fons schrieb am 15.03.2006 um 20:42:57:Dieser Erlass kann (derzeit) die geltenden Bestimmungen nicht aushöhlen.
Ich denke eine Ablehnung erscheint mir unmöglich (zumindest wenn man
sie allein auf ALG II-Bezug des dt. Ehegatten stützen wollte).
Ich würde da gelassen entgegenesehen.
Hallo Leute, hallo "fons",
vielen Dank für Deine Nachricht und Auskünfte. Natürlich, Du wirst es verstehen, MUSS (!) ich nachfragen. Die Sache liegt mir einfach zu schwer im Magen.
Wolltest Du uns beruhigen oder beruht Deine Einschätzung auf einem nachvollziehbaren Fundament? War oder ist Dir dieser Erlass bekannt oder könntest Du evtl. in Erfahrung bringen, ob dieser Erlass allgemein, sprich "bundesweit" bekannt ist?
Dieser Erlass jedenfalls ist (was ist eigentlich die Definition eines Erlasses und was ist seine Rechtskraft?) in diesem Falle über die Schiene....
1.) als "Ergebnisprotokoll" (das vergaß ich in meiner früheren Post zu erwähnen. Das ist der richtige Terminus für das, was aus Berlin kam) von der "task-force Immigration" des Bundesministeriums des Innern/Berlin (21.7.05) gesandt worden zum...
2.) Innen-Ministerium in NRW, dort umgewandelt in einen "ERLASS" (v. 03.11.2005), der dann weitergeschickt wurde zu....
3.) den Ausländer-Ämtern, jedenfalls denen in NRW und 100%ig zu denen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.
Das alles - ich MUSS mich hier noch einmal wiederholen - jedoch OHNE das "mein" AA eindeutig verstanden hätte, ob man daraus eindeutig ableiten muss, das eine Ablehnung solcher Fälle zwingend ist oder nicht.
Der aktuelle Status solcher Fälle (Deutscher Ehemann als ALHI-2-Empfänger mit KEINEN WEITEREN !!!!!!!!!!!!!! Hinderungsgründen!!!) ist in "meienem" AA jedenfalls Stillstand! Paralyse! Man lehnt diese Fälle derzeit weder ab, noch wird die Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Man weiß einfach nicht, wie dieser Erlass zu deuten und zu behandeln ist!
Daher noch einmal meine konkrete Nachfrage an möglichst viele Leser:
1.) Ist irgend jemandem von Euch dieser Erlass (vom 3.11.2005) des Innenministeriums NRW bekannt?
2.) Wurde das offizielle so genannte "Ergebnisprotokoll" auch an andere Bundesländer verschickt und dort in Erlasse umgewandelt und an örtliche AA weiterverschickt?
3.) Wie beurteilt Ihr die Rechtskraft eines (solchen) Erlasses? Ist das bindend?
4.) Könnte es von den zuständigen AÄ gar ignoriert werden, weil es offenbar oder sicherlich weniger Wirksamkeit hat als "höhere" Paragraphen (z.B. § 28)?
Natürlich will und MUSS ich mich trotz allem darauf einstellen, daß der Antrag meiner Frau auf Aufenthaltsgenehmigung evtl. abgelehnt werden könnte. DAs also der SUPER-GAU eintreten könnte. Ich bin keineswegs ängstlich oder negativ eingestellt, habe aber gelernt, dass es besser ist auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Daher dazu meine Frage/n:
1.) Sollte es zur Ablehnung (aus diesem Grund = ich als ALHI-2-Empfänger)kommen, was sind die Folgen?
2.) Was sind meine Optionen?
3.) Gäbe es dann außer einer Ausreiseverpflichtung (oder wie sich das nennt, was wohl letztlich zur "Ausweisung führen könnte) auch andere legale Optionen?
4.) Käme dann auch noch eine Duldung in Betracht oder hat eine Duldung nichts mit diesem Fall zu tun. So oder so nicht...?
5.) Wie sind Gerichtsentscheidungen grundsätzlich zu sehen? Eher pro oder eher contra AntragstellerIn? Klar, ich weiß natürlich das jeder Fall nicht nur anders liegt, sondern auch jeder Fall anders behandelt und beurteilt werden kann. Dennoch interessiert mich ob dt. Gerichte - grundsätzlich und hier ausnahmsweise mal alle über einen Kamm scherend - eher konservatib oder eher liberal entscheiden?
6.) Sind wirklich Fälle bekannt, wo eine drei Monate alte, rechtsgültige Ehe GETRENNT wird, und dass ein Partner in Deutschland, der andere Partner im Ausland leben muss, und das nur aus einem eher untergeordneten Grund wie der Tatsache das der Ehemann der Antragstellerin ALHI-2-Empfänger ist?
Kann das wirklich wahr sein...? Gibt es das? Klar, ich bin betroffen und aus diesem GRund hängt man seinen eigenen Fall immer relativ hoch auf, aber wäre es nicht eine Perversion - ob es mich betrifft oder jeden anderen - wenn aus diesem Grunde eine Ehe scheitern müßte? Um ehrlich zu sein: ich kann´s eigentlich bisher weder glauben, noch mir wirklich als wahr werdend vorstellen! Würde das - eine letztliche Abschiebung - Wahrheit werden, würde ich versuchen zu EXTREMEN (legalen...) Mitteln zu greifen, um das zu verhindern.
Klar, derzeit sollte ich keinesfalls überreagieren und sicherlich erst mal "in Ruhe" abwarten (wir warten bereits seit dem 5.1., also fast 3 Monate) wie letztlich entschieden wird.
Oder wäre es besser bereits jetzt - vor jeder Entscheidung - in ein liberaleres Bundes- oder europäisches Land zu ziehen, um einen scheinbar nicht mehr unmöglichen "schwarzen Fleck", nämlich den einer evtl. Ablehnung in meiner in UNSERER Akte, zu vermeiden.
Für jeden Hinweis, jede Information, jede Hilfestellung bin ich, SIND WIR!!!, äußerst dankbar!
sleepless im Raum Köln,
Jue mit
trauriger Ehefrau[size=12][/size], die die Welt nicht mehr versteht!