Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen (Gelesen: 8.628 mal)
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
23.02.2005 um 12:38:39
 
Hallo Leute,

ich möchte Euch folgendes Problem schildern. Ich bin Kroate und habe in 2001 einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt. Ich bin hier geboren und aufgewachsen. Eine Einbürgerungszusicherung habe ich auch ohne weiteres erhalten.

Allerdings ist die Ausbürgerung aus der kroatischen Staatsbürgerschaft bis heute noch nicht erfolgt. Ich hatte mehrmals telefonisch in den vergangen Jahren nach dem Status meiner Ausbürgerung gefragt und ich wurde immer vertröstet, dass die Angelegenheit in Kroatien zur Prüfung vorliegen wurde. Jetzt erhielt ich ganz aktuell letzte Woche, nachdem ich persönlich zur Außenstelle der Botschaft von Kroatien gefahren bin, die Mitteilung das ein gestellter Antrag auf Ausbürgerung nicht mehr aufgefunden werden kann.

So wie es scheint darf ich jetzt alles noch mal einreichen. Allerdings ergibt sich hier jetzt mein Problem. Da meine Einbürgerungszusicherung mittlerweile abgelaufen ist (einmal ist sie sogar verlängert worden), habe ich bei der Ausländerbehörde um eine erneute Ausstellung einer gültigen Einbürgerungszusicherung gestellt. Diese wird mir jedoch verweigert, mit der Begründung ich müsste beweiskräftig belegen können, dass ich mich in der Vergangenheit intensiv um die Entlassung aus der kroatischen Staatsbürgerschaft bemüht habe. Es wird darauf hingewiesen, dass ich mit einer Ablehnung meines Einbürgerungsantrages rechnen muss, falls ich meine bisherigen Bemühungen nicht dokumentieren kann.

Jetzt meine Frage: Wie kann ich mein "intensives" Bemühen nachweisen, wenn ich immer alles telefonisch erfragt habe bzw. nach drei Briefen nie eine Antwort erhielt.
Am Telefon hatte ich ja wenigstens die Gelegenheit mit jemanden zu sprechen.
Eine Bestätigung über meinen Entlassungsantrag aus dem Jahre 2001 will die Botschaft mir nicht ausstellen, weil laut Ihrer Aussage keine Unterlagen aufzufinden sind.

Kann mir die Ausländerbehörde bzw. der außerordentlich zuvorkommende Herr von der Ausländerbehörde,  die erneute Ausstellung der Einbürgerungszusicherung verweigern und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ? Die Sach- und Rechtslage hat sich seit dem ursprünglichen Antrag nicht verändert, außer dass ich eine deutsche Frau geheiratet habe und wir letztes Jahr einen Sohn bekommen haben.

Der Einbürgerungsantrag wird auf Grundlage nach § 86.1 AuslG alte Fassung bearbeitet.

Für Eure Hilfen bedanke ich mich voraus.

Gruß
cry:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #1 - 23.02.2005 um 12:48:17
 
Zitat:
Jetzt meine Frage: Wie kann ich mein "intensives" Bemühen nachweisen, wenn ich immer alles telefonisch erfragt habe bzw. nach drei Briefen nie eine Antwort erhielt.


Hallo,

du hattest doch sicher die Hinweise erhalten in dem Merkblatt, das der Einbürgerungszusicherung beigefügt war ?

Also dass Du:

- schriftlich den Antrag stellen sollst,
- halbjährlich schriftlich nachfragen sollst,
- Kopien der Schreiben aufheben sollst,
- Einschreibebelege usw..


Hast Du davon nichts behalten, dann fürchte ich siehts düster aus.

Schreib nochmal an die Einbürgerungsbehörde und stelle einen zeitlichen Ablauf zusammen:

Ich habe am      den Entlassungsantrag gestellt.

Dann am     nachgefragt. usw.

Möglicherwise läßt sich das Ganze ja belegen. Dann ürfte das weitere ausstelen der Einbürgerungszsicherung kein Problem sein.


Allerdings mußt Du Dir klarmachen, dass die Beweislast umgekehrt ist, .h. du mußt den Nachweis führen, dass Du Dich "intensiv und nachhaltig" bemüht hast.

Die Einbürgerungsbehörde ist da aus dem Schneider.

Sorry!

Greetz
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #2 - 23.02.2005 um 15:29:15
 
Hallo Ronny ,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Du hast natürlich recht, diese Sachen stehen in dieser Form in dem Merkblatt.
Einige Sachen kann ich ja auch belegen, da ich hin und wieder doch eine Antwort vom Konsulat erhielt. Weniger mit einer schriftlichen Stellungnahme zu meinem Sachstand als eine schlechte Fotokopie eines Merkblattes zum Ausbürgerungsverfahren mit Unterstreichung der Stelle, daß dieses Verfahren bis zu mehrere Monate dauern kann. Allerdings scheint das keine Beachtung durch meinen Sachbearbeiter zu finden, so wie eine Aufstellung über geführte Telefonate. Es erscheint ihm einfach nicht "intensiv" genug.

Aber mich würde ernsthaft interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die erneute Ausstellung einer Einbürgerungszusicherung verweigert bzw. der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden kann. Einen Gesetzestext habe ich dazu bisher noch nicht finden können.

Was hat die Ausländerbehörden denn zu befürchten, wenn Sie mir die Einbürgerungszusicherung neu ausstellt. Ich erschleiche mir doch damit keine  Vorteile, die ich ausnutzen könnte und welcher Schaden oder Risiko entsteht für die Bundesrepublik Deutschland ?.

Für Anregungen vielen Dank !!!



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #3 - 23.02.2005 um 15:43:05
 
Zitat:
Ich erschleiche mir doch damit keine  Vorteile, die ich ausnutzen könnte und welcher Schaden oder Risiko entsteht für die Bundesrepublik Deutschland ?. 


Nein, sicherlich nicht.

Nur muß natürlich ein Antrag auch in einer angemessenen Zeit zum Ergebnis führen, das wird einer der Gründe sein auf die er sich beruft. Und bei Dir sind halt jetzt schon zwei EbZus abgelaufen.

Die Gründe für die Ablehnung ergeben sich aus dem Gesetz selbst, habe jetzt den Text nur noch ansatzweise im Ohr.

Ein Ausl. ist einzubürgern wenn er seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert. (ganz bruchstückhaft der § 86 alt AuslG)

Der Anspruch besteht nicht, wenn der Verlust aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgt. (dto. § 87 alt AuslG).

Die heutigen §§ sind in etwa gleich (s.oben ...) formuliert.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen Zitat:
.... Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit....
ist ein Antrag abzulehnen. Vgl. die § 9 und 10 StAG


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #4 - 23.02.2005 um 16:47:30
 
Das hört sich recht plausibel an.

So wie ich das beurteilen kann, liegt das ja im reinem Ermessen durch den zuständigen Sachbearbeiter, ob er mir die Einbürgerungszusicherung verlängert.

Wenn auf dieser Grundlage jetzt mein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit für mich einen erneuten Antrag unter Grundlage der Anspruchseinbürgerung für Ehegatten Deutscher nach § 9 StAG  zu beantragen ?

Vielleicht ist es sogar sinnvoller den aktuellen Antrag einfach zurückzuziehen und einen neuen Antrag unter § 9 StAG zu stellen, da sich meiner Meinung nach die Fronten in diesem Fall schon verhärtet haben.

Spricht da was dagegen oder ist es nicht legitim einen erneuten Antrag zu stellen ???

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #5 - 23.02.2005 um 17:54:20
 
Zitat:
Wenn auf dieser Grundlage jetzt mein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit für mich einen erneuten Antrag unter Grundlage der Anspruchseinbürgerung für Ehegatten Deutscher nach § 9 StAG  zu beantragen ?


Hi

spricht eigentlich nichts gegen die Rücknahme und neu beantragen.

Hat er was zu evtl. Rücknahmegebühren verlauten lassen.?

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #6 - 23.02.2005 um 20:07:58
 
Hi Ronny,

kommer erst jetzt dazu wieder zu antworten.

Also in dem letzten Schriftwechsel war von Rücknahme des Antrages bzw. einer Rücknahmegebühr überhaupt nicht die Rede, weil nach wie vor mein ursprünglicher Antrag im Raum stand.

Diese Idee kam mir einfach um die weitere Wartezeit zu verkürzen, da bei erneuter Anfrage nach der Einbürgerungszusicherung doch im Prinzip die gleichen Schritte ablaufen wie bei einem neuen Antrag.

Nur brauch ich bei einem neuen Antrag nicht über versäumte "Altlasten" weiter zu diskutieren und fange noch mal bei Null an. Dann werde ich genauso vorgehen wie es im Merkblatt dokumentiert ist. Ehrlich gesagt finde ich auch nicht alle Unterlagen sowie Einlieferungsbelege aus der Vergangenheit wieder. Dann fällt es mir leichter unter die "alte Geschichte" selbst einen Schlußstrich zu ziehen und um Gnade vor dem Sachbearbeiter zu winseln, wobei ich mit einem Neuantrag doch zum gleichen Ergebnis komme.

Vielen Dank für den Hinweis mit der Rücknahmegebühr, wo kann ich evt. in Erfahrung bringen wieviel diese betragen kann ?

Ich werde mich mal auf die Suche begeben. Wenn Du mir einen Tipp geben könntest wäre ich Dir sehr dankbar. Ich denke die Rücknahmegebühr kann auch nicht höher ausfallen, als die Zeit und die Nerven die ich mir mit meinem ersten verkorksten Einbürgerungsantrag bei weiterer Fortführung aufwenden würde.

Also besten Dank erstmal, aber by the way woher hast Du diese bemerkenswerte Fachkenntnisse auf diesem Gebiet ?

Gruß

Bobo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #7 - 23.02.2005 um 20:24:21
 
Hallo Bobo,

frag einfach nach, ob er die Rücknahme auch mitmacht und ob Gebühren anfallen werden.

Ich habe bis vor zwei Jahren auch noch die Einbürgerungsanträge bei uns bearbeitet  Zwinkernd

Waren ein paar 1000 in über zehn Jahren.

Greetz
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #8 - 23.02.2005 um 20:48:43
 
Hi Ronny,

dann ist mir durchaus klar, woher diese Kompetenz kommt.  Daumen hoch

Ich habe bezüglich der Gebühren auch noch einen Beitrag im Forum gefunden unter :

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...

schreibt "Nicator" ,auch ein Experte auf diesem Gebiet, daß die Gebühr für eine Ablehnung oder Rücknahme in etwa 1/4 bis 3/4 der Grundgebühr (255,- €) also ca. 65 - 190 € kosten würde.

Ich werde Deinen Rat aber befolgen und den guten Herrn direkt selbst fragen, aber ich habe schon Befürchtungen das er mir die maximalen Kosten auferlegen wird.

Wie dem auch sei, wichtig für mich war nur zu wissen, daß einem erneuten Einbürgerungsantrag nichts im Wege steht und dafür danke ich Dir.

Ist es eigentlich für den Antragssteller vorteilhafter nach § 10 oder nach § 9 den Antrag zu stellen. Ich habe an einigen Stellen gelesen das nach §9 auch noch zusätzliche Prüfverfahren zur Rentenabsicherung durchlaufen werden. Nach § 10 werden nur die Standardprüfungen durchlaufen.

Gruß aus Düsseldorf  [beifall=beifall.gif]

Bobo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #9 - 24.02.2005 um 07:52:23
 
Moin min Bobo,

bin durch den Absturz gestern abend ned mehr zur Antwort gekommen, sorry. Zwinkernd

Der Unterschied ist  einfach ausgedrückt im Wesentlichen der :

§ 8 kann

§ 9 soll

§ 10 ist

einzubürgern. Daran erkennst Du die stufenweise Verbesserung der Chance, dass dem Antrag entsprochen werden muß. Ein Antrag nach § 8 kann aus wesentlich mehr Gründen abgelehnt werden, als einer nach § 10 , OK ?

Am günstigsten ist natürlich der Anspruch  der sich aus § 10 StAG ergibt, wenn Du diese Stufe erreicht hast, sind die wenigsten sonstigen Voraussetzungn zu erfüllen. Zwinkernd

Frage beantwortet ?  Zwinkernd

Gretz
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #10 - 24.02.2005 um 08:38:56
 
Hey Ronny,

ich hoffe nur das der Absturz gestern nicht allzu doll war...

Aber wenn Du so in der Frühe wieder online bist...dann geht's ja ....

Also Ronny, Du hast mir damit die Frage zu 100% beantwortet !!! Mehr geht einfach nicht. Ich werde einfach nochmal nach §10 einen Einbürgerungsantrag stellen und dann ordentlich meine Hausaufgaben machen. Dann sollte alles in Butter sein.

Ich bin Dir echt zum Dank verpflichtet. [beifall=beifall.gif]
Vielleicht trifft man sich ja mal wieder hier im Forum ?

Nochmal's Grüße aus DUS

Bobo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #11 - 24.02.2005 um 10:02:40
 
Zitat:
Ich bin Dir echt zum Dank verpflichtet.  
Vielleicht trifft man sich ja mal wieder hier im Forum




No Problem :blum Bobo  :paletti

Und ich bin ja öfter hier  grin

BTW Absturz, damit wars Forum gemeint ned ich. Ich bin solide  grin

Außer  :bussi   :kippen: PC hab ich fast keine Laster  :rofl2
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #12 - 25.02.2005 um 21:45:01
 
Wie wäre es denn mit diesem hier:

Jetzt noch mal nachfragen beim Konsulat, und zwar schriftlich, in Landessprache und per Einschreiben?
Durchschrift der Anfrage mit eigener Übersetzung an die Einbürgerungebehörde senden, zusammen mit einer möglichst Auflistung der bisherigen Aktivitäten.

Mit etwas Glück bekommst du auch eine neue Zusicherung, vorausgesetzt, die übrigen Voraussetzungenm sind weiterhin erfüllt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
exchanger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #13 - 26.02.2005 um 13:20:10
 
Besten Dank für den Hinweis Ralf,

allerdings sehe ich wiederrum die Gefahr, daß sehr viel Zeit in's Land verstreicht und ich am Ende wieder mit leeren Händen dastehe. Die Antworten vom kroatischen Konsulat lassen sehr lange auf sich warten oder kommen überhaupt nicht an. Bei meinem aktuellen zuständigen Sachbearbeiter aus der EBH vermisse ich das Humanpotential. Ich kann ja sehr gut auch seinen Standpunkt nachvollziehen, aber er würde sich doch wirklich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er meinetwegen letztmalig die Einbürgerungszusicherung noch mal verlängert, da sich die übrigen Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht verändert haben, sondern zu meinem Vorteil verbessert haben.

Es kostet mich unter dem Strich etwas mehr Geld, aber wenn man an einen Punkt angelangt ist, wo man das Gefühl hat der Behördenwillkür ständig ausgeliefert zu sein, sowohl auf kroatischer als auch auf deutscher Seit, hat man irgendwann keine Lust mehr sich ständig auf Knien immer rechtfertigen zu müssen.  :wand Okay ich bin nicht ganz unschuldig an der Sache, da ich meiner Pflicht die Belege ordentlich aufzubewahren nicht so ganz nachgekommen. Aber hat man den nicht eine zweite Chance verdient ?

Man geht dann den Weg des geringsten Wiederstandes und das sehe ich in meinem Fall nur, wenn ich den aktuellen Antrag zurückziehe und einen neuen Einbürgerungsantrag nach §10 StAG einreiche. Ich hoffe nur, daß der Antrag nicht wieder bei meinem Lieblingssachbearbeiter auf dem Tisch landet. Wenn der eine Möglichkeit hat den Antrag abzulehnen,   :abgwird er das auf jeden Fall machen. Denn meines Erachtens geht es hierbei nicht mehr um die eigentlich Sache, sondern um Machtdemonstrationen, um zu zeigen wer letztendlich am längeren Hebel sitzt.  box

Besteht auch wirklich keine Möglichkeit, daß der den Antrag ablehen könnte, auf Grund des vorangegangen Antrages ???


Hey Ronny, dann habe ich das wirklich mit dem Absturz  :kippen:falsch interpretiert...he he he...ich hoffe Du kannst mir noch mal verzeihen  :Blümle

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: erteilte Einbürgerungszusicherung abgelaufen
Antwort #14 - 26.02.2005 um 13:32:53
 
Zitat:
Hey Ronny, dann habe ich das wirklich mit dem Absturz  falsch interpretiert...he he he...ich hoffe Du kannst mir noch mal verzeihen


No Problem,  grin

Wer mich länger kennt, weiß dass die Entrüstung gespielt war grin, und die Vermutung nicht ganz abwegig  Smiley

Grüße
Ronny :paletti
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema