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Visum für den Marokkanischen Ehemann (Gelesen: 5.572 mal)
Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.06.2006 um 16:55:52
 
[color=#cc0099][/color]
Smileyhallo an alle. Smiley

folgende frage; hoffe jemand kann mir weiter helfen; ich hab vor 20 tagen meinen  mann geheirat in marokko und ich bin noch der zeit in marokko. Cool sonne pur hier Cool

ich will sein visum beantragen .
was muss ich alles erfühlen von den bedigungen....
mus ich eine arbeit haben.........
gibt es noch andere möglichkeiten ihn rüber zu holen nach deutschland....

ich hoffe jemand kann mir helfen ich kann schon die nacht nicht mehr schlafen  unentschlossen

danke im vorraus

Smileyliebe grüsse Durchgedreht
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 03.06.2006 um 18:38:40
 
Hallo bluecat,

welche Staatsangehörigkit hast Du ? Wenn nicht die deutsche, dann nenn bitte auc Deinen Aufenthaltstitel Zwinkernd

Und btw. am Wochenende ein bisschen Geduld schadet nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.06.2006 um 18:56:01
 
hallo ronny.

 :peinlich da waren die finger schneller wie mein kopf  Laut lachend Zwinkernd

ich bin deutsche und mein mann ist aus marokko.

hoff  dass du uns weiter helfen kannst .

schönes wochenede   :dj

gruss laola
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 04.06.2006 um 23:43:06
 
Bluecat23 schrieb am 03.06.2006 um 16:55:52:
ich will sein visum beantragen .
Das muß er schon selbst machen.
Zitat:
was muss ich alles erfühlen von den bedigungen....
Da Du Deutsche bis: Außer verheiratet sein, eigentlich nichts...
Zitat:
mus ich eine arbeit haben.........
Nein.

Abu
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.06.2006 um 03:47:14
 
[ [fahne=fahne.gif]salam  abu

danke  :blümle für deine antwort :gnews wenn du rescht hast müssen wir dich zu einer tasse atay einladen  Smiley

aber noch eine frage  unentschlossen
bist du dir sicher dass ich keine verpflichtserklährung brauchen weil ich höre oft
von der verpflichtserklährung    [quatschen=quatschen.gif]

gruss bluecat


laola
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 05.06.2006 um 15:03:40
 
Hallo bluecat,

bin zwar nicht Abu ...
aber das mit der Verpflichtungserklärung kann ich Dir auch erklären  Zwinkernd

Eine Verpflichtungserklärung braucht man wenn man in Deutschland heiraten will.
Eine solche Verpflichtungserklärung gilt dann bis zur Eheschließung. Ab da sind sich die Ehegatten sowieso gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

Außerdem muss man eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn man einen ausländischen Mitbürger (Verwandten / Freunde) auf Besuch nach D einladen möchte.

Aber da Du bereits verheiratet bist, brauchst Du keine Verpflichtungserklärung mehr für Deinen Mann abzugeben.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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eliasathome
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.06.2006 um 17:16:02
 
Hallo Bluecat211,

bin erst heute Online gegangen und wie ich lesen konnte hast du schon Antworten auf deinen Fragen erhalten, trotzdem wünsch ich dir und deinen Mann alles gute und bald könnt Ihr den Atei auch hierzulande gemeinsam trinken Smiley

Gruß
elias
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.06.2006 um 18:02:36
 
hallo Jana und elias.

danke für euere guten Antworten. Smiley

also ich brauch diesen wisch nicht.

aber sieht es nicht so aus das die  mein finanzelles  prüfen oder was ich monatlich bekomme?
und davon auch das visum abhângt???? hä?

vielen dank euch noch mal


liebe grüsse aus der sonne :sonne


laola laola laola
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 05.06.2006 um 21:09:14
 
Hoi,
ich hoffe, ich habe nicht zuviel auf den Schrottplatz verschoben.
Boehm bekommt eine Pause.
[warnred=Boehm,7]Für Herrn Boehm[/warnred]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #9 - 05.06.2006 um 21:52:31
 
Hallo,

normalerweise ist es bei deutsch-verheirateten unerheblich, was der deutsche Ehepartner verdient und dass entsprechend großer Wohnraum nachgewiesen wird.

Um aber allen Eventualitäten und Verzögerungen aus dem Weg zu gehen, würde ich die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (und Beweise für sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinkünfte) mal mitnehmen und auch den Mietvertrag.

Wenn der Beamte es sehen will, würde ich freundlich darauf hinweisen, dass dies für Deutsch-Verheiratete nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, mich aber kooperativ zeigen und die Unterlagen vorlegen.

Nur zur Sicherheit würde ich mir auch von allen Behördenkontakten Gesprächsnotizen machen - einfach nur für die eigenen Unterlagen.

Ich bin da ein bisschen misstrauisch, weil mein Mann und ich ja vor ein paar Jahren einer Scheinehe verdächtigt wurden (siehe meine Homepage). Und ich sage mir immer: Lieber mal ein paar Notizen zu viel gemacht, als mich hinterher - falls die Information nötig ist - nicht mehr erinnern können.

Viele Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 07.06.2006 um 22:39:09
 
hallo janna  Smiley

ich hätte schon früher zurück geschrieben aber ich bin mit schrecklichen kopfweh und übelkeit beklagt
konnte sogar nichts essen  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
Zwinkernd

ich weiss nicht was du meinst mit deutsch verheirtat aber ich bin mit einem marokaner verheirat der niemals in deutschland war.

ist das selbe ?? hä? Augenrollen

ich bin so ziemlich ratlos was das visum angeht hoffe  du oder jemand kann mir aus seiner erfahung erzählen wäre toll und sehr hilf reisch für uns

liebe grusse
ps die kopfschmerzen wollen nicht gehen  Traurig
laola laola laola laola
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Yangyang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 08.06.2006 um 08:19:21
 
Hallo,

Janna meinte damit, wenn du Deutsche bist, spielt dein Einkommen und die Wohnungsgrösse keine Rolle.
Mach dich man nicht verrückt Zwinkernd

Viele Grüsse
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Yangyang  
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 08.06.2006 um 08:39:34
 
Hi,

Zitat:
Mach dich man nicht verrückt

...mein ich auch.
Mit deutsch-verheiratet meine Janna die Nationalität der Partner, also: Eure Kombination ist deutsch-marokkanisch, im Gegensatz zu z.B. marokkanisch-marokkanisch verheirateten Paaren.

Ich habe in Rabat die Erfahrung gemacht, dass der ganze Antrag unkompliziert ablief: Antrag ausgefüllt, Heiratsurkunde und ein paar Papierchen von mir und meinem Mann mit abgegeben, kurzes Gespräch mit meinem Mann und danach mit mir bei der ABH - und das war's auch schon. Die Lohnbescheinigung etc. war sicher für die ABH interessanter als für die Botschaft. Aber wenn man alles in einem Aufwasch abgibt, hat man es meiner Meinung nach leichter.
Was ihr vorlegen müsst, ist auf der Homepage der Botschaft gut beschrieben.

Also: locker bleiben, das klappt schon!!!

Grüße,
line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 08.06.2006 um 19:17:55
 
[fahne=weiss]hallo  Yangyang und line Laut lachend

ach so habe ich gewust  Zunge Zwinkernd Smiley
danke für euere erklährung Hut

line wie war es bei dir und dein mann mit dem visum  Fragezeichen
hast du in der ausländerbehörder die lohnsteuerbescheid geben mûssen Fragezeichen
oder  oder

wenn wie ist es wenn mann kürzlich arbeitslos geworden ist Fragezeichen
gibt es dann probleme Fragezeichen
hä?


und wie waren deine erfahrung mit der ausländerbehörde  Fragezeichen
und was für unterlagen hast du denen gegeben  Fragezeichen


wäre echt toll wenn du von deinen erfahrungen erzählen könntest

liebe grüsse

laola laola laola
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Antwort #14 - 09.06.2006 um 11:32:12
 
Hi bluecat,

wir haben es so gemacht:
Visaantrag beim Konsulat in Rabat mit den notwendigen Unterlagen meines Mannes, Heiratsurkunde etc. und auch gleich mit Kopien von Lohnbescheinigung, Pass und Mietvertrag von mir.
Das Ganze wurde dann (über diverse andere Stellen) an die ABH geschickt.

Vorteil: Es war schon alles vorhanden, ich musste bei der ABH nichts mehr abgeben.
Nachteil: Ich habe vielleciht gleich "zu viel" abgegeben, das war mir aber wurscht.

Kontrollen oder Interview gab es bei uns nicht, nur ein kurzes Geplauder bei der Vorsprache.
Man muss schon ein bisschen Geduld haben, bis die Entscheidung da ist, das liegt meiner Meinung nach aber am Postweg zwischen den Behörden. Alles in allem waren wir zufrieden mit ABH und auch mit Konsulat.

Wie schon gesagt wurde: wenn Du deutsch bist, ist es egal ob Du arbeitslos geworden bist.

Grüße,
line
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