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Mehrstaatig.- Wie überzeuge ich das Regierungspr. (Gelesen: 3.763 mal)
Sani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrstaatig.- Wie überzeuge ich das Regierungspr.
03.01.2005 um 01:05:23
 
Hallo Liebes Team,

erstmal wünsche ich ein Gutes Neues Jahr. Das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.
Ich brauche einen professionellen Rat, wie ich das Regierungspräsidium Stuttgart überzeugen kann mich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern, trotz der aktuellen rechtlichen Lage zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

Ich kenne mich mit der aktuellen rechtlichen Lage sehr gut aus. Leider erfülle ich nicht alle erforderlichen Voraussetzungen (so wie es wort-wörtlich in den §§ und Absätzen zu lesen ist). Bin trotzdem der Meinung die erforderlichen Voraussetzungen auf anderem Wege zu erfüllen.

Ich möchte keinen Roman schreiben hier nur die Fakten:

Persönliches:
-32 Jahre alt, in der BRD geboren
-Besitze die serbisch-montenegrinische Staatsbürgerschaft, bin kein Serbe gehöre zur bosnischen Minderheit
-Insgesamt 22 Jahre in der BRD (einmal 8 Jahre und jetzt 14 Jahre)
-Seit 14 Jahren nicht mehr in Serbien gewesen.
-Besitze eine Aufenthaltsberechtigung bzw. Niederlassungserlaubnis

Ausbildung
-Ging 2 Jahre in der BRD zur Schule
-Studium der Wirtschaftsinformatik
-Studium zum Master of Computer Science
-Sonstige Kurse
-4 Jahre lang Deutsch-Unterricht im Ex-Jugoslawien

Familie
-Meine Ehefrau (sind schon 8 Jahre zusammen, seit einem Monat verheiratet) ist deutscher Staatsbürger und deutscher Abstammung
-Meine Eltern und der Rest der Familie sind ebenfalls deutsche Staatsbürger

Arbeit
-Bin unbefristet als Ingineuer bei Daimler beschäftigt

Einbürgerung
-keine Straftat begangen
-Das Einbürgerungsverfahren läuft seit nunmehr 5 Jahren
-Entlassungsantrag wurde vor 3 Jahren abgelehnt.
-Begründung: nicht abgeleisteter Wehrdienst in Ex-Jugoslawien.
-Dementsprechend wurden von der deutscher Seite die Voraussetzzungen für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit überprüft.
-Leider auch hier eine Ablehnung mit der Begründung: die überwiegende schulische Ausbildung nicht in der BRD absolviert.

Ich habe schon mehrfach versucht die Entlassung aus dem serbischen Staat zu bekommen, leider erfolglos. Ich kann mich auch nicht mit der Tatsache abfinden, dass mir 5-6 Jahre Schule in der BRD fehlen.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit aufgrund der Fakten, die meiner Meinung nach einbürgerungswürdig sind, das Regierungspräsidium zu meinen gunsten umzustimmen.
Mein Lebensmittelpunkt ist in der BRD, ich will nicht mehr zurück nach Serbien.

Es ist wahrscheinlich, dass man mich in Serbien festnehmen und zum Wehrdienst schicken bzw. bestrafen könnte (z.B Nichtausstellung der Passes usw).

Danke für jeden Tip

Sani








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Ralf
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Antwort #1 - 03.01.2005 um 10:13:52
 
Hi Sani!

Ich sehe hier im Augenblick keine Möglichkeit für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Dies richtet sich ausschließlich nach
§ 12 StAG
.

Der besonderen Situation von Personen, die im Heimatstaat wehrpflichtig sind, hat der Gesetzgeber mit Absatz 3 Rechnung getragen:
Zitat:
(3) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Bundesgebiet in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist.

Wenn die darin genannten Voraussetzungen, u.a. Schulbesuch nicht erfüllt sind, ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nun mal nicht möglich.

Wenn die erforderliche Entlassung vom Heimatstaat verweigert wird, kann darüber hinaus nur dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, wenn der Grund für die Verweigerung vom Einbürgerungsbewerber nicht selbst zu vertreten ist.
Ein nicht abgeleisteter Wehrdienst ist aber grundsätzlich selbst zu vertreten, es sei denn, die Ableistung des Wehrdienstes wäre im Einzelfall unzumutbar.

Dazu heißt es in den Verwaltungsvorschriften:
Zitat:
87.1.2.3.2.2 Macht der Herkunftsstaat - ohne dass die Voraussetzungen des    Absatzes 3 vorliegen - die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leis-
            tung des Wehrdienstes abhängig, so ist dies eine unzumutbare Entlas-
            sungsbedingung, wenn der Einbürgerungsbewerber

            a) über 40 Jahre alt ist und seit mehr als 15 Jahren seinen gewöhnlichen
               Aufenthalt nicht mehr im Herkunftsstaat hat, davon mindestens zehn
               Jahre im Inland,

            b) durch die Leistung des Wehrdienstes in eine bewaffnete Auseinander-
               setzung mit der Bundesrepublik Deutschland oder mit einem mit der
               Bundesrepublik Deutschland verbündeten Staat verwickelt werden
               könnte,

            c) zur Ableistung des Wehrdienstes für mindestens zwei Jahre seinen
               Aufenthalt im Ausland nehmen müsste und in einer familiären Gemein-
               schaft mit seinem Ehegatten und einem minderjährigen Kind lebt oder

            d) sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwen-
               dung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatz-
               dienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird.

            Kann die nach den Buchstaben a) bis d) unzumutbare Wehrdienstleistung
            durch Zahlung einer Geldsumme abgewendet werden ( ,,Freikauf" ), so ist
            dies in der Regel unzumutbar, wenn das Dreifache eines durchschnittli-
            chen Bruttomonatseinkommens des Einbürgerungsbewerbers überschrit-
            ten wird. Ein Betrag von 10 000 Deutsche Mark ist immer zumutbar.


Es wäre demnach zu prüfen, ob eine der in a) - d) genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei b) zur Zeit von vorn herein auszuschließen ist.
Sofern dies nicht der Fall ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten:
1.) den Wehrdienst ableisten oder
2.) warten, bis das 40. Lebensjahr vollendet ist.
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Sani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2005 um 22:04:10
 
Hi Ralf,

danke für deine Antwort. Diese bringt mich aber nicht weiter. Bin mir der rechtlichen Lage absolut bewußt. Kann einfach nicht nachvollziehen, dass sich das RP stur stellt und strikt nach den Paragraphen handelt. Es handelt sich hier eindeutig um einen Härtefall.
Ich kann nur an den gesunden Menschenverstand appelieren. Ich will ja unbedingt deutscher Staatsbürger werden, da mein Lebensmittelpunkt hier in der BRD ist. Durch meine Arbeit trage ich zum wirtschaftlichen Aufschwung in der BRD bei. Ich will auch mitbestimmen. Es geht auch um die Zukunft meiner Familie. Es darf nicht sein, dass meine  Familienangehörige die gleiche Staatsbürgerschaft beitzenn und ich der Familenkümmerer nicht. Ich habe mit Serbien/Montenegro nichts zu tun.

Ich besitze quasi eine Staatsbürgerschaft die ich gar nicht besitzen will, komme davon nicht weg. Es ist einfach gesagt - leiste den Wehrdienst ab oder warum hast du solange gewartet. Das ist nicht so einfach. Verschiedene Gründe spielen eine Rolle.

Ich werde mich mit einem persönlichen Schreiben an das RP wenden indem meine Lage geschildert wird. Außerdem bekomme ich Unterstützung vom Arbeitgeber in Form einer Befürwortung und von Landtagsabgeordneten die such für mich einsetzen werden.

Ich kann nur hoffen, dass sich die Verantwortlichen im RP in meine Lage versetzen und "menschlich" zu meinen gunsten entscheiden können.

Ralf ich wollte dich jetzt nicht so lange quälen. Werde posten wie es gelaufen ist.

Danke

Sani
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Mick
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Antwort #3 - 03.01.2005 um 22:34:41
 
Hi Sani,

Zitat:
Hi Ralf,

danke für deine Antwort. Diese bringt mich aber nicht weiter. Bin mir der rechtlichen Lage absolut bewußt.


Das ist gut, es stellt sich die Frage, warum Du hier den Thread angefangen hast.

Zitat:
Kann einfach nicht nachvollziehen, dass sich das RP stur stellt und strikt nach den Paragraphen handelt.


Weil wir in einem Rechtsstaat leben. Siehe auch im Einbürgerungsportal unter FDGO: das Prinzip der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" (sicher, dass alle EB-Voraussetzungen erfüllt werden?)

Zitat:
Es handelt sich hier eindeutig um einen Härtefall.


Finde ich nicht im StAR, wo das zur Einbürgerung führen könnte.

Zitat:
Ich kann nur an den gesunden Menschenverstand appelieren.


Bei Beamten?

Zitat:
Ich will ja unbedingt deutscher Staatsbürger werden, da mein Lebensmittelpunkt hier in der BRD ist.


Grundvorausstezung I erfüllt.

Zitat:
Durch meine Arbeit trage ich zum wirtschaftlichen Aufschwung in der BRD bei. Ich will auch mitbestimmen.


Jepp, sich selbständig zu unterhalten ist in der Regel ebenfalls Voraussetzung.

Zitat:
Es geht auch um die Zukunft meiner Familie. Es darf nicht sein, dass meine  Familienangehörige die gleiche Staatsbürgerschaft beitzenn und ich der Familenkümmerer nicht.


Warum nicht? Geht es Euch deswegen persönlich schlechter? Kannst Du nicht bei Deiner Familie leben?

Zitat:
Ich habe mit Serbien/Montenegro nichts zu tun.


Oki, man hat keine Einfluss darauf, wo man hinein geboren wird. Das kann ich nicht wechseln.

Zitat:
Ich besitze quasi eine Staatsbürgerschaft die ich gar nicht besitzen will, komme davon nicht weg. Es ist einfach gesagt - leiste den Wehrdienst ab oder warum hast du solange gewartet. Das ist nicht so einfach. Verschiedene Gründe spielen eine Rolle.


Sorry, Sani, aber auch das Argument ist nicht neu und rechtfertigt keine Ausnahme, insbesondere, wenn man die "verschiedenen Gründe" nicht darlegt.

Zitat:
Ich werde mich mit einem persönlichen Schreiben an das RP wenden indem meine Lage geschildert wird. Außerdem bekomme ich Unterstützung vom Arbeitgeber in Form einer Befürwortung und von Landtagsabgeordneten die such für mich einsetzen werden.


Wäre schlimm, wenn das was an der Entscheidung ändern würde.

Zitat:
Ich kann nur hoffen, dass sich die Verantwortlichen im RP in meine Lage versetzen und "menschlich" zu meinen gunsten entscheiden können.


Ich wünsche Dir das Beste. Aber wundere Dich nicht, wenn es in die Buxe geht.

Zitat:
Ralf ich wollte dich jetzt nicht so lange quälen. Werde posten wie es gelaufen ist.


*gespannt_bin*


Schlussbemerkung:

Ich habe bewusst ironisch geantwortet und entschuldige mich im Vorfeld dafür. Aber sorry, was Du da schreibst, kann jeder in Deiner Situation schreiben, der einigermaßen integriert ist. Wenn man so einem "Fall" nachgeben würde, stellte sich die Frage, wofür wir überhaupt Einbürgerungsrichtlinien haben. Die gelten doch nicht nur so lange, bis jemand selbstbewusst auftritt und ordentlich rummeckert?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Antwort #4 - 03.01.2005 um 22:45:48
 
Zitat:
Hi Ralf,

danke für deine Antwort. Diese bringt mich aber nicht weiter. Bin mir der rechtlichen Lage absolut bewußt.

Offensichtlich nicht.

Zitat:
Kann einfach nicht nachvollziehen, dass sich das RP stur stellt und strikt nach den Paragraphen handelt.

Wonach denn sonst?

Zitat:
Es handelt sich hier eindeutig um einen Härtefall.

Eine Härtefallregel gibt es hier nicht, mit Ausnahme der bereits zitierten Verwaltungsvorschrift mit dem 40. Lebensjahr.

Zitat:
Ich kann nur an den gesunden Menschenverstand appelieren.

Fragezeichen

Zitat:
Ich will ja unbedingt deutscher Staatsbürger werden, da mein Lebensmittelpunkt hier in der BRD ist.

Kein Problem, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Der Verlust der bisherigen StA gehört dazu.

Zitat:
Durch meine Arbeit trage ich zum wirtschaftlichen Aufschwung in der BRD bei.

Dies spielt aber hier keine Rolle bzw. ist ohnehin Voraussetzung für die Einbürgerung.

Zitat:
Ich will auch mitbestimmen. Es geht auch um die Zukunft meiner Familie. Es darf nicht sein, dass meine Familienangehörige die gleiche Staatsbürgerschaft beitzenn und ich der Familenkümmerer nicht.

Doch, das kommt sogar häufig vor. I.d.R. bei allen binationalen Ehen.

Zitat:
Ich habe mit Serbien/Montenegro nichts zu tun.

Offensichtlich doch, denn du bist Bürger dieses Staates. Ist das "nichts"?

Zitat:
Ich besitze quasi eine Staatsbürgerschaft die ich gar nicht besitzen will,

Tja, mich hat bei meiner Geburt auch niemand gefragt, ob ich Deutscher sein will. So etwas kann man sich eben normalerweise nicht aussuchen.

Zitat:
komme davon nicht weg. Es ist einfach gesagt - leiste den Wehrdienst ab oder warum hast du solange gewartet. Das ist nicht so einfach. Verschiedene Gründe spielen eine Rolle.

Mag sein, hilft dir aber nicht weiter. Was für Gründe?

Zitat:
Ich werde mich mit einem persönlichen Schreiben an das RP wenden indem meine Lage geschildert wird. Außerdem bekomme ich Unterstützung vom Arbeitgeber in Form einer Befürwortung und von Landtagsabgeordneten die sich für mich einsetzen werden.

fein.  Zwinkernd Ich kann den Landtagsabgeordneten nur empfehlen, vorher einen Blick ins Gesetz zu werfen, um Peinlichkeiten zu vermeiden.  Zwinkernd

Zitat:
Ich kann nur hoffen, dass sich die Verantwortlichen im RP in meine Lage versetzen und "menschlich" zu meinen gunsten entscheiden können.


Meinst du, für die Verantwortlichen im RP gilt Artikel 20 (3) des Grundgesetzes nicht?
Ich zitiere mal:
Zitat:
Art 20 (3) GG: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Was sagt uns das? Genau.

Zitat:
Ralf ich wollte dich jetzt nicht so lange quälen. Werde posten wie es gelaufen ist.

Ich bitte darum.  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 04.01.2005 um 09:33:55 von Ralf »  

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Sani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.01.2005 um 23:51:08
 
Hi Ralf,

Der Grund des Postes: Wollte erfahren ob es ähnliche Fälle gab und irgendwo meinen Frust rauslassen.

Im Prinzip hast du ja Recht, gesetzmäßig möchte ich ja nicht widersprechen. Das es solche Gestze gibt finde ich toll für einen demokratischen Staat. Eine gewisse Ordnung sollte schon beibehalten werden. Das mit den ironischen Antworten bin ja schon gewohnt, für außenstehende ist es schwierig sich in meine Situation zu versetzen. Auf dem ersten Blick sieht alles so einfach und selbstverständlich aus.

Mir ist es aber bitterer ernst. Ich will nicht die Rechtsordnung ändern, ich will nur aufgrund gegebener Fakten das beste für mich und meine Familie erreichen.

Trotzdem finde ich es ungerecht , dass Leute wie Sean Dundee (Fussballer) eingebürgert werden nur weil sie ein paar gute Spiele gemacht haben.

Auch der deutsche Grundsatz - Beibehaltung der einhetlichen familiären Verhältnisse in jeder Hinsicht -  der von den Politikern so oft geprädigt wird, spielt hier offensichtlich keine Rolle. Das finde ich schade.

Gruß

Sani
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Antwort #6 - 04.01.2005 um 01:12:56
 
Zitat:
Hi Ralf,

Der Grund des Postes: Wollte erfahren ob es ähnliche Fälle gab und irgendwo meinen Frust rauslassen.


Hi Sani!

Solche Fälle gibt's reichlich, das tägliche Brot sozusagen.

Zitat:
Mir ist es aber bitterer ernst. Ich will nicht die Rechtsordnung ändern,

Das wird auch kaum gelingen. Zwinkernd

Zitat:
ich will nur aufgrund gegebener Fakten das beste für mich und meine Familie erreichen.

Verständlich

Zitat:
Trotzdem finde ich es ungerecht , dass Leute wie Sean Dundee (Fussballer) eingebürgert werden nur weil sie ein paar gute Spiele gemacht haben.

Das sagt mir jetzt gar nichts (sorry, totaler Fußball-Laie), aber für Spitzensportler gibt es halt Ausnahmen, das ist auch ausdrücklich so vorgesehen in den Verwaltungsvorschriften. So was nennt man dann "besonderes öffentliches Interesse",

Zitat:
Auch der deutsche Grundsatz - Beibehaltung der einheitlichen familiären Verhältnisse in jeder Hinsicht -  der von den Politikern so oft geprädigt wird, spielt hier offensichtlich keine Rolle. Das finde ich schade.


Na ja, Wahlkampf-Reden und Rechts-Wirklichkeit liegen halt gelegentlich meilenweit auseinander.

Ich rate dir mal, die Ausnahmen in der zitierten Verwaltungsvorschrift genau anzusehen, vielleicht bist du ja überzeugter Kriegsdienstverweigerer!? Wird halt nur schwer, dies glaubhaft zu machen. Ich persönlich hatte so einen Fall bisher nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.01.2005 um 16:57:14
 
Hallo zusammen,

erstmal zu meiner Person, bin zwar erst 18 Jahre alt doch bin hier in Deutschland geboren und auch aufgewachsen und kann Sani wirklich gut verstehen, da ich selber auch seit einem Jahr mit meiner Einbürgerung kämpfe.  explo

Meine Schwester die 22 Jahre alt ist hat ohne Probleme die Doppelte Staatsbürgerschaft im jahre 2000 bekommen, doch bei mir ist es leider nicht so einfach.

Die serbische Regierung verlangt nach meines Wissens z.Z. 1.400 € (ein Bekannter hat diese Summer vor einigen Wochen gezahlt), doch leider liegt dem Regierungspräsidium in Darmstadt was anderes vor.

Da ich z.Z. aber noch in der Ausbildung bin und nicht sehr viel Geld verdiehne kann ich mir auch wenn es 1.000 € wären nicht leisten!

Jetzt werden vielleicht einige sagen, Eltern sind auch noch da, doch das ist auch nicht einfach, da mein Vater seit November 2004 Erwerbsunfähigkeitsrentner geworden ist und auch nicht viel Geld bekommt.

War gerade heute in Darmstadt und bin echt am verzweifeln das nicht berücksichtigt wird das ich in der Ausbildung bin und das Geld leider nicht bezahlen kann.  weinend

Möchte aber unbedingt deutsche Staatsbürgerin werden

Irgendwie finde ich es in manchen Fällen unfair beurteilt und entschieden!

Viele Grüße
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Antwort #8 - 11.01.2005 um 19:35:40
 
Hallo LoveOfAngel!

Bei allem Verständnis für deinen Ärger: Die Rechtsvorschriften sind eindeutig. Die von Serbien verlangte Entlassungsgebühr ist - zumindest zur Zeit - nicht unzumutbar hoch, weil sie nicht höher ist als die in den Verwaltungsvorschriften genannte Grenze von 1.278,23 Euro (2.500,00 DM). Bis zu dieser Höhe sind Entlassungsgebühren immer zumutbar, bei darüber hinaus gehenden Forderungen kommt es auf das Einkommen an.

Zitat:
Meine Schwester die 22 Jahre alt ist hat ohne Probleme die Doppelte Staatsbürgerschaft im jahre 2000 bekommen, ..

Da hat sie Glück gehabt. Damals war die geforderte Gebühr höher und somit oftmals unzumutbar. Es ist jedenfalls kein Grund, dich ebenfalls unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern.

Zitat:
Die serbische Regierung verlangt nach meines Wissens z.Z. 1.400 € (ein Bekannter hat diese Summer vor einigen Wochen gezahlt), ...

Sollt dies neu sein, lass dir die Gebührenhöhe vom Konsulat schriftlich geben, dann wird die Einbürgerungsbehörde aufgrund des Einkommens wahrscheinlich auf Unzumutbarkeit erkennen. Ich vermute allerdings, dass bei dieser genannten Summe Passgebühren enthalten sind, diese können bei der Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze nicht zu berücksichtigt werden.

Zitat:
Irgendwie finde ich es in manchen Fällen unfair beurteilt und entschieden!

Ich auch. Aber die Verwaltungsbehörden haben die Vorschriften nicht gemacht, sie müssen sie aber einhalten. Eine Ausnahme von der oben genannten Regel ist nicht vorgesehen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: auch ich halte die von manchen Staaten für ein Entlassungsverfahren geforderten Gebühren durch nichts gerechtfertigt. Aber der deutsche Staat kann dagegen nichts unternehmen, mit Ausnahme der Unzumutbarkeitsregelung. Und irgendwo muss eine Mindestgrenze ja liegen.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Summe irgendwie aufzubringen. Neben den Eltern kann man sich ja Geld leihen bei anderen Verwandten, bei Freunden, und nicht zuletzt bei der Bank.  Zwinkernd
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