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Anzeige unzumutbarer Bedingungen II (Gelesen: 22.979 mal)
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 10.08.2004 um 22:09:52
 
Zitat:
Aus dem Posting von eishenning:


Na bitte, eindeutig, oder?


Nee, nicht so ganz...

"acquisition or renunciation OF the release from BiH citizenship" ? gemeint: OR? oder was?

"OR, if the applicant resides abroad,"
if-> beide zuständig    oder
if -> nur diplomatic repr ?

UND, wenn Entlassung in Bosnien, dann nach Art. 19 oder 21?

Was sagt die deutsche Übersetzung? und das bosnische Original?

Und, OFF TOPIC, was ist eigentlich mit Wehrdienst? und wie verlängert sich die Einbürgerung, wenn doch Ausbürgerung gefordert wird?

eishennig
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Ralf
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Antwort #31 - 10.08.2004 um 22:45:41
 
Ok, dann seh' ich noch mal in meinen Länder-Unterlagen nach. Bin aber erst nächste Woche wieder im Büro.
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Mick
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Antwort #32 - 11.08.2004 um 08:35:36
 
Eigentlich wäre das bosnische Original wichtiger, hier die mir vorliegende dt. Übersetzung des Art. 32:

Zitat:
Der Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit von BuH, auf deren Verzicht oder auf Entlassung aus ihr muss unmittelbar bei den in Art. 30 genannten Behörden gestellt werden oder, wenn der Antragsteller im Ausland lebt, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von BuH.

Allgemein zum Thema "Anrechnung von Reisekosten bei der Ermittlung der Entlassungsgebühren":

Nach einem Dienstbesprechungsprotokoll des IM NRW mit den Bezirksregierungen, welches ausdrücklich Erlass-Charakter hat, ist der Begriff "Nebenkosten" eng auszulegen. Die in dem Protokoll erwähnten Regelungen basieren auf einer Erörterung der Staatsangehörigkeitsreferenten des Bundes und der Länder am 02./03. Juni 2003. Es steht dort u.a.:

Dagegen können die im Rahmen des Entlassungsverfahrens anfallenden allgemeinen Auslagen, wie z.B. Reise- und Portokosten nicht in Ansatz gebracht werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mario_Frankfurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 11.08.2004 um 11:40:39
 
Komisch das bei so einem wichtigem Thema Uneinigkeit besteht.
Falls jemand die bosnische Fassung zur Hand hat, kann würde ich sie gerne übersetzen.
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Ralf
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Antwort #34 - 11.08.2004 um 14:11:14
 
Hallo Mario!

Die deutsche und die englische Übersetzung stimmen ja insoweit überein. Danach ist der Entlassungsantrag von Bosniern, die im Ausland (also außerhalb von Bosnien, mithin auch in Deutschland) leben, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von BuH zu stellen.

Eindeutiger gehts wohl kaum.

Weise also deinen Sachbearbeiter mal auf Artikel 32 des bosnischen Staatsangehörigkeitsgesetzes hin.
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Mario_Frankfurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 11.08.2004 um 14:24:59
 
Das werde ich machen. Vielen Dank für die Hilfe.
Eine abschließende Frage habe ich noch. Ist euch bekannt, ob es das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetzes(Deutschefassung) auch irgendwo im Netz gibt? Meine Recherchen blieben erfolglos.
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Ralf
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Antwort #36 - 11.08.2004 um 14:30:16
 
Zitat:
Das werde ich machen. Vielen Dank für die Hilfe.
Eine abschließende Frage habe ich noch. Ist euch bekannt, ob es das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetzes(Deutschefassung) auch irgendwo im Netz gibt? Meine Recherchen blieben erfolglos.


Ist mir leider nicht bekannt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 13.08.2004 um 12:25:27
 
Hallo,

habe heute Post vom Regierungspräsidium bekommen.

"Ihrem Einbürgerungsantrag kann stattgegeben werden (..) Überweisung von 255 Euro(..)"

An dieser Stelle vielen Dank an Euch alle. Ihr wart mir eine große Hilfe, auch wenn meine Auflistung der Kosten einer Antragsstellung in Bosnien wohl akzeptiert worden ist. [beifall=beifall.gif]

Abschließend habe ich noch zwei Fragen.

1. Wie lange (cirka) wird es dauern bis ich die Einbürgerungsurkunden erhalte?

2. Werden zum Schluss noch Dokumente benötigt die ich vorweisen muss? [beifall=beifall.gif]
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Antwort #38 - 13.08.2004 um 14:43:08
 
Na dann Glückwunsch.

Zitat:
1. Wie lange (cirka) wird es dauern bis ich die Einbürgerungsurkunden erhalte?

Stand das denn nicht im Schreiben der Einbürgerungsbehörde? Im Prinzip kann die Urkunde jetzt wohl ausgestellt werden. Obder wird diese bei euch von einer anderen Stelle ausgefertigt?
Zitat:
2. Werden zum Schluss noch Dokumente benötigt die ich vorweisen muss?

Wenn im Schreiben nichts weiter aufgeführt worden ist, vermutlich keine.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 13.08.2004 um 14:50:47
 
Zitat:
Na dann Glückwunsch.

Vielen Dank.

Zitat:
Stand das denn nicht im Schreiben der Einbürgerungsbehörde? Im Prinzip kann die Urkunde jetzt wohl ausgestellt werden. Obder wird diese bei euch von einer anderen Stelle ausgefertigt?(..)

Dazu steht im Schreiben folgendes:
(..) Sobald der Betrag hier eingegangen ist, wird die Eingürgerungsurkunde zu der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes gesandt. Von dort erhalten Sie dann weitere Nachrichten über den Aushändigungstermin der Einbürgerungsurkunde.(..)

Da ich in Frankfurt wohne, werden die Unterlagen wohl erst von Darmstadt nach FFM geschickt.

Vielleicht zur allgemeinen Info und die Suchmaschinen Smiley
Den Antrag auf Einbürgerung habe ich im Januar 2004 gestellt. Im August 2004 wurde ich dann wohl eingebürgert. Ziemlich fix wie ich finde.
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Antwort #40 - 13.08.2004 um 16:12:35
 
Zitat:
1. Wie lange (cirka) wird es dauern bis ich die Einbürgerungsurkunden erhalte?

Ich habe das Geld am 19. Juni überwiesen und habe die Einbürgerungsurkunde am 26. Juli erhalten (Frankfurt am Main).

Ich habe wegen der langen Bearbeitungszeit zweimal mit der Sachbearbeiterin beim RP telefoniert. Sie meinte, hier muss ein Fehler passiert sein, weil die Einbürgerungsurkunde noch beim RP lag, obwohl Einbürgerungsurkunden normalerweise sofort nach Geldeingang an die Stadt verschickt werden. Beim Standesamt meinte man aber, es dauert immer ca. 1 Monat.

Irgendwann kam dann ein Schreiben vom Standesamt, dass die Einbürgerungsurkunde da ist und ohne Terminvereinbarung abgeholt werden soll.
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Antwort #41 - 13.08.2004 um 18:41:09
 
Zitat:
Dazu steht im Schreiben folgendes:
(..) Sobald der Betrag hier eingegangen ist, wird die Eingürgerungsurkunde zu der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes gesandt. Von dort erhalten Sie dann weitere Nachrichten über den Aushändigungstermin der Einbürgerungsurkunde.(..)


Dann liegt es wohl haupsächlich an dir, wie schnell du die Gebühr bezahlst. Danach rechne mal etwa 1-2 Wochen.
Ansonsten musst du noch deinen alten Pass mitnehmen, damit die Aufenthaltsgenehmigung ungültig gemacht werden kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 18.08.2004 um 22:56:17
 
Zum Thema Asamoah:

Zitat:
(..)Der (angeblich eingebürgerte) Spitzensportler (..)

Nach dem heutigen Fussballspiel dürfte diese Frage wohl auch geklärt sein.
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Antwort #43 - 18.08.2004 um 23:04:22
 
Zitat:
Zum Thema Asamoah:

Nach dem heutigen Fussballspiel dürfte diese Frage wohl auch geklärt sein.


Hab ich leider nichts von gesehen, aber als Nationalspieler wird er wohl Deutscher sein.  grin
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Antwort #44 - 19.08.2004 um 01:02:48
 
Zitat:
Hab ich leider nichts von gesehen, aber als Nationalspieler wird er wohl Deutscher sein.  grin

Verstehe ich nicht.
Asamoah war doch der einzige Farbige auf dem Platz, wie kannst du den nicht gesehen haben? Smiley

Also ich finde die DFB-Elf hat sehr gut gespielt. Weiter so!

Btw. Sorry für das Offtopic, aber Lob muss sein [beifall=beifall.gif]
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