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Eheschließung Deutsch-Nigerianisch (Gelesen: 10.887 mal)
Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.12.2005 um 19:34:31
 
Hallo zusammen,

wie  und wo kann eine deutsch-nigerianische Eheschließung am einfachsten von statten gehen?

Mein Partner meinte, dass es in D momentan echt schwierig sei. Man hört ja auch viel Schlechtes...

Mein Freund ist Student. Eine Ledigkeitsbescheinigung liegt bereits vor. Ein Bekannter hat diese vor 2 Wochen mitgebracht aus Nigeria.

Ich hab mal gehört, dass es in Dänemark unkomplizierter gehen würde. Stimmt das? Und was für Papiere braucht man dort?

Und welche Papiere braucht man hier? Eine Geburtsurkunde hat er nicht. Kann man sich die bei der BEhörde in Nigeria noch ausstellen lassen wenn man keine hat?

Fragen über Fragen....

Es wäre supi, wenn irgendjemand von euch mir mal Hinweise oder Tipps geben könnte.

Ich wünsche allen einen zauberhaften Abend!
Caro
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.12.2005 um 20:58:06
 
Also, eine Geburtsurkunde bekommt er bei dem Krankenhaus wo er geboren ist bzw wo die Geburt registriert wurde. Oder aber bei der Kirche, falls getauft.

Ob es leichter oder schwerer ist in Dänemark zu heiraten? Die Trauung an sich ist einfach siehe hier [url=[url]http://www.heiraten-leicht-gemacht.de/][url]http://www.heiraten-leicht-gemacht.d...[/url][/url], ABER erst muss  ja mal ein Besuchsvisum ausgestellt werden, um nach Europa zu kommen. Und das ist, nach einiger Erfahrung, sehr schwierig. Es sei denn man hat Geld und Vitamin B.
Nach der Trauung in DK muss die Heirat hier anerkannt werden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die AE liegt im ermessen der Ausländerbehörde. Also insgesamt eine Sache mit vielen unbekannten. Leider  unentschlossen
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Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.12.2005 um 22:06:46
 
Hallo.

Danke für die schnelle Antwort.

Mein Freund ist ja bereits hier in D. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis fürs Studium.

Liebe Grüße
Caro
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 14.12.2005 um 23:15:09
 
Die dürfte dann auch für einen Besuch in Dänemark gültig sein. Insofern sehe ich bei euch wirklich gute Chancen für eine einfache Heirat in Dänemark.
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Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.12.2005 um 08:51:51
 
Hallöchen,

wo ist denn der Unterschied zwischen einer Hochzeit in D oder in DK?

Also ich hab mich noch gar nicht informiert. Weiß auch ehrlich gesagt nicht, wo ich das tun sollte. Aber ich bin schonmal hier gelandet - ein Fortschritt Zwinkernd))

Ich stelle mal Vermutungen an und vielleicht kann mich ja jemand korrigieren bzw. bestätigen:

- in D braucht man umfangreichere Papiere ( Ledigkeitsbescheinigung, Kontoauszüge...)

- in DK geht es schneller und vor allem unbürokratischer

- und wie siehts aus mit den Papieren? Wenn man in D heiraten will, werden die Papiere erst zurück nach Nigeria geschickt und verschiedenen Stellen nochmals überprüft. Ist das in DK gar nicht?

Und dann noch eine Frage: Gibt es eine Alternative zu DK? Oder ist es in DK am Einfachsten?

Und wie sieht es mit der Anerkennung aus? Muss man die Eheschließung in D anerkennen lassen?


Ich weiß..... Wahrscheinlich habt Ihr solche Fragen schon 1 000 Mal beantwortet..... Zwinkernd)

Ich hab auch schon einige Infos gefunden. Aber nicht darüber, wenn der Partner Student ist. Und ich glaub, es kommt auch auf das Herkunftsland an, oder?

Herzliche Grüße und allen ein zauberhaftes Wochenende,
Caro
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.12.2005 um 10:00:59
 
in Dänemark benötigt man kein Ehefähigkeitszeugnis, in Deutschland schon. Nigeria stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus, es muß daher eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG beantragt werden. Hierzu werden Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Reisepaß und ggf. weitere Urkunden benötigt. Diese Urkunden müssen inhaltlich überprüft sein, da Nigeria zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen zählt. Dies macht ein durch die dt. Botschaft in Nigeria bestellter Vertrauensanwalt, den ihr bezahlen müßt. Leider hört man immer wieder, daß diese Vertrauensanwälte bestechlich sind. Es dauert erhebliche Zeit und erfordert erhebliche Finanzmittel, um so in Deutschland heiraten zu können. Dänemark verlangt einen Reisepaß mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, eine Anmeldebestätigung aus Deutschland, aus der der Familienstand ersichtlcih sein muß und eine Geburtsurkunde. Innerhalb weniger Tage Aufenthalt in Dänemark läßt sich damit eine Ehe schließen. Aufgrund bilateraler Verträge ist eine in Dänemark geschlossene Ehe automatisch in Deutschland anerkannt. Im Allgemeinen wird von dt. Behörden eine in Dänemark mehrsprachlich ausgestellte Eheurkunde ohne Apostille anerkannt, notfalls muß eine Apostille vom dänischen Inneministerium besorgt werden. Wenn mit einem für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel eine Deutsche geheiratet wurde, besteht Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, die auch automatisch eine Arbeitsgenehmigung enthält. Eine Ausreise aus Deutschland dazu ist nicht erforderlich!
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Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.12.2005 um 17:48:39
 
Hallo,

vielen Dank für deine informative Antwort!  Smiley

Ich hab auch im Net nach Infos gesucht und hab auch einige Standesämter gefunden und auch die Bedingungen für eine Heirat in Dänemark.

Trotzdem hab ich noch eine Frage:

Wie ist das gesetzlich geregelt, wenn wir in Dänemark heiraten? Welches Namensrecht und Eherecht gilt dann?

Vielleicht hat ja jemand eine Antwort auf meine Frage. Es wäre schöööön.

Euch allen einen schönen Abend.
Caro
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ronny
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Antwort #7 - 20.12.2005 um 18:55:45
 
Hallo caro,

bei einer Eeschließung in DK gilt (rechtmäßiger Aufenthalt von einer Woche vorausgesetzt) für die Form der Eheschließung dänisches Eheschließungsrecht, materiell gilt bei einer Prüfung der Ehe hier in deutschland zusätzliches materielles deutsches und nigerianisches Recht, d.h. es wird geschaut ob Ehehindernisse bestehen die zu einer Eheaufhebung Anlass bieten können (Beispiel Doppel- oder Scheinehe, oder verbotene Verwandtschaftsgrade).

Namensrechtlich gilt für Dich egal wo Du heiratest deutsches Recht, bei der Eheschließung könnt ihr daher bestimmen was ihr wollt, es wird in Deutschland nur wirksam wenn es deutschem Recht auch entspricht. Am sicherten geht ihr wenn ihr nach der Rückkehr beim deutschen Standesamt die entsprechenden Namenserklrungen abgebt.

Ihr könnt in der Ehe den Namen nur nach deutschem oder nach nigerianischem Recht führen, dänisches Namensrecht geht nicht, auch wenn das der dänische Standesbeamte meinen sollte (Beispiel wäre die Namensführung mit dem dänischen middlename ohne Bindestrich).



Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.12.2005 um 11:07:53
 
guten tag zusammen!

ich bin eben per google zu euch gekommen und würde mich gerne in dieses thema einschalten, weil ich auch ein paar infos und fragen dazu habe:

Ich habe vor zwei wochen meine kamerunische freundin in dänemark geheiratet. da wir in kürze ein kind erwarten wollten wir den langen deutschen behördenweg nicht auf uns nehmen. es könnte aber sein, das das jetzt durchaus problematisch werden kann.
die deutsche standesbeamtin mit der ich vor ein paar tagen sprach, sagte mir sinngemäss, das wir für die anlage eines familienbuches auf jeden falls das ganze prozedere zurchmachen müssen wie für eine trauung in deutschland. ich weis ehrlich gesagt nicht wozu ein familienbuch nötig ist, momentan sehe ich daher noch keine veranlassung ein solches zu beantragen.

zum thema namensrecht hat die beamtin mir erklärt das wir durch die in dänemark gewählte namensführung (meine frau hat jetzt meinen nachnamen) durchaus probleme kriegen könnten, weil meine frau nach kamerunischem recht meinen namen nicht annehmen kann, d.h. zum beispiel das ihr pass weiterhin auf ihren "alten" namen ausgestellt wird. noch weis ich nicht was das für auswirkungen haben wird, aber ich sehe da durchaus noch schwierigkeiten auf uns zukommen z.b. bei der ausländerbehörde.

kann mir jemand rat geben wie wir am besten vorgehen?
wofür ist ein familienbuch nötig?

ein schönes weihnachtswochenende wünsche ich euch

tsa


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Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 23.12.2005 um 21:11:52
 
Hallo tsa,

hey, das hört sich ja nicht so gut an. Das macht mir grad ein bischen Angst. Leider kenne ich mich mit der Materie gar nicht aus. Trotzdem wünsche ich Euch viel Glück! Ich fänds nett, wenn du berichten würdest, wenns was Neues gibt.

Euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest,
Caro
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Caro49080
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 02.01.2006 um 21:03:39
 
Hallo!!

Allen ein frohes und gesundes Jahr 2006!!

Wir haben letzte Woche die Kopien unserer Papiere nach Dänemark geschickt und warten jetzt auf eine Antwort.....

Und wir sind schon sehr gespannt!!

Wie tsa berichtete, kann es zu Schwierigkeiten mit der Anerkennung in Deutschland kommen. Hat da noch jemand Erfahrungen mit?

Was müssen wir genau machen, wenn das alles mit der Eheschließung klappt und wir dann wieder zurück in D sind??

Liebe Grüße
Caro
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nixwissen
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Antwort #11 - 02.01.2006 um 23:13:52
 
Hi,

Oh mann, in was für Abenteuer stürzt Ihr Euch bloß alle ohne Euch vorher zu informieren?

Wenn man das richtig plant kann man das alles nach normalen Regeln machen.
Ein deutscher Staatsbürger kann jeden auf der Welt heiraten (also immer nur einen oder eine, hehe) und dann kann dieser Ehepartner sich in D rechtmässig aufhalten.
Nur in wenigen Fällen ist die Heirat in Dänemark wirklich am Ende einfacher, der Ärger kommt dann meist danach.

Zum Namensrecht:
In D kann man es nach deutschem Recht halten wie man will und jederzeit beim Standesamt ändern.
Ob das Land des Ehepartners diese Namensführung akzeptiert ist aber eine andere Frage.
Vielleicht akzeptieren sie das Namensrecht von D, vielleicht auch nicht. Der Name in dem Pass liegt in der Hand der Botschaft des jeweiligen Landes und nur die können das beantworten.
Das kann dazu führen, daß der Ehepartner in D einen anderen Namen führt als im nationalen Pass der Heimat und somit im internationalen Reiseverkehr.
Wie unpraktisch und problematisch das sein kann, brauche ich wohl nicht zu erklären.

Gruß,
Norbert
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 03.01.2006 um 10:01:05
 
Da bei binationalen Beziehungen unterschiedliche Rechte betroffen sind, kann es immer wieder zu Problemen kommen. Die sind unvermeidbar und liegen in der Natur der binationalen Beziehung aber nicht in der Eheschließung in Dänemark begründet. Unterschiedliche Namen in Paß und Eheurkunde nennt man hinkende Namensführung und kommt häufiger vor. Bei der Anlage eines Familienbuches werden in etwa dieselben Urkunden benötigt, die man auch für eine Eheschließung in Deutschland bräuchte. Eine Eheschließung in Dänemark hat dennoch den Vorteil, daß man bereits verheiratet ist, der Ehepartner Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung hat und man ggf. lange Trennungszeiten und wirtschaftliche Nachteile vermeidet.
Im Übrigen vermeidet man die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Beschaffung kann mit menschenunwürdigen Demütigungen verknüpft sein, da man hierzu manchmal die Zustimmung seines mil. Vorgesetzten (USA) braucht, machmal die des Chefs oder Blockwartes (China) oder die vom Stammesältesten (mehrere afrik. Länder). Viele Länder stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Die Beschaffung der Ersatzdokumente ist ebenso problematisch. Hierzu folgende Stichworte: Brautpreiszahlung, Konvertierung zum Islam etc.
Bei Hochzeit außerhalb Deutschlands ist keine Anlage eines Familienbuches notwendig, dafür müssen ggf. Urkunden bei Behörden nachträglich überprüft bzw. legalisiert werden.
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tsa22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 04.01.2006 um 14:20:02
 
Hallo Caro

auch dir ein schönes neues Jahr!

Caro49080 schrieb am 02.01.2006 um 21:03:39:
Wie tsa berichtete, kann es zu Schwierigkeiten mit der Anerkennung in Deutschland kommen


Inzwischen war ich beim Einwohnermeldeamt: die Dänische Urkunde wurde (nach kurzer Rückfrage) problemlos akzeptiert (musste auch nicht nochmal extra Legalisiert werden). D.h. mein personenstand in D. ist "Verheiratet" und auch meine Lohnsteuerklasse wurde geändert.
Wie gesagt (und auch an anderer Stelle in diesem Forum beschrieben) ist "nur" für die Anlage des Familienbuches derselbe Aufwand nötig wie für eine Heirat in Deutschland. wozu man das Familienbuch braucht ...?  bisher keine ahnung!

Nächste Woche gehts zum Ausländeramt. Ich werde, falls gewünscht, weiter berichten.

@nixwissen: zum informieren sind wir ja hier, oder? zum thema normale Regeln mochte ich nur sagen das nach meinem Empfinden die Deutsche Bürokratie durchaus nicht immer normalen Regeln folgt.

Gruss
tsa
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Caro49080
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Antwort #14 - 04.01.2006 um 21:14:52
 
Hallo tsa,

vielen Dank für deine Infos. Dann scheint es ja - Gott sei Dank - doch nicht allzu schwierig zu sein  Zwinkernd

Wie du beschreibst, muss man aber doch nicht die Heiratsurkunde vom dänischen Innenministerium legalisieren lassen. Ich hab nämlich gelesen, dass das nötig ist.

Eine letzte Frage hab ich doch noch: Braucht man ein Familienbuch? Wenn ja, wofür?

Tsa, bitte berichte doch weiter, wenns was Neues gibt.

Herzliche Grüße
Caro

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