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Deutsch-chinesische Eheschließung in D (Gelesen: 1.477 mal)
Jewel
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsch-chinesische Eheschließung in D
08.11.2004 um 17:45:37
 
Hiho!

Ich habe keinerlei Fragen oder ähnliches, da aber mein chinesicher Freund und ich (Deutsche) gerade selbst durch das Formular-Wirrwarr und Oberlandesgericht-Theater durchgekommen sind, wollte ich einfach für andere hier, die vielleicht in der selben Situation sind, mal erzählen, wie es uns ergangen ist..   vielleicht kann es einem von euch noch in Zukunft weiterhelfen....

Wir hatten den Vorteil, dass mein Verlobter bereits seit 2 Jahren in Deutschland mit einem Studenten Visum lebt und er hier also normal als Bürger gemeldet ist.

Also...  am 8. Juli 2004 waren wir das erste Mal in unserem Standesamt Bremen, um uns zu informieren, was für Unterlagen wir genau brauchen, um den Bund der Ehe schließen zu können.

Folgendes wurde von meinem chinesischen Freund verlangt:


1. Kopie des Reisepasses, inkl. des Visums
2. Ehefähigkeitszeugnis für seine Zeit, die er in China gelebt hat (auszustellen von der Behörde seiner chin. Provinz; hier war es Zhejiang)
3. Ehefähigkeitszeugnis für die Zeit, in der er in Deutschland lebt (auzustellen vom chin. Konsulat; hier war es das Konsulat in Hamburg)
4. Geburtsurkunde aus seiner Provinz
5. Meldebescheinigung in D (hier hat das Standesamt sich selbst an das Bürgerbüro gewendet, da beides in Bremen ist)


Die Unterlagen aus China mussten außerdem von einer deutschen Vertretung in Shanghai (Deutsches Konsulat) beglaubigt werden (Stempel und Unterschrift). Dies hat alles das Amt in Zhejiang für uns in die Wege geleitet. Sie waren sogar so lieb, in die amtliche Mappe, die mit einem chinesischen Siegel versehen war, schon vorab eine Übersetzung ins Deutsche mit hinein zu binden!!
(Wir haben keine weitere Übersetzung eines Übersetzers aus Deutschland beigefügt... und es wurde auch von niemanden deshalb gemeckert oder was beanstandet)
Diese Mappen (Ledigkeitsbescheinigung - anstelle des Ehefähigkeitszeugnisses - und die Geburtsurkunde) gingen also direkt von Zhejiang nach Shanghai zur Beglaubigung...  alles im allen hat die Austellung der Unterlagen in China vom 9. Juli - 23. Juli gedauert (Kosten ca. 30 €)
Wir haben uns die Papiere dann per Eilpost (ca. 30 €) nach Deutschland versenden lassen und hatten sie dann schon am 27. Juli in unseren händen!
Am 30. Juli machten wir uns dann auf den Weg zum chinesichen Konsulat in Hamburg, mußten dort die Ledigkeitsbescheinigung für den Zeitraum in China vorlegen und sie verfassten uns in nur 20 Minuten die Bescheinigung für den Zeitraum in Deutschland (Kosten: 50€, da als Eilauftrag).

Am 2. August gingen wir dann mit allen Unterlagen zum Standesamt und bekamen einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.  Das war leider erst am 22. September...   die Unterlagen lagen also mehrere Wochen nur blöde im Standesamt herum und warteten auf den Termin!  *argh*

Am 22. September also gaben wir dann all unsere Daten weiter (Trauzeugen, dass ich den Familiennamen meines Zukünftigen nach deutschem Recht annehmen will etc.).  Alle Kosten die für die Eheschließung auftreten werden (Heiratsurkunde, Versicherung des Eides, Stammbuch, Prüfung der ausländischen Ehefähigkeit) mussten wir noch an diesem Tag bar beim Standesamt bezahlen...  es waren insgesamt 108 €.

Dann verkündete uns der Beamte, dass die Unterlagen NUN noch zum Oberlandesgericht weitergeleitet werden müssen, da in China kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird (wie es hier in Deutschland verlangt wird), sondern nur eine "Ledigkeitsbescheinigung".  (*mannomann*   öhm  )
Man warnte uns vor, dass es 4-6 Wochen dauern könnte, bis wir eine Rückmeldung bekommen werden...
Nach GENAU 6 Wochen auf den Tag genau, hatten wir endlich Post vom Oberlandesgericht mit dem Betreff "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" mit ein wenig blablah und einem Kostenpunkt von 39 €, die wir umgehend an das Oberlandesgericht überweisen mussten.
Mit dem Zahlungsbeleg, den wir uns bei unserer Bank abstempeln ließen, gingen wir dann am Folgetag zum Standesamt und konnten ENDLICH den Termin der Eheschließung reservieren!!!!   

Wir werden an unserem schon damals geplanten Termin heiraten:    14.12.2004
Gott sei Dank hatten wir unser Vorhaben früh genug in die Wege geleitet, ohne Vorahnung, was da zeitmäßig auf uns zu kommen sollte...    jetzt, nach 4 Monaten ist endlich alles klar und die Hochzeitsvorbereitungen laufen an...

Wünscht uns viel Glück!! Smiley

Im März 2005 gibt es noch eine chinesiche Hochzeitsfeier in Zhejiang mit der Familie meines Freundes und meiner Familie... 
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Chun
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Beiträge: 98

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsch-chinesische Eheschließung in D
Antwort #1 - 08.11.2004 um 19:42:08
 
Hallo,
bei uns war es ähnlich. Mein Mann ist auch chinesischer Staatsbürger. Wir haben am 10.08.2004 hier geheiratet.
Der einzige Unterschied zu euer Geschichte ist nur, dass mein Mann in Holland gelebt und studiert hatte.

Ich wünsche Euch viel Glück und eine schöne Hochzeitsfeier Smiley
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsch-chinesische Eheschließung in D
Antwort #2 - 10.08.2007 um 12:49:42
 
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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