Eine ganz dumme Frage: Ist die Niederlassungserlaubnis EG "besser" als die normale nationale Niederlassungserlaubnis? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile (bessere Rechtsstellung, etc.)?
Ich habe zwar jede Menge im Netz rumgesurft, komme aber nicht so ganz klar mit der "Deutung" der gefundenen Texte...
Es heisst ja, dass die Niederlassungserlaubnis die Auf-berechtigung und die Auf-erlaubnis (unbefristet) abgeloest hat und jetzt der beste Status in der BRD ist, den ein Auslaender haben kann. Wird dieser Status durch den "Daueraufenthalt-EG"-Zusatz noch verbessert.
Und noch etwas was ich nicht verstehe: Wenn eine Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG "dauerhaft" ist, wieso wird der Titel dann auf 5 Jahre befristet gewaehrt? ...und dann dieses "ohne weiteres" verlaengert! Ich bin Mathematiker und kann das vielleicht deshalb logisch nicht ganz nachvollziehen.....
Die nationale Niederlassungserelaubnis ist ja auch unbefristet und dauerhaft und so steht's dann auch auf dem Sticker!
Und ich dachte auch, dass die BRD verpflichtet ist ab Januar die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt zu haben... und das sich Auslaender darauf beziehen koennen...... Im Gesetztestext taucht es noch nicht auf....
By the way, habe irgendwo gelesen, dass sich ein italienischer Minister voll dafuer einsetzt, die Richtlinie rueckgaengig zu machen, da er nicht will das Drittstaatler besser gestellt sind als Buerger der neuen EU-Staaten... Vielleicht ist es deshalb noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden und wartet nur ab...
Hat jemand ausfuehrliche Infos hierzu? Vielen Dank im Voraus!