????

Er sollte in D. einen Anwalt beauftragen, ggf.
durch Dich. Die Vollmacht könnte ja per Fax
übermittelt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 22.06.2006 um 01:53:28
 
Ayche schrieb am 21.06.2006 um 21:38:14:
Wir telefonieren jeden Tag ...

Du hättest zu dem Gespräch bei der ABH die Einzelverbindungsnachweise der vergangenen Monate mitnehmen und dort vorzeigen sollen. Wenn daraus tägliche längere Telefonate mit deinem Partner ersichtlich sind, kann das deine Glaubwürdigkeit enorm positiv beeinflussen!

Zumindest war das mein Erlebnis - nach einigen anfänglichen Fragen an mich bot ich diese zur Einsicht an - nach deren Augenscheinnahme entschwand die Dame damit 'woanders hin' - und nach ihrer Rückkehr stellte sie keine einzige weitere Frage mehr an mich, meinte nur lapidar: "Alles ok, wir sind fertig"

Vielleicht kannst du deine ja noch nachreichen?

Sergej
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Ayche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.06.2006 um 23:12:47
 
Hey ihr´s!!!!

Erst einmal danke,mit den Einzelverbindungsnachweise meiner Telefonrechnung werde ich mich gleich Montag auf die Socken machen!!!!

Wenn er wirklich die Ablehnung bekommt so wie ich es mir jetzt denke oder besser gesagt, damit rechne!!!!!!!Haben wir denn eine Chance das er mit Anwalt herkommen darf,also ich meine ob es sich nicht besser ist zu überlegen das ich dann nach der Türkei ziehe???Denn die,bei der Behörden haben mir das gefragt warum ich nicht nach der Türkei will!!!!!Ich mein ich würde das machen,aber erst wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe,denn was soll ich ohne mein Mann in D!!

Aber wenn die so streng sind bei uns beiden oder auch bei anderen auch,warum passiert es trotzdem noch das Scheinehen entstehen?????

Ich verstehe das nicht und ich weiß nicht nach was die gehen!!!!

Malsehen ob das uns gestern was gebracht hat oder nicht!!!!

Und danke nochmals für die Ratschläge!!! Smiley

Ciao Ayche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.07.2006 um 09:54:38
 
Hey Ihr!

Ich bedanke mich für die netten Ratschläge,die haben mir wirklich geholfen!!! danke danke
Also beim letzten Mal musste ich noch mal zur ABH wegen nochmal befragen!!!
Das habe ich gemacht und habe keine Antwort über Ergebnisse bekommen, sondern nur die Antwort das ich wenn ich Auskunft haben will bei der zuständigen Botschaft anrufen soll!!!!
Aber das brauchten wir nicht denn 2 Tage später rufte mir mein Mann an das er sein Pass hinbringen soll und das hat er gleich den nächsten Tag erledigt!!!
3 Tage später konnte er sich sein Visum abholen und nun reist er am 02.08.2006 ein!!! :sonne :sonne :sonne

Ich weiß jetzt nun nicht wie es weiter geht!!!!
Wegen Anmelden und Arbeitserlaubniss und so??????
Würde mich freuen wenn ich da noch ein paar Infos von euch bekommen würde!!!!

Vielen,vielen Dank!!!!! Daumen hoch Daumen hoch Daumen hoch

Ciao Ayche
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Ayche 197295373  
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Zeppelin
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Antwort #8 - 17.07.2006 um 10:13:51
 
1. am besten schon mal die ABH anrufen und fragen ober ihr einen Termin braucht, bzw. wann ihr dort erscheinen solltet.
2. deinen Mann anmelden (Einwohnermeldestelle bzw. Bürgeramt)
3. mit der Meldebescheinigung, Pass und zwei Passbildern (von ihm) zum genannten Termin (bzw. falls Termin nicht nötig) zu den Sprechzeiten zur ABH
4. dort bekommt er normalerweise sofort seine AE, die gleichzeitig auch die Arbeitserlaubnis ist.

Gruß,
Zeppelin
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