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Ich möchte jemanden nach Deutschland einladen!! (Gelesen: 7.792 mal)
Tadala2004
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich möchte jemanden nach Deutschland einladen!!
21.05.2004 um 23:56:07
 
Hallo zusammen!!! (dankeschön an Mick Zwinkernd )

Ich möchte jemanden nach Deutschland einladen, und weiß nun gar nicht WIE, WO....und überhaupt...*grummel vor mich hin*.
Ich habe im I-net gelsen man braucht hierfür eine sog. Verpflichtungserklärung?!?! *fragend kuck* mhhh*seufz*
Aber WOOOOO, bekomme ich nun das Formular hierfür?Im Rathaus meiner Gemeinde? Kann das sein?
Oder muß ich zu nem Konsulat???
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.05.2004 um 02:52:58
 
Die Verpflichtungserklärung nach §84 AuslG, ist eine Art "Einladung". Hiermit verpflichtet sich der Einladende, das er für alle nötigen Aufwendungen und Unkosten zu Sorgen hat, die bei dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehen. Hierzu gehören auch Krankheitskosten.
Eine Verpflichtungserklärung bekommt man beim zuständigen Ausländeramt, bzw. Ausländerbehörde und kostet 20 €. Oft wird der Nachweis über ein bestimmtes Einkommen und ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum verlangt. Am besten erkundigt man sich bei der ABH, wie da die Regelungen aussehen.
Wichtig ist, dass man den Ausländer hier in Deutschland gegen Krankheitskosten versichert!
Denn die Botschaften oder Konsulate vergeben ein Besuchsvisum nur, wenn der Abschluss einer Versicherung für den Besuchszeitraum vorliegt.
Die Verpflichtungserklärung und den Nachweis über die Versicherung schickt man nun per Post an den Besucher und mit diesen Unterlagen kann dieser dann zur Botschaft gehen und ein Besuchsvisum beantragen.
Welche Unterlagen darüber hinaus verlangt werden, kann man auf den Seiten der Botschaften oder der Konsulate lesen.

Ich habe die wichtige Post (Versicherung, Unterlagen mit Behördenstempel usw.) mit DHL verschickt. DHL oder andere sind sehr teuer, dafür kann man aber sicher sein, dass der Brief ankommt. Oftmals innerhalb von vier Tagen (Düsseldorf-Novosibirsk).

Joemi
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Hartmut_Krentz
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Antwort #2 - 22.05.2004 um 10:24:50
 
Hallo und Guten Morgen,

damit Du bestens informiert bist waere es vielleicht
noch gut zu wissen aus welchem Land Dein Besuch
kommt. Da gibt es durchaus unterschiedliche
Verfahrensweisen.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 22.05.2004 um 10:58:48
 
Hi,
besonders wichtig wäre es natürlich zu wissen, zu welchem Zweck die Einreise erfolgen soll. Da der Thread im Forum "Ehe und Familie" begonnen wurde, muss ja nicht unbedingt auf ein Besuchsvisum geschlossen werden Zwinkernd

Oder soll der Thread in den Bereich "EU, Schengen, Besuch.." verschoben werden, Tadala?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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at0mic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.05.2004 um 11:03:19
 
was die versicherung angeht:
ich habe sie beim adac abgeschlossen. krankenversicherung kostet für 3 monate 97,-- euro.
nicht zu missachten ist auch eine haftpflichtversicherung für den gast. da ich nicht meinen eigenen bankrott mit der ve unterschreiben wollte, habe ich diese gleich mit abgeschlossen - 15,-- euro für 3 monate.

gut ist, dass man das einreisedatum auf der police nachträglich verschieben kann, wenn die ankunft des gastes noch nicht 100%ig feststeht.
kommt der gast überhaupt nicht, bekommt man das geld vom adac gegen vorlage der police zurück.

allerdings muss man diese versicherung beim adac bar bezahlen. ich stand ziemlich dumm mit meiner ec-karte da - trotz mitgliedschaft! (die pfeifen!)

fyi: nein, ich arbeite nicht beim adac und es gibt bestimmt auch noch günstigere versicherungen... Smiley

cU tom
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Tadala2004
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Antwort #5 - 22.05.2004 um 13:01:12
 
Oohhhhhhh....

dankeschön an alle die mir hier Auskunft geben.  ROFL

Also: Mein Besuch kommt aus Algerien!!!

Und...mhh...diese Krankenversicherung könnte ich doch sicher auch bei meiner Krankenkasse abschließen oder?

Lg Tadala
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 22.05.2004 um 13:07:09
 
Weiss nicht in welcher GKV Du bist, aber ich glaube kaum.
Ich arbeite auch nicht beim ADAC, aber empfehle
troztdem eine Police dort ist ja so teuer nicht und die
Haftpflicht, wusste bisher gar nicht das es so etwas
gibt, wuerde ich dann auch gleich mit abschliessen
man weiss ja nie. Dann solltest Du Dir vorher im Klaren
sein ob es ein max. 90 Tage oder ein "Dauerbesuch"
werden soll. Koennte spaeter zu nicht unerheblichen
Komplikationen fuehren.
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Tadala2004
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Antwort #7 - 22.05.2004 um 13:13:27
 
mhhhh..Besuch...Dauerbesuch..... Schockiert/Erstauntm

Ich dachte es geht von vornherein nur für 3 Monate?
Er war noch nie hier in Deutschland.

Ich denke mal wenn ich einen Dauerbesuch eintragen würde, wären die dort im Konsulat von Algerien mißtrauisch, oder?
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 22.05.2004 um 13:20:17
 
Da hast Du mich jetzt etwas missverstanden, ich haette das Wort Dauerbesuch in Anfuehrungszeichen setzen
muessen Sorry!!!  Das normale Besuchsvisum geht bis
90 Tage , und danach muesste er dann wieder ausreisen. Nun kann es sein, dass Ihr Euch entschliesst
zu heiraten, oder er taucht nach Ablauf der 90 Tage
unter und kommt seiner Ausreisepflicht nicht nach dann
koennte es fuer Dich kompliziert werden denn schliesslich hast Du eine Verpflichtungserklaerung
unterschrieben.  Deshalb ueberlege Dir gut was Du machst.
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Tadala2004
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Antwort #9 - 22.05.2004 um 13:25:51
 
ohhh...mhhhh..ja...
Was wäre denn wenn wir gern heiraten möchten?

Also Welches Visa ist denn dann nun am besten??? hm?

Ich muß das ja auch bei dieser Verpflichtungserklärung angeben, oder?

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Hartmut_Krentz
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Antwort #10 - 22.05.2004 um 13:36:57
 
Mit einem Schengenvisum fuer 3 Monate koennt
Ihr in Deutschland unter normalen Umstaenden nicht heiraten undselbst wenn muesste er danach nochmal
ausreisen und in Algier ein Visum zur Familienenzusammenfuehrung beantragen.

Ich weiss nicht wie lange Ihr Euch schon kennt,
aber gebrauche Deinen Verstand auch wenns im
Stadium der Verliebheit nicht so einfach ist!!!!
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Antwort #11 - 22.05.2004 um 13:40:47
 
Zitat:
ohhh...mhhhh..ja...
Was wäre denn wenn wir gern heiraten möchten?

Also Welches Visa ist denn dann nun am besten??? hm?

Ich muß das ja auch bei dieser Verpflichtungserklärung angeben, oder?



Also, wenn bei Einreise die Eheschließung schon beabsichtigt ist, dann dürfte eine Eheschließung wohl möglich sein. Nur bei der anschließenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dürfte es Probleme geben. Für eine Eheschließung mit anschließendem Ehegattenaufenthalt müsste ein Visum zur Eheschließung beantragt werden.

Doc  8)
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Tadala2004
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Antwort #12 - 22.05.2004 um 13:42:31
 
*lächel*

Kann es sein das Du schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hast??? !!!

Sicher gebrauche ich auch meinen Verstand...auch wenn ich diesen Menschen sehr sehr gern habe.

Meine Überlegung war tatsächlich ein GANZ NORMALES Visum für 3 Monate.
In diesen 3 Monaten lerne ich ihn sicher besser kennen und wenn ich ihn dann DOCH heiraten möchte - tja...DANN muß er trotzdem zurück auch wenn es mir riesig schwer fallen würde.
ABER...es wäre VERNÜNFTIG!!!
Übrigens lese ich ständig von diesem "Schengenvisa"...heißen die generell so..oder is das AUCH wieder was SPEZIELLES??? Schockiert/Erstauntm
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Tadala2004
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Antwort #13 - 22.05.2004 um 13:47:28
 
Ok ok ok...DOC...*lächel*

ALSOOOOO...er darf NICHT hier arbeiten in den 3 Monaten...heiraten DÜRFTEN wir auch nicht....

Gut!!! ok....

Er MUSS dann wieder zurück....und WANN DÜRFTE er dann wieder kommen????
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Antwort #14 - 22.05.2004 um 13:49:26
 
Ach jaaaa wenn ich jetzt mit meinen Erfahrungen
anfange. Also ich persoenlich wuerde es sehr
vernuenftig finden wie Du sagts erstmal 3 Monate
unter "Deutschen Bedingungen" kennenlernen und dann
weitersehen.

Schnengen ist ein kleines Kaff in Holland wenn ich mich recht erinnern und  dort wurde ein Abkommen unter
einigen EU Staaten geschlossen bzgl. Einreisebedingungen, Visa, Wegfall der grenzkontrollen
etc. und das bedeutet z.B in Eurem Fall dass Dein
Freund mit einem Schengenvisum auch z.B. nach Spanien oder Italien darf.
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Antwort #15 - 22.05.2004 um 13:51:39
 
Zitat:
[...]
Übrigens lese ich ständig von diesem "Schengenvisa"...heißen die generell so..oder is das AUCH wieder was SPEZIELLES??? Schockiert/Erstauntm


Hallo Tadala,

grundsätzlich werden Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisa von den Mitgliedststaaten des Schengener Übereinkommens als Schengenvisa erteilt.

Das gilt grundsätzlich nicht für Visa, die für einen Zweck erteilt werden, der nach dem AuslG (nationales Gesetz) für einen längerfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage pro Halbjahr) ausgelegt ist.

Die Eheschließung ist nicht von dem Visum abhängig. Heiraten darf man/frau auch mit einem Schengen-, Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsvisum 8)

Zitat:
Er MUSS dann wieder zurück....und WANN DÜRFTE er dann wieder kommen?


Das ist eine komplexe Frage: Es geht auch um einen eventuellen Nachentschluss, der hier allerdings schon etwas fragwürdig ist. Es kommt auf die Ausnahmetatbestände nach § 9 DVAuslG an. Es kommt fernerhin auf die Ausnahmen nach § 9 AuslG an. Dies läßt sich nur am konkrteen Einzelfall prüfen. Das führte jetzt aber hier zu weit. Stöbere mal im Forum oder Suche nach Antworten bzgl. Heiraten in Dänemark oder so ähnlich.

Doc  grin
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« Zuletzt geändert: 22.05.2004 um 14:02:34 von Doc »  

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