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Heirat in Tunesien (Gelesen: 18.397 mal)
stellagemella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.09.2004 um 01:09:48
 
Hallo Zusammen,

ich stehe im Moment vor einem ziemlichen Problem. Ich heirate in Kürze meinen tunesischen Verlobten in Tunesien. Die Papiere hierfür haben wir alle zusammen. Der standesamtlichen Trauung steht demnach nichts entgegen.
Das erste Problem ist aber, dass ich nicht möchte, dass auf meiner Arbeitsstelle jemand den Ort der Trauung erfährt, da sie ziemlich mit VOrurteilen behaftet sind. Da ich eine ziemlich verantwortungsvolle Position habe ist dies sehr schwierig. Jetzt meinte die Personalabteilung, dass sie eine Kopie der Heiratsurkunde bekommen wollen. Ist das denn unbedingt notwendig. Das hiesse, sie würden den Ort der Hochzeit sehen, da er ja auf der Heiratsurkunde steht, oder???
Ausserdem, in welcher Reihenfolge muss ich vorgehen? Muss ich zuerst mit der übersetzten und in Tunesien von der deutschen Botschaft beglaubigten Heiratsurkunde zum hiesigen Standesamt? Die müssen sie doch anerkennen? Wie lange dauert so etwas im Durchschnitt. Und dann muss ich mit der anerkannten Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt? Aber was ist denn mit dem Eintrag ins Stammbuch?

Ist man denn garnicht geschützt, dass gewisse persönliche Daten nicht in die Hände des Arbeitgebers geraden bzw. gibt es nicht eine Bestätigung des Standesamtes oder eines sonstigen Amtes, in der vielleicht der Name der Ehepartner hervorgeht, nicht aber deren Heiratsort?

Ich bin ganz verzweifelt. Bitte helft mir!

Liebe Grüsse

Michaela
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.09.2004 um 03:41:42
 
Hallo,

gewährt dein Arbeitgeber irgendwelche Leistungen, die an den Personenstand geknüpft sind (z. B. Zuschläge für Verheiratete wie im öffentlichen Dienst) oder bist du im kirchlichen Dienst tätig?

Ansonsten würde ich mir in der Personalabteilung die Lohnsteuerkarte holen und nach Änderung der Steuerklasse wieder zurückgeben. Das müsste denen für die Berechnung der Abzüge genügen. Neu eintretende Mitarbeiter müssen schließlich auch keine Heiratsurkunde vorlegen.

Aber wie kommst du darauf, dass es wegen des Ortes der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen könnte? Ist es nicht vielmehr die Befürchtung, deine Kollegen könnten deinen künftigen Mann nicht akzeptieren? Zu dem solltest du aber stehen und das auch zum Ausdruck bringen. Es ist doch nichts Außergewöhnliches, am Wohnort der Braut oder des Bräutigams zu heiraten.

Mono
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 01.09.2004 um 08:21:38
 
Zitat:
Ist man denn garnicht geschützt, dass gewisse persönliche Daten nicht in die Hände des Arbeitgebers geraden bzw. gibt es nicht eine Bestätigung des Standesamtes oder eines sonstigen Amtes, in der vielleicht der Name der Ehepartner hervorgeht, nicht aber deren Heiratsort?


Du könntest bei Deinem Standesamt ein Familienbuch anlegen lassen. Das hätte zunächst mal den Vorteil, dass Du eine deutsch Urkunde hast, welche als Nachweis der Eheschließung dient.
Damit gehst Du auch allen Diskussionen aus dem Weg, ob die Ehe in D "anerkannt" ist oder nicht. Außerdem wird, was nicht automatisch erfolgt, die Namensführung in der Ehe bestimmt.

Eine begl. Abschrift des FB kannst Du überall dort vorlegen, wo Du Deinen Namen (neu) belegen mußt, aber der Standesbeamte kann Dir auch eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen, damit nicht mehr Daten als nötig bekanntgegeben werden.

Die Steuerkarte wird mit dem FB vom Finanzamt geändert. Deinem Arbeitgeber kannst Du nach Abschluß der FB-Geschichte die Steuerkarte und eine erw. Meldebescheinigung vorlegen, diese enthält den Familienstand und die aktuelle Namensführung.

Viel Glück Daumen hoch
ronny
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Nicator
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Antwort #3 - 01.09.2004 um 09:26:28
 
Zitat:
Die Steuerkarte wird mit dem FB vom Finanzamt geändert.



Hi @ Thread!

Nach meinen Kenntnissen ändert die Steuerkarte in diesem Fall nicht das Finanzamt, sondern das Einwohnermeldeamt, bzw. das Bürgerbüro.
Aber dies auch nur dann, wenn sich der Ehemann auch im Bundesgebiet aufhält und angemeldet ist.

Grüße

Nicator
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Antwort #4 - 01.09.2004 um 11:16:53
 
hallo michaela,

meine reihenfolge war damals wie folgt (habe zwar nicht in tunesien geheiratet, aber ebenfalls im nicht-eu ausland):

1. mit der uebersetzen und legalisierten heiratsurkunde zum einwohnermeldeamt, um die eheschliessung anzuzeigen
2. gespraech bei der abh zur visumerteilungzustimmung (wieder mit der heiratsurkunde; abh wollte auch wissen, ob die ehe beim einwohnermeldeamt angezeigt wurde)
3. erteilung des visums auf familienzusammenfuehrung nach ca. 4 monaten (man kann vorher nicht sagen, wie lange es dauert, bis das visum erteilt wird, da verschiedene faktoren eine rolle spielen)
4. nach ankunft meines mannes in deutschland: verlaengerung des visums auf drei jahre, krankenversicherung, arbeitserlaubnis, beantragung seiner lohnsteuerkarte und aenderung meiner (geht nur, wenn der ehepartner in deutschland ist), gang bzw. kontakt zum standesamt I in berlin zwecks namensaenderung (ich war nie bei einem anderen standesamt) -> erst zu diesem zeitpunkt und vom standesamt I wurde eine inhaltliche ueberpruefung der heiratsurkunde verlangt. diese ueberpruefung dauerte ca. zwei jahre (das war wirklich der ausnahmefall, unsere heiratsurkunde ist unterwegs in der diplomatenpost verlorengegangen...wie auch immer das geschehen konnte  kopfhau)

wir haben bis heute nur eine inzwischen beglaubigte abschrift unserer heiratsurkunde und kein familienbuch (lassen wir eventuell demnaechst doch noch anlegen, obwohl es nicht pflicht ist)

viele gruesse
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Abu
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Antwort #5 - 01.09.2004 um 12:30:56
 
Zitat:
Das erste Problem ist aber, dass ich nicht möchte, dass auf meiner Arbeitsstelle jemand den Ort der Trauung erfährt, da sie ziemlich mit VOrurteilen behaftet sind.

Zitat:
Aber wie kommst du darauf, dass es wegen des Ortes der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen könnte?


@ Stellagemella,

Auch ich verstehe das Problem nicht!  Geht es wirklich um den Ort? ??? Kannst Du das mal bitte erläutern?

Zitat:
erst zu diesem zeitpunkt und vom standesamt I wurde eine inhaltliche ueberpruefung der heiratsurkunde verlangt.


Was haben die denn dann überprüft?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 01.09.2004 um 13:20:43
 
Zitat:
Nach meinen Kenntnissen ändert die Steuerkarte in diesem Fall nicht das Finanzamt, sondern das Einwohnermeldeamt, bzw. das Bürgerbüro


@nicator
Du hast recht, ich war auf dem Trip Kinderfreibetrag

Zitat:
Was haben die denn dann überprüft?


@abu
Das Standesamt muß generell bei seinen Beurkundungen prüfen, ob die Ehe formell und materiell rechtmäßig zustandegekommen ist.
In jedem Fall ist diese sog. Vorfrage zu klären.

Bei Pfirsichring war es so, dass die Namenserklärung nur möglich war, wenn die Ehe ordnungsgemäß zustandegekommen war. Da sie kein Familienbuch beantragt hatte, war das Standesamt I in Berlin originär zuständig, ansonsten wird die Vorfrage von dem Standesamt geprüft, welches das Familienbuch anlegt, im Regelfall Wohnsitzstandesamt.

Weil aber der Prüfaufwand und der Urkundenaufwand immer der gleiche ist, und Michaela eine geänderte Namensführung dokumentieren will habe ich ihr empfohlen, gleich das Familienbuch zubeantragen.
Ansonsten könnte sie durchaus auch den Weg gehen, den Pfirsichring gegangen ist.

Das hat außerdem die bereits oben geschilderten Vorteile.

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Antwort #7 - 01.09.2004 um 13:43:13
 
Zitat:
1. mit der uebersetzen und legalisierten heiratsurkunde zum einwohnermeldeamt, um die eheschliessung anzuzeigen


@all

Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.


Zitat:
wir haben bis heute nur eine inzwischen beglaubigte abschrift unserer heiratsurkunde und kein familienbuch (lassen wir eventuell demnaechst doch noch anlegen, obwohl es nicht pflicht ist) 


@Pfirsichring

Du hast recht, das Familienbuch ist keine Pflicht. Zwinkernd

Aber es dient von seinem Grundgedanken her dem Zweck, Deutschen die im Ausland eine Beurkundung bekommen haben, zu einer deutschen Urkunde zu verhelfen.

Das hat mehrere Vorteile, welche sich möglicherweise erst später erschließen, (wie Du selbst mit Deiner eigenen Heiratsurkunde erfahren mußtest).

Die Vorteile:

  • deutsche Personenstandsurkunden genießen den Anscheinsbeweis der Echtheit, d.h. bis zum Beweis des Gegenteils ist die beurkundete Tatsache als gegeben anzusehen
,
  • Familienbücher geben immer den aktuellen Personenstand der Familie wieder, da sie fortgeführt werden
,
  • sie sind jederzeit aktuell neu ausstellbar
,
  • es werden künftig keine Übersetzungen der Heiratsurkunde notwendig


Das sind nur ein paar der Vorteile, die mir adhoc einfallen.

BTW
Zitat:
unsere heiratsurkunde ist unterwegs in der diplomatenpost verlorengegangen


Schlechte Reklame für die eigene Zunft, gell  Zwinkernd

Nix für ungut!
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Antwort #8 - 01.09.2004 um 14:21:38
 
Zitat:
Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.




Die Dame dort hat auch nicht grossartig ueberprueft. Sie hat sich einfach die Uebersetzung der Heiratsurkunde angeschaut und meinen Familienstand von 'ledig' in 'verheiratet' geaendert.  Zwinkernd

Was ich in Berlin immer interessant finde, ist, dass einige Meldebehoerden diese Aenderung des Familienstandes vornehmen, andere nicht, obwohl die ABH (zumindest damals noch) darauf bestand. Gluecklicherweise gibt es hier jedoch mehrere Einwohnermeldebehoerden, so dass man irgendwann schon jemanden findet, der den Familienstand im Melderegister aendert.  grin
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Antwort #9 - 01.09.2004 um 14:27:06
 
@ronny

Zitat:
es werden künftig keine Übersetzungen der Heiratsurkunde notwendig


Schlechte Reklame für die eigene Zunft, gell  Zwinkernd


die Uebersetzung ist bei uns das geringste Problem, da sich immer eine nette Kollegin findet (oder auch Kollege), die mir in dieser Hinsicht behilflich ist  Zwinkernd


bei uns ist meiner meinung nach noch kein dip bag verschwunden, da dieser immer schwer bewacht und unter strengster geheimhaltung zum flughafen gebracht bzw. von dort abgeholt wird  lachen
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Antwort #10 - 01.09.2004 um 14:29:39
 
Zitat:
@all

Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.



@ Ronny:

Dennoch sollte man die Eheschließung bei der Meldebehörde "anzeigen". Pfirchsichring schriebt ja auch nicht, dass die Eheschließung dort überprüft werden soll, sondern er sprach lediglich von "anzeigen".

Darüberhinaus muss ich Dir aus meiner eigenen langjährigen Meldeamtserfahrung (auch wenn es schon einige Zeit her ist) absolut recht geben.
Ohne Rücksprache mit dem Standesamt wird das Einwohnermeldeamt wohl in den seltensten Fällen eine im Ausland erfolgte Eheschließung speichern.

Grüße

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Antwort #11 - 01.09.2004 um 14:30:05
 
Zitat:
Was ich in Berlin immer interessant finde, ist, dass einige Meldebehoerden diese Aenderung des Familienstandes vornehmen, andere nicht, obwohl die ABH (zumindest damals noch) darauf bestand. Gluecklicherweise gibt es hier jedoch mehrere Einwohnermeldebehoerden, so dass man irgendwann schon jemanden findet, der den Familienstand im Melderegister aendert.


Und dann verläßt sich die ABH auf das Meldeamt, und nach langen Jahren wird ein Kindchen geboren, und der "böse, böse" Standesbeamte stellt dann fest, was da im Ausland stattfand (Dreimal um das Lagerfeuer laufen etc.  laola) war alles nur keine Eheschließung. :rofl2




Und das Erwachen ist grausam  grin

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Antwort #12 - 01.09.2004 um 14:37:38
 
ist denn die ehe erst als definitiv rechtmaessig in deutschland anerkannt, wenn die heiratsurkunde inhaltlich ueberprueft wurde  Fragezeichen
von anderen abhs kenne ich es auch, dass sie erst die inhaltliche ueberpruefung verlangen, bevore dem familienzusammenfuehrungsvisum zugestimmt wird.
ich weiss zwar, dass ich nicht dreimal ums lagerfeuer huepfend geheiratet habe  :rofl2, aber wurde dies jetzt auch durch die inhaltliche ueberpruefung sichergestellt?
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Antwort #13 - 01.09.2004 um 15:06:41
 
Zitat:
Dennoch sollte man die Eheschließung bei der Meldebehörde "anzeigen". Pfirchsichring schriebt ja auch nicht, dass die Eheschließung dort überprüft werden soll, sondern er sprach lediglich von "anzeigen".


@nicator

Des Problem ist, wenn es einmal drin ist (im Melderegister, AZR) dann kriegst Du es nur noch raus, wenn es jemand auffält und dann geprüft wird.

BTW Pfirsichring ist weiblich

Zitat:
ist denn die ehe erst als definitiv rechtmaessig in deutschland anerkannt, wenn die heiratsurkunde inhaltlich ueberprueft


@ Pfirsichring

Die inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde ist schon mal besser als nichts, hat aber nicht den gleichen Stellenwert, wie ein angelegtes Familienbuch.

Durch die inhaltliche Überprüfung wird in den sog. "Problemstaaten" durch einen Vertrauensanwalt geprüft, ob z.B. eine Heirat auch in den dortigen Registern eingetragen wurde, ob die Eheschließung auch mit Zeugen (ggf.) stattfand, und eine ermächtigte Person mitwirkte.

Das sind die sog. formellen Eheschließungsvoraussetzungen, das Einhalten der Ortsform.

Der Standesbeamte hier müßte daneben noch prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen.

Das können z. B. sein:

zweiseitig wirkende Ehehindernisse (Doppelehe, Blutsverwandtschaft, Alter etc.).

Und  da geht es wirklich ans Eingemachte, weil Du mehrere Rechtsordnungen unter einen Hut bringen mußt, und die Ergebnisse voneinander abweichen können.

Beispielsweise ist eine nicht aufgelöste Vorehe in D und in Nigeria ein Ehehindernis, aber es gibt unterschiedliche Rechtsfolgen, wenn dagegen verstoßen wurde.
In D ist es eine gültige aber aufhebbare Ehe
In Nig. eine Nichtehe.

Das würde aber jetzt pauschal zu weit führen.
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Antwort #14 - 01.09.2004 um 15:15:55
 
Zitat:
@nicator

Des Problem ist, wenn es einmal drin ist (im Melderegister, AZR) dann kriegst Du es nur noch raus, wenn es jemand auffält und dann geprüft wird.



@ Ronny:

Natürlich ist das völlig richtig. Deshalb sollte es ja auch geprüft werden (von wem auch immer, Meldebehörde in Zusammenarbeit mit dem Standesamt), bevor es eingetragen wird.

Dennoch muss/sollte die Eheschließung doch wohl beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden.
Wenn die das dort dann ohne Prüfung eintragen, ist dies wohl kaum dem Anzeigenden anzulasten.

Wird die Eheschließung aber von ihm oder ihr gar nicht gemeldet, ist es sehr wohl das Verschulden der Eheleute, wenn es später zu Komplikationen kommt.

Also beibe ich dabei: Eheschließung anzeigen!
(eventuell mit der Bitte, an die bearbeitende Person beim Einwohnermeldeamt, diese durch das Standesamt prüfen zu lassen)

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