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Geburt eines deutschen kindes (Gelesen: 14.485 mal)
asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #30 - 03.06.2006 um 12:13:05
 
hallo nochmal....
@ tom, zur besseren verständlichkeit kopiere ich deinen beitrag nochmal in meinen thread der dank dete wiedergefunden wurde und beantworte anschliessend die von dir wichtig gestellten fragen:

asylty,
Fragen 2-4 sind im Grunde die gleichen. Ist der RA gut, hilfts wohl immer. Selber hingehen ? - keine Ahnung. Wie lange die ABH brauchen darf, hängt vom Problem ab, Deine finanziellen Probleme interessieren dort normalerweise niemanden.
Du gibst immer zu wenig genaue Infos. Dein Freund hatte doch mal eine Duldung in einer anderen Stadt? Dann war er damals nicht rinfach illegal. Stimmten damals seine Angaben über seine Identität? Hatte er einen Pass? Er hält sich jetzt wohl bei Dir auf, wo ist er denn jetzt pol. gemeldet? Wie erreichen ihn amtliche Schreiben? Welche Anträge hat Euer Anwalt denn gestellt und wie wurden die beschieden - oder hat er immer nur telefoniert? Hat Dein Freund Strafanzeigen, Vorstrafen, wurde seine Ausweisung verfügt, war er schon mal abgeschoben worden, hat er ein Asylverfahren durchlaufen, hatte er schon mal Aufenthalt, warum bekam er eine Duldung? Welche ABH bearbeitet die Sache jetzt?

o.k., solche Fragen sind nicht feinfühlig, nicht nett, und sie haben überhaupt gar nichts mit Deiner Gefühllage zu tun. Die ist eben ein ganz anderes Thema, das kann man auch besprechen mit denen, die es interessiert. 
Die Fälle dete, kellerbube, dagobu und Deiner sind in wichtigen Punkten mit Sicherheit nicht gleich. Wenn sie verschieden behandelt werden, kann das daran liegen und muss nicht Willkür sein, kann aber auch an verschiedener Auslegung der Rechtslage liegen.
Dass man von den rechtlichen Problemen und den Folgen in einem solchen Fall überfordert und entnervt ist, ist kein Wunder. Deshalb übergibt man das ja einem hoffentlich guten Anwalt. 
Wenn Du aber selber einige Punkte besser verstehen willst, auch um zu verstehen, was Dein Anwalt tut, musst Du selber was dafür tun und z.B. hier den Sachverhalt präzise schildern. Wenn Du das schaffst, mach damit einen neuen Beitrag auf. Diesen hier kann keiner mehr lesen.
thom

1. Ja, er hatte jahrelang eine Duldung bis er heiratete. Diese Ehe scheiterte leider , er sollte bei abh vorsprechen aber aus angst tauchte er unter! (dumm gelaufen, aber ist so)

2. Seine Angaben über seine identität haben gestimmt

3. Sein Pass befindet sich bei der Ausländerbehörde, die ihm den damals abgenommen hatte als er heiratete (keine Ahnung warum)

4. Ja, er hält sich seit der Geburt unserer Tochter im Februar dieses Jahres bei mir auf, kann aber aufgrund fehlender papiere nicht polizeilich bei mir gemeldet werden lt. unseres Anwaltes, aber bei der ARGE habe ich wahrheitsgemäss angegeben, dass er sich als "GAST" in meinem Haushalt aufhält (wusste nicht, wie ich es anders umschreiben soll), und sie haben uns als eheähnliche gemeinschaft eingestuft, er gehört nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft allerdings zu meiner haushaltsgemeinschaft, somit wurde mir Geld gekürzt obwohl mein freund keinerlei einkommen hat. Sobald er zumindest eine duldung bekommen würde, würden wir ihn hier, falls überhaupt möglich, da eine andere abh ja zuständig ist, bei mir melden, was aber wohl nicht geht, da lt. Anwalt die zuständigkeit der abh eine grosse rolle spielt.

5. amtliche schreiben erreichen ihn über meine Adresse, weil wir auch der abh gegenüber angegeben haben, dass er sich bei mir aufhält.

6. Antrag auf erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung  aufgrund des deutschen kindes (Sorgerechtserklärung und vaterschaftsanerkennung wurden beigelegt) wurde gestellt vor über 3 monaten mit bitte um Löschung aus der fahndungsliste aufgrund der illegalität (seit 2 jahren ca.)

7. Entschieden wurde bisher noch gar nichts. Nichts schriftliches gehört, telefonisch hat unser anwalt die sachbearbeiterin nur zwei - dreimal erreicht. als erstes wollte sie das scheidungsurteil übersandt haben......als zweites zeigte sie sich bockbeinig und wollte auf gar nichts eingehen....sondern ihn festnehmen lassen und abschieben....als drittes sagte sie telefonisch, er könne aus- und dann wieder einreisen und würde dann AE bekommen (was bei uns etwas problematisch ist, weil er bei einreise fast sofort seinen militärdienst absolvieren müsste und dann für 18 monate nicht mehr zurückkommen könnte, was nicht im sinne meiner tochter wäre....) Hätte er hier einen aufenthaltstitel könnte er sich vom Militärdienst freikaufen, d. h. 2500 Euro zahlen....23 Tage (glaube ich) den Militärdienst absolvieren.....hierher zurückkehren....und bis zu seinem 38. Lebensjahr hätte er zeit, weitere 2500 euro zu zahlen... weiter ist nichts von der abh gekommen. Auch auf ein persönliches schreiben meinerseits, weitergeleitet von unserem anwalt keine reaktion (inhalt: persönlicher Brief und diverse Fotos, die in inmitten meiner Familie zeigen)

8. Er hatte damals eine duldung aufgrund eines Asylantrages

9. Straffällig ist er "nur" durch seine Illegalität geworden ansonsten hat er nichts angestellt.

10. Ich bin sicher, dass eine ausweisungsverfügung exestiert, denn sonst würde nicht nach ihm gefahndet werden?! Habe dieses Schreiben allerdings nie gesehen und mein freund auch nicht, da er damals untergetaucht ist und ihn schreiben nie erreicht hatten.

11. Abgeschoben....wenn das bedeutet dass er deutschland schon mal verlassen hat, nein! Wenn das bedeutet dass er aufgrund der illegalität deutschland verlassen muss...denke ja....kenne den unterschied nicht genau.

12. Duldung hatte er aufgrund Asylantrag

13. Er wollte jetzt asylfolgeantrag stellen, wovon uns aber jeder abriet aufgrund der illegalität.

14. erst war abh im lk Barnim (nähe Berlin) zuständig, durch seine damalige heirat war lk peine zuständig, bei denen wir auch mit anwalt vorsprachen um eine lösung herbeizuführen. der dortige sachbearbeiter sagte uns dann leider, dass er nicht mehr dafür zuständig sei, und die abh lk barnim die zuständigkeit wieder hatte und nach einem telefonat (der Sachbearbeiter war im übrigen sehr nett) mit barnim sollte er meinen freund sofort festnehmen, was er aber nicht tat mit der begründung, er sei vater eines deutschen kindes. Verwies uns aber an den lk barnim, da diese jetzt zuständig seinen....und von dort kommt NICHTS.

So, das war es ....ist das präzise genug? Geburt der Tochter war im februar.....ausweisen kann sich mein freund nur aufgrund seines türkischen personalausweises (nyphus) und der sorgerechtserklärung inkl. vaterschaftsanerkennung in kopie (notarielle Urkunde). Er ist überall als Vater unserer Tochter angegeben, steht auch auf der Geburtsurkunde als Vater.

Wir sind ziehmlich ratlos....und danke für die fragen, die doch ok sind...dadurch fühle ich mich nicht auf den schlips getreten...... Im übrigen hat auch meine sachbearbeiterin, die für die kürzung meiner bezüge zuständig ist, versucht, in dieser abh anzurufen....allerdins sagte sie mir, da wäre nie jemand zu erreichen, so wie auch unser anwalt es sagte. Also...warum erreicht man da niemanden? und was kann man tun, damit es voran geht? Unsere anwalt sagte, er könnte eine untätigkeitsklage einreichen, was allerdings nicht ratsam sei, da wir vom guten willen der abh abhängig sind. ER sagte auch, man könne klage einreichen, dass zumindest eine duldung ausgestellt werden solle, denn die würde meinem freund zumindest rechtlich zustehen.......aber das macht auch wieder ärger......wir sind also in der zwickmühle, da, wie ja schon so oft gesagt, vieles eine kann bestimmung ist....und das ermessen der abh entscheidet......da möchte man auch nicht unnötig ärger machen....

liebe grüsse
asalty
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 03.06.2006 um 15:06:16
 
Hallo asalty,

Zitat:
10. Ich bin sicher, dass eine ausweisungsverfügung exestiert, denn sonst würde nicht nach ihm gefahndet werden?! Habe dieses Schreiben allerdings nie gesehen und mein freund auch nicht, da er damals untergetaucht ist und ihn schreiben nie erreicht hatten


hat euer Anwalt denn schon mal Akteneinsicht genommen? Dabei könnte man feststellen, ob dein tatsächlich Freund ausgewiesen wurde. Die Ausschreibung zur Festnahme/Aufenthaltsermittlung muss nicht zwingend aus einer Ausweisung resultieren.

Sollte er ausgewiesen worden sein und diese Ausweisung bestandskräftig geworden sein, bestünde eine unbefristete Einreisesperre und ein Erteilungsverbot für die Aufenthaltserlaubnis. Die Wirkung der Ausweisung müsste dann erst befristet werden.

Zitat:
11. Abgeschoben....wenn das bedeutet dass er deutschland schon mal verlassen hat, nein! Wenn das bedeutet dass er aufgrund der illegalität deutschland verlassen muss...denke ja....kenne den unterschied nicht genau.

zu den Begriffen schau einfach mal in die FAQ Zwinkernd
nach dem was du schreibst ist er aber zumindest nicht abgeschoben worden (die Abschiebung würde ebenfalls eine unbefristete Einreisesperre und ein Erteilungsverbot wie die Ausweisung bewirken)

Zitat:
13. Er wollte jetzt asylfolgeantrag stellen, wovon uns aber jeder abriet aufgrund der illegalität.

hat er denn Asylgründe, die im ersten Asylverfahren noch nicht vorgetragen worden oder hat sich die Sachlage gegenüber dem ersten Verfahren geändert? Wenn nicht, könnte man von einem Missbrauch des Asylverfahrens ausgehen, denn das Asylverfahren ist dazu da, Menschen die in ihrem Heimatland vom Staat verfolgt werden zu schützen und nicht ihnen einfach so ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Grüße
sunnysunshine
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thom
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Antwort #32 - 03.06.2006 um 15:27:26
 
hi asylty,
micks Auskunft, dass die ABH Deines Wohnortes zuständig ist, klärt vielleicht den Heckmeck mit Peine und Barnim. Natürlich laufen dann alle Anträge etc. über die.

Damit sie sich selbst auch zuständig betrachtet, müsst ihr also mit allem, was das Zusammenleben belegt, auch den Bescheiden der ARGE, dorthin.

Wieso der Deine nach der Heirat mit einer Deutschen keine AE erhielt, der Pass eingezogen wurde und er abtauchte, bleibt allerdings rätselhaft. Falls ihm Scheinehe nachgewiesen wurde, hat er das natürlich auch noch am Hals.

Wahrscheinlich hat sich Euer Anwalt in der Zuständigkeitsfrage der ABHs festgefressen, vieles, was Du schreibst, wäre dann logischer. evtl. hilft ihm der Erlass zur örtlichen Zuständigkeit der ABHs in NS.
http://www.aufenthaltstitel.de/nds/zustaendigkeitnds.html

thom
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asalty
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Antwort #33 - 03.06.2006 um 20:54:53
 
Zitat:
Hallo asalty,


hat euer Anwalt denn schon mal Akteneinsicht genommen? Dabei könnte man feststellen, ob dein tatsächlich Freund ausgewiesen wurde. Die Ausschreibung zur Festnahme/Aufenthaltsermittlung muss nicht zwingend aus einer Ausweisung resultieren.


[color=red][/color]lt unseres anwaltes hat er dieses aus welchen gründen noch nicht getan. habe ihm aber dementsprechend ein schreiben zukommen lassen, indem ich um akteneinsicht bitte.....


hat er denn Asylgründe, die im ersten Asylverfahren noch nicht vorgetragen worden oder hat sich die Sachlage gegenüber dem ersten Verfahren geändert? Wenn nicht, könnte man von einem Missbrauch des Asylverfahrens ausgehen, denn das Asylverfahren ist dazu da, Menschen die in ihrem Heimatland vom Staat verfolgt werden zu schützen und nicht ihnen einfach so ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Nein, geändert hat sich nichts.....deshalb ja wohl auch kein asylfolgeverfahren....das wurde uns auch von einem türkischen anwalt empfohlen, von dem ich aber nicht begeistert bin und ihm auch nicht traue, weil er bereits Geld über geld von uns bekommen hat und nichts getan hat.....der folgeantrag kam auch nur damals bei uns ins gerede, weil wir uns nicht erkundigt hatten, was wir machen könnten....jetzt schliessen wir das für uns vollkommen aus.....



liebe grüsse
asalty

PS
Das ist ja genau, was ich meine....wir wissen noch nicht mal, warum er auf der fahndungsliste steht, wir nehmen an, wegen der illegalität. Kann mein freund als mandant denn auf akteneinsicht bestehen?
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Antwort #34 - 03.06.2006 um 21:11:55
 
sorry, das mit dem zitat hat nicht geklappt..also hier weiter:

das mit der abh hat uns ja auch die Sachbearbeiterin der ARGE die die leistungen gekürzt hat, empfohlen, sie hat bei der ABH auch schon mal vorgetestet und mir gesagt, wir sollten doch vorsprechen kommen. Vielleicht ist das im moment wirklich der beste weg, den unser anwalt allerdings nicht gehen will....was ich aber mal ganz egoistisch ignoriere.....und nächste woche mit meinem freund dort vorspreche. Danke für diese auskunft.

Was eine eventuelle scheinehe betrifft: Er und seine frau wurden von der ABH Peine "verhört"....bzw. angehört, einzeln....vielleicht kamen da unstimmigkeiten? Dort kamen fragen zu den persönlichen verhältnissen, wer was macht, wann kennengelernt...ect. ist euch ja sicherlich bekannt solch eine befragung. Den pass hatte er noch vor der eheschliessung bei der abh abgegeben, auf deren verlangen. Untergetaucht ist er nach eigenen angaben, weil die ehe gescheitert ist, seine damalige frau bei der abh deswegen vorsprach mehrere male allein .er wusste, dass er vorsprechen sollte bei der abh.....und aus angst vor abschiebung ist er weg.....

sein pass ist inzwischen abgelaufen....

ein hoffentlich sonniges pfingstwochenende....
asalty (und nicht asylty *g*)



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Antwort #35 - 06.06.2006 um 15:33:22
 
und immer noch nichts von der ABH in barnim..............
1. Wie lange kann....bzw. DARF es dauern bis die abh das 1. mal antwortet bzw. über den antrag auf AE entscheidet??????
2. Ist es normal, dass telefonisch nie jemand zu erreichen ist?
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Antwort #36 - 07.06.2006 um 13:31:51
 
Neuester Stand:

Haben heute bei der hiesigen ABH vorgesprochen...allerdings wurde uns gesagt, dass die Zuständigkeit bei der ABH Barnim liegt und sie nichts machen könnten, ausser, wenn wir einen antrag stellen in barnim, dass er sich bei mir aufhalten darf und sich bei mir anmelden darf. Warum ist das so? Und wird solch einem Antrag stattgegeben? Sein kind lebt hier bei mir....

Dann hat der Sachbearbeiter noch gesagt, dass mein Freund grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf AE hat (nachdem er in dem PC nachgesehen hat, nach eingabe der daten meines freundes). Warum es allerdings so lange dauert in barnim weiss er auch nicht.

Er sagte auch, dass mein freund auch nicht abgeschoben, bzw. ausgewiesen werden kann aufgrund des kindes.

Er sagte auch, dass ihm zumindest eine Duldung ausgestellt werden muss, bis zur endgültigen entscheidung über seinen "fall"......

Er sagte auch, dass er sich hier in unserem LK gar nicht aufhalten dürfe.....(warum? mit was kann das zusammenhängen?)

Er hat sich dann kopien von unseren unterlagen gemacht, wie er sagte für den fall, dass der Antrag zu ihnen geschickt wird und sie auch darüber entscheiden sollen, damit alle papiere da wären und nicht nochmal alles angefordert werden müsse. (Oder hat er nur kopien gemacht um meine freund hier bei mir abholen zu können und ihn in den lk barnim zu verfrachten???? Allerdings wenn dem der fall wäre hätte doch barnim auch schon längst reagiert, da die alle daten haben, oder?)

ich bitte um antworten....muss ich den antrag über den anwalt laufen lassen oder kann ich ihn selbst machen?

liebe grüsse
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Antwort #37 - 16.06.2006 um 19:33:08
 
Traurig keine antworten? Ok....

Und von der ABH haben wir nach über 4 monaten immer noch keinen Ton gehört. Als ich heute bei anwalt nachfragte wurde mir gesagt, dass sich seit März nichts mehr getan hat.

Was können wir also tun[color=blue][/color]???? Bekomme ich diesmal antworten? Wäre lieb,
schönes WM-WE

eure asalty

PS: Uns sind die hände gebunden, wenn sich die ABH nicht endlich rührt, da wir ja nicht reagieren können. Die Antrag auf AE und dass er sich dann bei mir pol. melden möchte liegen seit März dort. Von der ABH hier wurde uns gesagt, nachdem wir persönlich vorgesprochen haben, dass wir uns doch endlich korrekt verhalten sollten...was wir meines erachtens ja mit dem outing, dem gestellten antrag, der Adressangabe (wo er sich zur zeit aufhält) längst getan haben....aber es rührt sich nichts. Und einfach mal so vorbeigehen bei der zuständigen abh geht nicht, da sie nicht hier um die ecke liegt sondern nähe berlin ist und wir hier nähe hannover. Was können wir also tun? ich bitte wirklich inständig um antworten die uns vielleicht weiterhelfen könnten.
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Antwort #38 - 16.06.2006 um 19:35:23
 
hä? führe ich hier einen monolog???????
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Antwort #39 - 13.07.2006 um 20:32:55
 
Wir haben immer noch nichts von der abh gehört. Wenn wir eine untätigkeitsklage einreichen....haben wir dann nachteile? oder sind wir auf gedeih und verderb der abh ausgeliefert? Unsere kleine ist jetzt fast ein halbes jahr alt und mein verlobter hat immer noch keine antwort von der abh, sprich immer noch keinen aufenthaltstitel bzw. noch nicht mal eine duldung oder ein papier, mit dem er sich hier ausweisen kann! Er ist also auch noch nicht mal krankenversichert. Was können wir tun, damit es endlich voran geht? Antragstellung ist über 4 monate her!

Danke für antworten...

liebe grüsse

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