hallo nochmal....
@ tom, zur besseren verständlichkeit kopiere ich deinen beitrag nochmal in meinen thread der dank dete wiedergefunden wurde und beantworte anschliessend die von dir wichtig gestellten fragen:
asylty,
Fragen 2-4 sind im Grunde die gleichen. Ist der RA gut, hilfts wohl immer. Selber hingehen ? - keine Ahnung. Wie lange die
ABH brauchen darf, hängt vom Problem ab, Deine finanziellen Probleme interessieren dort normalerweise niemanden.
Du gibst immer zu wenig genaue Infos. Dein Freund hatte doch mal eine Duldung in einer anderen Stadt? Dann war er damals nicht rinfach illegal. Stimmten damals seine Angaben über seine Identität? Hatte er einen Pass? Er hält sich jetzt wohl bei Dir auf, wo ist er denn jetzt pol. gemeldet? Wie erreichen ihn amtliche Schreiben? Welche Anträge hat Euer Anwalt denn gestellt und wie wurden die beschieden - oder hat er immer nur telefoniert? Hat Dein Freund Strafanzeigen, Vorstrafen, wurde seine Ausweisung verfügt, war er schon mal abgeschoben worden, hat er ein Asylverfahren durchlaufen, hatte er schon mal Aufenthalt, warum bekam er eine Duldung? Welche
ABH bearbeitet die Sache jetzt?
o.k., solche Fragen sind nicht feinfühlig, nicht nett, und sie haben überhaupt gar nichts mit Deiner Gefühllage zu tun. Die ist eben ein ganz anderes Thema, das kann man auch besprechen mit denen, die es interessiert.
Die Fälle dete, kellerbube, dagobu und Deiner sind in wichtigen Punkten mit Sicherheit nicht gleich. Wenn sie verschieden behandelt werden, kann das daran liegen und muss nicht Willkür sein, kann aber auch an verschiedener Auslegung der Rechtslage liegen.
Dass man von den rechtlichen Problemen und den Folgen in einem solchen Fall überfordert und entnervt ist, ist kein Wunder. Deshalb übergibt man das ja einem hoffentlich guten Anwalt.
Wenn Du aber selber einige Punkte besser verstehen willst, auch um zu verstehen, was Dein Anwalt tut, musst Du selber was dafür tun und z.B. hier den Sachverhalt präzise schildern. Wenn Du das schaffst, mach damit einen neuen Beitrag auf. Diesen hier kann keiner mehr lesen.
thom
1. Ja, er hatte jahrelang eine Duldung bis er heiratete. Diese Ehe scheiterte leider , er sollte bei abh vorsprechen aber aus angst tauchte er unter! (dumm gelaufen, aber ist so)
2. Seine Angaben über seine identität haben gestimmt
3. Sein Pass befindet sich bei der Ausländerbehörde, die ihm den damals abgenommen hatte als er heiratete (keine Ahnung warum)
4. Ja, er hält sich seit der Geburt unserer Tochter im Februar dieses Jahres bei mir auf, kann aber aufgrund fehlender papiere nicht polizeilich bei mir gemeldet werden lt. unseres Anwaltes, aber bei der ARGE habe ich wahrheitsgemäss angegeben, dass er sich als "GAST" in meinem Haushalt aufhält (wusste nicht, wie ich es anders umschreiben soll), und sie haben uns als eheähnliche gemeinschaft eingestuft, er gehört nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft allerdings zu meiner haushaltsgemeinschaft, somit wurde mir Geld gekürzt obwohl mein freund keinerlei einkommen hat. Sobald er zumindest eine duldung bekommen würde, würden wir ihn hier, falls überhaupt möglich, da eine andere abh ja zuständig ist, bei mir melden, was aber wohl nicht geht, da lt. Anwalt die zuständigkeit der abh eine grosse rolle spielt.
5. amtliche schreiben erreichen ihn über meine Adresse, weil wir auch der abh gegenüber angegeben haben, dass er sich bei mir aufhält.
6. Antrag auf erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des deutschen kindes (Sorgerechtserklärung und vaterschaftsanerkennung wurden beigelegt) wurde gestellt vor über 3 monaten mit bitte um Löschung aus der fahndungsliste aufgrund der illegalität (seit 2 jahren ca.)
7. Entschieden wurde bisher noch gar nichts. Nichts schriftliches gehört, telefonisch hat unser anwalt die sachbearbeiterin nur zwei - dreimal erreicht. als erstes wollte sie das scheidungsurteil übersandt haben......als zweites zeigte sie sich bockbeinig und wollte auf gar nichts eingehen....sondern ihn festnehmen lassen und abschieben....als drittes sagte sie telefonisch, er könne aus- und dann wieder einreisen und würde dann
AE bekommen (was bei uns etwas problematisch ist, weil er bei einreise fast sofort seinen militärdienst absolvieren müsste und dann für 18 monate nicht mehr zurückkommen könnte, was nicht im sinne meiner tochter wäre....) Hätte er hier einen aufenthaltstitel könnte er sich vom Militärdienst freikaufen, d. h. 2500 Euro zahlen....23 Tage (glaube ich) den Militärdienst absolvieren.....hierher zurückkehren....und bis zu seinem 38. Lebensjahr hätte er zeit, weitere 2500 euro zu zahlen... weiter ist nichts von der abh gekommen. Auch auf ein persönliches schreiben meinerseits, weitergeleitet von unserem anwalt keine reaktion (inhalt: persönlicher Brief und diverse Fotos, die in inmitten meiner Familie zeigen)
8. Er hatte damals eine duldung aufgrund eines Asylantrages
9. Straffällig ist er "nur" durch seine Illegalität geworden ansonsten hat er nichts angestellt.
10. Ich bin sicher, dass eine ausweisungsverfügung exestiert, denn sonst würde nicht nach ihm gefahndet werden?! Habe dieses Schreiben allerdings nie gesehen und mein freund auch nicht, da er damals untergetaucht ist und ihn schreiben nie erreicht hatten.
11. Abgeschoben....wenn das bedeutet dass er deutschland schon mal verlassen hat, nein! Wenn das bedeutet dass er aufgrund der illegalität deutschland verlassen muss...denke ja....kenne den unterschied nicht genau.
12. Duldung hatte er aufgrund Asylantrag
13. Er wollte jetzt asylfolgeantrag stellen, wovon uns aber jeder abriet aufgrund der illegalität.
14. erst war abh im lk Barnim (nähe Berlin) zuständig, durch seine damalige heirat war lk peine zuständig, bei denen wir auch mit anwalt vorsprachen um eine lösung herbeizuführen. der dortige sachbearbeiter sagte uns dann leider, dass er nicht mehr dafür zuständig sei, und die abh lk barnim die zuständigkeit wieder hatte und nach einem telefonat (der Sachbearbeiter war im übrigen sehr nett) mit barnim sollte er meinen freund sofort festnehmen, was er aber nicht tat mit der begründung, er sei vater eines deutschen kindes. Verwies uns aber an den lk barnim, da diese jetzt zuständig seinen....und von dort kommt NICHTS.
So, das war es ....ist das präzise genug? Geburt der Tochter war im februar.....ausweisen kann sich mein freund nur aufgrund seines türkischen personalausweises (nyphus) und der sorgerechtserklärung inkl. vaterschaftsanerkennung in kopie (notarielle Urkunde). Er ist überall als Vater unserer Tochter angegeben, steht auch auf der Geburtsurkunde als Vater.
Wir sind ziehmlich ratlos....und danke für die fragen, die doch ok sind...dadurch fühle ich mich nicht auf den schlips getreten...... Im übrigen hat auch meine sachbearbeiterin, die für die kürzung meiner bezüge zuständig ist, versucht, in dieser abh anzurufen....allerdins sagte sie mir, da wäre nie jemand zu erreichen, so wie auch unser anwalt es sagte. Also...warum erreicht man da niemanden? und was kann man tun, damit es voran geht? Unsere anwalt sagte, er könnte eine untätigkeitsklage einreichen, was allerdings nicht ratsam sei, da wir vom guten willen der abh abhängig sind. ER sagte auch, man könne klage einreichen, dass zumindest eine duldung ausgestellt werden solle, denn die würde meinem freund zumindest rechtlich zustehen.......aber das macht auch wieder ärger......wir sind also in der zwickmühle, da, wie ja schon so oft gesagt, vieles eine kann bestimmung ist....und das ermessen der abh entscheidet......da möchte man auch nicht unnötig ärger machen....
liebe grüsse
asalty