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Meine Freundinn möchte mich aus Russland besuchen! (Gelesen: 3.363 mal)
mausax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Freundinn möchte mich aus Russland besuchen!
18.02.2006 um 12:40:00
 
Hallo!  Entschuldigt das ich so dumm Frage aber ich habe überhaupt keine Ahnung was das Thema betrifft.
Also ich habe seit längeren eine Brieffreundschaft aus Russland Und wir glauben beide das ist es.Jetzt möchte sie mich besuchen. Was muss sie tun damit sie herkommen kann? und wie lange darf sie dann bleiben? muss ich hier in Deutschland irgendwas machen? ect.
Ich wäre wirklich für ein paar Informationen dankbar.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.02.2006 um 13:13:30
 
Da hattest du aber ein total falsches Forum erwischt.
Sieh mal was da oeben steht.... Besuchsaufenthalte.

Hab es daher mal hierher verschoeben  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.02.2006 um 13:37:22 von N/V »  
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.02.2006 um 00:23:32
 
mausax schrieb am 18.02.2006 um 12:40:00:
Was muss sie tun damit sie herkommen kann?
Auf der deutschen Botschaft ein Schengen-Visum beantragen
Zitat:
und wie lange darf sie dann bleiben?
So lange, wie das Visum gültig und das ist max 90 Tage gültig.
Zitat:
muss ich hier in Deutschland irgendwas machen? ect.
Du mußt eine Verpflichtungserklärung abgeben

Abu
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mausax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.02.2006 um 10:55:15
 
Vielen Dank da Hilft mir schon ein bischen weiter.
Auf vieviel belaufen sich die Kosten da in etwa? und ich hab mir sagen lassen das es für junge Frauen schwierig ist ein Visum zu bekommen je nach Gesinnung des Mitarbeiters der das Visum austellt.Stimmt das?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.02.2006 um 11:02:25
 
Zitat:
und ich hab mir sagen lassen das es für junge Frauen schwierig ist ein Visum zu bekommen je nach Gesinnung des Mitarbeiters der das Visum austellt.Stimmt das?


Hi

das mit der Gesinnung ist natürlich völliger Quatsch.

Allerdings ist bei Besuchsvisa grundsätzlich die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers zu prüfen.

Und da tun sich junge ledige Menschen im heiratsfähigen Alter, die ohne weitere Bindungen an den Heimatstaat zu leben scheinen, naturgemäß schwerer mit der Glaubhaftmachung als eine verheiratete Person, die u.U. noch mit riesigen immobilen Besitztümern gesegnet ist und ohne Anhang hier mal zu Besuch oder als Geschäftsreisender einreisen will.

Ich habs bewußt etwas überspitzt dargestellt, um den Unterschied deutlich zu machen, hoffe es klappt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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mausax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.02.2006 um 11:11:37
 
Ach so! Vielen Dank.

Ich übertreib jetzt mal ein bischen.Wie würde der Fall ausehen wenn wir Heiraten wollen?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 20.02.2006 um 11:47:24
 
mausax schrieb am 20.02.2006 um 10:55:15:
Auf vieviel belaufen sich die Kosten da in etwa?
Die Verpflichtungserklärung kostet € 25,-, das Visum € 35,-.

mausax schrieb am 20.02.2006 um 11:11:37:
Ich übertreib jetzt mal ein bischen.Wie würde der Fall ausehen wenn wir Heiraten wollen?
Wenn Ihr in D heiratet wollt, müßt Ihr ein Heiratsvisum beantragen; wenn Ihr in Russland heiratet wollt (nach der Heirat) ein Visum zum Ehegattennachzug.

Am besten liest Du Dir für beide Fälle (Besuch bzw. Heirat) mal die entsprechenden Merkblätter der Deutschen Botschaft in Moskau durch:

http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Besuchsreise...

http://www.moskau.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Eheschliessu...

Abu
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mausax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.02.2006 um 12:22:34
 
Vielen Dank für die Antworten Laut lachend
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