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Anzeige unzumutbarer Bedingungen II (Gelesen: 23.034 mal)
Mario_Frankfurt
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30.07.2004 um 19:25:40
 
Hallo, nach dem ich wohl das Regierungspräsidium davon überzeugen konnte, dass eine Antragsstellung beim Konsulat in Deutschland die Grenze von 1280 Euro übersteigen würde, hat man mir "empfohlen" den Antrag vor Ort in Bosnien zu stellen.

Nun habe ich nach einem Telefonat, mit einem merklich genervten Sachbearbeiter, der Sätze wie "Was wollen Sie nun überhaupt!!" nutzte, eine Auflistung über die Kosten die mir bei einer Antragsstellung in Bosnien entstehen würden getätigt. Unter anderem 2 Übernachtungen i.H.v. 90 Euro, Taxikosten i.H.v. 100 Euro etc. Was glaubt ihr, ob mein Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird? Wie entgegenkommend ist das Präsidium bei der Thematik?

Übrigens, Entlassungsgebühren betragen 870 Euro nun bleiben 400 Euro für die Fahrt, die Unterkunft, Spesen etc übrig. Ist es nicht evident, dass der Betrag von 400 nie und nimmer ausreicht?
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Ralf
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Antwort #1 - 30.07.2004 um 20:28:51
 
Hallo!

Für die Berechnung der Zumutbarkeit sind die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren einschließlich der notwendigen Nebenkosten maßgeblich, mithin auch der (nachgewiesenen) Fahrtkosten.
Außerdem ist klar geregelt, dass für die Entgegennahme von Entlassungsanträgen die Auslandsvertretungen zuständig sind. Der Hinweis mit der Antragstellung direkt in Bosnien kann daher tatsächlich allenfalls eine Empfehlung sein, aber keine Auflage, dies auch tatsächlich dort zu erledigen.

Wenn dein anzurechnendes Brutto-Einkommen geringer ist als die geforderten Gebühren und diese den Betrag von 1.278 Euro übersteigen, dann ist diese Gebührenforderung unzumutbar und Mehrstaatigkeit hinzunehmen, an dieser Feststellung wird auch das Regierungspräsidium nicht vorbei kommen.
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Mario_Frankfurt
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Antwort #2 - 30.07.2004 um 21:29:07
 
Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort.

Die Auslandsvertretung(bosnisches Konsulat in Stuttgart) verlangt neben der "regulären" Entlassungsgebühr die auch in Sarajevo/Bosnien zu entrichten wäre eine Konsulatsgebühr(Bearbeitungsgebühr die in Sarajevo nicht fällig wird), diese beträgt 461 Euro. Das wurde von mir dem Regierungspräsidium mitgeteilt.

870(Entlassungsgebühr) + 461(Konsulatsgebühr) = 1331 Euro
Mein monatliches Einkomme ist relativ gering, da ich Studend bin. Das bedeutet, eine Antragsstellung in Deutschland übersteigt im Vorfeld die Zumutbarkeitsgrenze.

Nach der Anzeige der 1331 Euro, bekann ich folgende antwort:
"(..)Die Entlassungsgebühr bei Antragsstellung in Bosnien beträgt lediglich 870 Euro.(..)"
Ist das nun als Empfehlung zu deuten?

Wie dem auch sei. Ich habe kalkuliert und bin zum Ergebnis, wie zu erwarten war, gekommen dass eine Antragsstellung(in Bosnien) inklusive der 870 Euro Entlassungsgebühr über den 1278,23 Euro liegen würde.

Mein Problem ist, dass der Sachberarbeiter sehr unfreundlich gewesen ist und ich nun befürchte, dass er meine Kallkulation der Kosten nicht akzeptiert. Er könnte ja behaupten, dass nur eine Übernachtung ausreicht und dass man nicht das Taxi benutzen müsste, sondern die öffentlichen Verkehrsmittel. etc.

Kurz zur Verdeutlichung:
Anreise = 153 €
Unterkunft = 85 €
Übersetzung der Einbürgerungszusicherung = 50 €
Kosten für die Staatsbürgerschaftsbescheinigung = 20 €
Kosten für den Auszug aus dem Geburtsregister = 20 €
Kosten für die einzuholende Meldebescheinigung und deren Übersetzung = 37,50 €
Taxikosten = 100 €

Gesamtsumme = 465, 50 €

870 + 465,50 = 1335,5 Euro

Wäre diese Auflistung für dich/euch in Ordnung? Nicht einkalkuliert wurden Verpflegungskosten und Verdienstausfall.

Welche Schritte würden mir im Fall einer Ablehnung bleiben?

Im Fall der Hinnahme der Mehrstaatigkeit, wie viel Zeit würde die Einbürgerung noch, erfahrungsgemäß, in Anspruch nehmen?

An dieser Stelle, viele Dank für die Mühen!
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Antwort #3 - 31.07.2004 um 14:01:24
 
Hallo!

Wie bereits gesagt: Maßgeblich sind die Kosten für die Antragstellung bei der zuständigen Stelle, also dem Konsulat. Dies wird auch deiner Einbürgerungsbehörde bekannt sein. Auf etwas anderes solltest du dich gar nicht einlassen.

Zur weiteren Dauer bei deiner Behörde kann ich nichts sagen, bei mir wären es ab dem Zeitpunkt, an dem festgestellt wird, dass die Einbürgerung erfolgen kann bis zur Ausfertigung der Urkunde normalerweise etwa 2-3 Wochen, wenn nichts besonderes wie z.B. jetzt die Urlaubszeit dazwischen kommt.
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Antwort #4 - 07.08.2004 um 21:57:21
 
Hallo Ralfi, was sagst du denn zu meiner Kostenauflistung?
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Mario_Frankfurt
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Antwort #5 - 07.08.2004 um 22:01:28
 
Zitat:
Hallo!

Wie bereits gesagt: Maßgeblich sind die Kosten für die Antragstellung bei der zuständigen Stelle, also dem Konsulat. Dies wird auch deiner Einbürgerungsbehörde bekannt sein. Auf etwas anderes solltest du dich gar nicht einlassen.
(..)

Kannst du mir dazu bitte die einschlägige Norm geben?
Es wundert mich schon, dass der Sachbearbeiter am Telefon darauf pochte mich nach Sarajevo schicken zu wollen. Was hat er eigentlich davon?
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Antwort #6 - 08.08.2004 um 11:38:42
 
Hallo!

Dies ergibt sich schlicht aus der Zuständigkeit. Für in Deutschland lebende Ausländer sind nun einmal die jeweiligen Auslandsvertretungen zuständig.
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Antwort #7 - 08.08.2004 um 22:49:23
 
Zitat:
Hallo!

Dies ergibt sich schlicht aus der Zuständigkeit. Für in Deutschland lebende Ausländer sind nun einmal die jeweiligen Auslandsvertretungen zuständig.

Kannst du mir sagen in welchem Gesetz diese Zuständigkeit geregelt ist? Scheinbar ergibt sich deine Auffassung nicht jedem Sachbearbeiter auf Anhieb  Smiley
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Antwort #8 - 09.08.2004 um 09:04:59
 
Es geht um die Zuständigkeitsregelungen des betreffenden Staates, hier also von Bosnien-Herzegowina. Nach der entsprechenden Vorschrift solltest du dich daher beim Konsulat erkundigen.
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Antwort #9 - 09.08.2004 um 12:35:27
 
Noch mal etwas deutlicher:

Wozu und für wen die deutschen Konsulate im Ausland zuständig sind, ist im Kosulargesetz geregelt, u.a. sind dort Staatsangehörigkeitangelegenheiten erwähnt.
Deutsche Konsulate sind danach für deutsche Bürger zuständig, die im jeweiligen Konsularbezirk wohnen bzw. sich dort aufhalten.

Dies wird bei anderen Staaten ähnlich geregelt sein. Es kommt hier also auf das bosnische Gegenstück zum Konsulargesetz an.
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Antwort #10 - 09.08.2004 um 16:26:36
 
Vielen Dank für Deine Mühe.
Ich warte erstmal die Antowort vom Regierungspräsidium ab.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass mir das ganze Hickhack mit den deutschen Behörden doch langsam auf die Nerven geht.

Spitzensportler wie Assamoah, die kaum ein Wort Deutsch können, oder andere, werden innerhalb von drei Wochen eingebürgert und Menschen wie ich, die über 15 Jahre in Deutschland leben und studieren müssen sich den Quatch antun. Ein Unding ist das!

MfG
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Antwort #11 - 09.08.2004 um 16:42:30
 
Hallo!

Ich weiß jetzt gar nicht, ob Assamoah eingebürgert worden ist, wenn, dann sicherlich nicht nach 3 Wochen, aber in der Tat gibt es Ausnahmeregelungen für Spitzensportler, nachzulesen unter Nummer 8.1.3.5 der
Verwaltungsvorschriften (StAR-VwV)
.
Zitat:
Ich warte erstmal die Antowort vom Regierungspräsidium ab.

Dies empfehle ich auch, dann kannst du ja hier mal posten, ob man dich weiterhin nach Bosnien schicken will.

Hier noch ein Satz aus Ziffer 87.1.2.3.3 der Verwaltungsvorschrift: Zitat:
Welche Anforderungen an den Entlassungsantrag zu stellen sind, richtet sich nach dem Recht des Herkunftsstaates.
Dies gilt dann natürlich auch für Zuständigkeitsregelungen.
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Antwort #12 - 09.08.2004 um 23:35:31
 
Wenn der Initiator dieses Threads eingebürgert werden möchte, dann sollte er wissen, was die Redensart "die Kirche im Dorfe lassen" bedeutet. (Wenn nicht, dann sollte er seine Deutschkenntnisse auf einen Stand bringen, der für eien Einbürgerung wohl erwartet werden kann.)

Ich kann den Sachbearbeiter recht gut verstehen, auch wenn er im Unrecht sein mag. Wieso sollen wir einen Studenten einbürgern, der keine 1331 Euro für die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft aufbringen kann oder will ? Vielleicht sollte der Student einfach warten, bis er einen gutbezahlten Job hat, der ihm diese Kostenlast leichter zu tragen hilft.

Der (angeblich eingebürgerte) Spitzensportler droht im Gegensatz zu einem (fast) mittellosen Studenten eben mit Sicherheit nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen und zahlt nicht unerhebliche Steuern.

In den meisten Staaten der Welt (vor allem auch der USA) ist es durchweg üblich, die Einbürgerung davon abhängig zu machen, dass sich der Bewerber selbst versorgen kann.
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Antwort #13 - 09.08.2004 um 23:56:01
 
Zitat:
Wenn der Initiator dieses Threads eingebürgert werden möchte, dann sollte er wissen, was die Redensart "die Kirche im Dorfe lassen" bedeutet. (Wenn nicht, dann sollte er seine Deutschkenntnisse auf einen Stand bringen, der für eien Einbürgerung wohl erwartet werden kann.)

Anwesende in der Drittenperson anzusprechen wird in der zivilisierten Welt als unhöflich betrachtet.

Zitat:
Ich kann den Sachbearbeiter recht gut verstehen, auch wenn er im Unrecht sein mag.
Wieso sollen wir einen Studenten einbürgern, der keine 1331 Euro für die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft aufbringen kann oder will ?

Obwohl diese unverschämte Frage keiner Antwort würdig ist, werde ich sie beantworten.
Weil die fälligen 1331 Euro keinen Zweck, bzw. den Zweck der Schikane erfüllen. Welchen legitimen Zweck könnte die Zahlung des Betrages erfüllen? Ich habe nie einen Bezug zum Land Bosnien und nie einen tatsächlichen Nutzen dieser Staatsbürgerschaft gehabt. Welshalb sollte ich also einem fremden Land soviel Geld in den Rachen werfen? Die Gebühren, die auf deutscher Seite fällig werden, zahle ich hingegen sehr gerne.

Zitat:
Der (angeblich eingebürgerte) Spitzensportler droht im Gegensatz zu einem (fast) mittellosen Studenten eben mit Sicherheit nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen und zahlt nicht unerhebliche Steuern.

Es war nicht die Rede von Mittellosigkeit, sondern von Zahlungsunwilligkeit.

Zitat:
In den meisten Staaten der Welt (vor allem auch der USA) ist es durchweg üblich, die Einbürgerung davon abhängig zu machen, dass sich der Bewerber selbst versorgen kann.

In den USA sind auch ganz andere Handlungen, vorallem aber kriegerische, üblich, die Gott sei dank hier unüblich sind.

Noch einmal für dich. Ich bin nicht Mittellos, ich möchte nur nicht 1331 Euro einem Staat schenken, von dem ich ohnehin nie was hatte. Ich glaube, dass ist sogar für einen Menschen mit deiner Geistigenkapazität verständlich genug formuliert.  disco
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Antwort #14 - 10.08.2004 um 09:27:25
 
Zitat:
...... Wieso sollen wir einen Studenten einbürgern, der keine 1331 Euro für die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft aufbringen kann oder will ? Vielleicht sollte der Student einfach warten, bis er einen gutbezahlten Job hat, der ihm diese Kostenlast leichter zu tragen hilft........


Ganz einfach deshalb, weil dies in den Verwaltungsvorschriften so geregelt ist: Eine für die Entlassung geforderte Verwaltungsbebühr ist unzumutbar hoch, wenn sie den Betrag von 1.278 Euro und das monatliche Bruttoeinkommen des Bewerbers übersteigt. Wenn nach dieser Berechnung die Gebühr unzumutbar hoch ist, dann ist Mehrstaatigkeit hinzunehmen. Geregelt ist dies in Nummer 87.1.2.3.2.1 StAR-VwV.
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