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Visum abgelaufen - Status nun illegal? (Gelesen: 10.024 mal)
etwasNaiv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.07.2005 um 17:58:12
 
Schengen-Visum abgelaufen - Status nun illegal?

Hallo Allerseits,

kommen wir gleich zur Sache:
Habe in Deutschland vor knapp drei Wochen eine Brasilianerin kennengelernt, als diese zu Besuch bei ihrer Freundin in Deutschland war. Nach ca. 1 Woche trat sie ihrer Rueckreise nach Italien ueber die Schweiz an, um dort wieder in das Haus
ihrer Schwester zurueckzukehren, welche mit einem Italiener liiert ist.
(Am 10.04 war sie ueber Lissabon als Touristin nach Europa eingereist und am gleichen Tag weiter nach Mailand zu ihrer
Schwester.)

An der Grenze Schweiz/Italien wurde sie von italienischen Grenzpolizisten festgehalten. Die (erneute) Einreise nach Italien wurde Ihr verweigert. Sie konnte kein Rueckflugticket vorweisen. Um sie vor der drohenden Abschiebung zu schuetzen, holte sie der deutsche Freund ihrer Freundin in D. an der Grenze Schweiz/Italien ab. Er hat fuer sie auch  ein Rueckflugticket von FRAnkfurt nach Brasilien
besorgt mit  dem naechstmoeglichen Abflugtermin: Mitte August ´05. (Uebrigens ein kleines Kunststueck zur Hochsaison...)

So, jetzt ist allerdings Ihr Einreisetermin am 10.04 gewesen und folgich die 90-Tage Frist abgelaufen. Da Sie mitlerweile in meiner "Obhut" ist, bin ich daran interessiert, ihre rechtliche Situation zu klaeren und abzusichern.

Ist sie jetzt illegal hier?
Ist sie geduldet?
Muss ich sie jetzt gar verstecken ?! (Werde ich nicht tun !)
Kann ich eine Verlaengerung des Visums beantragen?

Eigentlich geht es mir auch um eine kurzfristige Krankenversicherung fuer Auslaender in Deutschland bis zu ihrer Rueckkehr
nach Brasilien.
Nur, waere diese auch gueltig, wenn Ihr Status hier unklar ist?


Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.07.2005 um 20:20:47
 
Versucht bei der örtlichen ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung bis
zum Abflugtermin zu bekommen. Schikdert den Sachverhalt und spielt
mit offenen Karten. umd zwar schnell. Je länger ihr da zuwartet, desto
kritischer kann das werden.

Die Wahrscheinlichkeit, eine GÜB zu erhlaten ist mit einem Flugticket
nicht gering.
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Gorky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.07.2005 um 22:22:32
 
Hallo etasNaiv,

fons hat recht, Ihr müßt zur Ausländerbehörde. Momentan hält sich Deine Bekannte illegal in Deutschland auf. Damit ist sie nicht Krankenversichert und Du machst Dich u.U. straffällig.
Allerdings glaube ich nicht, dass Sie es Euch sehr einfach machen werden. Zum einen klingt Eure Geschichte nicht gerade glaubwürdig. Wenn Deine Bekannte ein Schengenvisum hat, müssen sie die Italiener reinlassen. Dieses gilt um so mehr, als es scheint, dass Italien dieses Visum ausgestellt hat.
Zum zweiten wird es Euch keiner glauben, dass ihr erst so spät einen Flug bekommen könnt. Sicherlich, bei Billigairleins wird ausgebucht sein, aber ich habe gerade bei Lufthansa nachgesehen (und das wird die ABH auch machen), die konnten mir z.B. für den 30.7. einen Platz resavieren... (wenn auch für Geschäftsreisen...)
Ein kleiner Tipp: Manchmal ist es billiger, eine Last-minute-reise zu buchen, als ein Flugticket zu kaufen.
Ein großer Tipp: Ihr müßt darauf achten, dass sie "freiwillig" ausreist, eine "abschiebung" würde eine Einreisesperre auch für Italien bedeuten.

Alles Gute
   Gorky
:beer

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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 27.07.2005 um 08:06:24
 
noch eine Sache, die mir "spanisch" vorkommt: Brasilianer brauchen für nen Besuchsaufenthalt kein Visum
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etwasNaiv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2005 um 14:56:37
 
Hallo fons, Gorky, Leuchte und alle Anderen,

Vielen Dank fuer Eure Antworten.
Meine Befuerchtungen haben sich damit leider bewahrheitet.

Da ich nun bisher wirklich keine Ahnung von der Materie hatte:
Sie ist als normale Touristin eingereist und zwar Recife-Lissabon (GORKY:
dort wurde im Reisepass ein Stempel hinterlassen, ist das jetzt somit ein Touristen-Visum oder Schengenvisum?) und von Lissabon nach Mailand (zu ihrer Schwester).
==> (Schengen-)Visum hin oder her, ihr Aufenthalt ist damit ja wohl auf 90 Tage begrenzt.

Was die Angelegenheit tatsaechlich sehr komisch erscheinen laesst, ist die Tatsache, dass Sie keine Rueckflugbuchung-/ticket vorweisen konnte. Laut ihren Angaben, hat die Schwester fuer sie das Ticket gekauft und die Frist fuer die Buchung des variablen
Rueckflugtermins verstreichen lassen. Daher konnte Sie bei der erneuten Einreise am 7.07 nach Italien (Tag des Anschlags in London => Grenzkontrollen ohne Ende) kein Rueckflugticket vorweisen. So kam es zur Einreiseverweigerung seitens der italienischen Polizei.

Moegen andere ihr vernichtendes Urteil darueber faellen, mir geht es hier um Schadensbegrenzung - sowohl fuer sie als auch
fuer mich (ich bin so frei).

Ach ja, zum jetzigen Flugticket FRA-LISB-RECIFE sei soviel anzumerken:
-ja, man kann auch Business-Class in letzer Minute kaufen. Leider habe ich aber gerade nicht 2500,- oder noch wesentlich mehr EURO fluessig. Insofern war der Erwerb eines ONE-WAY (!) Economy Ticket ca. am 11.07 durch den Freund ihrer Freundin fuer nur
4 Wochen spaeter zu einem moderaten Preis schon bemerkenswert.

LEUCHTE: mit dem Schengen-Visum habe ich mich glaube ich  geirrt. Wie gesagt, Einreise als Touristin - Stempel im Reisepass -pronto.

fons: Danke fuer den Tipp mit der Grenzueberschreitungsbescheinigung, auch wenn ichs nicht ganz verstehe. Allerdings werde ich mir den Gang zur ABH noch 10mal ueberlegen, denn was nutzt ihr mein Bemuehen um eine Legalisierung ihres voruebergehenden
Aufenthaltes bis zum Abflugtermin Mitte August, wenn Sie dann im Endeffekt sofort abgeschoben werden soll (und ich womoeglich auch noch die Kosten dafuer uebernehmen soll).
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.07.2005 um 15:41:52
 
Zitat:
fons: Danke fuer den Tipp mit der Grenzueberschreitungsbescheinigung, auch wenn ichs nicht ganz verstehe. Allerdings werde ich mir den Gang zur ABH noch 10mal ueberlegen, denn was nutzt ihr mein Bemuehen um eine Legalisierung ihres voruebergehenden
Aufenthaltes bis zum Abflugtermin Mitte August, wenn Sie dann im Endeffekt sofort abgeschoben werden soll (und ich womoeglich auch noch die Kosten dafuer uebernehmen soll).

Genau das (die Abschiebung) soll ja durch die GÜB verhindert werden,
um die freiwillige Ausreise zu ermöglichen! Ohne GÜB riskiert ihr evtl.
Festnahme am Flughafen und dann eben die Abschiebung (was m.E.
aber auch dann unwahrscheinlich wäre, da ja Flugticket vorliegt).


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Gorky
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Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.07.2005 um 22:08:28
 
Hallo etwasNaiv,

nochmals in ruhe und zum mitschreiben:

Deine Bekannte hält sich illegal auf. Dass heißt, bei jeder Kontrolle, bei jedem Arztbesuch, beim "Rot-über-die Ampel-gehen" läuft sie gefahr, geschnappt zu werden. Ich mußte leider heute soetwas mal wieder miterleben. Dieses ist sicherlich kein Spaß. Wie Fons schon sagt, besteht die Gefahr, dass  sie selbst bei der Rückreise verhaftet wird. Normalerweise passiert dieses nicht, aber wenn Du einen übereifrigen Bundespolizisten hast... (Ich kenne mindestens drei Fälle, in denen das passiert ist).

Was ist nun ersteinmal eine GÜP oder Grenzübertrittsbescheinigung? Dabei handelt es sich um ein Papier, was es eigentlich nicht gibt, zumindest finder es sich nicht in den Gesetzesbestimmgen als ein Papier, was eine Aufenthalt ermöglicht. Es soll den Betroffenen mitgegeben werden, wenn er die Bundesrepublik verläßt. Er hat dieses Papier bei der Grenzstelle abzugeben und die hat es dann zu unterschreiben und an die ABH zurückzuschicken. Damit ist dokumentiert, dass er tatsächlich ausgereist ist. Nun mißbrauchen die Ausländerbehörden dieses Papier regelmäßig, um den Leuten einen Aufenthalt zu bescheinigen, wo sie eiegntlich eine Duldung ausstellen müßte. Wenn z.B. ein Flug nach Brasilien nicht zu haben ist, dann wäre dieses ein tatsächliches Abschiebehindernis.
Aber keine Panik, in der Praxis spielt der Unterschied zwischen GÜP und Duldung in Deinem Fall keine Rolle.

Der Unterschied in Deinem Fall zwischen einer Abschiebung und einer freiwilligen Ausreise ist gewaltig. Mit der Abschiebung dürfte Deine Bekannte über Jahre nicht wieder in Europa einreisen, mit einer freiwilligen ausreise kann sie in 90 Tagen schon widerkommen. Bei den Begriffen spielt es übrigens keine Rolle, wie es nun tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Also wenn die ABH festlegt, dass es eine Abschiebung ist, dann ist es auch eine Abschiebung, wenn Deine Bekannte das Ticket kauft, freiwillig zum Flughafen fährt und dort freiwillig in die Maschiene einsteigt.

Du hast nun zwei Lösungswege:
1. Deine Bekannte bleibt bei Dir wohnen und sollte nicht so oft spazieren gehen (insbesondere nicht in der Nähe von Bahnhöfen etc.). Ihr fahrt eines Tages zum Flughafen und hofft, dass der Bundespolizist die Augen zudrückt oder
2. Ihr meldet Euch bei der ABH und hofft, dass diese eine GÜP ausstellen und eine freiwillige Ausreise zulassen.

Frag mich nicht, welches Risiko höher ist, ich bervorzuge keines von beiden.

Alles Gute
   Gorky

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