Besten Dank für den Hinweis Ralf,
allerdings sehe ich wiederrum die Gefahr, daß sehr viel Zeit in's Land verstreicht und ich am Ende wieder mit leeren Händen dastehe. Die Antworten vom kroatischen Konsulat lassen sehr lange auf sich warten oder kommen überhaupt nicht an. Bei meinem aktuellen zuständigen Sachbearbeiter aus der
EBH vermisse ich das Humanpotential. Ich kann ja sehr gut auch seinen Standpunkt nachvollziehen, aber er würde sich doch wirklich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er meinetwegen letztmalig die Einbürgerungszusicherung noch mal verlängert, da sich die übrigen Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht verändert haben, sondern zu meinem Vorteil verbessert haben.
Es kostet mich unter dem Strich etwas mehr Geld, aber wenn man an einen Punkt angelangt ist, wo man das Gefühl hat der Behördenwillkür ständig ausgeliefert zu sein, sowohl auf kroatischer als auch auf deutscher Seit, hat man irgendwann keine Lust mehr sich ständig auf Knien immer rechtfertigen zu müssen. :wand Okay ich bin nicht ganz unschuldig an der Sache, da ich meiner Pflicht die Belege ordentlich aufzubewahren nicht so ganz nachgekommen. Aber hat man den nicht eine zweite Chance verdient ?
Man geht dann den Weg des geringsten Wiederstandes und das sehe ich in meinem Fall nur, wenn ich den aktuellen Antrag zurückziehe und einen neuen Einbürgerungsantrag nach §10
StAG einreiche. Ich hoffe nur, daß der Antrag nicht wieder bei meinem Lieblingssachbearbeiter auf dem Tisch landet. Wenn der eine Möglichkeit hat den Antrag abzulehnen, :abgwird er das auf jeden Fall machen. Denn meines Erachtens geht es hierbei nicht mehr um die eigentlich Sache, sondern um Machtdemonstrationen, um zu zeigen wer letztendlich am längeren Hebel sitzt.
Besteht auch wirklich keine Möglichkeit, daß der den Antrag ablehen könnte, auf Grund des vorangegangen Antrages ??? Hey Ronny, dann habe ich das wirklich mit dem
Absturz :kippen:falsch interpretiert...he he he...ich hoffe Du kannst mir noch mal verzeihen :Blümle