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Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"? (Gelesen: 44.934 mal)
uberlin
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isch lieb i4a


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gibt es schon "Niedelassungserlaubnis-EG"?
03.05.2006 um 14:14:39
 
Guten Tag,

hat jemand schon Subj in irgenwelcher Form? Wurden irgendwelche Anträge abgelehnt? Welche Reaktion gibt es seitens ABH?

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ChicaLoca
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Antwort #1 - 03.05.2006 um 14:22:36
 
gibt es noch nicht
diese richtlinie ist noch nicht umgesetzt
es fehlen auch noch die entsprechenden amtlichen vordrucke der bundesdruckerei
wird wohl noch ein paar monate dauern
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uberlin
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isch lieb i4a


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Antwort #2 - 03.05.2006 um 15:23:16
 
Interessant. Wie ich verstehe, man kann doch eine NE-EG beantragen.
Wenn darüber positiv entschieden wird (träumen ist ja nicht verboten  Zwinkernd),
was dann?
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Mick
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Antwort #3 - 04.05.2006 um 07:50:10
 
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG. Und
auch wenn es keine speziellen Vordrucke gibt, der
Zusatz "Daueraufenthalt-EG" ist dann auf den vor-
handenen AE- oder NE-Klebern im Eintragungsfeld
"Art des Aufenthaltstitels" hinter das Wort Aufenthalts-
oder Niederlassungserlaubnis einzutragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zarva74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.05.2006 um 17:26:23
 
Eine ganz dumme Frage: Ist die Niederlassungserlaubnis EG "besser" als die normale nationale Niederlassungserlaubnis? Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile (bessere Rechtsstellung, etc.)?

Ich habe zwar jede Menge im Netz rumgesurft, komme aber nicht so ganz klar mit der "Deutung" der gefundenen Texte... 

Es heisst ja, dass die Niederlassungserlaubnis die Auf-berechtigung und die Auf-erlaubnis (unbefristet) abgeloest hat und jetzt der beste Status in der BRD ist, den ein Auslaender haben kann. Wird dieser Status durch den "Daueraufenthalt-EG"-Zusatz noch verbessert.

Und noch etwas was ich nicht verstehe: Wenn eine Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG "dauerhaft" ist, wieso wird der Titel dann auf 5 Jahre befristet gewaehrt? ...und dann dieses "ohne weiteres" verlaengert! Ich bin Mathematiker und kann das vielleicht deshalb logisch nicht ganz nachvollziehen.....  unentschlossen Die nationale Niederlassungserelaubnis ist ja auch unbefristet und dauerhaft und so steht's dann auch auf dem Sticker!

Und ich dachte auch, dass die BRD verpflichtet ist ab Januar die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt zu haben... und das sich Auslaender darauf beziehen koennen......  Im Gesetztestext taucht es noch nicht auf....

By the way, habe irgendwo gelesen, dass sich ein italienischer Minister voll dafuer einsetzt, die Richtlinie rueckgaengig zu machen, da er nicht will das Drittstaatler besser gestellt sind als Buerger der neuen EU-Staaten... Vielleicht ist es deshalb noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden und wartet nur ab...


Hat jemand ausfuehrliche Infos hierzu? Vielen Dank im Voraus!


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ChicaLoca
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Antwort #5 - 04.05.2006 um 17:31:05
 
der vorteil wäre, dass der ausländer mit dieser niederlassungserlaubnis-eg sich dann auch in anderen eu-staaten wie z.b. italien, spanien niederlassen und arbeiten kann
was ja bisher nicht geht
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Antwort #6 - 04.05.2006 um 18:30:55
 
ChicaLoca schrieb am 04.05.2006 um 17:31:05:
der vorteil wäre, dass der ausländer mit dieser niederlassungserlaubnis-eg sich dann auch in anderen eu-staaten wie z.b. italien, spanien niederlassen und arbeiten kann
was ja bisher nicht geht


Für mich wäre der grösste Vorteil, dass die NE-EG einfach nicht erlischt, wenn man für lange Zeit (z.B. 2-3 Jahre) in ein anderes EU-Land ausreist. Ob man dort arbeiten darf oder noch irgenwelche Papere braucht, ist ziemlich egal, da es für mich als Wissenschaftler sowieso keine Probleme damit gibt. Jetzt sieht es so aus, dass ich nach allen möglichen europäischen Regeln (nach >6 Jahre, was für NE auch nicht reicht wg. 2 J Promotionszeit mit ABW, die wahscheinlich bei NE-EG angerechnet werden sollten) als "Europäer" zu betrachten bin, z.B. zwecks Teilnahme an EU-Forschungsprojekten, die normaleweise lange Auslandsaufenthalte beinhalten, kann aber dabei nicht mitmachen, da bei solchen Umständen alles gleich kaputt geht.
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zarva74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.05.2006 um 15:22:27
 
Es ist aber so, dass fuer die NL-Daueraufenthalt EG folgendes weiterhin gilt:

"Die Verlusttatbestände des § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG finden mit Bezug auf den Aufenthaltstitel weiterhin Anwendung."

Ist das nicht ein Widerspruch?

Ich bin auch Wissenschaftler und arbeite momentan im Ausland an meiner Promotion. Habe mir nach § 51. Abs. 4 eine sechs Monate überschreitende Frist von der Ausländerbehörde einräumen lassen (obwohl ich wöchentlich wieder ins Bundesgebiet einreise und somit nur 4-5Tage pro Woche im Ausland bin), die ich immer wieder verlängern muss.
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.05.2006 um 17:26:29
 
Mick schrieb am 04.05.2006 um 07:50:10:
Hoi,
zumindest in NRW gibt es eine vorläufige Umsetzung
der Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG..


Auch ganz sicher in Bremen, Hessen und Sachsen... wahrscheinlich aber in allen 16 Bundesländer... Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.05.2006 um 19:33:34
 
chap schrieb am 15.05.2006 um 17:26:29:
Auch ganz sicher in Bremen, Hessen und Sachsen... wahrscheinlich aber in allen 16 Bundesländer... Smiley



Aber nicht im Rheinland-Pfalz  Schockiert/Erstaunt

"die Ausländerbehörden werden jedoch gebeten, die Anträge auf Zuerkennung
der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten derzeit nur entgegenzunehmen
und die Bearbeitung der Anträge zunächst auszusetzen."

http://www.ini-migration.de/www/erlasse/rundschreiben060413.pdf
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Antwort #10 - 22.05.2006 um 12:19:11
 
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht. Ich habe mich informiert. In Nürnberg haben davon nicht gewusst. In München haben davon gehört, aber warten auf die Novelierung des AufenthG. In Darmstadt werden auch abwarten, da das Reinschreiben "Daueraufenthalt EG" bei der dortigen Gruppenleiterin Unbehagen auslöse. In Frankfurt warten angeblich auf die Vordrucke. Ich habe selber in NRW solchen Antrag gestellt - jetzt heisst es Tee trinken und abwarten. Hat jemand das schon bekommen? Weiss jemand, ob es auch mit §18 AufenthG i.V.m §27 BeschV geht?
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Antwort #11 - 24.05.2006 um 18:34:24
 
kirilb schrieb am 22.05.2006 um 12:19:11:
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht. Ich habe mich informiert. In Nürnberg haben davon nicht gewusst. In München haben davon gehört, aber warten auf die Novelierung des AufenthG. In Darmstadt werden auch abwarten, da das Reinschreiben "Daueraufenthalt EG" bei der dortigen Gruppenleiterin Unbehagen auslöse. In Frankfurt warten angeblich auf die Vordrucke. Ich habe selber in NRW solchen Antrag gestellt - jetzt heisst es Tee trinken und abwarten. Hat jemand das schon bekommen? Weiss jemand, ob es auch mit §18 AufenthG i.V.m §27 BeschV geht?


http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/7737.doc
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kirilb
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Antwort #12 - 24.05.2006 um 19:18:12
 
@chap

Genau aufgrund dieses Schreibens dachte ich, dass in Hessen, dass bereits angewandt wird. Es wird aber nicht - s. Ausführung bzgl. Darmstadt und Frankfurt. Natürlich über die anderen Städte in Hessen kann nichts sagen.
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edmondk77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.05.2006 um 11:44:16
 
kirilb schrieb am 22.05.2006 um 12:19:11:
Hallo,

das Ding gibt es in Bayern und Hessen definitiv nicht.



Nah, dann hast Du aber dich ganz schlecht informieren lassen Smiley Das DING gibbt's in Bayern definitiv  und zwar seit März schon!! Ich habe nämlich eine NE in München bekommen unter berufung von  Richtlinie für das Daueraufenthaltsrecht-EG.
Man hat nicht eine NE-EG sondern eine Nationale NE erteilt (weil ich vergessen habe in meine antrag EG zu schreiben  Durchgedreht), aber ich bin mir sicher, falls ich es als EG beantragt hätte, hätte die Behörde es auch als sollche erteilt !.

guckmal hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1141643304

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Antwort #14 - 26.05.2006 um 12:08:16
 
kirilb schrieb am 24.05.2006 um 19:18:12:
@chap

Genau aufgrund dieses Schreibens dachte ich, dass in Hessen, dass bereits angewandt wird. Es wird aber nicht - s. Ausführung bzgl. Darmstadt und Frankfurt. Natürlich über die anderen Städte in Hessen kann nichts sagen.


Hast Du das Schreiben den ABH-Mitarbeitern vorgelegt?

Es ist natuerlich nicht ausgeschlossen, dass das Schreiben nur ein Entwurf ist...
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