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Namensänderung nach Heirat im Ausland (Gelesen: 12.127 mal)
Nykita
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Der Weg ist das Ziel


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch (w) / albanisch (m)
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18.03.2006 um 07:50:47
 
Guten Morgen, Ihr Lieben!

Ich tappe vollkommen im Dunkeln - da ich nunmehr 4 verschiedene Aussagen von Standesbeamten oder Sachbearbeitern vorliegen habe.

Die erste Sachbearbeiterin hat mir (nach Rücksprache mit jemandem aus der Meldestelle) gesagt, dass ich, wenn ich eine internationale Heiratsurkunde mitbringe, auf der der in der Ehe geführte Name vermerkt ist, sofort nach meiner Rückkehr in der Meldestelle alles abändern lassen kann und einen neuen Pass etc beantragen kann.

Das habe ich auch so gemacht... habe eine UNMIK Heiratsurkunde (Kosovo), auf der explizit vermerkt ist, dass ich den Namen meines Mannes annehme.

---------

Dann war ich auf der Meldestelle - habe die original Heiratsurkunde und die dt. beglaubigte Übersetzung vorgelegt. Der Sachbearbeiter nahm sie in Kopie, ging raus, ließ sie unterschreiben und meinte dann, "gut, das war`s ".

------------

Ein paar Zimmer weiter beim Kirchenaustritt wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich ja noch lange nicht mit meinem neuen Namen unterschreiben dürfe. Dass die Meldestelle das Ganze nach Berlin (Standesamt I) schickt und ich von denen dann in etwa 3 Wochen eine Bestätigung (schriftlich) erhalte, dass die Namensänderung vorgenommen wurde. Dann erst könne ich neue Ausweisdokumente etc beantragen und mich offiziell mit meinem neuen Namen melden.

----------

Ich habe eine mail nach Berlin geschickt und um Rat gebeten, denn ich war ein wenig verwirrt.... wer war ich denn nun?? ....
auf der internationalen Heiratsurkunde bin ich schon XY, aber hier in Deutschland nicht.

--------

Gestern dann ein Anruf aus Berlin: Die Dame meinte, es seien bis heute keine Unterlagen eingegangen (angeblich wurden die ja von der Münchner Meldestelle vor 2 Wochen abgeschickt).
Und überhaupt würde ein Antrag abgelehnt werden, wenn nicht beide Eheleute vorsprechen würden und die Namensänderung beantragen.

  unentschlossen Ich sag nichts mehr.... bin wirklich sehr verwirrt...

wo soll ich denn nun anfangen? welcher der 3 Sachbearbeiter in München hatte denn nun Recht?

Augenrollen A weiß nicht, was B macht und C sagt was ganz anderes.... soll ich mir es denn nun zukünftig schriftlich geben lassen, dass etwas abgeschickt wird oder eine Aussage zutreffend und verbindlich ist?#

Die Dame aus Berlin (Standesamt I) fragte mich dann noch: "Sie haben doch die Erklärung in München unterschrieben, oder?"  Ärgerlich was denn für eine Erklärung? Der Herr, der meine Heiratsurkunde samt Übersetzung auf der Urkundenstelle in Empfang genommen hat, meinte doch "gut, das wars"

Ich werde noch ganz kirre.....

Kann mir jemand helfen?????
Denn auch, wenn ich nächste Woche ins Kreisverwaltungsreferat gehe, weiß ich doch gar nicht, wo ich hin muss. Immerhin habe ich von dort 3 verschiedene Aussagen erhalten.... aaaaarrrrrrggggghhhhhh

Ich wäre sehr dankbar für Tipps!!!

Alles liebe, Nykita
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Blaise
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Antwort #1 - 18.03.2006 um 11:58:52
 
Hallo Nykita,

ich nehme mal an, dass Du deutsche Staatsangehörige bist.

Hier mal die Hinweise des Standesamtes I in Berlin zur Namensführung. Die sind so gut beschrieben, da muss ich nichts mehr zu sagen (dickes Lob nach Berlin! [beifall=beifall.gif]):

Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB).

Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird.

Sollte bei Eheschließung im Ausland eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben worden sein, ist diese unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich bereits wirksam, wenn die Erklärung deutschem Recht entspricht und sich alle beteiligten Rechte (Heimatrechte beider Ehegatten, Recht am Ort der Eheschließung) insoweit entsprechen. Aufgrund der Vielzahl aller denkbaren Konstellationen kann an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Ggf. empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, beim Wohnsitzstandesamt bzw. beim Standesamt I in Berlin.

Kann man hier nachlesen: Informationen zum Ehenamen

Nach meinen Informationen muss bei einer Ehenamensbestimmung im Kosov keine erneute Erklärung in Deutschland über den Ehenamen abgegeben werden. Die Ehenamensbestimmung im Kosovo entspricht (ungefähr) dem deutschen Namensrecht.

Falls doch eine Erklärung abgegeben werden soll, ist dafür ein extra Antrag erforderlich, der beim Heimatstandesamt gestellt wirde. Beide Ehegatten müssen diese Erklärung unterschreiben.

Aus meiner Praxis (Standesamtsaufsicht) weiß ich aber, dass viele Heiratsurkunden aus dem Kosovo nicht anerkannt werden, weil die Echtheitsbestätigung der zuständigen UNMIK-Behörde auf der Urkunde (sogenannter CSS-Reminder) fehlt.

Diese Echtheitsbestätigung wird insbesondere dann von der UNMIK verweigert, wenn ein Deutscher im Kosovo ohne Vorlage Ehefähigkeitszeugnis geheiratet hat.

Hast Du im Kosov denn ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt? Wenn nein, gibt es da auch die Möglichkeit das EFZ nachzureichen. Ist aber etwas kompliziert... Bei Bedarf kann ich gerne weitere Infos geben....

Grüße

Blaise
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Nykita
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Antwort #2 - 18.03.2006 um 18:11:03
 
Blaise schrieb am 18.03.2006 um 11:58:52:
Hallo Nykita,

ich nehme mal an, dass Du deutsche Staatsangehörige bist.

..

Sollte bei Eheschließung im Ausland eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben worden sein, ist diese unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich bereits wirksam, wenn die Erklärung deutschem Recht entspricht und sich alle beteiligten Rechte (Heimatrechte beider Ehegatten, Recht am Ort der Eheschließung) insoweit entsprechen. Aufgrund der Vielzahl aller denkbaren Konstellationen kann an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Ggf. empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, beim Wohnsitzstandesamt bzw. beim Standesamt I in Berlin.


Nach meinen Informationen muss bei einer Ehenamensbestimmung im Kosov keine erneute Erklärung in Deutschland über den Ehenamen abgegeben werden. Die Ehenamensbestimmung im Kosovo entspricht (ungefähr) dem deutschen Namensrecht.

Aus meiner Praxis (Standesamtsaufsicht) weiß ich aber, dass viele Heiratsurkunden aus dem Kosovo nicht anerkannt werden, weil die Echtheitsbestätigung der zuständigen UNMIK-Behörde auf der Urkunde (sogenannter CSS-Reminder) fehlt.

Hast Du im Kosov denn ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt?
Grüße

Blaise



Hallo Blaise!

Vielen Dank für deine prompte Antwort!

Ja, ich bin deutsche Staatsangehörige.

Ja, ich habe ein Ehefähigkeitszeugnis im Kosovo vorgelegt.

Ja, eine Apostille (wenn du das meinst) ist auch auf der Heiratsurkunde.

Nun: Mein Mann ist noch nicht hier. Es dauert... Und wenn ich das richtig verstanden habe, hat es nur Sinn - wenn die Namenserklärung alleine noch nicht ausreicht - zusammen zum Amt zu gehen. Also kann ich das erstmal knicken.

Ich danke dir aber sehr für deine Hilfe!

Werde mich weiter durchwühlen und irgendwann auch endlich so heißen, wie ich mich schon fühle und auch melde und unterschreibe...

Liebe Grüße,
schönes Wo.ende,
Nykita

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Antwort #3 - 18.03.2006 um 18:12:35
 
ach, was mir noch einfällt: Wir wurden im Kosovo bei der Eheschließung gefragt, wie wir es mit dem Namen halten wollen. Und da habe ich erklärt, dass ich den Namen meines Mannes annehmen möchte.

Und dies ist auch auf der Heiratsurkunde vermerkt.

Smiley

Grüße,
Nykita
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Antwort #4 - 18.03.2006 um 18:54:41
 
Nykita schrieb am 18.03.2006 um 18:11:03:
Ja, eine Apostille (wenn du das meinst) ist auch auf der Heiratsurkunde.


Auf einer UNMIK-Urkunde? Welche Behörde hat diese Apostille denn ausgestellt? öhm
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Antwort #5 - 19.03.2006 um 11:41:17
 
Hallo Nykita,

so wie Du das schilderst, nehme ich an, dass die im Kosov durchgeführte Namensänderung auch in Deutschland wirksam sein müsste.

Vielleicht solltest Du nochmals mit dem Mitarbeiter des Standesamtes und der Meldebehörde sprechen.

Das mit der Apostille, was Ralf schon geschrieben hat, ist richtig. Unter Apostille versteht man einen Beglaubigungsvermerk, deren Form und Inhalt international festgelegt ist (siehe Legalisation und Apostille). Im Kosovo wird keine Apostille vergeben, weil die UNMIK das nicht darf. Deshalb wird dort ein besonderer Beglaubigungsvermerk auf die Urkunden angebracht.

Schau dir die Urkunde mal genau an. Was steht denn auf der Rückseite genau?

Ich wünsche Dir viel Erfolg,

Grüße

Blaise
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Antwort #6 - 20.03.2006 um 06:54:53
 
Guten Morgen, Blaise!

Danke für deine Nachricht!

Hm...da hab ich mich wohl mit Apostille ins Bockshorn jagen lassen. Wenn du sagst, dass UNMIK keine Apostillen ausstellt, dann ist es wohl die Legalisation, die wir auf der Rückseite der Urkunde haben.

Nun, auch um die zu bekommen, mussten die Unterlagen geprüft werden. Nach einer Woche durften wie den Stempel dann abholen.

Du denkst also, dass die Namensänderung damit quasi rechtskräftig ist? Dann hätte ja die erste Sachbearbeiterin beim Standesamt recht gehabt. So frage ich mich nur, warum mir auf so vielen Zimmern, von Leuten, die es eigentlich wissen müssten, so viele verschiedene Aussagen gemacht wurden.

Was ich absolut nicht in Ordnung finde, dass ich mit den Worten "gut, das wars" "Sie bekommen von Berlin einen Bescheid zugeschickt" wieder heimgeschickt werde und es passiert gar nichts.
Aber das werde ich noch anbringen. Bei der Urkundenstelle.

Muss ich denn nun noch eine Erklärung zur Namensführung unterschreiben?
Und wenn ja, wird mir die bei der Urkundenstelle oder beim Standesamt vorgelegt?  Augenrollen
hm...

Ich danke dir sehr für deine Antwort, hat schon Licht in das Dunkel gebracht!

Schönen Tag und alles liebe,
Nykita
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Antwort #7 - 20.03.2006 um 06:57:06
 
Nochmal hallo Blaise!

Ich habe gerade nachgekuckt, und ja, es ist ein CSS - Reminder auf der Rückseite der Urkunde.

Grüße,
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