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Ledigkeitsbescheinigung (Gelesen: 14.942 mal)
Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ledigkeitsbescheinigung
25.01.2006 um 21:47:20
 
Hallo,


kann mir jemand sagen, wo und wie ich so eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen kann ??? BIn Deutscher und möchte im Ausland heiraten.


thx and cya !!!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.01.2006 um 22:01:01
 
Hi wolke,

es gibt keine wirkliche Ledigkeitsbescheinigung in Deutschland, du mußt bei Deinem Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.01.2006 um 09:04:30
 
Oder, wenn wirklich nur eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt wird - das war bei uns auch der Fall, da ging es um Algerien - (guck mal auf der Internetseite der deutschen Botschaft im entsprechenden Land) gehst du zum Einwohnermeldeamt deines Wohnortes und lässt dir eine Meldebescheinigung ausstellen, die auch den Familienstand und eventuell auch die Religionszugehörigkeit (könnte evtl. auch gebraucht werden, z.B. für Heirat in muslimischem Land, um nachzuweisen, dass du einer "Buchreligion" angehörst) enthält.

Liebe Grüße
Angie
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velvetdragon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.01.2006 um 11:09:06
 
hallo,
habe das ganze prozedere schon hinter mir  Durchgedreht
wie ronny schon sagte, du musst zum standesamt und dir dort ein ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen.
für das ehefähigkeitszeugnis benötigst du eine abstammungsurkunde von dir und auf jeden fall unterlagen
von deinem künftigen ehepartner. das solltest du aber kurz telefonisch abklären, es gibt da dolle unterschiede
im "ermessensspielraum" der einzelnen standesämter.
in der regel musst du dir dann von der botschaft unter vorlage dieses ehefähigkeitszeugnisses eine ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. aber auch hier erst mal nachfragen oder auf der internetseite der botschaft nachschauen.
ach ja, ehefähigkeitszeugnis kostet 55 euro und für die ledigkeitsbescheinigung wird dann auch noch mal ein obolus fällig.

auf jeden fall gute nerven und viel glück

wassalam
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.01.2006 um 12:12:19
 
Hallo Wolke_1,

die Bescheinigung, die velvetdragon meint ist die "Ehefähigkeitsbescheinigung". Diese wird auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt und ist für die Heirat im Ausland natürlich notwendig.

Wolke_1 hatte nach der Ledigkeitsbescheinigung gefragt, die in einigen Ländern noch zusätzlich verlangt wird. Dafür kannst Du die Meldebescheinigung nehmen (wie angie schon geschrieben hat); ich musste bei meiner Heirat (Marokko) noch eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass ich wirklich ledig bin, das kannst Du aber auch vor Ort machen.
Falls Du noch Fragen hast, wäre die Angbae des Landes hilfreich.

Gruß,
line
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velvetdragon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 14:34:17
 
hallo line,

bring das wölkchen bitte nicht durcheinander.
Ehefahigkeitszeugnis und Ehefähigkeitsbescheinigung sind ein und diesselbe sache und werden
in deutschland vom jeweiligen standesamt ausgestellt.

da auf unseren meldebestätigungen (meldeschein) ein vermerk über die ledigkeit existiert, reicht
diese zwar in vielen europäischen ländern, nicht jedoch wenns etwas weiter gehen soll.

deswegen ronnys rat beherzigen und auf der seite der botschaft fragen, was die brauchen und
was in diesem land anerkannt wird. am besten ist gleich anrufen.
man sollte dabei auch im hinterkopf haben, dass man ja diese heirat auch nach deutschem recht
legalisieren möchte (denke ich zumindest).

wassalam
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.01.2006 um 15:21:13
 
hi velvetdragon,


ich möchte ja in der Türkei heiraten und dort wird die Ledigkeitsbescheinigung verlangt, ich hab aber deinen Rat nicht verstanden.
Zu welcher Botschaft müsste ich denn hin, welche meinst du ???


mfg
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.01.2006 um 15:45:28
 
@velvetdragon:
Immer locker bleiben, Wolke hatte nach der Ledigkeitsbescheinigung gefragt, das ist nicht das Ehefähigkeitszeugnis. Da bisher das Land nicht bekannt war, konnte ich nur von meinen Erfahrungen ausgehen, und in Marokko muss man das EFZ halt noch in diese Bescheinigung umwandeln....

Und nun nochmal von vorne:

Liebe Wolke_1,

Folgendes steht auf der Site der deutschen Botschaft in der Türkei:
Zitat:
Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Verlobten.

Das wär das eine.

Weiter geht es aber so:
Zitat:
Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:
A. Für alle Fälle
Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde,....

Diese Meldebescheinigung nimmt man als Ledigkeitsbescheinigung (die's in Deutschland bekanntermaßen nicht gibt).


Grüße von
line
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velvetdragon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.01.2006 um 15:59:11
 
hallo,

hatte ich eigentlich auch so gemeint, aber mit den begriffen im verwaltungsrecht (im weiteren sinne)
sind wir deutschen wohl spitze, was die verwirrungen angeht  Cool

mit der türkei hast du natürlich recht @line,
hier für das wölkchen nochmal der link:

http://www.ankara.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/eheschliessung__in__der...

und mit botschft meinte ich narürlich die deutsche botschaft in dem land, wo man heiraten möchte.

nice weekend
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