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Britische Staatsangehörigkeit/Probleme mit Behörde (Gelesen: 2.975 mal)
spike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.03.2005 um 20:33:36
 
Hallo!

Ich habe mal ein paar Fragen zu folgender Problemstellung:

Es geht um eine Person, die 1970 als Kind eines Britischen Vaters und
einer Deutschen Mutter (zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet)
geboren wurde. Die Eltern haben 1975 geheiratet und der Vater hat das
Kind dann legitimiert. Dieser Vorgang wurde vom Amtsgericht
abgesegnet, und der Vater wurde in die Geburtsurkunde des Kindes
eingetragen. Das Kind wurde vom Konsulat zudem auch in den Pass des
Vaters eingetragen. Die Ehe der Eltern wurde dann aber 1989 auf
Bestreben des Vaters geschieden.

Nun wollte die Person selbst einen Britischen Pass beantragen (hat
ausserdem noch die Deutsche Staatsangehörigkeit), und erfährt jetzt vom
zuständigen Britischen Generalkonsulat, daß der Vater die
Legitimation beantragen soll, obwohl er das als die Person Kind war
schon durchgeführt hat. Das Konsulat hat geschrieben, daß eine
Ausstellung des Passes nun nur erfolgen kann, wenn eine beglaubigte
Kopie der Geburtsurkunde und des Passes des Vaters eingereicht wird.
Zu dem Vater besteht jedoch seit Jahren kein Kontakt mehr und sein
Aufenthaltsort ist unbekannt.

Nun meine Fragen:


Kann sich das Konsulat jetzt querstellen und sagen, daß ohne die
Kopien der väterlichen Geburtsurkunde und des Passes die Britische
Staatsangehörigkeit nicht erteilt wird? Immerhin ist ja eine von den
Deutschen Behörden beglaubigte Geburtsurkunde vorhanden, in dem der
Vater eingetragen ist. Eine Legitimation wurde in der Vergangenheit ja
durchgeführt, nur ist das Aktenzeichen nicht bekannt.

Ich bin für jede Art von Hinweis was man machen kann, an wen man sich
wenden kann und für weiterhelfende Links (gerne auch in englischer
Sprache) dankbar!

Danke und Gruß spike
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inge
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Antwort #1 - 26.03.2005 um 09:11:28
 
Spike,

ich befürchte, dass du auf deine Fragen hier kaum sachkundige Antworten erhalten wirst. Es sind zwar jede Menge Experten (=Leute die in der entsprechenden Behörde arbeiten) hier, aber von denen ist natürlich jeder nur Experte für Bereiche des deutschen Rechts. Dein Fall betrifft aber ausschließlich britisches Recht. Mit viel Glück hat vielleicht einer in seiner Praxis schon mal am Rand mit so einem Fall zu tun gehabt, aber sicherlich ist es erfolgverprechender das Ganze gleich über die englischen Behörden klarzumachen, bzw. sich nach englischsprachigen Foren umzuschauen, die sich mit dem englischen Staatsangehörigkeitsrecht befassen.

BTW die Geburtsurkunde sollte aber doch das 'Kind' haben? Falls nicht (mehr) vorhanden, müßte man sich doch vom entsprechenden Standesamt problemlos eine Abschrift/Zweitschrift ausstellen lassen können?

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Ralf
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Antwort #2 - 26.03.2005 um 16:14:39
 
Hallo!

Über den Besitz oder Nicht-Besitz der britischen Staatsangehörigkeit entscheiden allein britische Behörden nach britischem Recht. Wie bereits gesagt wurde, geht es in diesem Forum um deutsches Recht.

Offensichtlich besitzt die Person die britische Staatsangehörigkeit nicht. Sofern sie jedoch die britische Staatsangehörigkeit beantragen will, sollte sie wissen, dass dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt, sofern sie nicht im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung ist, sh. § 25 StAG.
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Antwort #3 - 26.03.2005 um 18:07:12
 
Zitat:
Offensichtlich besitzt die Person die britische Staatsangehörigkeit nicht.

Das ist ja eventuell zu klären. Ich kenn' mich zwar mit den Briten nicht so wahnsinnig gut aus, war aber immer der Meinung, dass es dort weniger 'zentralistisch' zugeht. Soll heißen, dass viele Vorgänge nicht zentral erfasst werden, sondern einfach durch entsprechende Urkunden des Einzelnen nachgewiesen werden. Und die Forderung des britischen Konsulats ("zeigen sie mal Geb.Urk. und den alten Pass, wenn's da drin steht, sind sie wohl Brite ...") sieht irgendwie ja danach aus. Wenn 'er' also schon als Kind Brite war, dann ändert sich ja nichts, wenn er jetzt nur einen britischen Pass beantragt, oder?

Spike: Ist denn derjenige bei den (deutschen) Meldebehörden als Brite und Deutscher geführt oder nur als Deutscher?
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Antwort #4 - 26.03.2005 um 18:23:05
 
Danke schonmal für eure Antorten! Es geht sich in dem Fall aber um die Geburtsurkunde und den Pass des Vaters (dessen Aufenthaltsort ja unbekannt ist), den die britischen Behörden sehen wollen (bzw. beglaubigte Kopien möchten), nicht um die der Person, die die britische Staatsbürgerschaft beantragen möchte. Die Geburtsurkunde des Anträgers ist ja vorhanden. Also die Person um die es jetzt geht, hatte die britische Staatsbürgerschaft bisher noch nicht, sondern immer nur die deutsche. Die Frage ist jetzt, was man tun kann, wenn sich die Papiere des Vaters nicht auftreiben lassen?

Gruß spike
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Antwort #5 - 26.03.2005 um 19:05:49
 
Zitat:
Die Frage ist jetzt, was man tun kann, wenn sich die Papiere des Vaters nicht auftreiben lassen?


Vielleicht sich die Sache noch mal gründlich überlegen, schon wegen des Verlustets der deutschen Staatsangehörigkeit. Oder zumindest vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Aufgrund der Gegenseitigkeit bestehen wenigstens darauf gute Chancen.
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spike
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Antwort #6 - 27.03.2005 um 19:37:23
 
Ok, ich hab das mal so weitergegeben!

Danke und Gruß spike
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