Hallo Michaela,
zu Deinen Fragen:
1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original-Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann Oder geht dies schnell?
-> Wie schon in meiner Aufstellung aufgelistet, musst Du 2 Kopien abgeben. 1 Exemplar behält die Botschaft, das andere geht ans Bundesverwaltungsamt in Köln. Wie gesagt von Antragsstellung bis Gewährung hat es bei uns 3 Wochen gedauert
2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist? Aber was ist denn, wenn sie die dann nicht anerkennen? Muss er dann wieder zurück? Oder ist Tunesien kein Problemstaat und es ist nicht so problematisch mit der Anerkennung?
-> Du kannst natürlich vorher schon zum Standesamt gehen. Nur beim Antrag auf Namensänderung muss Dein Mann dabei sein, weil er quasi einverstanden sein muss.
Um die Anerkennung musst Du Dir keine Sorgen machen - die Urkunde wird anerkannt. Die Übersetzung muss allerdings von einem vereidigten Übersetzer sein. Wir haben das damals in Tunis machen lassen.
3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?
-> Die Meldung habe ich sofort an den Arbeitgeber gemacht. Ich habe mir die Lohnsteuerkarte schicken lassen (großes Unternehmen), die auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen und beim Arbeitgeber wieder abgegeben. Die Namensänderung in der Firma (email, Adressbuch, Lohnbüro usw.) konnte ich erst später machen lassen, als mein Mann dann hier war, da ich die Namensänderungs-Bescheinigung mitschicken musste.
Wenn Du verheiratet bist, bist Du verheiratet, also kannst Du es sofort nach Eurer Hochzeit sagen!
Alles Gute für Euch!