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Türkischer Staatsbürger aus BRD, Heirat in der Ukr (Gelesen: 23.810 mal)
mixxery
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23.05.2006 um 10:15:32
 
Hallo an Alle !!!

Ich will nach 1,5 Jahren meine Verlobte im August in der Ukraine Heiraten.
Ich bin türkischer Staatsbürger in BRD geboren und unbefristete Aufenthaltserlaublis. Da ich weiß wie schwer es ist anfangs meine Frau hier zu heiraten, möchte ich mir die Sache angehen lassen und Sie erst einmal in der Ukraine heiraten.

Meine Frage: Ist diese Hochzeit Rechtens für BRD, oder zählt nur die Heirat in der BRD ???

Meine Verlobte hat eine Einreisesperre bis 2010.
Grund: Illegaler Aufenthalt 13 Mnate nach ihrem Au-Pair Visum.
Ich wusste es leider nicht. als Sie mir das erzählte, egriff Sie das es Falsch war was Sie getan hat. Ich sagte das es rechtswidrig war und das wir eine Selbstanzeige machen müssen. Weil Sie früher oder später sonst in ernsthaften Schwierigkeiten kommen würde. Wir gingen zur Polizei und machten eine Selbstanzeige. Polizei erstattete keine Anzeige. Wir sollten uns am nächten morgen im Ausländeramt melden. Im Ausländeramt sagte man uns, Sie müsse innerhalb 3 Tagen das Land verlassen, und verpasste Ihr 5 Jahre Sperre in den Pass. Wenn ich geschieden gewesen wäre (war 1Jahr getrenntlebent von meiner noch Ehefrau) wäre alles kein Problem gewesen sagte er. Ich kaufte ein Flugticket und Sie flog in die Ukraine.

Wie seht Ihr die Chancen das Sie vorzeitig wieder nach BRD darf ?

Gruss ...
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yunues  
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 23.05.2006 um 10:21:45
 
ist dein lebensunterhalt durch eigene erwerbstätigkeit gesichert ? ? ?
falls ja, hätte deine zukünftige ehefrau nach der eheschließung einen anspruch auf ein visum zur familienzusammenführung - da sollte es mit der befristung der einreisesperre eigentlich kein problem sein (falls nicht sonst noch irgendwas vorliegt)

wegen der anerkennung der eheschließung in der ukraine, kann ich dir leider nix sagen

btw:
ich denke, dass du dich beim status "bezug zum ausländerrecht" in deinem profil verklickt hast - da steht "ehem. mitarbeiter ebh'- wäre schön, wenn du das ändern könntest  -  danke
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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mixxery
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Antwort #2 - 23.05.2006 um 11:38:34
 

Es liegen keine Vorstrafen über meine Verlobte vor in der BRD.

Mein Lebensunterhalt ist z.Z. mit einem 600 EUR Job und einer kostenloser Wohnung gesichert. Bei einer Familienzusammenführung, würden wir im Haus meiner Eltern leben (kostenlos), da dort viel Platz ist.

Ich habe auch gehört, das wenn ich kein ausreichenden Lebensunterhalt habe, das jemand der es kann als Bürge eintreten kann. Stimmt das ???



btw:  
ich denke, dass du dich beim status "bezug zum ausländerrecht" in deinem profil verklickt hast - da steht "ehem. mitarbeiter ebh'- wäre schön, wenn du das ändern könntest  -  danke
***********************
habe es geändert...Danke
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yunues  
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.05.2006 um 21:36:21
 
Ich weiss nicht was Du und deine Verlobte schon wegen der Heirat Unternommen habt aber als erstes sollte deine Verlobte erst mal zu ihren Standesamt und fragen was Du benötigst wenn Du sie in der Ukraine Heiraten möchtest.Es gibt nämlich Standesämter (so wie bei mir ) die kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen dann brauchst Du nur eine Ledigkeitsbescheinigung Kopie vom Pass und das alles Übersetzt und Legaliesert,wie das genau geht kann ich Dir noch schreiben wenn du es wissen willst.Brauchst Du ein Ehefähigikeitszeignis,dann heisst das ,das deine verlobte viele Papiere zusammen machen muss und alles Übersetzen was sie genau braucht das erfährst Du bei deinen Standesamt.Den die Unterlagen werden dann erst von deinen Standesamt geprüft.Und wegen der Speere habe ich mal was gelesen das man die weg machen lassen kann ,wenn man irgendwie eine Strafe bezahlt ,bin ich mir aber nicht mehr 100% sicher wie das war.

gruss Norbert
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mixxery
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Antwort #4 - 25.05.2006 um 00:05:50
 
Wegen der Heirat hat meine Verlobte schon fast alle Papiere zusammen, Sie schickt es mir dann mit übersetzung und des weiteren muss ich hier alles erledigen.

Das mit der Aufhebung der  Sperre und bezahlen, ist das , wenn deine Zeit z.B. 5 Jahre um sind, und es sind kosten aus deiner Abschiebung entstanden, die müssen natürlich erst bezahlt werden.
Da Sie freiwillig mit Flugtiket weg war, sind für unseren Staat keine kosten entstanden.
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.05.2006 um 10:52:20
 
So weit ich das noch weiss kann man es vor den Ablauf machen ,infomiere Dich doch mal bei den Auswertigen Amt in Berlin denke die können Dir da weiter Helfen.

Norbert
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Hansi
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Antwort #6 - 28.05.2006 um 15:31:37
 
mixxery schrieb am 25.05.2006 um 00:05:50:
Wegen der Heirat hat meine Verlobte schon fast alle Papiere zusammen, Sie schickt es mir dann mit übersetzung

Hallo,

Wegen der Übersetzung wollte ich nur anmerken, dass die wahrscheinlich in Deutschland von einem anerkannten Übersetzer erfolgen muss, wenn du das Ehefähigkeitszeugnis von einem deutschen Standesamt unter Einschaltung des zuständigen OLGs erhalten willst.

Tipp: Achte hierbei auch auf die Kosten. Bei den Urkunden meiner Verlobten habe ich sowohl ein Angebot von 20 als auch 35 € (+ MWSt) beispielsweise für eine ukrainische Geburtsurkunde bekommen. Bei insgesamt 8 Urkunden und Bescheinigungen kam da schon eine ganze Latte zusammen.

Herzliche Grüße,

Hansi

BTW In deinem Anfangspost schreibst du, dass du türkischer Staatsbürger bist. Ist dann das deutsche Standesamt überhaupt zuständig?
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mixxery
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Antwort #7 - 28.05.2006 um 15:36:48
 
Hansi

BTW In deinem Anfangspost schreibst du, dass du türkischer Staatsbürger bist. Ist dann das deutsche Standesamt überhaupt zuständig?
****************************************************************

Ich war mit einer Spanierin verheiratet und habe auch im deutschen Standesamt geheiratet. Wir haben lediglich bei unseren Konsulaten bescheid gesagt, das wir verheiratet sind.
Ich hab doch ehrlich keine Ahnung...
Ich denke mal, das ich erst einmal in der Ukraine heiraten werde, und dann sehe was ich hier alles machen muss. Eine genauere Info Richtung habe ich nicht
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Hansi
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Antwort #8 - 28.05.2006 um 15:40:57
 
Hast du dich schon mal auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Kiew umgesehen?
http://www.kiew.diplo.de/de/05/Service/Merkblatt__Eheschliessungen.html könnte sehr hilfreich sein.

Allerdings frage bei deinem Standesamt selbst nach, welche Unterlagen es braucht. Falls sie wenig Erfahrung haben, sollte der Standesbeamte vielleicht auch noch einmal beim OLG rückfragen. In meinem Fall (Eheschließung in Deutschland geplant) ist es passiert, dass das zuständige OLG eine beglaubigte Inlandspasskopie meiner Verlobten will, und nicht die Meldebescheinigung, wie ich und mein Standesamt aus den Veröffentlichungen des (örtlich nicht zuständigen) OLG Stuttgart entnommen hatten.

Herzliche Grüße,

Hansi
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Antwort #9 - 28.05.2006 um 17:05:15
 
Ich bin jetzt schon 4 mal in der Ukraine gewesen...Ich kann net als da rüber fahren. Keine Zeit. Wäre halt schön, wenn Sie auch mal spontan herkommen könnte. Hier leben will Sie nicht. Ihr gehts gut da drüben. Ich würde am liebsten hier auch alle Zelte abbrechen und zu Ihr gehen. Mir ist da unten keine gute Geschäftsiddee eingefallen was man machen könnte. Solange ich da keinen Laden aufmachen kann, was Geld bringt, brauche ich net davon Träumen.

Ich habe jeden Monat 300 EUR Telefonrechnung. Ich kann ohne meine Verlobte nicht weiterleben. Sie ist ein >Mensch mit dem Karakter wie für mich gemacht worden. Die Sehnsucht ist sehr gross. Es vergeht kein Tag ohne Kontakt. Jetzt mit Internet und Webcam ist es ein wenig erträglicher.

Manche Leute sagen " Sei Vorsichtig vor solchen Frauen"
Sie arbeitet als Verkäuferin und verdient das 3fache was der Vater verdient 300 EUR. Ich wüsste nicht, wann Sie mich mal nach Geld gefragt hätte. Sie lebt bei den Eltern. Ich weiß über alle Ihrer schritte Bescheid. Sie ist eine sehr gute Ehefrau. Mein letzter Besuch im Winter hat 3 Monate gedauert. Diese Frau lass ich nicht mehr los.

Auch wenn alles noch so lange dauert, ich werde immer kämpfen.
Geht nicht, gibts nicht

Schöne Grüsse...
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Antwort #10 - 29.05.2006 um 09:27:22
 
Hansi schrieb am 28.05.2006 um 15:31:37:
BTW In deinem Anfangspost schreibst du, dass du türkischer Staatsbürger bist. Ist dann das deutsche Standesamt überhaupt zuständig?
Bei einer Heirat zwischen einem Türken und einer Ukrainerin in der Ukraine ist das deutsche Standesamt nicht involviert.

Abu
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Antwort #11 - 29.05.2006 um 09:35:18
 
kannst du das Bitte näher erklären ???
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Antwort #12 - 29.05.2006 um 09:45:48
 
mixxery schrieb am 29.05.2006 um 09:35:18:
kannst du das Bitte näher erklären ???


Er meint:

Das deutsche Standesamt hat mit der Eheschließung eines türkischen Staatsangehörigen mit einem ukrainischen Staatsangehörigen in der Ukraine nichts am Hut Zwinkernd

Und er hat Recht Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 29.05.2006 um 09:48:43
 
Also, das deutsche Standesamt ist entweder involviert, wenn die Heirat in D stattfindet; dann führt es die Trauung durch. Oder bei einer Heirat im Ausland, wenn zumindest einer der Verlobten Deutscher ist, dann stellt es das Ehefähigkeitszeugnis aus. Beides ist hier nicht der Fall.

Wahrscheinlich kann Ronny, der hier der Fachmann ist, das besser erklären...

Abu
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mixxery
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Antwort #14 - 29.05.2006 um 10:44:15
 
Ich habe beim Standesamt angerufen.

Ich bin gebürtig in Deutschland aber türkischer Staatsbürger. Ich habe meine spanische Ex-Frau auch im deutschen Standesamt geheiratet. So ist dies auch dieses mal der Fall.

Alle Papiere die benötigt werden, bekomme ich alles vom deutschen Standesamt.
Nach der Heirat soll ich das alles auch übersetzt beim Standesamt vorlegen.
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yunues  
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