Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Heirat in Tunesien (Gelesen: 18.396 mal)
stellagemella
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #30 - 02.09.2004 um 22:02:26
 
Hallo,

vielen vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich geantwortet habt. Es hat mir sehr geholfen.

Ihr dürft nicht denken, dass ich mich für meinen Freund schäme, das ist es ganz und gar nicht. Ich muss mir nur ständig schlechte Witze anhören, von wegen Green Card... Pufflucken, unseriös....
Dass er Tunesier ist kann ruhig jeder wissen, aber sie sehen eine Heirat dort als unseriös an...
Deshalb wollte ich den Ort nicht Preis geben, um den ständigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Was für mich aber noch nicht ganz klar ist, wenn ich mir nach Anlegen des Familienbuches eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen lasse, steht doch der Ort der Trauung nicht darin, oder???

Etwas anderes ist mir auch noch unklar:

Mir01:
1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original--Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann??? Oder geht dies schnell?
2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist? Aber was ist denn, wenn sie die dann nicht anerkennen? Muss er dann wieder zurück? Oder ist Tunesien kein Problemstaat und es ist nicht so problematisch mit der Anerkennung?
3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?

Liebe Grüsse

Michaela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #31 - 03.09.2004 um 10:30:18
 
Zitat:
1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original--Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann??? Oder geht dies schnell?

Die Originalurkunde muß vorgelegt, aber nur eine Kopie abgegeben werden.

Zitat:
2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist?

Sofern Du Dich auf den Antrag zur Anlage eines Familienbuchs beziehst: Nein, das kann schon vorher gemacht werden.

Zitat:
3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?


Ich habe das meinem Arbeitgeber unmittelbar nach der Hochzeit im Ausland gemeldet und dann die Heiratsurkunde nachgereicht, als sie übersetzt war. Aber wie bereits erwähnt hängt das auch davon ab, ob Dein Arbeitgeber irgendwelche Sozialleistungen an Verheirate gewährt. Steuerlich ist die Heirat erst relevant, wenn der Partner seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt.

Abu

P.S.:

Zitat:
Dass er Tunesier ist kann ruhig jeder wissen, aber sie sehen eine Heirat dort als unseriös an...

??? Irgendwie verstehe ich das nicht...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Andreas78
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #32 - 03.09.2004 um 10:44:18
 
Zitat:
Da ich leider nicht weiß, ob die Liste der "Problemstaaten" veröffentlicht wurde, kann ich Dir diese nicht zur Verfügung stellen. 


Gibt es hier ganz offiziell:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Andreas
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mir01
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #33 - 03.09.2004 um 10:45:08
 
Hallo Michaela,

zu Deinen Fragen:

1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original-Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann Oder geht dies schnell?

-> Wie schon in meiner Aufstellung aufgelistet, musst Du 2 Kopien abgeben. 1 Exemplar behält die Botschaft, das andere geht ans Bundesverwaltungsamt in Köln. Wie gesagt von Antragsstellung bis Gewährung hat es bei uns 3 Wochen gedauert


2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist? Aber was ist denn, wenn sie die dann nicht anerkennen? Muss er dann wieder zurück? Oder ist Tunesien kein Problemstaat und es ist nicht so problematisch mit der Anerkennung?

-> Du kannst natürlich vorher schon zum Standesamt gehen. Nur beim Antrag auf Namensänderung muss Dein Mann dabei sein, weil er quasi einverstanden sein muss.
Um die Anerkennung musst Du Dir keine Sorgen machen - die Urkunde wird anerkannt. Die Übersetzung muss allerdings von einem vereidigten Übersetzer sein. Wir haben das damals in Tunis machen lassen.

3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?

-> Die Meldung habe ich sofort an den Arbeitgeber gemacht. Ich habe mir die Lohnsteuerkarte schicken lassen (großes Unternehmen), die auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen und beim Arbeitgeber wieder abgegeben. Die Namensänderung in der Firma (email, Adressbuch, Lohnbüro usw.) konnte ich erst später machen lassen, als mein Mann dann hier war, da ich die Namensänderungs-Bescheinigung mitschicken musste.

Wenn Du verheiratet bist, bist Du verheiratet, also kannst Du es sofort nach Eurer Hochzeit sagen!  disco

Alles Gute für Euch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #34 - 03.09.2004 um 10:59:06
 
Zitat:
Was für mich aber noch nicht ganz klar ist, wenn ich mir nach Anlegen des Familienbuches eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen lasse, steht doch der Ort der Trauung nicht darin, oder


Sorry, muß Dich leider enttäuschen. Habe eben mal alles gewälzt im Standesamt, leider wird immer Tag und Ort der Eheschließung mit aufgeführt.  Griesgrämig

ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #35 - 03.09.2004 um 11:03:40
 
Zitat:
-> Die Meldung habe ich sofort an den Arbeitgeber gemacht. Ich habe mir die Lohnsteuerkarte schicken lassen (großes Unternehmen), die auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen und beim Arbeitgeber wieder abgegeben. Die Namensänderung in der Firma (email, Adressbuch, Lohnbüro usw.) konnte ich erst später machen lassen, als mein Mann dann hier war, da ich die Namensänderungs-Bescheinigung mitschicken musste.


??? Das ist zumindest mißverständlich...
Die Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte kann erst dann geändert werden, wenn der Partner seinen Wohnsitz hat, d. h. praktisch,wenn er angemeldet ist!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #36 - 03.09.2004 um 11:10:14
 
bei uns hat das standesamt I bezueglich der namensfuehrung darauf bestanden, dass mein mann in deutschland sein muss. ist aber vielleicht laenderabhaengig, andererseits mussten wir dort etwas unterschreiben (weiss leider nicht mehr was)   ???

habe gestern einen termin wegen der anlegung des familienbuchs gemacht und die standesbeamtin besteht ebenfalls darauf, dass mein mann zu dem termin mitkommt. muessen denn nun beide ehepartner wegen der anlegung des familienbuchs vorstellig werden oder nicht, bzw. ist das einzelfallabhaengig   Fragezeichen   PC
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #37 - 03.09.2004 um 11:23:13
 
Zitat:
muessen denn nun beide ehepartner wegen der anlegung des familienbuchs vorstellig werden oder nicht, bzw. ist das einzelfallabhaengig   


Die Anwesenheit beider Eheleute ist beim Antrag für das Familienbuch nicht erforderlich, geht auch mit Beauftragung /Vollmacht.

Beide müssen hingegen anwesend sein, wenn eine namensrechtliche Erklärung zum Ehenamen erforderlich wird, da diese gemeinsam zu beurkunden ist.
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #38 - 03.09.2004 um 11:40:53
 
Zitat:
bei uns hat das standesamt I bezueglich der namensfuehrung darauf bestanden, dass mein mann in deutschland sein muss.


Zitat:
Beide müssen hingegen anwesend sein, wenn eine namensrechtliche Erklärung zum Ehenamen erforderlich wird, da diese gemeinsam zu beurkunden ist.


Das muß allerdings nicht unbedingt in Deutschland, sondern kann auch bei einer Deutschen Botschaft im Ausland passieren.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mir01
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #39 - 03.09.2004 um 12:12:47
 
@ Abu,

Du hast recht, die Lohnsteuerkarte konnte erst geändert werden, als mein Mann da war. kopfhauSorry, ist schon ne Weile her.

Ich hatte die Lohnsteuerkarte eigentlich gleich angefordert, konnte sie aber erst nach Einreise meines Mannes ändern lassen. Hatte die L. also eine Weile zu Hause in Verwahrung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Tunesien
Antwort #40 - 03.09.2004 um 12:31:10
 
Hallo,
aber ich denke, genau da liegt, wenn es mit der Anmeldung nach der Einreise glatt läuft, die Lösung: man legt im Betrieb die geänderte Lohnsteuerkarte vor,  eventuell auch mit geändertem Namen - daraus geht nur das hervor, was den Betrieb auch wirklich was angeht: neuer Name und Familienstand. Alles andere hat die nicht zu interessieren, daher auch keine Abgabe der Heiratsurkunde - es sei denn, man ist im öffentlichen Dienst oder so.
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema