stefan1966 schrieb am 22.03.2006 um 17:24:08:Vielleicht habe ich mich ja unglücklich ausgedrückt,
was ich aber sagen wollte ist das Sie den Marktwert von ca. 60.000 Euro nicht erhalten kann weil Grundstücke angeboten werden aber von den Thais im ISAN nicht gekauft werden mangels Finanzkraft . Sie also mit einem Abschlag von 2/3 des Marktwerts vielleicht die Grundstücke veräußern kann.
und sie somit einen erheblich wirtschaftlichen Nachteil einfährt der auf jedenfall deutlich über 10.500 Euro liegt (§12 Stag)
Also, ich weiß ja nicht, wie Du den Marktpreis definierst, aber normalerweise wird der als der tatsächlich am Markt erzielbare Preis definiert. Wenn am Markt tatsächlich nicht EUR 60,000 erzielbar sind, sondern nur 2/3, also EUR 40,000, dann ist das halt der Marktpreis.
Vergiß es...
Zitat:WEenn du hierzu genauere Ausführung machen könntest wäre ich dankbar, den Beitrag hatte ich schon gelesen aber ein - Evtl. ja. - ist mir doch zu wage
Das "evtl." bezieht sich darauf, daß die ganze Sache eine Einzelfallbetrachtung ist und im vorhinein ja niemand weiß, ob die Ausbürgerung im konkreten Fall wirklich länger als 2 Jahre dauert.
Bei thailändischen Staatsangehörigen ist es ja so, daß die Ausbürgerung in Th erst nach der Einbügerung in D erfolgen kann. Daher werden thailänd. Staatsangehörige von den deutschen Behörden unter "vorübergehender Hinnahme" der doppelten Staatsangehörigkeit eingebürgert. Dann muß Deine Frau die Ausbürgerung anleiern und irgendwann wird Deine Frau dann von dendeutschen Behörden gefragt werden, was hieraus geworden ist. Wenn die Ausbürgerung erfolgt ist, ist das Thema erledigt. Wenn die Ausbürgerung nicht erfolgt ist, aber Deine Frau nachweisen kann, daß sie sich mind. 2 Jahre erfolglos hierum bemüht hat, wird die doppelte Staatsangehörigkeit dauerhaft hingenommen. Wenn sie das allerdings nicht nachweisen kann, hat sie ein Problem.
Klar?
Zitat:auch wäre mir eine Info über dein Fachwissen zu diesem Thema hilfreich damit ich die Qualtität deiner Antworten einschätzen kann.
Und ich hätte gern eine Kopie des Reisepasses Deiner Frau sowie des Landtitels, um die Ernsthaftigkeit Deiner Frage einschätzen zu können.
Abu